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Lohnsteuer und Sozialversicherung – Statusfeststellung und Scheinselbständigkeit

Beurteilt den sozialversicherungsrechtlichen Status (Scheinselbständigkeit, § 7a SGB IV) und lohnsteuerliche Fragen im Arbeitsverhältnis. Lädt, wenn ein Statusfeststellungsverfahren, Scheinselbständigkeit, Nachzahlungspflichten (§ 28e SGB IV), strafrechtliche Risiken (§ 266a StGB) oder die Abgrenzung Arbeitnehmer/Selbständiger zu prüfen ist.

ID: de.employment.lohnsteuer-sozialversicherung Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Lohnsteuer und Sozialversicherung – Statusfeststellung und Scheinselbständigkeit

Zweck

Dieser Skill dient der Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigtenstatus sowie damit zusammenhängender lohnsteuerlicher Fragen. Er ist einschlägig, wenn die Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung (§ 7 Abs. 1 SGB IV) und selbständiger Tätigkeit rechtlich zu klären ist, ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV eingeleitet werden soll oder bereits von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) durchgeführt wird, ein Verdacht auf Scheinselbständigkeit besteht (mit Nachzahlungsrisiken nach § 28e SGB IV, § 28p SGB IV) oder strafrechtliche Risiken nach § 266a StGB zu bewerten sind. Der Skill berücksichtigt die BSG-Rechtsprechung zu den Abgrenzungskriterien sowie die steuerrechtliche Einordnung (Lohnsteuer vs. Einkommensteuer / Umsatzsteuer).

Eingaben

  1. Vertragsgestaltung: Freier-Mitarbeiter-Vertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag – Vertragsurkunde
  2. Tatsächliche Durchführung: Wie ist die Zusammenarbeit in der Praxis ausgestaltet? (Weisungen, Arbeitszeit, Ort, Eingliederung)
  3. Auftraggeberstruktur: Wie viele Auftraggeber hat der "Selbständige"? Umsatzverteilung?
  4. Unternehmerisches Risiko: Eigene Betriebsmittel, eigene Arbeitnehmer, Haftungsrisiko des Auftragnehmers?
  5. Bisherige steuerliche und SV-Behandlung: Wie wurden Beiträge bisher abgeführt?
  6. Zeitraum: Seit wann besteht die Zusammenarbeit? (Nachzahlungszeitraum!)
  7. Vorliegen eines DRV-Bescheids: Statusfeststellungsbescheid vorhanden?
  8. Widerspruch / Klage: Rechtsmittel eingelegt?
  9. Steuerrechtliche Einordnung: Gewerbe- oder Freiberufler-Einordnung nach EStG, Umsatzsteuer-Behandlung

Rechtlicher Rahmen

Kernvorschriften

  • § 7 Abs. 1 SGB IV: Definition der Beschäftigung (nicht selbständige Arbeit; Merkmale: Weisungsgebundenheit, Eingliederung in fremde Organisation)
  • § 7a SGB IV: Statusfeststellungsverfahren bei der DRV Bund; Antrag möglich, aber kein Muss; Bescheid mit aufschiebender Wirkung in laufenden Beschäftigungen (§ 7a Abs. 6 SGB IV)
  • § 28e SGB IV: Haftung des Arbeitgebers für Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil; bei Scheinselbständigkeit: Arbeitgeber trägt Nachzahlung alleine, kein Rückgriff auf Arbeitnehmer für > 3 Monate zurückliegende Zeiträume)
  • § 28p SGB IV: Prüfbefugnis der Rentenversicherungsträger bei Arbeitgebern (Betriebsprüfung)
  • § 266a StGB: Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (bei vorsätzlichem Nichtabführen von SV-Beiträgen; Strafbarkeit des Arbeitgebers)
  • § 19 Abs. 1 EStG: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit → Lohnsteuerpflicht
  • § 15, § 18 EStG: Gewerbliche bzw. freiberufliche Einkünfte bei Selbständigen
  • § 41a EStG: Lohnsteuer-Anmeldungspflicht des Arbeitgebers
  • §§ 1, 3 LStDV: Arbeitnehmer-Begriff im Lohnsteuerrecht (enger gefasst als SV-Recht, aber in der Praxis weitgehend parallel)

Leitentscheidungen (BGH-Stil)

  • Abgrenzungskriterien abhängige Beschäftigung / Selbständigkeit: Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

  • Einzelfallabwägung / unternehmerisches Risiko: Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

  • Rückwirkung des Statusfeststellungsbescheids: Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

  • § 266a StGB / Vorsatz: Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Ablauf

Schritt 1 – Abgrenzungsprüfung: Abhängige Beschäftigung oder Selbständigkeit?

Prüfschema (Gesamtbildbetrachtung nach § 7 Abs. 1 SGB IV):

Kriterium Für abhängige Beschäftigung Für Selbständigkeit
Weisungsgebundenheit Weisungen zu Zeit, Ort, Art der Tätigkeit Freie Zeiteinteilung, eigene Methodenfreiheit
Eingliederung In Betriebsorganisation eingebunden; Dienstplan, Arbeitskleidung, IT des AG Eigene Betriebsstruktur, eigene IT
Eigene Betriebsmittel Fehlen wesentlicher eigener Betriebsmittel Erhebliche eigene Investitionen
Unternehmerisches Risiko Monatlich fixer Vergütungsanspruch Variables Entgelt, Verlustrisiko
Mehrere Auftraggeber Nur ein Auftraggeber (Indiz für Scheinselbständigkeit) Viele Auftraggeber
Eigene Arbeitnehmer Keine eigenen AN Beschäftigt eigene AN
Auftreten am Markt Kein Auftritt als Unternehmer Eigene Werbung, Kunden etc.
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Vertragswortlaut ist nicht maßgeblich, wenn tatsächliche Durchführung abweicht.

Schritt 2 – Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV)

  • Antragsberechtigt: Auftraggeber oder Auftragnehmer, ggf. Einzugsstelle.
  • Zuständig: Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund), Clearingstelle.
  • Verfahrensablauf: Antragstellung → Anhörung beider Parteien → Bescheid; aufschiebende Wirkung für laufende Aufträge bis Entscheidung (§ 7a Abs. 6 SGB IV, kein Beitragsrisiko für Übergangszeit, wenn Antrag rechtzeitig gestellt).
  • Bindungswirkung: Bescheid bindet alle Sozialversicherungsträger; Widerspruch und Klage zum Sozialgericht (§§ 84, 87 SGG) möglich.
  • Strategische Empfehlung: Proaktive Antragstellung bei Zweifeln minimiert Nachzahlungsrisiko und strafrechtliche Exposition.

Schritt 3 – Folgen bei Feststellung als abhängige Beschäftigung

Sozialversicherung:

  • Nachzahlungspflicht für Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Arbeitgeber- + Arbeitnehmeranteil) nach § 28e SGB IV; Verjährung: 4 Jahre (§ 25 Abs. 1 SGB IV), bei Vorsatz 30 Jahre.
  • Kein Rückgriff des Arbeitgebers auf den Arbeitnehmer für mehr als 3 Monate rückwirkend (§ 28g Satz 3 SGB IV).
  • Säumniszuschläge § 24 SGB IV (1 % pro angefangenem Kalendermonat).

Lohnsteuer:

  • Pflicht zur Lohnsteuer-Anmeldung (§ 41a EStG); Nachzahlung mit Haftung des Arbeitgebers (§ 42d EStG).
  • Bereits gezahlte Einkommensteuer des Auftragnehmers wird angerechnet.

Strafrechtlich:

  • § 266a StGB: Strafbarkeit des Arbeitgebers (Geschäftsführer, Vorstand) bei vorsätzlichem Vorenthalten von Beiträgen; Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Selbstanzeige / Nachentrichten: Bei § 266a StGB existiert – anders als bei § 371 AO – keine strafbefreiende Selbstanzeige; freiwillige Nachzahlung ist aber strafmildernd.

Schritt 4 – Gestaltungsoptionen und Risikominimierung

  1. Vertragsgestaltung anpassen: Weisungsrechte vertraglich und praktisch reduzieren, mehrere Auftraggeber fördern.
  2. Statusfeststellungsverfahren proaktiv stellen → schützt vor rückwirkenden Forderungen für Zeitraum ab Antragstellung.
  3. Umwandlung in Arbeitsverhältnis: Wenn Scheinselbständigkeit nahe liegt, geordnete Überführung in abhängige Beschäftigung mit klaren Verträgen.
  4. Betriebsprüfung (§ 28p SGB IV): Auf kommende Prüfungen durch DRV vorbereiten; Dokumentation der tatsächlichen Verhältnisse.
  5. Steuerberatung: Lohnsteuerliche Folgen (§§ 41a, 42d EStG) mit Steuerberater abstimmen.

Schritt 5 – Besonderheiten Freiberufler

  • Freiberufler nach § 18 EStG unterliegen keiner Gewerbesteuer, jedoch ggf. der SV-Pflicht als Beschäftigte, wenn Eingliederung vorliegt.
  • Künstlerische und publizistische Tätigkeiten → Künstlersozialversicherung (KSVG) prüfen: Abgabepflicht des Auftraggebers (§§ 24, 25 KSVG).
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Ausgabeformat

  • Standardausgabe: Rechtliches Memo (Gutachtenstil) mit tabellarischer Kriterienprüfung und Risikoabschätzung.
  • Auf Anforderung: Antrag auf Statusfeststellung nach § 7a SGB IV (Entwurf).
  • Auf Anforderung: Checkliste Kriterien Scheinselbständigkeit als Tabelle.
  • Auf Anforderung: Strafbarkeitsrisiko § 266a StGB als separate Bewertung.

Beispiel

Sachverhalt: Unternehmen U-GmbH beschäftigt seit 3 Jahren Herr F als "freien IT-Berater" auf Honorarbasis (Monatshonorar 7.500 €). F arbeitet ausschließlich für U-GmbH, nutzt U-GmbHs IT-Infrastruktur, ist in den Projektmanagementprozess eingebunden und erhält Weisungen vom Projektleiter der U-GmbH. Ein eigenes Büro oder eigene Arbeitnehmer hat F nicht.

Ergebnis: Erhebliche Indizien sprechen für abhängige Beschäftigung, Scheinselbständigkeit liegt nahe.

Bewertung: Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Eingliederung: F ist in die Organisation der U-GmbH eingebunden (Projektmanagement, fremde IT).

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Empfehlung: Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV sofort prüfen; SV-Beitragsrisiko nach § 25 SGB IV sauber zeitlich aufbauen (regelmäßige Verjährung vier Jahre, bei vorsätzlich vorenthaltenen Beiträgen dreißig Jahre), Säumniszuschläge und strafrechtliches Risiko § 266a StGB getrennt dokumentieren. Keine Kommentarstelle aus Modellwissen zitieren; für Rechtsprechung rechtsstand-mai-2026-faktenbank laden.

Risiken und typische Fehler

Fehler Konsequenz Abhilfe
Kein Statusfeststellungsverfahren trotz Zweifeln Rückwirkende Nachzahlung; § 266a StGB Proaktiv § 7a SGB IV beantragen
Vertrag "Freier Mitarbeiter" ohne tatsächliche Umsetzung Scheinselbständigkeit; Nachzahlungspflicht § 28e SGB IV Vertragsgestaltung und tatsächliche Durchführung abstimmen
Vorsätzliches Nichtabführen § 266a StGB, Freiheitsstrafe bis 5 Jahre Sofortige Klärung und Nachentrichten
Vergessen: KSVG-Abgabepflicht Nachzahlung KSVG-Abgabe Künstler/Publizisten gesondert prüfen
Falsche Steuererklärung des Auftragnehmers § 370 AO; Nachzahlung; Berichtigungspflicht Steuerberater einschalten
Keine Dokumentation der tatsächlichen Verhältnisse Beweisproblem bei Betriebsprüfung Tatsächliche Leistungserbringung laufend dokumentieren
§ 203 StGB / Datenschutz Strafbarkeit bei unbefugter Datenweitergabe Personalstammdaten nur in zulässigen Systemen
Rückgriff auf Arbeitnehmer > 3 Monate § 28g Satz 3 SGB IV schließt das aus Nur bis 3 Monate rückwirkender Rückgriff zulässig
  • Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.

Quellenpflicht

Jede juristische Aussage in jedem auf diesem Skill basierenden Dokument ist nach references/zitierweise.md zu belegen:

  • Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.
  • Steuerrechtliche Aussagen mit BFH-Nachweis (BStBl.-Fundstelle).
  • Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Bei umstrittenen Fragen (z. B. Abgrenzung tatsächliche vs. vertragliche Verhältnisse) h. M. und Gegenauffassung getrennt nennen.
  • Halluzinationsrisiko: Alle Aktenzeichen und Fundstellen vor Einreichung bei DRV, Sozialgericht oder Finanzgericht verifizieren.

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