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Klageschrift für Laien — Baustein

Bauklastenartige Klageschrift für Laien: Rubrum-Vorlage; punktueller Feststellungsantrag nach § 4 KSchG; allgemeiner Feststellungsantrag; Begründungsbausteine; Beweisangebote; Schritt-fuer-Schritt zum Selbstausfuellen mit Warnkopf.

ID: de.employment.kueschk-klageschrift-laie-baustein Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Klageschrift für Laien — Baustein

Triage zu Beginn — kläre VOR Einreichung

  1. Drei-Wochen-Frist § 4 KSchG gewahrt? Verbleibende Tage bis Fristablauf?
  2. KSchG anwendbar? Betrieb > 10 Arbeitnehmer und Beschäftigung > 6 Monate?
  3. Welches Arbeitsgericht ist zuständig? (Sitz des Betriebs oder Wohnort)
  4. Gibt es einen offensichtlichen Formfehler (kein Original, per Fax etc.)?
  5. Soll Klage zu Protokoll erklärt werden oder schriftlich eingereicht werden?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Zentrale Normen

  • § 4 Satz 1 KSchG — Klagefrist 3 Wochen; Ausschlussfrist
  • § 7 KSchG — Wirksamkeitsfiktion bei Fristversäumnis
  • § 11 Abs. 1 ArbGG — kein Anwaltszwang erste Instanz Arbeitsgericht
  • § 46 Abs. 2 ArbGG i.V.m. § 496 ZPO a.F. — Klage zu Protokoll des Urkundsbeamten
  • § 48 ArbGG i.V.m. §§ 12 ff. ZPO — örtliche Zuständigkeit
  • § 42 Abs. 2 GKG — Streitwert: 3 Bruttomonatsgehalter
  • § 12a ArbGG — kein Kostenerstattungsanspruch erste Instanz (jede Seite trägt eigene Anwaltskosten)

Aktuelle Rechtsprechung

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Zweck

Dieser Skill erzeugt eine ausfüllbare Klageschrift-Vorlage für Arbeitnehmer ohne Rechtsanwalt. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang (§ 11 Abs. 1 ArbGG). Die Klageschrift kann auch direkt zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erklärt werden (§ 46 Abs. 2 ArbGG i.V.m. § 496 ZPO a.F.).

Vor Verwendung dieser Vorlage: Stelle sicher, dass du kueschk-grundwarnung-falsche-wiese-und-haftung gelesen hast. Die Drei-Wochen-Frist läuft.

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

Konstellation Empfohlener Weg
Standard — Klage ohne Anwalt am Arbeitsgericht einreichen Vorlage unten vollstaendig ausfuellen; Frist drei Wochen ab Zugang
Variante A — Mandant ist unentschlossen ob er klagen will Frist wahren durch Einreichen; Ruecknahme spaeter noch moeglich
Variante B — Klaeger will eigentlich Abfindung Klage als Druckmittel; im Guetetermin Abfindungsgespraech ansprechen
Variante C — Beratungshilfe oder PKH noetig Antrag zeitgleich stellen; Klage unabhaengig davon einreichen

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Klageschrift-Vorlage


Arbeitsgericht [GERICHT EINTRAGEN — z.B. Arbeitsgericht München]

Klage

des/der [DEIN VORNAME] [DEIN NACHNAME], wohnhaft [DEINE STRASSE UND HAUSNUMMER], [DEINE PLZ] [DEIN ORT]

— Kläger/Klägerin —

gegen

[NAME DES ARBEITGEBERS — Firma oder natürliche Person], vertreten durch [VERTRETUNGSBERECHTIGTE PERSON, z.B. Geschäftsführer], [STRASSE], [PLZ] [ORT]

— Beklagte(r) —

Streitwert: Drei Bruttomonatsgehälter (§ 42 Abs. 2 GKG), also vorläufig [3 × MONATSLOHN] Euro


KLAGEANTRÄGE

Ich beantrage:

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom [DATUM DES KÜNDIGUNGSSCHREIBENS], zugegangen am [DATUM DES ZUGANGS], nicht aufgelöst worden ist.

  2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht durch andere Beendigungsgründe aufgelöst worden ist, sondern über den [DATUM DES GEPLANTEN ENDES LAUT KÜNDIGUNG] hinaus fortbesteht.

[OPTIONAL, wenn du weiterarbeiten willst:] 3. Die Beklagte wird verurteilt, mich bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Feststellungsantrag zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als [DEINE BERUFSBEZEICHNUNG] weiterzubeschäftigen.


BEGRÜNDUNG

I. Arbeitsverhältnis

Ich bin seit dem [DATUM DES ARBEITSBEGINNS] bei der Beklagten beschäftigt als [DEINE BERUFSBEZEICHNUNG]. Mein monatliches Bruttogehalt beträgt [MONATSLOHN] Euro. Der Betrieb beschäftigt regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer.

II. Die Kündigung

Am [ZUGANGSDATUM] habe ich die schriftliche Kündigung der Beklagten vom [DATUM AUF DEM SCHREIBEN] erhalten. Die Kündigung ist zum [BEENDIGUNGSDATUM] ausgesprochen worden.

III. Unwirksamkeit der Kündigung

Die Kündigung ist aus folgenden Gründen unwirksam:

[HIER BEGRÜNDUNG EINFÜGEN — Bausteine:]

Option A — Keine soziale Rechtfertigung betriebsbedingt: Die Beklagte hat keinen dringenden betrieblichen Grund nachgewiesen. Der Wegfall meines Arbeitsplatzes ist nicht belegt. Zudem wurde keine ordnungsgemäße Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG durchgeführt. Kollegen mit geringerer sozialer Schutzbedürftigkeit wurden bevorzugt.

Option B — Keine Abmahnung (verhaltensbedingt): Die Kündigung ist unverhältnismäßig. Eine Abmahnung, die Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung ist, wurde nicht ausgesprochen.

Option C — Formfehler: Die Kündigung ist formunwirksam. [FORMFEHLER BESCHREIBEN — z.B.: Die Kündigung wurde nicht von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet. Eine Vollmacht lag nicht bei.]

IV. Beweisangebote

  • Anlage K 1: Kündigungsschreiben vom [DATUM]
  • Anlage K 2: Arbeitsvertrag vom [DATUM]
  • Zeugnis: [NAME DES ZEUGEN, ANSCHRIFT] zum Zugangsdatum der Kündigung

[ORT], den [DATUM]

[UNTERSCHRIFT] [NAME]


Hinweise zum Einreichen

  • Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingehen.
  • Zuständiges Arbeitsgericht: Arbeitsgericht am Sitz des Betriebes oder am Wohnort des Arbeitnehmers (§ 48 ArbGG i.V.m. §§ 12 ff. ZPO).
  • Alternativ: Klageschrift zu Protokoll der Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts erklären (persönlich vorbeigehen und diktieren).
  • Gerichtsgebühren: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten (§ 12a ArbGG). Gerichtsgebühren nach GKG fallen an.

--- vor Versand klaeren ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Sachverhaltsangabe oder falsche Anspruchsgrundlage entwertet das Ergebnis. Dringende Empfehlung anwaltlicher Beratung, insbesondere wegen der Drei-Wochen-Fristen.

Du könntest auf der falschen Wiese unterwegs sein. Dieses System kann das nicht prüfen.

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