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KSchG-Anwendbarkeit prüfen

Prüft Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes: Wartezeit sechs Monate nach § 1 Abs. 1 KSchG; Schwellenwert zehn Arbeitnehmer nach § 23 KSchG; Berechnung von Teilzeitkraeften und Auszubildenden; allgemeiner Kündigungsschutz bei Nichtanwendbarkeit.

ID: de.employment.kueschk-anwendbarkeit-kschg-pruefen Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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KSchG-Anwendbarkeit prüfen

Triage zu Beginn — kläre sofort

  1. Wann begann das Arbeitsverhältnis? (6-Monats-Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG)
  2. Wie viele Arbeitnehmer beschäftigt der Betrieb? (Schwellenwert > 10 nach § 23 Abs. 1 KSchG)
  3. Gibt es mehrere Betriebe im Unternehmen? (Betriebs- nicht Unternehmensbezug!)
  4. Bestehen Sonderkündigungsschutzmechanismen unabhängig vom KSchG? (MuSchG, BEEG, SGB IX, § 15 KSchG)
  5. Wann wurde die Kündigung zugestellt? (§ 4 KSchG-Frist läuft auch ohne KSchG-Anwendbarkeit für Sonderschutz)

Zentrale Normen

  • § 1 Abs. 1 KSchG — Wartezeit 6 Monate ununterbrochen
  • § 23 Abs. 1 KSchG — Schwellenwert: regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer
  • § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG — Auszubildende zählen nicht
  • § 5 Abs. 3 BetrVG — leitende Angestellte: eigene Regelungen, kein BetrVG
  • §§ 138, 242 BGB — allgemeiner Kündigungsschutz (Treu und Glauben, Sittenwidrigkeit)
  • §§ 17, 18 MuSchG; § 18 BEEG; § 168 SGB IX — Sonderkündigungsschutz unabhängig von KSchG

Aktuelle Rechtsprechung

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Schritt-für-Schritt-Prüfung

Schritt 1: Wartezeit § 1 Abs. 1 KSchG

Das KSchG gilt nur bei Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate ohne Unterbrechung.

  • Beginn: erster Arbeitstag
  • Ende: Datum des Zugangs der Kündigung
  • Vorbeschäftigungszeiten beim selben Arbeitgeber können angerechnet werden

Entscheidungsbaum:

Arbeitsverhältnis ab: [DATUM]
Kündigung zugegangen: [DATUM]
Dauer: [MONATE]
  ≤ 6 Monate → KSchG nicht anwendbar
  > 6 Monate → weiter zu Schritt 2

Schritt 2: Betriebsgröße § 23 Abs. 1 KSchG

KSchG gilt nur wenn regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt.

Berechnung:

  • Vollzeitkräfte (> 30 Std./Woche): zählen als 1.0
  • Teilzeitkräfte bis 30 Std./Woche: zählen als 0.75
  • Teilzeitkräfte bis 20 Std./Woche: zählen als 0.5
  • Auszubildende: zählen nicht (§ 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG)
  • Leitende Angestellte (§ 5 Abs. 3 BetrVG): zählen nicht für BetrVG, aber für KSchG ja

Beispielrechnung:

8 Vollzeitkräfte = 8.0
3 Halbtagskräfte (≤ 20 Std.) = 1.5
Gesamt = 9.5 → KSchG gilt NICHT (Grenze > 10 nicht überschritten)

Maßgeblicher Zeitpunkt: Regelmäßige Beschäftigtenzahl im Jahresdurchschnitt, nicht Stichtag.

Schritt 3: Betrieb oder Unternehmen?

KSchG-Geltungsbereich ist der Betrieb (nicht das Gesamtunternehmen). Ein Unternehmen kann mehrere Betriebe haben. Jeder Betrieb wird separat bewertet.

Schritt 4: Sonderkündigungsschutz prüfen (immer!)

Unabhängig von KSchG-Anwendbarkeit bestehen Sonderkündigungsschutz-Mechanismen:

Schutztatbestand Norm Auch im Kleinbetrieb?
Schwangerschaft / Mutterschutz § 17 MuSchG JA
Elternzeit § 18 BEEG JA
Schwerbehinderung § 168 SGB IX JA
Betriebsratsmitglied § 15 KSchG JA
HinSchG-Meldung § 33 HinSchG JA

Schritt 5: Allgemeiner Kündigungsschutz § 242 BGB

Bei Nichtanwendbarkeit des KSchG: Kündigung muss trotzdem Grundsätze von Treu und Glauben wahren. Angriffspunkte:

  • Diskriminierung (§§ 1-7 AGG)
  • Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB)
  • Verstoss gegen Art. 12 GG (grundkündigungsschutz im Kleinbetrieb)

Ergebnistabelle

Kriterium Ergebnis KSchG anwendbar?
Wartezeit < 6 Monate Nicht erfüllt Nein
Betrieb ≤ 10 AN (gewichtet) Nicht erfüllt Nein
Beides erfüllt Erfüllt Ja

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Sachverhaltsangabe oder falsche Anspruchsgrundlage entwertet das Ergebnis. Dringende Empfehlung anwaltlicher Beratung, insbesondere wegen der Drei-Wochen-Fristen.

Du könntest auf der falschen Wiese unterwegs sein. Dieses System kann das nicht prüfen.

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