KSchG-Anwendbarkeit prüfen
Prüft Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes: Wartezeit sechs Monate nach § 1 Abs. 1 KSchG; Schwellenwert zehn Arbeitnehmer nach § 23 KSchG; Berechnung von Teilzeitkraeften und Auszubildenden; allgemeiner Kündigungsschutz bei Nichtanwendbarkeit.
KSchG-Anwendbarkeit prüfen
Triage zu Beginn — kläre sofort
- Wann begann das Arbeitsverhältnis? (6-Monats-Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG)
- Wie viele Arbeitnehmer beschäftigt der Betrieb? (Schwellenwert > 10 nach § 23 Abs. 1 KSchG)
- Gibt es mehrere Betriebe im Unternehmen? (Betriebs- nicht Unternehmensbezug!)
- Bestehen Sonderkündigungsschutzmechanismen unabhängig vom KSchG? (MuSchG, BEEG, SGB IX, § 15 KSchG)
- Wann wurde die Kündigung zugestellt? (§ 4 KSchG-Frist läuft auch ohne KSchG-Anwendbarkeit für Sonderschutz)
Zentrale Normen
- § 1 Abs. 1 KSchG — Wartezeit 6 Monate ununterbrochen
- § 23 Abs. 1 KSchG — Schwellenwert: regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer
- § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG — Auszubildende zählen nicht
- § 5 Abs. 3 BetrVG — leitende Angestellte: eigene Regelungen, kein BetrVG
- §§ 138, 242 BGB — allgemeiner Kündigungsschutz (Treu und Glauben, Sittenwidrigkeit)
- §§ 17, 18 MuSchG; § 18 BEEG; § 168 SGB IX — Sonderkündigungsschutz unabhängig von KSchG
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Schritt-für-Schritt-Prüfung
Schritt 1: Wartezeit § 1 Abs. 1 KSchG
Das KSchG gilt nur bei Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate ohne Unterbrechung.
- Beginn: erster Arbeitstag
- Ende: Datum des Zugangs der Kündigung
- Vorbeschäftigungszeiten beim selben Arbeitgeber können angerechnet werden
Entscheidungsbaum:
Arbeitsverhältnis ab: [DATUM]
Kündigung zugegangen: [DATUM]
Dauer: [MONATE]
≤ 6 Monate → KSchG nicht anwendbar
> 6 Monate → weiter zu Schritt 2
Schritt 2: Betriebsgröße § 23 Abs. 1 KSchG
KSchG gilt nur wenn regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt.
Berechnung:
- Vollzeitkräfte (> 30 Std./Woche): zählen als 1.0
- Teilzeitkräfte bis 30 Std./Woche: zählen als 0.75
- Teilzeitkräfte bis 20 Std./Woche: zählen als 0.5
- Auszubildende: zählen nicht (§ 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG)
- Leitende Angestellte (§ 5 Abs. 3 BetrVG): zählen nicht für BetrVG, aber für KSchG ja
Beispielrechnung:
8 Vollzeitkräfte = 8.0
3 Halbtagskräfte (≤ 20 Std.) = 1.5
Gesamt = 9.5 → KSchG gilt NICHT (Grenze > 10 nicht überschritten)
Maßgeblicher Zeitpunkt: Regelmäßige Beschäftigtenzahl im Jahresdurchschnitt, nicht Stichtag.
Schritt 3: Betrieb oder Unternehmen?
KSchG-Geltungsbereich ist der Betrieb (nicht das Gesamtunternehmen). Ein Unternehmen kann mehrere Betriebe haben. Jeder Betrieb wird separat bewertet.
Schritt 4: Sonderkündigungsschutz prüfen (immer!)
Unabhängig von KSchG-Anwendbarkeit bestehen Sonderkündigungsschutz-Mechanismen:
| Schutztatbestand | Norm | Auch im Kleinbetrieb? |
|---|---|---|
| Schwangerschaft / Mutterschutz | § 17 MuSchG | JA |
| Elternzeit | § 18 BEEG | JA |
| Schwerbehinderung | § 168 SGB IX | JA |
| Betriebsratsmitglied | § 15 KSchG | JA |
| HinSchG-Meldung | § 33 HinSchG | JA |
Schritt 5: Allgemeiner Kündigungsschutz § 242 BGB
Bei Nichtanwendbarkeit des KSchG: Kündigung muss trotzdem Grundsätze von Treu und Glauben wahren. Angriffspunkte:
- Diskriminierung (§§ 1-7 AGG)
- Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB)
- Verstoss gegen Art. 12 GG (grundkündigungsschutz im Kleinbetrieb)
Ergebnistabelle
| Kriterium | Ergebnis | KSchG anwendbar? |
|---|---|---|
| Wartezeit < 6 Monate | Nicht erfüllt | Nein |
| Betrieb ≤ 10 AN (gewichtet) | Nicht erfüllt | Nein |
| Beides erfüllt | Erfüllt | Ja |
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Sachverhaltsangabe oder falsche Anspruchsgrundlage entwertet das Ergebnis. Dringende Empfehlung anwaltlicher Beratung, insbesondere wegen der Drei-Wochen-Fristen.
Du könntest auf der falschen Wiese unterwegs sein. Dieses System kann das nicht prüfen.
No additional documents ship with this skill.
Related Skills
Abmahnung im Arbeitsrecht
Arbeitgeber will Arbeitnehmer abmahnen oder Arbeitnehmer hat Abmahnung erhalten und will sie anfechten. Prüfraster Warnfunktion Ruegefunktion Dokumen…
AGG-Prüfung bei Bewerbern und Beschäftigten
AGG-Prüfung bei Bewerbung und Beschäftigung: Diskriminierungsmerkmale § 1 AGG, Benachteiligungsverbot § 7 AGG, Entschädigungs- und Schadensersatzansp…
Ampelsystem-Tabellenausgabe
Erstellt die standardisierte Ampel-Ausgabetabelle für analysierte Arbeitszeugnisse. Anwendungsfall Zeugnisanalyse ist abgeschlossen und Ergebnis soll…
arbeitnehmer-status
Statusfeststellung für eine geplante Beschaeftigung - Abgrenzung Arbeitnehmer/Selbständiger nach § 611a BGB, Scheinselbständigkeit, Clearingverfahren…
Arbeitsgerichtsverfahren-Modus (ArbGG)
Aktenauszug für ArbGG-Verfahren erstellen: Guetetermin Kammerverfahren Urteilsverfahren Beschlussverfahren. KSchG-Dreiwochenfrist § 4 KSchG Berufung …