Annahmeverzugslöhne und Zwischenverdienst
Annahmeverzugslohn nach § 615 BGB und § 11 KSchG; Anrechnung anderweitigen Verdienstes; boeswiches Unterlassen; Berechnung Nettolohnvorteil; Schadensminderungspflicht; Auswirkung auf Vergleichsdruck; steuerliche Behandlung.
Annahmeverzugslöhne und Zwischenverdienst
Triage zu Beginn — kläre vor der Berechnung
- Wann wurde das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber beendet? (Beginn des Annahmeverzugs)
- Hat der Arbeitnehmer ein neues Arbeitsverhältnis begründet? (Anrechnung § 11 KSchG)
- Falls ja: Wie hoch ist der neue Verdienst im Vergleich zum alten?
- Hat die Agentur für Arbeit ALG I gezahlt? (Forderungsübergang § 115 SGB X beachten)
- Bis zu welchem Datum wird Annahmeverzug geltend gemacht? (Rechtskraft / Vergleich)
Zentrale Normen
- § 615 BGB — Annahmeverzugslohn (Vergütung ohne Arbeit)
- § 11 KSchG — Anrechnung anderweitigen Verdienstes (analog zu § 615 Satz 2 BGB)
- § 11 Nr. 2 KSchG — böswilliges Unterlassen zumutbarer Arbeit (Anrechnung fiktiven Verdienstes)
- § 11 Nr. 3 KSchG — kein Übergang von ALG-I-Zahlungen (§ 115 SGB X)
- § 615 Satz 2 BGB — anderweitiger Erwerb: Arbeitnehmer muss sich anrechnen lassen
- § 297 BGB — Annahmeverzug entfällt wenn Arbeitnehmer nicht leistungsfähig/-willig
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Annahmeverzug § 615 BGB
Voraussetzungen:
- Arbeitgeber gerät in Annahmeverzug durch Ausspruch der Kündigung
- Arbeitnehmer war leistungswillig und leistungsfähig (§ 297 BGB)
- Bei Kündigung: Arbeitsangebot gilt als entbehrlich (kein wörtliches Angebot nötig)
Rechtsfolge: Arbeitgeber schuldet das vereinbarte Arbeitsentgelt einschließlich aller Zulagen, Boni und Sonderzahlungen, ohne dass der Arbeitnehmer Arbeit nachleisten muss.
Anrechnung anderweitigen Verdienstes § 11 KSchG
Nach § 11 Nr. 1 KSchG muss sich der Arbeitnehmer auf den Annahmeverzugslohn anrechnen lassen:
- Bruttoverdienst aus neuem Arbeitsverhältnis
- Selbständige Tätigkeit / freiberufliche Einnahmen
Nicht angerechnet:
- Arbeitslosengeld I (§ 11 Nr. 3 KSchG — Forderungsübergang auf Agentur für Arbeit nach § 115 SGB X)
- Eigenleistungen (Hausarbeit, Urlaub)
- Vermögenserträge
Böswilliges Unterlassen § 11 Nr. 2 KSchG
Arbeitnehmer muss sich auch dasjenige anrechnen lassen, was er böswillig nicht verdient hat.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Berechnung (Beispiel)
Vereinbartes Monatsgehalt: 4000 Euro brutto
Annahmeverzugszeitraum: 8 Monate
Zwischenverdienst: 2500 Euro brutto/Monat
Berechnung:
Gesamt-Annahmeverzugslohn: 4000 × 8 = 32000 Euro brutto
Anzurechnender Zwischenverdienst: 2500 × 8 = 20000 Euro
Netto-Forderung: 32000 - 20000 = 12000 Euro brutto
Strategische Bedeutung für den Vergleich
- Annahmeverzugslöhne wachsen mit Dauer des Prozesses — erhöhen Vergleichsdruck auf den Arbeitgeber
- Im Vergleich wird oft ein Pauschalabfindungsbetrag vereinbart, der Annahmeverzugsansprüche mit abgilt
- Steuerfrage: Annahmeverzugslöhne sind lohnsteuerpflichtig; keine Fünftel-Regelung (§ 34 EStG)
- Annahmeverzug-Risiko bei langen Prozessen: Arbeitgeber hat Anreiz für frühen Vergleich
Output-Template — Annahmeverzugsberechnung
ANNAHMEVERZUGSBERECHNUNG (Schätzung)
Mandant: [NAME]
Beendigungsdatum (laut AG): [DATUM]
Vereinbartes Bruttomonatsgehalt: [BETRAG] Euro
(inkl. regelmäßiger Sonderzahlungen: [BETRAG] Euro)
Annahmeverzugszeitraum: [DATUM] bis [DATUM] = [MONATE] Monate
Gesamt-Annahmeverzugslohn: [MONATE] × [BETRAG] = [ERGEBNIS] Euro brutto
Abzüge § 11 KSchG:
Zwischenverdienst: [BETRAG] Euro (Monate × neues Gehalt)
Böswilliges Unterlassen: [ggf. — Begründung]
ALG I: NICHT anzurechnen (§ 11 Nr. 3 KSchG)
Netto-Annahmeverzugsforderung: [ERGEBNIS] Euro brutto
Hinweis: Annahmeverzugslöhne sind lohnsteuerpflichtig (keine Fünftel-Regelung).
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Sachverhaltsangabe oder falsche Anspruchsgrundlage entwertet das Ergebnis. Dringende Empfehlung anwaltlicher Beratung, insbesondere wegen der Drei-Wochen-Fristen.
Du könntest auf der falschen Wiese unterwegs sein. Dieses System kann das nicht prüfen.
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