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Entfristung: Laie oder Anwalt?

Statusabfrage Entfristungsklage: Anwalt oder Laie; bei Laie Warnungen und Empfehlung anwaltlicher Beratung; kein Mandatsverhältnis; Hinweis auf § 17 TzBfG Drei-Wochen-Frist als kritischste Ausschlussfrist.

ID: de.employment.entfristung-laie-oder-anwalt-frage Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Entfristung: Laie oder Anwalt?

Zentrale Normen

  • § 11 Abs. 1 ArbGG — kein Anwaltszwang in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht
  • § 17 TzBfG — Klagefrist 3 Wochen ab vereinbartem Vertragsende (absolute Ausschlussfrist)
  • § 7 KSchG (analog) — Fiktionswirkung: Befristung gilt bei Fristversäumnis als wirksam
  • § 5 KSchG (analog) — Nachträgliche Zulassung bei unverschuldeter Fristversäumnis
  • § 14 Abs. 4 TzBfG — Schriftformerfordernis (häufig übersehener Unwirksamkeitsgrund)
  • § 12a ArbGG — kein Kostenerstattungsanspruch für gegnerischen Anwalt in erster Instanz

Warum anwaltliche Beratung besonders wichtig ist

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Zweck

Wie im KüSchK-Bündel muss auch im Entfristungs-Workflow zunächst geklärt werden, wer den Skill nutzt. Die Warnstufe und die Art der Ausgaben richten sich danach.

Pflicht-Eröffnungsfrage

"Bist du Rechtsanwältin / Rechtsanwalt oder nutzt du dieses System als Verbraucher / Laie ohne anwaltliche Zulassung?"

Pfad A: Anwalt / Anwältin

  • Vollständige Werkzeugpalette ohne dauernden Warnkopf
  • Zugang zu anwaltlichen Klageschrift-Bausteinen (entfristung-klageschrift-anwalt-baustein)
  • Hinweis: Fristprüfung § 17 TzBfG trotzdem sofort

Pfad B: Verbraucher / Laie


WICHTIGE WARNUNG — BITTE GENAU LESEN

Du bist dabei, eine Befristungskontrollklage einzuleiten, ohne Anwalt zu sein. Das ist in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht zulässig (§ 11 Abs. 1 ArbGG — kein Anwaltszwang). Die Risiken sind jedoch erheblich:

  1. Drei-Wochen-Frist § 17 TzBfG: Klagst du nicht innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Vertragsende, gilt die Befristung nach § 17 Satz 2 TzBfG i.V.m. § 7 KSchG als wirksam — auch wenn sie rechtswidrig war.

  2. Schriftform-Falle: Der häufigste Fehler ist nicht das, was du glaubst — sondern dass du nicht erkennst, ob dein Vertrag wirklich wirksam befristet war. Zum Beispiel: Wurde der Vertrag per DocuSign oder E-Mail unterschrieben? Dann könnte die Befristungsabrede nach § 14 Abs. 4 TzBfG unwirksam sein, obwohl alles "normal" aussieht.

  3. Kein Mandatsverhältnis: Dieses System ist kein Anwalt und haftet nicht.

  4. Mechanische Prüfung: Nur das, was du eingibst, wird geprüft. Falsche Angaben führen zu falschen Ergebnissen.

Dringende Empfehlung: Suche sofort anwaltliche Beratung. Gewerkschaftsmitglieder können die Rechtsschutzstelle ihrer Gewerkschaft kontaktieren.


Besonderheit: Entfristungsklage ist oft unterschätzt

Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass ihr befristeter Vertrag möglicherweise von Anfang an unwirksam befristet war — wegen eines Schriftformfehlers (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Das System hilft, diese Möglichkeit zu erkennen. Aber nur ein Anwalt kann die Lage endgültig beurteilen.


Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Sachverhaltsangabe oder falsche Anspruchsgrundlage entwertet das Ergebnis. Dringende Empfehlung anwaltlicher Beratung, insbesondere wegen der Drei-Wochen-Fristen.

Du könntest auf der falschen Wiese unterwegs sein. Dieses System kann das nicht prüfen.

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