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Klageschrift Entfristungsklage — Anwaltliche Version

Anwaltliche Klageschrift Entfristungsklage mit Hauptantrag und Hilfsanträgen; Weiterbeschaeftigungsantrag; strukturierte Begründung nach § 14 Abs. 4 TzBfG und Sachgrundprüfung; Beweisangebote im BAG-Zitierstil.

ID: de.employment.entfristung-klageschrift-anwalt-baustein Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Klageschrift Entfristungsklage — Anwaltliche Version

Triage zu Beginn — kläre vor Erstellung der Klageschrift

  1. Fristlage: Wann endet der Vertrag? § 17 TzBfG-Frist noch offen?
  2. Welcher Unwirksamkeitsgrund? (Schriftformmangel § 14 Abs. 4 / kein Sachgrund § 14 Abs. 1 / Vorbeschäftigungsverbot § 14 Abs. 2 Satz 2)
  3. Weiterbeschäftigungsantrag (GS BAG 27.02.1985) gewünscht?
  4. Hilfsweise Auflösungsantrag (§§ 9, 10 KSchG i.V.m. § 17 Satz 2 TzBfG)?
  5. Streitwert vorläufig 3 Bruttomonatsgehälter (§ 42 Abs. 2 GKG)
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Zentrale Normen

  • § 17 TzBfG — Klagefrist 3 Wochen ab vereinbartem Vertragsende
  • § 14 Abs. 4 TzBfG i.V.m. § 126 BGB — Schriftformerfordernis
  • § 16 Satz 1 TzBfG — Rechtsfolge unwirksamer Befristung (gilt als unbefristet)
  • § 14 Abs. 1 TzBfG — Sachgrundprüfung (8 Sachgründe)
  • §§ 9, 10 KSchG i.V.m. § 17 Satz 2 TzBfG — Auflösungsantrag auf Abfindung
  • § 42 Abs. 2 GKG — Streitwert Befristungsklage (3 Monatsverdienste)
  • § 12a ArbGG — kein Kostenerstattungsanspruch in erster Instanz

Aktuelle Rechtsprechung

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Vorprüfung (Checkliste)

  • [ ] Dreiwochenfrist § 17 TzBfG gewahrt
  • [ ] Schriftform § 14 Abs. 4 TzBfG geprüft
  • [ ] Sachgrund geprüft (§ 14 Abs. 1 TzBfG)
  • [ ] Vorbeschäftigungsverbot geprüft (§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG)
  • [ ] Mandant über Kostenrisiko belehrt (§ 12a ArbGG)
  • [ ] Vollmacht liegt vor

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

Konstellation Empfohlener Weg
Standard — Entfristungsklage nach § 17 TzBfG Klageschrift-Muster unten; Drei-Wochen-Frist beachten
Variante A — Mandant will keine Klage aber Abfindung Aussergerichtliche Einigung als Alternative vor Klageerhebung
Variante B — Befristung offensichtlich unwirksam Starkes Druckmittel; Vergleichsverhandlung vor Einreichung erwaegen
Variante C — Kettenbefristung mit mehreren Vertraegen Gesamte Kette pruefen; ggf. mehrere Klagebaustein-Varianten

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Klageschrift-Muster


An das

Arbeitsgericht [ORT]

Klageschrift

in dem Rechtsstreit

[NAME], [ANSCHRIFT]

— Kläger —

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin/Rechtsanwalt [NAME], [KANZLEI], Az.: [AZ]

gegen

[ARBEITGEBERIN], vertreten durch [VERTRETUNGSBERECHTIGTE], [ANSCHRIFT]

— Beklagte —

Streitwert: Vorläufig [3 × BMONAT] EUR (§ 42 Abs. 2 GKG)


KLAGEANTRÄGE

Der Kläger beantragt:

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die in dem Arbeitsvertrag vom [DATUM] enthaltene Befristung zum [VEREINBARTES ENDE] beendet worden ist, sondern als unbefristetes Arbeitsverhältnis über diesen Zeitpunkt hinaus zu den bisherigen Bedingungen fortbesteht (§§ 17, 16 Satz 1 TzBfG).

  2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zur rechtskräftigen Entscheidung über Klageantrag zu 1) zu den bisherigen Arbeitsbedingungen als [BERUFSBEZEICHNUNG] tatsächlich weiterzubeschäftigen.

[Hilfsweise:] 3. Das Arbeitsverhältnis der Parteien wird gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung nach §§ 9, 10 KSchG i.V.m. § 17 Satz 2 TzBfG zum [DATUM] aufgelöst.


BEGRÜNDUNG

A. Sachverhalt

Der Kläger ist seit dem [DATUM] bei der Beklagten beschäftigt (Anlage K 1). Das monatliche Bruttogehalt beläuft sich auf [BETRAG] EUR. Der Arbeitsvertrag vom [DATUM] (Anlage K 2) enthält in § [X] eine Befristungsabrede bis zum [VEREINBARTES ENDE].

B. Unwirksamkeit der Befristung

I. Schriftformmangel (§ 14 Abs. 4 TzBfG)

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Rechtsfolge: Gemäß § 16 Satz 1 TzBfG gilt der Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

II. Fehlender Sachgrund (hilfsweise) (§ 14 Abs. 1 TzBfG)

[HILFSWEISE — SACHGRUNDPRÜFUNG:]

Selbst wenn die Schriftform gewahrt wäre, fehlt es an einem Sachgrund nach § 14 Abs. 1 TzBfG. [BEGRÜNDUNG NACH TATSACHEN].

C. Frist (§ 17 TzBfG)

Die Klage wird innerhalb der Dreiwochenfrist des § 17 Satz 1 TzBfG erhoben. Das vereinbarte Vertragsende ist der [DATUM]. Die Klage geht dem Gericht am [DATUM] zu.

D. Beweisangebote

  • Anlage K 1: Arbeitsvertrag inkl. Befristungsabrede
  • Anlage K 2: [E-Mail / Screenshot des Signier-Portals / sonstiger Nachweis der elektronischen Unterzeichnung]
  • Zeugnis: [NAME] zum Beweis der Art der Vertragsunterzeichnung

[ORT], den [DATUM]

[ANWALTSUNTERSCHRIFT]


--- vor Versand klaeren ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Sachverhaltsangabe oder falsche Anspruchsgrundlage entwertet das Ergebnis. Dringende Empfehlung anwaltlicher Beratung, insbesondere wegen der Drei-Wochen-Fristen.

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