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Rechtsbeschwerde im OWi-Verfahren — § 79 OWiG

Rechtsbeschwerde im OWi-Verfahren nach § 79 OWiG einlegen: AG hat OWi-Urteil gesprochen und Mandant will Rechtsbeschwerde. Normen: § 79 OWiG (Zulassigkeit: Geldbusse über 250 EUR oder Fahrverbot), § 80 OWiG (Zulassungsbeschwerde), § 344 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 OWiG (Begründungspflicht), Frist 1 Woche ab Urteil. Prüfraster: Statthaftigkeit, Verfahrensruege vs. Sachruege, Formalanforderungen, OLG als Rechtsbeschwerdeinstanz. Output Rechtsbeschwerde-Schrift. Abgrenzung: Einspruch gegen Bußgeldbescheid siehe verkehrsowi-fristen-einspruch; HV vorher siehe verkehrsowi-hauptverhandlung-amtsgericht.

ID: de.criminal.verkehrsowi-rechtsbeschwerde Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Rechtsbeschwerde im OWi-Verfahren — § 79 OWiG

Triage zu Beginn

  1. Ist Rechtsbeschwerde zulaessig? — § 79 Abs. 1 OWiG: zulaessig bei Geldbusse > 250 EUR ODER Fahrverbot; ansonsten nur Zulassungsbeschwerde nach § 80 OWiG.
  2. Welches Gericht ist zustaendig? — OLG im jeweiligen Bundesland (Ausnahme: bei Grundsatzfragen auch BGH denkbar, sehr selten).
  3. Was soll angegriffen werden? — Rechtsfehler (Verfahrensruege oder Sachruge); keine Tatsachenpruefung in der Rechtsbeschwerde!
  4. Frist beachten? — 1 Woche ab Urteilsverkuendung; Begründungsfrist 1 Monat ab Urteilszustellung (§ 79 Abs. 3 OWiG i.V.m. § 345 StPO).
  5. Kostenrisiko? — Bei erfolgloser Rechtsbeschwerde: Gebuehren + ggf. Kosten der Gegenpartei.

Zentrale Normen

  • § 79 Abs. 1 OWiG — Rechtsbeschwerde: Geldbusse > 250 EUR oder Fahrverbot
  • § 79 Abs. 3 OWiG i.V.m. § 344 StPO — Ruegeformen: Verfahrensruege und Sachruge
  • § 79 Abs. 3 OWiG i.V.m. § 345 StPO — Begründungsfrist 1 Monat ab Zustellung Urteilsgruende
  • § 80 OWiG — Zulassungsbeschwerde: bei Geldbusse <= 250 EUR; nur bei grundsaetzlicher Bedeutung oder Fortbildung des Rechts
  • § 341 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 OWiG — Einlegungsfrist 1 Woche ab Urteilsverkuendung
  • § 338 StPO i.V.m. § 79 OWiG — Absolute Revisionsgründe gelten auch in der Rechtsbeschwerde

Aktuelle Rechtsprechung

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Pruefschema Rechtsbeschwerde-Zulaessigkeit

§ 79 Abs. 1 OWiG — Zulaessigkeit:
□ Geldbusse > 250 EUR ODER Fahrverbot? → Rechtsbeschwerde zulaessig
□ Geldbusse <= 250 EUR, kein Fahrverbot? → Nur Zulassungsbeschwerde § 80 OWiG

Fristen:
□ Einlegungsfrist: 1 Woche ab Urteilsverkuendung
□ Begründungsfrist: 1 Monat ab Zustellung der Urteilsgruende
□ Urteilszustellung abwarten (ergibt Begründungsfrist-Start)

Ruegeformen:
□ Verfahrensruege: konkreter Verfahrensverstos (Sachverstaendigenantrag, Belehrung)
□ Sachrüge: Fehler bei der Anwendung des materiellen Rechts

Verfahrensruegen — typische Angriffspunkte

1. Ablehnung Sachverstaendigenantrag (§ 77 OWiG) ohne Begruendung
2. Verletzung rechtliches Gehoer (Art. 103 GG): Rohmessdaten verweigert
3. Keine ordnungsgemaesse Belehrung ueber Schweigerecht (§ 55 OWiG)
4. Messgeraet nicht gesetzlich geeicht (§ 6 MessEG)
5. Urteilsbegruendung widerspricht sich selbst (§ 267 StPO i.V.m. § 71 OWiG)
6. Letztes Wort verweigert (§ 258 Abs. 3 StPO i.V.m. § 71 OWiG)

Output-Template Rechtsbeschwerdeschrift

An das OLG [ORT]
[Anschrift]

In der OWi-Sache gegen [NAME]
Az. AG: [AKTENZEICHEN]

Rechtsbeschwerde nach § 79 OWiG

Namens des Betroffenen [NAME] lege ich gegen das Urteil des
Amtsgerichts [ORT] vom [DATUM] frist- und formgerecht

Rechtsbeschwerde

ein. Die Urteilsgruende sind noch nicht zugestellt; die Begründung
erfolgt innerhalb der gesetzlichen Frist nach § 79 Abs. 3 OWiG.

Mit freundlichen Gruessen [KANZLEI]

Harte Leitplanken

  • Rechtsbeschwerde nur bei Rechtsfehler — keine Tatsachenpruefung!
  • Begründungsfrist 1 Monat nach Urteilszustellung — nicht nach Verkuendung!
  • Zulassungsbeschwerde bei Geldbusse <= 250 EUR: Grundsatzrechtsfrage benennen.
  • Anwaltliche Endkontrolle bei Ruge-Formulierung.

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