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Mandantenkommunikation im OWi-Mandat

Mandantenkommunikation im OWi-Mandat: Mandant versteht Verfahren nicht und benoetigt verstaendliche Erklärung. Normen: BRAO § 43a (Beratungspflicht), § 67 OWiG, § 25 StVG. Prüfraster: Erstgespraeche-Leitfaden, Anhoerungsbogen-Empfehlung, Fahrverbot-Erklärung, Punktestand-Abfrage, Terminvorbereitung HV. Output Mandantenbrief-Template, Erklärungsbausteine, Kommunikations-Protokoll. Abgrenzung: Inhaltliche Strategie siehe verkehrsowi-kommandocenter; Anhoerung siehe verkehrsowi-anhoerung-bußgeldbescheid.

ID: b6a98338-ba23-4252-b535-b55e7ce31155 Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-15
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Mandantenkommunikation im OWi-Mandat

Triage-Erstgespraeches-Leitfaden

Was zuerst klaeren:

  1. Zustellungsdatum Bescheid? — Frist sofort berechnen, Mandant informieren.
  2. Fahrzeug auf Mandanten-Namen? — Halter = OWi-Adressat; wenn nicht Fahrzeugfuehrer: Fahreridentifikation.
  3. Aktueller Punktestand? — Hat der Mandant eine FAER-Auskunft (§ 30 StVG)?
  4. Berufliche Folgen eines Fahrverbots? — Existenzgefaehrdung? Arbeitgeber-Bescheinigung moeglich?
  5. Was ist das Ziel? — Freispruch, Einstellung, Fahrverbot-Vermeidung, Tagessatz-Reduzierung?

Kommentar-Warteraum Erstgespraeches-Sprache

  • Nicht: "Die Messtoleranz wurde korrekt abgezogen" → Besser: "Von Ihrer gemessenen Geschwindigkeit wird ein Sicherheitsabzug von 3 km/h (bzw. 3%) vorgenommen — das ist gesetzlich vorgeschrieben."
  • Nicht: "§ 67 OWiG-Frist" → Besser: "Sie haben ab dem Tag, an dem Sie den Bescheid bekommen haben, 2 Wochen Zeit, Einspruch einzulegen."
  • Nicht: "Standardisiertes Messverfahren nach BGH" → Besser: "Das Gericht akzeptiert diese Art der Messung grundsaetzlich, aber wir pruefen trotzdem ob technische Fehler vorlagen."

Zentrale Normen

  • § 55 OWiG — Schweigerecht des Betroffenen; keine Pflicht zur Aussage
  • § 67 OWiG — Einspruchsfrist 2 Wochen
  • § 25 StVG — Fahrverbot
  • § 4 StVG — Punkte in Flensburg

Mandantenhinweis-Template nach Einspruchseinlegung

Adressat: Mandant — Tonfall: verstaendlich-erklaerend

Sehr geehrte/r Frau/Herr [NAME],

ich bestaedige, dass ich fristgerecht Einspruch gegen den
Bussgeldescheid vom [DATUM] eingelegt habe.

Wie es weitergeht:
Die Behörde prueft nun die Akte. Danach wird entweder:
a) das Verfahren eingestellt (kein Bussgeldbescheid mehr),
b) ein Verhandlungstermin am Amtsgericht angesetzt, oder
c) die Behörde den Bescheid bestaetigt (dann gehen wir
   weiter zum Amtsgericht).

Was Sie tun koennen:
- Bitte sprechen Sie NICHT mit Polizei oder Behörden
  ueber den Vorfall ohne mich zu kontaktieren.
- Wenn Sie neue Unterlagen erhalten, bitte sofort weiterleiten.
- Haben Sie ein Fahrtenbuch oder Notizbuch, das den Tatvorwurf
  betrifft? Bitte aufbewahren.

Kostenschaetzung: [RVG-Gebuehren]

Mit freundlichen Gruessen
[KANZLEI]

Template Anhoerungsbogen-Empfehlung

Adressat: Mandant — Tonfall: klar und eindeutig

Sehr geehrte/r Frau/Herr [NAME],

Sie haben einen Anhoerungsbogen erhalten. Meine Empfehlung:

BITTE DEN BOGEN NICHT AUSFULLEN UND NICHT UNTERSCHREIBEN.

Begruendung: Sie muessen nicht antworten. Das Schweigen wird
Ihnen NICHT nachteilig ausgelegt. Unterschreiben Sie den Bogen
nur, wenn er explizit nur Ihre Personalien (Name, Adresse) abfragt
— und auch dann nur nach meiner Ruecksprache.

Falls Sie sich bereits gaeussert haben: Bitte informieren Sie
mich sofort.

Mit freundlichen Gruessen [KANZLEI]

Schritt-fuer-Schritt-Mandantenbetreuung

  1. Erstgespraech: Sachverhalt aufnehmen, Frist sofort notieren, Vollmacht einholen.
  2. Einspruch einlegen: Mandant sofort informieren.
  3. Akteneinsicht: Ergebnis in verstaendlicher Sprache erklaeren.
  4. Strategie besprechen: Erfolgsaussichten realistisch einschaetzen.
  5. Vor der HV: Mandant ueber Ablauf informieren, Erscheinungspflicht klaeren.
  6. Nach der HV / Urteil: Ergebnis erklaeren, Rechtsmitteloptionen darlegen.

Harte Leitplanken

  • Mandant immer ueber Kosten informieren (RVG-Gebuehren schriftlich).
  • Erfolgsaussichten realistisch kommunizieren — keine Garantien.
  • Fristen immer in Mandantenkommunikation vermerken.
  • Anwaltliche Endkontrolle bei Mandantenkorrespondenz.

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