Strafrecht — Drei-Stufen-Aufbau: Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld
Student prüft Strafbarkeit in der Hausarbeit: Drei-Stufen-Schema Tatbestand Rechtswidrigkeit Schuld. Objektiver subjektiver Tatbestand Rechtfertigungsgründe Schuldfähigkeit. §§ 242 263 223 212 StGB Versuch § 22 StGB Rücktritt § 24 StGB Konkurrenzen. Prüfraster Stufenprüfung Vorsatz-Fahrl-saessigkeitsabgrenzung Konkurrenzen. Output strafrechtliches Prüfungsschema Begründung. Abgrenzung zu fachgebiet-routing (Gebietswahl) und subsumtion-schritt-fuer-schritt (Methode).
Strafrecht — Drei-Stufen-Aufbau: Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld
Triage zu Beginn
- Welches Straftatbestandsdelikt ist im Sachverhalt erkennbar: Koerperverletzung, Betrug, Diebstahl, Toetung?
- Gibt es Hinweise auf Versuch, Vollendung oder Ruecktritt nach § 24 StGB?
- Liegen Anzeichen fuer Rechtfertigungsgruende vor (Notwehr § 32, rechtfertigender Notstand § 34)?
- Gibt es Schuldunfaehigkeitsindikatoren (Alter, psychische Erkrankung, Trunkenheit)?
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen
- §§ 13-35 StGB — Allgemeiner Teil: Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld
- § 15 StGB — Vorsatz als Regelfall; Fahrlässigkeit nur bei ausdrücklicher Normierung
- §§ 32, 34 StGB — Notwehr und rechtfertigender Notstand
- §§ 20, 21 StGB — Schuldunfaehigkeit und verminderte Schuldfaehigkeit
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Zweck
Das Drei-Stufen-Schema ist das Standard-Schema jeder strafrechtlichen Prüfung. Es führt von der Frage "Ist die Handlung tatbestandsmäßig?" über "Ist sie rechtswidrig?" zu "Ist sie schuldhaft?".
Schritt 1 — Aufbau
A. Strafbarkeit T wegen [Delikt] gemäß § X StGB
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Tatbestandsmerkmal 1
b) Tatbestandsmerkmal 2
(etc.)
2. Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz
b) ggf. weitere subjektive Merkmale (Zueignungsabsicht etc.)
II. Rechtswidrigkeit
1. Indiz: tatbestandsmäßig
2. Rechtfertigungsgründe prüfen
III. Schuld
1. Schuldfähigkeit
2. Schuldformen / Unrechtsbewusstsein
3. Entschuldigungsgründe
IV. Strafzumessungs-Erwägungen (ggf.)
V. Ergebnis (Strafbarkeit ja / nein)
Schritt 2 — Tatbestand
Objektiver Tatbestand
Tatbestands-Merkmale je Delikt
- § 242 StGB (Diebstahl): Fremde + bewegliche + Sache + Wegnahme
- § 263 StGB (Betrug): Täuschung + Irrtum + Vermögensverfügung + Vermögensschaden
- § 223 StGB (Körperverletzung): Körperliche Misshandlung oder Gesundheitsbeschädigung
- § 212 StGB (Totschlag): Tötung eines anderen Menschen
Subsumtion
- Definition Tatbestandsmerkmal + Tatsache aus Sachverhalt + Ergebnis
Subjektiver Tatbestand
Vorsatz § 15 StGB
- Direkter Vorsatz (dolus directus)
- Bedingter Vorsatz (dolus eventualis): Inkaufnahme + Billigung
- Wissen + Wollen der Tatbestands-Verwirklichung
Weitere subjektive Merkmale (je Delikt)
- Zueignungsabsicht § 242 StGB
- Bereicherungsabsicht § 263 StGB
- Niedriger Beweggrund § 211 StGB (Mord)
- Verdeckungsabsicht § 211 StGB
Schritt 3 — Rechtswidrigkeit
Indiz-Wirkung
Tatbestandsmäßigkeit indiziert Rechtswidrigkeit. Geprüft wird, ob Rechtfertigungs-Gründe vorliegen.
Rechtfertigungs-Gründe
Allgemein
- Notwehr § 32 StGB
- Rechtfertigender Notstand § 34 StGB
- Einwilligung des Verletzten
- Mutmaßliche Einwilligung
Sonder-Rechtfertigungen
- Festnahme-Recht § 127 StPO
- Berufs- oder Amts-Ausübungs-Recht
Voraussetzungen Notwehr § 32 StGB
- Notwehr-Lage: gegenwärtiger rechtswidriger Angriff
- Notwehr-Handlung: gegen Angreifer gerichtet
- Erforderlichkeit: mildestes geeignetes Mittel
- Subjektives Element: Verteidigungs-Wille
Voraussetzungen Notstand § 34 StGB
- Notstands-Lage: gegenwärtige Gefahr für Rechtsgut
- Erforderlichkeit: kein milderes Mittel
- Wesentlich höheres Rechtsgut: Abwägungs-Übergewicht
- Subjektives Element: Notstands-Wille
Schritt 4 — Schuld
Schuldfähigkeit
§ 19 StGB — Schuldunfähigkeit Kinder
- Unter 14 Jahre: schuldunfähig
§ 20 StGB — Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
- Krankhafte seelische Störung
- Tiefgreifende Bewusstseins-Störung
- Schwachsinn / schwere andere seelische Abartigkeit
- Unfähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen ODER nach dieser Einsicht zu handeln
§ 21 StGB — Verminderte Schuldfähigkeit
- Fähigkeit erheblich vermindert
- Strafmilderung nach § 49 StGB
§ 17 StGB — Verbotsirrtum
- Unrechts-Bewusstsein fehlt
- Vermeidbar: Strafmilderung
- Unvermeidbar: Schuld entfällt
Entschuldigungs-Gründe
- Entschuldigender Notstand § 35 StGB
- Notwehr-Exzess § 33 StGB
- Übergesetzlich entschuldigender Notstand (Lebensgefahr für Familie)
Schritt 5 — Versuch und Vollendung
Vollendete Tat
- Alle Tatbestands-Merkmale erfüllt
- Standard-Prüfung
Versuch § 22 StGB
- Unmittelbares Ansetzen
- Tatentschluss
- Tatbestand nicht (voll) erfüllt
Rücktritt vom Versuch § 24 StGB
- Bei unbeendetem Versuch: Aufgabe der weiteren Tatausführung
- Bei beendetem Versuch: Verhinderung der Vollendung oder ernsthaftes Bemühen
Schema Versuch
1. Vorprüfung: Nicht-Vollendung
2. Tatentschluss (subjektiv komplettes Vorhaben)
3. Unmittelbares Ansetzen (objektiv)
4. Rechtswidrigkeit
5. Schuld
6. ggf. Rücktritt § 24 StGB
Schritt 6 — Konkurrenzen
Tateinheit § 52 StGB
- Eine Handlung verwirklicht mehrere Tatbestände
- Strafrahmen: schwerstes Delikt
Tatmehrheit § 53 StGB
- Mehrere selbstständige Handlungen
- Gesamt-Strafe nach § 54 StGB
Gesetzes-Konkurrenz
- Spezialität: ein Tatbestand schlägt anderen
- Subsidiarität: ein Tatbestand subsidiär zu anderem
- Konsumtion: schwerer Tatbestand "umfasst" leichteren
Schritt 7 — Konkrete Beispiele
§ 242 StGB — Diebstahl
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Fremde bewegliche Sache: ...
b) Wegnahme (Bruch fremden Gewahrsams + Begründung neuen Gewahrsams): ...
2. Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz: Wissen + Wollen
b) Zueignungsabsicht (Aneignungs + Enteignungs-Element)
II. Rechtswidrigkeit (Indiz, ggf. Rechtfertigungs-Gründe)
III. Schuld (Schuldfähigkeit, Schuldformen)
§ 263 StGB — Betrug
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Täuschung über Tatsachen
b) Irrtum
c) Vermögensverfügung (durch den Getäuschten)
d) Vermögensschaden
2. Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz hinsichtlich aller Tatbestandsmerkmale
b) Bereicherungsabsicht (eigene + zustehender + stoffgleich)
c) Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
§ 223 StGB — Körperverletzung
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Körperliche Misshandlung oder Gesundheitsbeschädigung
b) Handlung des Täters
c) Kausalität
2. Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz
II. Rechtswidrigkeit (Notwehr? Einwilligung?)
III. Schuld
§ 212 StGB / § 211 StGB — Tötung / Mord
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Tötung eines Menschen
b) Handlung
c) Kausalität
2. Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz (Tötungs-Vorsatz)
b) Bei Mord: Mord-Merkmale (Heimtücke, niedere Beweggründe, Grausamkeit etc.)
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
Schritt 8 — Beteiligungs-Konstellationen
Täterschaft § 25 StGB
- Allein-Täter § 25 I 1 StGB
- Mittelbarer Täter § 25 I 2 StGB (Täter hinter Täter)
- Mit-Täter § 25 II StGB (Tat-Plan + Tatbeitrag)
Teilnahme
- Anstiftung § 26 StGB
- Beihilfe § 27 StGB (Hilfsleistung)
Schritt 9 — Hilfsfragen für Deine Reflexion
- Habe ich für jede Person eine eigene Strafbarkeits-Prüfung durchgeführt?
- Habe ich das Drei-Stufen-Schema vollständig?
- Habe ich objektive UND subjektive Tatbestands-Merkmale geprüft?
- Habe ich Rechtfertigungs-Gründe geprüft (auch wenn ich sie verneine)?
- Habe ich Schuld-Aspekte geprüft?
- Bei mehreren Taten: habe ich Konkurrenzen dargestellt?
Übergang zu
subsumtion-schritt-fuer-schritt— Subsumtions-Praxismeinungsstreit-darstellen— Bei Streit (z.B. Vorsatz vs. Fahrlässigkeit, Tatbestands- vs. Verbotsirrtum)gliederung-mit-tiefenstruktur— Gliederung
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