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Sachverhalt neutral darstellen

Sachverhalt in Anwaltskorrespondenz neutral und ohne wertende Parteinahme darstellen. § 43a BRAO Sachlichkeit §§ 86 ff. ZPO Sachverhaltspflicht. Prüfraster: Parteinahme Wertungen Auslassungen Einseitigkeit neutrale Formulierungen. Output: neutral formulierte Sachverhaltsdarstellung. Abgrenzung: nicht für rechtliche Stellungnahmen.

ID: de.litigation.sachverhalt-neutral-darstellen Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Sachverhalt neutral darstellen

Dieser Skill transformiert subjektiv gefärbte, vorwurfsvolle oder emotionale Sachverhaltsschilderungen in sachliche, objektive Darstellungen. Ziel ist nicht die Verschleierung des Problems, sondern seine nüchterne und präzise Beschreibung — so wie es ein guter Schriftsatz erfordert.

Triage zu Beginn

  1. Welcher Abschnitt des Textes enthaelt subjektive Wertungen, die in neutrale Darstellung umgewandelt werden muessen?
  2. Muss der Sachverhalt vollstaendig erhalten bleiben oder darf er kondensiert werden?
  3. Fuer welchen Adressaten: Gericht (maximale Sachlichkeit), Mandant (erklaerend), Gegner (zurueckhaltend)?
  4. Gibt es Passagen, bei denen die Distanzierungsformel ("nach Ihrer Darstellung") benoetigt wird?

Aktuelle Rechtsprechung

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Zentrale Normen

  • § 43a Abs. 3 BRAO — Sachlichkeitsgebot und Wahrheitspflicht bei Sachverhaltsschilderungen
  • § 138 ZPO — Wahrheitspflicht der Parteien im Prozess (Sachverhalt muss wahrheitsgemaess dargestellt werden)
  • § 823 Abs. 1 BGB — Persoenlichkeitsrecht: neutrale Schilderung schutzt vor Haftung
  • § 193 StGB — Wahrnehmung berechtigter Interessen: Schutzbereich bei wahrheitsgemaesser sachlicher Darstellung

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Grundprinzipien der neutralen Darstellung

Die wichtigsten Werkzeuge sind: Passivkonstruktionen (nicht "Sie haben versäumt" sondern "die Frist ist verstrichen"), Datumsbezüge statt unbestimmter Zeitangaben (nicht "seit Wochen" sondern "seit dem TT.MM.JJJJ"), unpersönliche Pronomen (nicht "Sie ignorieren" sondern "eine Rückmeldung steht noch aus"), Distanzierungsformeln (nicht "Sie behaupten" sondern "nach Ihrer Darstellung" oder "ausweislich Ihres Schreibens") sowie Trennung von Sachverhalt und Wertung.

Passiv vs. Aktiv

Die Entscheidung zwischen Passiv und Aktiv hat im juristischen Kontext erhebliche Bedeutung. Passivkonstruktionen entlasten den Text von Schuldzuweisungen: "Eine Frist wurde bislang nicht gewährt" statt "Sie haben keine Frist gesetzt". Aktiv ist angebracht, wenn die handelnde Person bewusst benannt werden soll: "Mit Schreiben vom TT.MM.JJJJ hat die Gegenseite mitgeteilt...". Aktivkonstruktionen mit klarem Subjektbezug auf Dokumente oder Daten (nicht auf Personen) sind besonders effektiv.

Distanzierungsformeln

Für die Wiedergabe fremder Darstellungen ohne eigene Wertung gelten folgende Formeln: "nach Ihrer Darstellung", "ausweislich Ihrer E-Mail vom TT.MM.JJJJ", "wie Sie mitteilen", "soweit ich Ihrem Schreiben entnehme", "nach dem mir vorliegenden Sachstand". Diese Formeln signalisieren, dass der Schreiber die Aussage zitiert, ohne sie zu bestätigen oder abzulehnen.

Berufsrechtlicher Hintergrund

§ 43a Abs. 3 BRAO fordert Sachlichkeit. Das Sachlichkeitsgebot verlangt nicht nur die Vermeidung von Beleidigungen, sondern auch eine wahrheitsgemäße, nicht verzerrende Darstellung. Die neutrale Sachverhaltsschilderung schützt auch vor dem Vorwurf, bewusst falsche Tatsachen zu behaupten (§ 43a Abs. 3 Satz 2 BRAO).

Beispiele Vorher/Nachher

Vorher: "Sie ignorieren mich seit Wochen." Nachher: "Eine Rückmeldung auf das Schreiben vom TT.MM.JJJJ steht bislang aus."

Vorher: "Sie haben einfach die Frist verstreichen lassen, ohne mich zu informieren." Nachher: "Die Frist vom TT.MM.JJJJ ist verstrichen. Eine vorherige Mitteilung ist nicht erfolgt."

Vorher: "Ihre Mandantin behauptet frech, sie habe nie zugestimmt." Nachher: "Nach der Darstellung Ihrer Mandantin liegt eine Zustimmung nicht vor."

Vorher: "Anscheinend ist Ihnen die Vertragstreue nicht wichtig." Nachher: "Die vereinbarte Leistung ist bis zum TT.MM.JJJJ nicht erbracht worden."

Ausgabeformat

Der Skill gibt für jeden umzuformulierenden Satz aus: (1) Original. (2) Neutrale Fassung. (3) Erläuterung des eingesetzten Mittels (Passiv, Datumsbezug, Distanzierungsformel). (4) Optionaler Hinweis auf berufsrechtliche Relevanz.

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