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Historisch Gewachsene Altsysteme — Due Diligence

Due Diligence historisch gewachsener bAV-Altsysteme im Konzern: Bestandsanalyse, Haftungsrisiken. Normen: §§ 2 6a EStG, BetrAVG. Prüfraster: Durchführungswege, ungedeckte Verpflichtungen, Altregelungen. Output: Due-Diligence-Bericht bAV-Altsysteme. Abgrenzung: nicht laufende Versorgungsverwaltung.

ID: de.employment.historisch-gewachsene-altsysteme-due-diligence Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Historisch Gewachsene Altsysteme — Due Diligence

Treuenfels Yamamoto Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Federführung: Prof. Dr. Adalbert von Sompeh-Ostermann, LL.M. (Oxford)


Rechtsgrundlagen

  • §§ 1–30g BetrAVG (vollständig anwendbar auf Altzusagen, soweit nach dem 22.12.1974 erteilt)
  • § 1b BetrAVG (Unverfallbarkeit — historische Fristen: bis 1999 fünf Jahre + Alter 35; ab 2001 fünf Jahre + Alter 30; seit 2018 drei Jahre + Alter 21)
  • § 30f BetrAVG (Übergangsregelungen — Schutz für Zusagen zwischen 1975 und 2001)
  • § 30g BetrAVG (Übergangsregelungen für Zusagen vor 1975 — Sonderregelungen)
  • Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • BetrVG § 99 ff. (Mitbestimmung bei Personalmaßnahmen — Relevanz für historische Sonderzusagen leitende Angestellte)
  • § 6a EStG (Steuerliche Passivierungspflicht für Direktzusagen — auch Altzusagen)
  • Tarifverträge: Altersversorgungstarifvertrag ATV, ATV-K (öffentlicher Dienst); branchenspezifische Tarifverträge (chemische Industrie, Metall, Banken)
  • Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Vorgehen

Schritt 1: Inventory-Aufbau — Systematische Erfassung

Dr. von Sompeh-Ostermann entwickelt für jeden Mandanten ein strukturiertes Inventory-System (Global Plan Inventory — auf Deutschland bezogen: Deutschland-Inventory).

Inventory-Dimensionen:

  1. Zusage-Ebene:

    • Zusagegeber (Gesellschaft, ggf. Muttergesellschaft als Schuldbeitrittspartnerin)
    • Zusagedatum (entscheidet über anwendbare Unverfallbarkeitsfristen)
    • Zusageart (Leistungs-, beitragsorientierte Leistungs-, Beitragszusage mit Mindestleistung)
    • Durchführungsweg
    • Kollektiv- oder Einzelzusage; Gesamtzusage; Betriebsvereinbarung
  2. Personenkreis:

    • Aktive Anwärter (mit Zusagedatum, Eintrittsdatum, Geburtsdatum)
    • Rentner (Beginn, Leistungsart, monatliche Rente)
    • Unverfallbar Ausgeschiedene (Berechnungsdatum, Anwartschaftshöhe)
    • Sonderfälle: Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer (außerhalb BetrAVG — eigenes Register)
  3. Leistungsarten:

    • Altersrente (Regelaltersrente, vorgezogene Rente)
    • Invalidenrente (volle/teilweise Erwerbsminderung)
    • Hinterbliebenenversorgung (Witwenrente, Waisenrente)
    • Einmalleistungen (Kapitalabfindungen, Sterbegeld)
  4. Besonderheiten Altzusagen (1970er/1980er):

    • Gesamtversorgungszusagen (Bruttolohn- oder Nettolohnabhängig) — besonders risikoreich bei Rentenreformen
    • Dynamische Rentenformeln (endgehaltsbezogen, Karrierekurven-Berechnungen)
    • Anrechnungsklauseln auf gesetzliche Rente: Wie werden Rentenreformen (Absenkung Rentenniveau) berücksichtigt?
    • Vorstandsversorgungsordnungen (Dienstvertrag-basiert) — steuerliche Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG besonders prüfen

Schritt 2: Altzusagen-Spezifika (1970er/1980er)

Typische Problemfelder bei Altzusagen der 1970er und 1980er:

Gesamtversorgungssystem

Viele Unternehmen hatten bis in die 1990er Jahre Gesamtversorgungssysteme: Die Betriebsrente soll zusammen mit der gesetzlichen Rente ein bestimmtes Gesamtversorgungsniveau (z.B. 75 % des letzten Nettogehalts) erreichen. Durch die Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus steigt die Betriebsrente automatisch — latentes Risiko.

Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Schriftformprobleme

Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Versorgungstarifverträge

In zahlreichen Branchen existieren Versorgungstarifverträge (chemische Industrie — ChemTV, Metalltarifverträge, Banken-TV, öffentlicher Dienst ATV/ATV-K). Diese binden tarifgebundene Arbeitgeber und sind durch Betriebsvereinbarung grundsätzlich nicht unterschreitbar (§ 4 Abs. 3 TVG — Günstigkeitsprinzip).

Besonderer Prüfbedarf:

  • Tarifbindung des Mandanten? (Mitgliedschaft AG-Verband, Haus-TV)
  • Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Branchenspezifische TV: Eigene Systeme oft abweichend von §§ 1 ff. BetrAVG (z.B. eigene Unverfallbarkeitsfristen, eigene Anpassungsregelungen)
Sonderzusagen Führungskräfte

Leitende Angestellte (§ 5 Abs. 3 BetrVG) und Vorstände haben häufig individuelle Versorgungsvereinbarungen im Dienstvertrag. Diese sind zu inventarisieren und auf:

  1. Schriftformkonformität (§ 6a EStG verlangt Schriftlichkeit für Steueranerkennung)
  2. Benachteiligung anderer Arbeitnehmer (§ 4 Abs. 4 BetrAVG)
  3. Steuerliche Unverfallbarkeit (§ 6a EStG Abs. 2 Nr. 3 — keine Pensions-Rückstellung bei unter drei Jahren Zusage)
  4. Angemessenheit (verdeckte Gewinnausschüttung bei GmbH)

Schritt 3: Risk Map

Dr. von Sompeh-Ostermann erstellt eine Risk Map als zentrales Steuerungsdokument:

Risk Map — Dimensionen:

Risikokategorie Beschreibung Einstufung (1-4) Handlungsbedarf
Gesamtversorgungsrisiko Anrechnung gesetzliche Rente; Rentenreform-Sensitivität [1 bis 4] [sofort/mittelfristig/beobachten]
Altzusagen ohne Dokumentation Mündliche Zusagen; betriebliche Übung; Rekonstruktionsbedarf [1 bis 4] [...]
Versorgungstarifverträge Tarifbindung; Günstigkeitsvergleich; Differenzlohnansprüche [1 bis 4] [...]
Sonderzusagen FK Vollständigkeit; Steuerkonformität; Angemessenheit [1 bis 4] [...]
Pensionskassen-Unterdeckung Sanierungsbeiträge; Haftung Arbeitgeber [1 bis 4] [...]
§ 16-Compliance Anpassungshistorie; unterlassene Anpassungen [1 bis 4] [...]
Drei-Stufen-Compliance Historische Eingriffe; potenzielle Klagen [1 bis 4] [...]
Datenvollständigkeit Lücken in Mitarbeiterstammdaten; fehlende Unterlagen [1 bis 4] [...]

Einstufung: 1 = kein Risiko, 2 = geringes Risiko, 3 = mittleres Risiko, 4 = hohes Risiko


Templates

Template 1: Inventory-Matrix Altzusagen (Grundstruktur)

INVENTORY-MATRIX BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG
[Konzern Muster AG] — Stand: [Datum]
Federführung: Prof. Dr. Adalbert von Sompeh-Ostermann, Treuenfels Yamamoto

[Tabellenstruktur:]
Nr. | Gesellschaft | Zusagetyp | Datum | Durchführungsweg | Anwärter | Rentner | DBO-IAS19 EUR | Risikoeinstufung
----|-------------|-----------|-------|-----------------|---------|---------|--------------|---------------
1   | [Gesellschaft A] | Direktzusage VO 1978 Gesamtversorgung | 1.1.1978 | Direktzusage | [X] | [X] | [X] Mio. | 4 (Hoch)
2   | [Gesellschaft B] | Pensionskasse Branchenkonzern | 1.4.1985 | Pensionskasse | [X] | [X] | [X] Mio. | 3 (Mittel)
3   | [Gesellschaft C] | Direktversicherung Einzelzusage FK | 1.6.1990 | Direktversicherung | [X] | — | [X] Mio. | 2 (Gering)

Template 2: Checkliste Altzusagen-Audit (Due Diligence)

CHECKLISTE ALTZUSAGEN-AUDIT
Treuenfels Yamamoto · Dr. von Sompeh-Ostermann

DOKUMENTATIONS-CHECK:
□ Alle Versorgungsordnungen (einschl. Vorgängerversionen) vorhanden?
□ Betriebsvereinbarungen mit BAV-Bezug vollständig erfasst?
□ Dienstverträge leitende Angestellte und Vorstände mit Versorgungsregelungen?
□ Mündliche Zusagen / betriebliche Übung: Zeugen, Protokolle, Schriftverkehr?
□ Tarifverträge mit Versorgungsregelungen (alle Versionen seit Gründung)?
□ Alle Änderungsvereinbarungen zu Versorgungsordnungen (Aktennotizen, Protokolle)?

RECHTLICHE ANALYSE:
□ Unverfallbarkeitsfristen korrekt angewendet (historische Fristen § 30f BetrAVG)?
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
□ § 16-Anpassungshistorie vollständig und rechtmäßig dokumentiert?
□ Gesamtversorgungsklauseln: Anrechnungsmechanismus bei Rentenreform analysiert?
□ Tarifbindung aktuell und historisch gecheckt (TV-Ansprüche von Arbeitnehmern)?
□ Sonderzusagen FK: § 6a EStG-Konformität (Schriftform, Alter bei Zusage, Erdienbarkeit)?
□ Keine rechtswidrigen Eingriffe in Stufe-1-Positionen erkennbar?

QUANTITATIVE PRÜFUNG:
□ IAS 19-Gutachten aktuell (höchstens zwölf Monate alt)?
□ Aktuarielle Annahmen plausibel (Diskontierungszins, Sterbetafeln DAV 2004 R)?
□ HGB-Rückstellungen vollständig gebildet?
□ PSV-Meldungen vollständig und korrekt?
□ Pensionskassen-Funding-Status geprüft (§ 233 VAG)?

Fallstricke

  1. Gesamtversorgungsklauseln und Rentenabsenkung: Bei Gesamtversorgungszusagen führt die Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus (Reformen seit 2001) zu automatisch steigenden Betriebsrenten. Dieser Mechanismus ist bilanziell oft unzureichend modelliert.

  2. Historische Unverfallbarkeitsfristen: Bis zum 1.1.2001 galten fünf Jahre + Alter 35; ab 2001 fünf Jahre + Alter 30. Falsche Anwendung führt zu rechtswidrigem Anwartschaftsverfall — nachzuversteuernde Ansprüche ex-Arbeitnehmer.

  3. Betriebliche Übung Altzusagen: Jahrzehntelange einheitliche Handhabung kann eine Versorgungszusage durch betriebliche Übung begründen — auch ohne formale VO oder BV. Insbesondere Weihnachtsgeldversprechen, Ruhegehaltszahlungen an frühere Mitarbeiter ohne formale Grundlage.

  4. § 6a EStG — Erdienbarkeit: Sonderzusagen an Vorstände/GF, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor Regelaltersgrenze erteilt werden, sind steuerlich nicht rückstellungsfähig (mangelnde Erdienbarkeit gem. § 6a Abs. 2 Nr. 3 EStG). Altzusagen prüfen.


Querverweise zu anderen Skills

  • harmonisierung-und-migration-rechtssicher — Schritte nach dem Audit
  • drei-stufen-theorie-eingriffsanalyse — historische Eingriffe bewerten
  • buyout-im-ma-deal-asset-vs-share — Altsysteme im M&A-Kontext
  • versorgungsordnung-und-betriebsvereinbarung-drafting — neue VO nach Bereinigung Altsystem

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