Historisch Gewachsene Altsysteme — Due Diligence
Due Diligence historisch gewachsener bAV-Altsysteme im Konzern: Bestandsanalyse, Haftungsrisiken. Normen: §§ 2 6a EStG, BetrAVG. Prüfraster: Durchführungswege, ungedeckte Verpflichtungen, Altregelungen. Output: Due-Diligence-Bericht bAV-Altsysteme. Abgrenzung: nicht laufende Versorgungsverwaltung.
Historisch Gewachsene Altsysteme — Due Diligence
Treuenfels Yamamoto Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Federführung: Prof. Dr. Adalbert von Sompeh-Ostermann, LL.M. (Oxford)
Rechtsgrundlagen
- §§ 1–30g BetrAVG (vollständig anwendbar auf Altzusagen, soweit nach dem 22.12.1974 erteilt)
- § 1b BetrAVG (Unverfallbarkeit — historische Fristen: bis 1999 fünf Jahre + Alter 35; ab 2001 fünf Jahre + Alter 30; seit 2018 drei Jahre + Alter 21)
- § 30f BetrAVG (Übergangsregelungen — Schutz für Zusagen zwischen 1975 und 2001)
- § 30g BetrAVG (Übergangsregelungen für Zusagen vor 1975 — Sonderregelungen)
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- BetrVG § 99 ff. (Mitbestimmung bei Personalmaßnahmen — Relevanz für historische Sonderzusagen leitende Angestellte)
- § 6a EStG (Steuerliche Passivierungspflicht für Direktzusagen — auch Altzusagen)
- Tarifverträge: Altersversorgungstarifvertrag ATV, ATV-K (öffentlicher Dienst); branchenspezifische Tarifverträge (chemische Industrie, Metall, Banken)
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Vorgehen
Schritt 1: Inventory-Aufbau — Systematische Erfassung
Dr. von Sompeh-Ostermann entwickelt für jeden Mandanten ein strukturiertes Inventory-System (Global Plan Inventory — auf Deutschland bezogen: Deutschland-Inventory).
Inventory-Dimensionen:
-
Zusage-Ebene:
- Zusagegeber (Gesellschaft, ggf. Muttergesellschaft als Schuldbeitrittspartnerin)
- Zusagedatum (entscheidet über anwendbare Unverfallbarkeitsfristen)
- Zusageart (Leistungs-, beitragsorientierte Leistungs-, Beitragszusage mit Mindestleistung)
- Durchführungsweg
- Kollektiv- oder Einzelzusage; Gesamtzusage; Betriebsvereinbarung
-
Personenkreis:
- Aktive Anwärter (mit Zusagedatum, Eintrittsdatum, Geburtsdatum)
- Rentner (Beginn, Leistungsart, monatliche Rente)
- Unverfallbar Ausgeschiedene (Berechnungsdatum, Anwartschaftshöhe)
- Sonderfälle: Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer (außerhalb BetrAVG — eigenes Register)
-
Leistungsarten:
- Altersrente (Regelaltersrente, vorgezogene Rente)
- Invalidenrente (volle/teilweise Erwerbsminderung)
- Hinterbliebenenversorgung (Witwenrente, Waisenrente)
- Einmalleistungen (Kapitalabfindungen, Sterbegeld)
-
Besonderheiten Altzusagen (1970er/1980er):
- Gesamtversorgungszusagen (Bruttolohn- oder Nettolohnabhängig) — besonders risikoreich bei Rentenreformen
- Dynamische Rentenformeln (endgehaltsbezogen, Karrierekurven-Berechnungen)
- Anrechnungsklauseln auf gesetzliche Rente: Wie werden Rentenreformen (Absenkung Rentenniveau) berücksichtigt?
- Vorstandsversorgungsordnungen (Dienstvertrag-basiert) — steuerliche Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG besonders prüfen
Schritt 2: Altzusagen-Spezifika (1970er/1980er)
Typische Problemfelder bei Altzusagen der 1970er und 1980er:
Gesamtversorgungssystem
Viele Unternehmen hatten bis in die 1990er Jahre Gesamtversorgungssysteme: Die Betriebsrente soll zusammen mit der gesetzlichen Rente ein bestimmtes Gesamtversorgungsniveau (z.B. 75 % des letzten Nettogehalts) erreichen. Durch die Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus steigt die Betriebsrente automatisch — latentes Risiko.
Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Schriftformprobleme
Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Versorgungstarifverträge
In zahlreichen Branchen existieren Versorgungstarifverträge (chemische Industrie — ChemTV, Metalltarifverträge, Banken-TV, öffentlicher Dienst ATV/ATV-K). Diese binden tarifgebundene Arbeitgeber und sind durch Betriebsvereinbarung grundsätzlich nicht unterschreitbar (§ 4 Abs. 3 TVG — Günstigkeitsprinzip).
Besonderer Prüfbedarf:
- Tarifbindung des Mandanten? (Mitgliedschaft AG-Verband, Haus-TV)
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Branchenspezifische TV: Eigene Systeme oft abweichend von §§ 1 ff. BetrAVG (z.B. eigene Unverfallbarkeitsfristen, eigene Anpassungsregelungen)
Sonderzusagen Führungskräfte
Leitende Angestellte (§ 5 Abs. 3 BetrVG) und Vorstände haben häufig individuelle Versorgungsvereinbarungen im Dienstvertrag. Diese sind zu inventarisieren und auf:
- Schriftformkonformität (§ 6a EStG verlangt Schriftlichkeit für Steueranerkennung)
- Benachteiligung anderer Arbeitnehmer (§ 4 Abs. 4 BetrAVG)
- Steuerliche Unverfallbarkeit (§ 6a EStG Abs. 2 Nr. 3 — keine Pensions-Rückstellung bei unter drei Jahren Zusage)
- Angemessenheit (verdeckte Gewinnausschüttung bei GmbH)
Schritt 3: Risk Map
Dr. von Sompeh-Ostermann erstellt eine Risk Map als zentrales Steuerungsdokument:
Risk Map — Dimensionen:
| Risikokategorie | Beschreibung | Einstufung (1-4) | Handlungsbedarf |
|---|---|---|---|
| Gesamtversorgungsrisiko | Anrechnung gesetzliche Rente; Rentenreform-Sensitivität | [1 bis 4] | [sofort/mittelfristig/beobachten] |
| Altzusagen ohne Dokumentation | Mündliche Zusagen; betriebliche Übung; Rekonstruktionsbedarf | [1 bis 4] | [...] |
| Versorgungstarifverträge | Tarifbindung; Günstigkeitsvergleich; Differenzlohnansprüche | [1 bis 4] | [...] |
| Sonderzusagen FK | Vollständigkeit; Steuerkonformität; Angemessenheit | [1 bis 4] | [...] |
| Pensionskassen-Unterdeckung | Sanierungsbeiträge; Haftung Arbeitgeber | [1 bis 4] | [...] |
| § 16-Compliance | Anpassungshistorie; unterlassene Anpassungen | [1 bis 4] | [...] |
| Drei-Stufen-Compliance | Historische Eingriffe; potenzielle Klagen | [1 bis 4] | [...] |
| Datenvollständigkeit | Lücken in Mitarbeiterstammdaten; fehlende Unterlagen | [1 bis 4] | [...] |
Einstufung: 1 = kein Risiko, 2 = geringes Risiko, 3 = mittleres Risiko, 4 = hohes Risiko
Templates
Template 1: Inventory-Matrix Altzusagen (Grundstruktur)
INVENTORY-MATRIX BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG
[Konzern Muster AG] — Stand: [Datum]
Federführung: Prof. Dr. Adalbert von Sompeh-Ostermann, Treuenfels Yamamoto
[Tabellenstruktur:]
Nr. | Gesellschaft | Zusagetyp | Datum | Durchführungsweg | Anwärter | Rentner | DBO-IAS19 EUR | Risikoeinstufung
----|-------------|-----------|-------|-----------------|---------|---------|--------------|---------------
1 | [Gesellschaft A] | Direktzusage VO 1978 Gesamtversorgung | 1.1.1978 | Direktzusage | [X] | [X] | [X] Mio. | 4 (Hoch)
2 | [Gesellschaft B] | Pensionskasse Branchenkonzern | 1.4.1985 | Pensionskasse | [X] | [X] | [X] Mio. | 3 (Mittel)
3 | [Gesellschaft C] | Direktversicherung Einzelzusage FK | 1.6.1990 | Direktversicherung | [X] | — | [X] Mio. | 2 (Gering)
Template 2: Checkliste Altzusagen-Audit (Due Diligence)
CHECKLISTE ALTZUSAGEN-AUDIT
Treuenfels Yamamoto · Dr. von Sompeh-Ostermann
DOKUMENTATIONS-CHECK:
□ Alle Versorgungsordnungen (einschl. Vorgängerversionen) vorhanden?
□ Betriebsvereinbarungen mit BAV-Bezug vollständig erfasst?
□ Dienstverträge leitende Angestellte und Vorstände mit Versorgungsregelungen?
□ Mündliche Zusagen / betriebliche Übung: Zeugen, Protokolle, Schriftverkehr?
□ Tarifverträge mit Versorgungsregelungen (alle Versionen seit Gründung)?
□ Alle Änderungsvereinbarungen zu Versorgungsordnungen (Aktennotizen, Protokolle)?
RECHTLICHE ANALYSE:
□ Unverfallbarkeitsfristen korrekt angewendet (historische Fristen § 30f BetrAVG)?
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
□ § 16-Anpassungshistorie vollständig und rechtmäßig dokumentiert?
□ Gesamtversorgungsklauseln: Anrechnungsmechanismus bei Rentenreform analysiert?
□ Tarifbindung aktuell und historisch gecheckt (TV-Ansprüche von Arbeitnehmern)?
□ Sonderzusagen FK: § 6a EStG-Konformität (Schriftform, Alter bei Zusage, Erdienbarkeit)?
□ Keine rechtswidrigen Eingriffe in Stufe-1-Positionen erkennbar?
QUANTITATIVE PRÜFUNG:
□ IAS 19-Gutachten aktuell (höchstens zwölf Monate alt)?
□ Aktuarielle Annahmen plausibel (Diskontierungszins, Sterbetafeln DAV 2004 R)?
□ HGB-Rückstellungen vollständig gebildet?
□ PSV-Meldungen vollständig und korrekt?
□ Pensionskassen-Funding-Status geprüft (§ 233 VAG)?
Fallstricke
-
Gesamtversorgungsklauseln und Rentenabsenkung: Bei Gesamtversorgungszusagen führt die Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus (Reformen seit 2001) zu automatisch steigenden Betriebsrenten. Dieser Mechanismus ist bilanziell oft unzureichend modelliert.
-
Historische Unverfallbarkeitsfristen: Bis zum 1.1.2001 galten fünf Jahre + Alter 35; ab 2001 fünf Jahre + Alter 30. Falsche Anwendung führt zu rechtswidrigem Anwartschaftsverfall — nachzuversteuernde Ansprüche ex-Arbeitnehmer.
-
Betriebliche Übung Altzusagen: Jahrzehntelange einheitliche Handhabung kann eine Versorgungszusage durch betriebliche Übung begründen — auch ohne formale VO oder BV. Insbesondere Weihnachtsgeldversprechen, Ruhegehaltszahlungen an frühere Mitarbeiter ohne formale Grundlage.
-
§ 6a EStG — Erdienbarkeit: Sonderzusagen an Vorstände/GF, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor Regelaltersgrenze erteilt werden, sind steuerlich nicht rückstellungsfähig (mangelnde Erdienbarkeit gem. § 6a Abs. 2 Nr. 3 EStG). Altzusagen prüfen.
Querverweise zu anderen Skills
- →
harmonisierung-und-migration-rechtssicher— Schritte nach dem Audit - →
drei-stufen-theorie-eingriffsanalyse— historische Eingriffe bewerten - →
buyout-im-ma-deal-asset-vs-share— Altsysteme im M&A-Kontext - →
versorgungsordnung-und-betriebsvereinbarung-drafting— neue VO nach Bereinigung Altsystem
No additional documents ship with this skill.
Related Skills
Abmahnung im Arbeitsrecht
Arbeitgeber will Arbeitnehmer abmahnen oder Arbeitnehmer hat Abmahnung erhalten und will sie anfechten. Prüfraster Warnfunktion Ruegefunktion Dokumen…
AGG-Prüfung bei Bewerbern und Beschäftigten
AGG-Prüfung bei Bewerbung und Beschäftigung: Diskriminierungsmerkmale § 1 AGG, Benachteiligungsverbot § 7 AGG, Entschädigungs- und Schadensersatzansp…
Ampelsystem-Tabellenausgabe
Erstellt die standardisierte Ampel-Ausgabetabelle für analysierte Arbeitszeugnisse. Anwendungsfall Zeugnisanalyse ist abgeschlossen und Ergebnis soll…
arbeitnehmer-status
Statusfeststellung für eine geplante Beschaeftigung - Abgrenzung Arbeitnehmer/Selbständiger nach § 611a BGB, Scheinselbständigkeit, Clearingverfahren…
Arbeitsgerichtsverfahren-Modus (ArbGG)
Aktenauszug für ArbGG-Verfahren erstellen: Guetetermin Kammerverfahren Urteilsverfahren Beschlussverfahren. KSchG-Dreiwochenfrist § 4 KSchG Berufung …