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Mandantenfragen beim Kaltstart

UWG-Abmahnung prüfen versenden oder auf Eingang reagieren. § 8 UWG Unterlassungsanspruch §§ 3 4 5 UWG Verbotsgrunde §§ 12 13 UWG Durchsetzung. Prüfraster: Verletzungshandlung Abmahnberechtigung Fristen UE Vertragsstrafe Kosten. Output: Abmahnschreiben oder Erwiderung modifizierte UE Kostennote. Abgrenzung: nicht für Markenrecht (fachanwalt-gewerblicher-rechtsschutz-markenanmeldung).

ID: de.antitrust.fachanwalt-gewerblicher-rechtsschutz-abmahnung-uwg Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Mandantenfragen beim Kaltstart

  1. Welcher konkrete Wettbewerbsverstoß liegt vor — irreführende Werbung (§ 5 UWG), Rechtsbruch (§ 3a UWG), Spam (§ 7 UWG), aggressive Handlung (§ 4a UWG) oder vergleichende Werbung (§ 6 UWG)?
  2. Ist die Mandantschaft aktivlegitimiert nach § 8 Abs. 3 UWG — besteht ein konkretes Wettbewerbsverhältnis, oder ist sie qualifizierter Verband?
  3. Wann erlangte die Mandantschaft Kenntnis vom Verstoß — Verjährung 6 Monate nach § 11 UWG läuft?
  4. Wurde die Mandantschaft bereits abgemahnt, oder plant sie die Abmahnung der Gegenseite?
  5. Liegt der Verdacht eines missbräuchlichen Abmahnens der Gegenseite vor (§ 8c UWG) — Massenabmahnungen, übersetzte Vertragsstrafe?
  6. Hat die Gegenseite eine Schutzschrift beim Zentralen Schutzschriftenregister hinterlegt?
  7. Besteht UWG-Anspruchskonkurrenz mit Marken- oder Designrecht?
  8. Welcher Streitwert und damit welche Kostenrisiken sind realistisch?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtsgrundlagen

Norm Inhalt
§ 3 Abs. 1 UWG Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen
§ 3a UWG Rechtsbruchtatbestand: Verstoß gegen Marktverhaltensregel
§ 4 Nr. 3 UWG Mitbewerberschutz: Nachahmungsschutz (ergänzender Leistungsschutz)
§ 4a UWG Aggressive geschäftliche Handlungen
§ 5 UWG Irreführende Werbung: objektiv unrichtige oder zur Täuschung geeignete Angaben
§ 5a UWG Irreführung durch Unterlassen wesentlicher Informationen
§ 6 UWG Vergleichende Werbung: zulässig wenn objektiv, nicht irreführend, nicht verunglimpfend
§ 7 UWG Unzumutbare Belästigung: E-Mail-Spam, Kalt-Telefonate, Briefkastenwerbung
§ 8 Abs. 1 UWG Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch
§ 8 Abs. 3 UWG Aktivlegitimation: Mitbewerber (Nr. 1), qualifizierte Wirtschaftsverbände (Nr. 2), qualifizierte Verbraucherverbände (Nr. 3), Kammern (Nr. 4)
§ 8b UWG Qualifizierte Einrichtungen und Verbände (Liste beim BfJ)
§ 8c UWG Rechtsmissbräuchliche Abmahnung: Indizien, Rechtsfolgen (keine Kostenerstattung)
§ 9 UWG Schadensersatz bei Verschulden; § 9 Abs. 2 bei Verbraucherbeeinträchtigung
§ 11 UWG Verjährung: Unterlassungsanspruch 6 Monate ab Kenntnis; Schadensersatz 3 Jahre §§ 195, 199 BGB
§ 12 Abs. 1 UWG Dringlichkeitsvermutung für einstweilige Verfügung
§ 13 Abs. 3 UWG Aufwendungsersatz für Abmahnkosten (bei berechtigter Abmahnung)
§ 13 Abs. 4 UWG Ausschluss Aufwendungsersatz bei bestimmten Online-Handel-/Datenschutzverstößen
§ 14 UWG Gerichtliche Zuständigkeit: LG am Ort der gewerblichen Niederlassung; fliegender Gerichtsstand eingeschränkt

Leitentscheidungen

Gericht Aktenzeichen Datum Kernaussage
Rechtsprechung live prüfen Live-Verifikation erforderlich - keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren

Prüfschema UWG-Abmahnung

Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.

Schritt Prüfpunkt Norm Rechtsfolge
1 Geschäftliche Handlung? § 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG Anwendungsbereich; nicht bei rein privaten Handlungen
2 Konkreter Verbotstatbestand §§ 3a, 4, 4a, 5, 5a, 6, 7 UWG; Anhang Abmahnfähigkeit
3 Aktivlegitimation § 8 Abs. 3 UWG? § 8 Abs. 3 Nr. 1–4 UWG Ohne Aktivlegitimation: keine strafbewehrte UE; Klage unzulässig
4 Missbrauchsprüfung § 8c UWG § 8c Abs. 2 UWG (Indizien) Missbräuchliche Abmahnung: kein Kostenersatz; Gegenanspruch § 8c Abs. 3 UWG
5 Abmahninhalt: Beanstandung + Unterlassungsaufforderung + Frist § 13 UWG Formell mangelhafte Abmahnung löst keinen Kostenersatz aus
6 Unterlassungserklärung abgegeben? Ausreichend strafbewehrt? §§ 339 BGB; § 12 UWG Unzureichende UE = Wiederholungsgefahr bleibt; eV-Antrag nötig
7 Einstweilige Verfügung nötig? §§ 935, 940 ZPO; § 12 Abs. 1 UWG Dringlichkeit; Selbstwiderlegung ab ca. 4 Wochen Untätigkeit
8 Verjährung geprüft? § 11 Abs. 1 UWG 6 Monate ab Kenntnis; Unterbrechung durch Abmahnung oder eV-Antrag

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

Konstellation Empfohlener Weg
Standard — UWG-Abmahnung aussprechen oder empfangen Abmahnungs-Vollmuster und ggf. eAVV-Antrag unten
Variante A — Abmahnung ist missbraeuchlich (§ 8c UWG) Widerspruchsbaustein unten; kein UE unterzeichnen
Variante B — Mandant moechte selbst abmahnen Abmahnungs-Vollmuster unten; Streitwert sorgfaeltig berechnen
Variante C — einstweilige Verfuegung noetig eAVV-Antrag unten; Dringlichkeit pruefen

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatz-Bausteine

Abmahnung (vollständiges Muster)

[Briefkopf Kanzlei]                                          [Ort, Datum]

An [Name der Wettbewerberin]                     - Per Einschreiben/Rückschein -

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung gemäß § 13 UWG

Unsere Mandantin:      [Unternehmensname]
Ihre Referenz:         [Beschreibung des Verstoßes]

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir zeigen die Vertretung der [Mandantin] an (Vollmacht Anlage 1).

I. Sachverhalt
Die Mandantin und Ihr Unternehmen sind Mitbewerber i. S. § 2 Abs. 1 Nr. 4 UWG
im Bereich [Branche]. Sie haben am [Datum] auf der Website [URL] / in [Medium]
folgende Aussage veröffentlicht: "[wörtliches Zitat]" (Anlage 2, Screenshot /
Kopie).

II. Rechtliche Würdigung
Die Aussage ist irreführend i. S. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG [alternativ:
Verstoß gegen § 3a UWG durch Verletzung von [Marktverhaltensregel]],
da [Begründung: objektiv unrichtig / geeignet zur Täuschung / Pflichtangabe
fehlend nach §§ 5a, 8 TMG / Impressumspflicht DDG verletzt].

III. Aufforderung
Wir fordern Sie auf:

1. Die beanstandete Werbung / Handlung unverzüglich einzustellen;

2. bis spätestens [Datum] (Frist: 10 Werktage) die anliegende strafbewehrte
   Unterlassungserklärung (Anlage 3) unterzeichnet zurückzusenden;

3. die der Mandantin entstandenen Abmahnkosten gemäß § 13 Abs. 3 UWG
   in Höhe von EUR [Betrag nach RVG; Streitwert EUR [X]; 1.3-Gebühr zzgl.
   Auslagen zzgl. 19 % MwSt.] auf folgendes Konto zu zahlen:
   IBAN: [DE XX XXXX ...]

Bei fruchtlosem Ablauf der Frist werden wir ohne weitere Ankündigung
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen.

Mit freundlichen Grüßen
[Kanzlei, Fachanwalt/Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz]

--- ANLAGE 3: Strafbewehrte Unterlassungserklärung ---

Die [Schuldnerin], gesetzlich vertreten durch [Vertretung], verpflichtet sich
gegenüber der [Gläubigerin] für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung
zur Zahlung einer Vertragsstrafe nach dem Hamburger Brauch (festzusetzen nach
billigem Ermessen der Gläubigerin, im Streitfall durch das zuständige Gericht
zu überprüfen), das folgende Handlung zu unterlassen:

[Konkrete Verletzungsform — nicht zu weit, nicht zu eng formulieren]

[Ort, Datum, Unterschrift, Firmenstempel]

Antrag einstweilige Verfügung UWG

An das Landgericht [Ort]

ANTRAG AUF ERLASS EINER EINSTWEILIGEN VERFÜGUNG
gemäß §§ 935, 940 ZPO iVm § 8 Abs. 1 UWG

Verfügungsklägerin: [Mandantin]
Verfügungsbeklagte: [Wettbewerberin]

Es wird beantragt, der Verfügungsbeklagten unter Androhung der Ordnungsmittel
des § 890 ZPO zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr [Verletzungsform].

Dringlichkeit (§ 12 Abs. 1 UWG):
Kenntnis vom Verstoß am [Datum]. Antrag nach [X] Tagen. Keine Schutzschrift
im Zentralen Schutzschriftenregister (§ 945a ZPO) feststellbar.

Glaubhaftmachung:
Anlage AS 1: Eidesstattliche Versicherung [Name];
Anlage AS 2: Screenshot der beanstandeten Werbung [Datum];
Anlage AS 3: Handelsregisterauszug Mandantin (Aktivlegitimation);
Anlage AS 4: Abmahnung vom [Datum] (zur Dokumentation).

Streitwert: EUR [X].

[Ort, Datum]
[Kanzlei, Fachanwalt/Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz]

Widerspruch gegen missbräuchliche Abmahnung (§ 8c UWG)

An [Kanzlei der Abmahnenden]                                 [Ort, Datum]

In Sachen [Abgemahnte] / [Abmahnende]
Az. Ihrer Kanzlei: [Ref.]

Wir zeigen die Vertretung der [Abgemahnten] an (Vollmacht in Anlage).

Die Abmahnung vom [Datum] ist missbräuchlich i. S. § 8c UWG und wird
zurückgewiesen.

Begründung:
[Indizien nach § 8c Abs. 2 UWG, z. B.: Mandantin hat im selben Zeitraum
[X] gleichartige Abmahnungen versandt (§ 8c Abs. 2 Nr. 1); überhöhte
Vertragsstrafe bei geringfügigem Verstoß (§ 8c Abs. 2 Nr. 2); kein
konkretes Wettbewerbsverhältnis (§ 8c Abs. 2 Nr. 5).]

Aufwendungsersatz wird gemäß § 8c Abs. 3 UWG zurückgefordert.

Wir behalten uns vor, unsererseits Klage auf Feststellung der Missbräuchlichkeit
und auf Ersatz unserer Abwehrkosten zu erheben.

[Kanzlei, Datum]

--- vor Versand klaeren ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]

Beweislast

Beweisthema Beweislast Beweismittel
Wettbewerbsverstoß (konkrete Verletzungshandlung) Abmahnender Screenshot, Testkauf, eidesstattliche Versicherung
Aktivlegitimation (konkretes Wettbewerbsverhältnis) Abmahnender Handelsregisterauszüge, Produktkataloge, Website-Vergleich
Wiederholungsgefahr entfallen Abgemahnter Strafbewehrte Unterlassungserklärung; bei Erstverstoß: strukturelle Änderung
Missbrauch § 8c UWG Abgemahnter Liste paralleler Abmahnungen; Übersetzung Vertragsstrafe; fehlende eigene wirtschaftliche Tätigkeit
Schaden für Schadensersatz § 9 UWG Abmahnender Konkrete Umsatzeinbußen; Sachverständiger; Kundenverlust-Belege
Verjährung nicht eingetreten Abmahnender Kenntnisdatum belegen (z. B. internes Monitoring-Protokoll)

Fristen

Frist Inhalt Norm
6 Monate Verjährung Unterlassungsanspruch ab Kenntnis des Verstoßes § 11 Abs. 1 UWG
3 Jahre Verjährung Schadensersatz §§ 195, 199 BGB
8–10 Werktage Übliche Frist zur Abgabe der UE in der Abmahnung § 13 Abs. 2 Nr. 4 UWG
ca. 4 Wochen Selbstwiderlegungsrisiko bei einstweiliger Verfügung § 12 Abs. 1 UWG; Rspr.
1 Monat Widerspruch gegen einstweilige Verfügung § 924 ZPO
1 Monat Abschlusserklärung nach Zustellung einstweiliger Verfügung fordern Praxis; mündliche Verhandlung vermeiden

Gegenargumente und Reaktion

Gegenargument Herkunft Reaktion
Rechtsprechung live prüfen Live-Verifikation erforderlich keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
"Abmahnung ist missbräuchlich (§ 8c UWG)" Abgemahnter Gegenprüfung der Indizien; bei klaren Verstößen: Klage trotzdem zulässig und kostenpflichtig für Schuldner
"Verstoß ist bagatellmäßig" Abgemahnter § 3 Abs. 1 UWG: "spürbar" Erfordernis; bei Schwarze-Liste-Verstößen keine Spürbarkeitserfordernis
"Werbung ist Meinung, keine Tatsachenbehauptung" Abgemahnter Meinungsäußerung nur bei wertenden Aussagen ohne Tatsachenkern; gemischte Aussagen nach BGH-Kriterien aufteilen
"Verjährung abgelaufen" Abgemahnter Kenntnisdatum exakt dokumentieren; Verjährungsunterbrechung durch Abmahnung prüfen (Meinungsstreit)
"Unterlassungserklärung ist zu weit gefasst" Abgemahnter Modifizierte Unterlassungserklärung anbieten; Schutz vor Vertragsstrafe-Inflation durch enge Formulierung

Streitwert und Kosten

Streitwertorientierung (OLG-Streitwertkataloge Wettbewerbssachen):

  • Einfache Irreführung in Werbung: EUR 10.000–30.000.
  • Spam-E-Mails (einzeln): EUR 5.000–15.000.
  • Influencer-Schleichwerbung: EUR 15.000–30.000.
  • Markenverletzung parallel: Erhöhung möglich.
  • Fehlende Impressumspflicht (DDG/TMG): EUR 1.000–5.000; § 13 Abs. 4 UWG schließt Aufwendungsersatz häufig aus.

Anwaltsgebühren aus EUR 20.000 Streitwert:

  • Abmahnung: 1.3-Gebühr VV RVG ca. EUR 1.029 zzgl. Auslagen zzgl. 19 % MwSt.
  • Einstweilige Verfügung: Verfahrensgebühr 1.3 + Terminsgebühr 1.2 = ca. EUR 2.000 netto.

Ordnungsgeld bei Verstoß gegen Unterlassungsurteil/eV: EUR 5.000–250.000 (§ 890 ZPO); Ordnungshaft bis 6 Monate.

Strategische Empfehlung

Situation Empfehlung Begründung
Eindeutiger Verstoß, Gegenseite kooperativ Abmahnung mit kurzer Frist (10 Tage); keine eV Kostengünstigste Lösung; UE mit Hamburger Brauch ausreichend
Verstoß läuft weiter / Gegenseite ignoriert Abmahnung Sofort einstweilige Verfügung; keine weitere Vorwarnung Dringlichkeit bleibt erhalten; OLG: Abmahnung unterbricht Dringlichkeit nicht automatisch
Verdacht auf missbräuchliche Gegenabmahnung § 8c UWG-Gegenangriff; Kostenforderung zurückweisen; Negativfeststellungsklage prüfen Kostenerstattung entfällt; Gegenanspruch nach § 8c Abs. 3 UWG
Eigene Werbepraktiken prüfen lassen Präventiv-Compliance: UWG-Audit der Website, AGB, Impressum, Produktaussagen § 5a UWG und DDG-Pflichten häufig übersehen

Anschluss-Skills

  • fachanwalt-gewerblicher-rechtsschutz-designverletzung — Designrechtliche Anspruchskonkurrenz
  • fachanwalt-gewerblicher-rechtsschutz-markenanmeldung — Markenrechtliche Abmahnung analog UWG
  • fachanwalt-gewrechts-ki-vo-50-genai — Kennzeichnungspflichten KI-generierter Inhalte als UWG-Abmahnungsanker
  • fachanwalt-gewrechts-geschgehg-kollisionen-nda-hinschg-urhg — Unlautere Verwertung von Geschäftsgeheimnissen

Quellen

  • UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/
  • § 8c UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__8c.html
  • BGH I ZR 154/16: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=I%20ZR%20154/16
  • BGH I ZR 45/11: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=I%20ZR%2045/11
  • Zentrales Schutzschriftenregister: https://www.schutzschriftenregister.de/

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