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Punkte und Fahrverbot — Fahreignungsregister Flensburg

Punkte im Fahreignungsregister (FAER) Flensburg und Fahrverbot § 25 StVG: Mandant hat Punktewarnung erhalten oder Führerscheinentzug droht. Normen: § 4 StVG (Punktesystem: Warnung 4 Pkt, Verwarnung 6 Pkt, Entzug 8 Pkt), § 65 StVG (Tilgungsfristen), § 25 StVG (Fahrverbot als Denkzettel). Prüfraster: Punktestand, Tilgungsfristen, freiwilliger Kurs zur Punkte-Reduzierung, Abgrenzung FAER-Punkte vs. Fahrverbot. Output Punkte-Berechnungs-Übersicht, Strategie-Empfehlung. Abgrenzung: Haertefall-Fahrverbot siehe verkehrsowi-haertefall-fahrverbot; Fahrerlaubnisentzug MPU siehe fachanwalt-verkehrsrecht-Plugin.

ID: de.regulatory.verkehrsowi-punkte-fahrverbot-flensburg Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Punkte und Fahrverbot — Fahreignungsregister Flensburg

Triage zu Beginn

  1. Aktueller Punktestand? — Mandant soll FAER-Auskunft beim KBA beantragen (§ 30 StVG).
  2. Neue Eintragung droht? — Nach Bussgeldbescheid oder Verurteilung: wann wird eingetragen?
  3. Wie viele Punkte nach neuer Eintragung? — Warnstufen nach § 4 Abs. 5 StVG: bei 4 Punkten Ermahnung, bei 6 Punkten Verwarnung, bei 8 Punkten Entzug.
  4. Tilgungsfristen laufen? — § 65 StVG: Punktetilgung nach Ablauf der Tilgungsfrist (2,5 oder 10 Jahre je nach Eintragungsart).
  5. Freiwilliger Kurs moeglich? — Nach § 4 Abs. 7 StVG: bei Punkt-Level 1-5 kann Kurs 1 Punkt reduzieren.

Zentrale Normen

  • § 4 StVG — Fahreignungs-Bewertungssystem: Eintragungen, Warnstufen, Konsequenzen
  • § 4 Abs. 5 StVG — Stufensystem: 1-3 Punkte (keine Massnahme), 4-5 Punkte (Ermahnung), 6-7 Punkte (Verwarnung), 8+ Punkte (Entziehung)
  • § 4 Abs. 7 StVG — Freiwilliger Kurs: 1 Punkt-Reduktion moeglich bei <= 5 Punkten
  • § 30 StVG — Recht auf Auskunft aus dem FAER
  • § 65 StVG — Tilgungsfristen: Grundregel 2,5 Jahre; Ausnahme (z.B. Straftaten mit Entziehung) 10 Jahre
  • § 66 StVG — Tilgungshemmung bei neuer Eintragung innerhalb der Tilgungsfrist
  • § 25 StVG — Fahrverbot (separate Sanktion, keine Punkte-Konsequenz an sich)

Aktuelle Rechtsprechung

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Punkte-Tabelle nach BKatV (Auswahl)

Verstos Punkte
Geschwindigkeit 31-40 km/h uber Erlaubnis 1 Punkt
Geschwindigkeit 41-60 km/h uber Erlaubnis 2 Punkte
Geschwindigkeit 61-70 km/h uber Erlaubnis 2 Punkte + Fahrverbot
Rotlicht-Verstos 1 Sekunde 1 Punkt
Rotlicht-Verstos qualifiziert (> 1s) 2 Punkte + Fahrverbot
Abstandsunterschreitung < 4/10 Fahrbahn (> 100 km/h) 1 Punkt
Handy am Steuer 1 Punkt
§ 316 StGB (Trunkenheitsfahrt) 3 Punkte + Fahrerlaubnis-Entzug

Tilgungsfristen (§ 65 StVG)

Eintragungsart Tilgungsfrist
1-Punkt-Eintragung 2,5 Jahre
2-Punkt-Eintragung 5 Jahre
Straftaten (ohne Entziehung) 5 Jahre
Straftaten (mit Fahrerlaubnis-Entziehung) 10 Jahre

Schritt-fuer-Schritt-Workflow

  1. FAER-Auskunft beantragen (§ 30 StVG) — Mandant beim KBA Flensburg (Kraftfahrtbundesamt).
  2. Punktestand berechnen nach neuer Eintragung.
  3. Tilgungsfristen pruefen: Laufen alte Eintragungen demnachst aus?
  4. Kursoption pruefen: <= 5 Punkte → freiwilliger Kurs nach § 4 Abs. 7 StVG.
  5. MPU-Risiko pruefen: Bei Alkohol- oder Drogendelikten koennen Behoerden MPU anordnen.
  6. Verwaltungsrechtlichen Weg einschlagen bei unberechtigter Eintragung (Widerspruch, VG-Klage).

Harte Leitplanken

  • Punkte koennen nicht "verhandelt" werden — Eintragung ist automatisch nach Rechtskraft.
  • Tilgungshemmung durch neue Eintragung beachten.
  • Freiwilliger Kurs nur bei <= 5 Punkten wirksam.
  • Anwaltliche Endkontrolle bei Kursempfehlung und Verwaltungsrechtsstrategie.

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