Punkte und Fahrverbot — Fahreignungsregister Flensburg
Punkte im Fahreignungsregister (FAER) Flensburg und Fahrverbot § 25 StVG: Mandant hat Punktewarnung erhalten oder Führerscheinentzug droht. Normen: § 4 StVG (Punktesystem: Warnung 4 Pkt, Verwarnung 6 Pkt, Entzug 8 Pkt), § 65 StVG (Tilgungsfristen), § 25 StVG (Fahrverbot als Denkzettel). Prüfraster: Punktestand, Tilgungsfristen, freiwilliger Kurs zur Punkte-Reduzierung, Abgrenzung FAER-Punkte vs. Fahrverbot. Output Punkte-Berechnungs-Übersicht, Strategie-Empfehlung. Abgrenzung: Haertefall-Fahrverbot siehe verkehrsowi-haertefall-fahrverbot; Fahrerlaubnisentzug MPU siehe fachanwalt-verkehrsrecht-Plugin.
Punkte und Fahrverbot — Fahreignungsregister Flensburg
Triage zu Beginn
- Aktueller Punktestand? — Mandant soll FAER-Auskunft beim KBA beantragen (§ 30 StVG).
- Neue Eintragung droht? — Nach Bussgeldbescheid oder Verurteilung: wann wird eingetragen?
- Wie viele Punkte nach neuer Eintragung? — Warnstufen nach § 4 Abs. 5 StVG: bei 4 Punkten Ermahnung, bei 6 Punkten Verwarnung, bei 8 Punkten Entzug.
- Tilgungsfristen laufen? — § 65 StVG: Punktetilgung nach Ablauf der Tilgungsfrist (2,5 oder 10 Jahre je nach Eintragungsart).
- Freiwilliger Kurs moeglich? — Nach § 4 Abs. 7 StVG: bei Punkt-Level 1-5 kann Kurs 1 Punkt reduzieren.
Zentrale Normen
- § 4 StVG — Fahreignungs-Bewertungssystem: Eintragungen, Warnstufen, Konsequenzen
- § 4 Abs. 5 StVG — Stufensystem: 1-3 Punkte (keine Massnahme), 4-5 Punkte (Ermahnung), 6-7 Punkte (Verwarnung), 8+ Punkte (Entziehung)
- § 4 Abs. 7 StVG — Freiwilliger Kurs: 1 Punkt-Reduktion moeglich bei <= 5 Punkten
- § 30 StVG — Recht auf Auskunft aus dem FAER
- § 65 StVG — Tilgungsfristen: Grundregel 2,5 Jahre; Ausnahme (z.B. Straftaten mit Entziehung) 10 Jahre
- § 66 StVG — Tilgungshemmung bei neuer Eintragung innerhalb der Tilgungsfrist
- § 25 StVG — Fahrverbot (separate Sanktion, keine Punkte-Konsequenz an sich)
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Punkte-Tabelle nach BKatV (Auswahl)
| Verstos | Punkte |
|---|---|
| Geschwindigkeit 31-40 km/h uber Erlaubnis | 1 Punkt |
| Geschwindigkeit 41-60 km/h uber Erlaubnis | 2 Punkte |
| Geschwindigkeit 61-70 km/h uber Erlaubnis | 2 Punkte + Fahrverbot |
| Rotlicht-Verstos 1 Sekunde | 1 Punkt |
| Rotlicht-Verstos qualifiziert (> 1s) | 2 Punkte + Fahrverbot |
| Abstandsunterschreitung < 4/10 Fahrbahn (> 100 km/h) | 1 Punkt |
| Handy am Steuer | 1 Punkt |
| § 316 StGB (Trunkenheitsfahrt) | 3 Punkte + Fahrerlaubnis-Entzug |
Tilgungsfristen (§ 65 StVG)
| Eintragungsart | Tilgungsfrist |
|---|---|
| 1-Punkt-Eintragung | 2,5 Jahre |
| 2-Punkt-Eintragung | 5 Jahre |
| Straftaten (ohne Entziehung) | 5 Jahre |
| Straftaten (mit Fahrerlaubnis-Entziehung) | 10 Jahre |
Schritt-fuer-Schritt-Workflow
- FAER-Auskunft beantragen (§ 30 StVG) — Mandant beim KBA Flensburg (Kraftfahrtbundesamt).
- Punktestand berechnen nach neuer Eintragung.
- Tilgungsfristen pruefen: Laufen alte Eintragungen demnachst aus?
- Kursoption pruefen: <= 5 Punkte → freiwilliger Kurs nach § 4 Abs. 7 StVG.
- MPU-Risiko pruefen: Bei Alkohol- oder Drogendelikten koennen Behoerden MPU anordnen.
- Verwaltungsrechtlichen Weg einschlagen bei unberechtigter Eintragung (Widerspruch, VG-Klage).
Harte Leitplanken
- Punkte koennen nicht "verhandelt" werden — Eintragung ist automatisch nach Rechtskraft.
- Tilgungshemmung durch neue Eintragung beachten.
- Freiwilliger Kurs nur bei <= 5 Punkten wirksam.
- Anwaltliche Endkontrolle bei Kursempfehlung und Verwaltungsrechtsstrategie.
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