Verfassungsmaessigkeit-Quercheck
Querschnittsprüfung Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzesentwurfs oder einer Verordnung. Anwendungsfall Entwurf soll vor Ressortabstimmung oder NKR-Vorlage verfassungsrechtlich abgesichert werden oder Verband prüft eingegangenen Entwurf. Grundrechte Schutzbereich Eingriff Rechtfertigung Verhältnismäßigkeit. Gleichbehandlung Art. 3 GG Berufsfreiheit Art. 12 GG Drei-Stufen-Theorie Eigentum Art. 14 GG Bestimmtheitsgebot Art. 20 Abs. 3 GG bei Strafnormen Art. 103 Abs. 2 GG. Wesentlichkeitstheorie BVerfG Selbstverwaltungsgarantie Art. 28 Abs. 2 GG. Output Querprotokoll konkrete Aenderungsempfehlungen. Abgrenzung zu europarechtskonformität EU-Recht.
Verfassungsmaessigkeit-Quercheck
Nicht jeder Entwurf ist verfassungsgemäß, weil er gut gemeint ist.
Pruefstation 1 - Welche Grundrechte sind betroffen?
Prüfen pro Adressat:
- Art. 1 GG Menschenwürde
- Art. 2 GG allgemeine Handlungsfreiheit, Recht auf koerperliche Unversehrtheit
- Art. 3 GG Gleichheit
- Art. 4 GG Religionsfreiheit
- Art. 5 GG Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Rundfunk
- Art. 6 GG Ehe und Familie
- Art. 8 GG Versammlung
- Art. 9 GG Vereinigung
- Art. 10 GG Brief- Post- und Fernmeldegeheimnis
- Art. 12 GG Berufsfreiheit
- Art. 13 GG Unverletzlichkeit der Wohnung
- Art. 14 GG Eigentum
- Art. 16 GG Auslieferung
- Art. 17 GG Petitionsrecht
Pruefstation 2 - Prüfraster pro Grundrecht
- Schutzbereich (persönlich und sachlich)
- Eingriff
- Rechtfertigung
- verfassungsmaessige Schranke
- Schranken-Schranken (insbesondere Verhältnismaessigkeit)
- legitimer Zweck
- geeignet
- erforderlich (mildestes Mittel)
- angemessen
Pruefstation 3 - Art. 3 GG Gleichbehandlung
Bei Ungleichbehandlung: ist sie sachlich gerechtfertigt? Wenn personenbezogen: strenge Prüfung (neue Formel BVerfG E 88 / 87).
Pruefstation 4 - Art. 12 GG Berufsfreiheit
Drei-Stufen-Theorie (BVerfGE 7 / 377 Apotheker):
- Berufsausübung: leichter zu rechtfertigen
- Subjektive Zulassung: sachliche Gründe, Verhältnismaessigkeit
- Objektive Zulassung: überwiegende Interessen der Allgemeinheit
Pruefstation 5 - Art. 14 GG Eigentum
- Inhalts- und Schrankenbestimmung (regelmäßiger Eingriff)
- Enteignung (zugriff auf Eigentum gegen Entschädigung)
- ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung (BVerfG)
Pruefstation 6 - Art. 20 Abs. 3 GG Rechtsstaat
- Vorrang des Gesetzes
- Vorbehalt des Gesetzes
- Bestimmtheitsgebot (besonders streng bei Eingriffsverwaltung)
Pruefstation 7 - Art. 103 Abs. 2 GG bei Strafnormen
Bestimmtheitsgebot bei Strafnormen. Der Bürger muss erkennen, was strafbar ist.
Pruefstation 8 - Wesentlichkeitstheorie
Wesentliche Entscheidungen muss der Gesetzgeber selbst treffen, nicht der Verordnungsgeber.
Pruefstation 9 - Art. 28 Abs. 2 GG Selbstverwaltungsgarantie
Wenn der Entwurf in kommunale Angelegenheiten eingreift: Eingriff in Selbstverwaltungsgarantie? Erforderlich? Verhältnismaessig?
Pruefstation 10 - Demokratieprinzip Art. 20 Abs. 2 GG
Bei dynamischen Verweisungen auf EU-Recht oder andere externe Stellen: ist die demokratische Legitimation gewahrt?
Aktuelle Rechtsprechung & Leitsätze
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen (Paragrafenkette)
Art. 1 Abs. 3 GG (Grundrechtsbindung) — Art. 3 GG (Gleichheitsgebot) — Art. 12 GG (Berufsfreiheit, Drei-Stufen-Theorie) — Art. 14 GG (Eigentum) — Art. 20 Abs. 3 GG (Wesentlichkeitstheorie, Bestimmtheit) — Art. 28 Abs. 2 GG (kommunale Selbstverwaltung)
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Ausgabe
Tabellarisches Querprotokoll mit allen einschlaegigen Grundrechten plus Prüfergebnis plus Empfehlung.
Anschluss
folgenabschaetzung-erfuellungsaufwand.
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