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rechtsberatungsstelle-kaltstart-interview

Rechtsberatungsstelle Kaltstart und Erst-Konfiguration: Anwendungsfall neue Rechtsberatungsstelle oder neues Semester startet und Plugin muss mit Rechtsgebieten Hochschule Anleiter und Beratungsregeln eingerichtet werden. BeratungsHiG § 1 Erlaubnisnorm, BRAO Aufsicht, Beratungsordnung der Hochschule. Prüfraster Hochschule und Beratungsordnung, verfuegbare Rechtsgebiete, Anleiter-Kontakte, Fristen und Mandatsgrenzen, Eskalationsregeln. Output vollständiges Konfigurations-Profil für Rechtsberatungsstelle. Abgrenzung zu Rechtsberatungsstelle-Anpassen für spaetere Aenderungen und zu Einarbeitung.

ID: de.regulatory.rechtsberatungsstelle-kaltstart-interview Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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/kaltstart-interview

  1. Prüfe: Ist bereits eine CLAUDE.md vorhanden? Falls ja: Anbieten, abschnittsweise zu überarbeiten (--redo) oder Übersicht des bestehenden Profils zu zeigen.
  2. Führe das Interview durch – Schritt für Schritt, nicht alles auf einmal.
  3. Schreibe CLAUDE.md mit allen erhobenen Daten.
  4. Empfehle als nächsten Schritt: /rechtsberatungsstelle:leitfaden-erstellen für jeden Fachbereich.

Ersteinrichtung der Beratungsstelle

Triage zu Beginn

  1. Handelt es sich um eine Neugründung oder eine grundlegende Neuausrichtung der bestehenden Beratungsstelle?
  2. Welche Rechtsgrundlage gilt fuer die Beratungsstellenarbeit: § 6 Abs. 2 Nr. 2 RDG, § 8 RDG oder Tätigkeit unter zugelassenem Anwalt?
  3. Welche Fachbereiche sollen von Anfang an eingerichtet werden (Mietrecht, Sozialrecht, Aufenthaltsrecht)?
  4. Ist bereits eine CLAUDE.md vorhanden, die abschnittsweise ueberarbeitet werden soll?

Aktuelle Rechtsprechung

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Zentrale Normen

  • § 6 Abs. 2 Nr. 2 RDG — Voraussetzungen fuer erlaubnisfreie Rechtsberatung in Beratungsstellen: Anleitungserfordernis und Unentgeltlichkeit
  • § 43a Abs. 2 BRAO — Verschwiegenheitspflicht des Anleiters: muss von Beginn an organisatorisch sichergestellt werden
  • § 203 Abs. 4 StGB — Einbeziehung Dritter (Studierende): Verschwiegenheitsvereinbarungen als Pflichtbestandteil der Ersteinrichtung
  • Art. 30 DSGVO — Verarbeitungsverzeichnis: muss vor Beginn der Datenverarbeitung erstellt werden

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Zweck

Bevor Studierende /einarbeitung starten und Mandate aufnehmen, muss der anleitende Volljurist die Beratungsstelle konfigurieren. Diese Konfiguration steuert:

  • Welche Rechtsgrundlage die Beratung hat (§ 6 II Nr. 2 RDG? § 8 RDG? Zugelassener Anwalt?)
  • Welche Fachbereiche behandelt werden
  • Welches Aufsichtsmodell gilt (Prüfungsgates, Freigabestufen)
  • Welche Pädagogikhaltung der Anleiter bevorzugt (ausführen / anleiten / lehren)
  • Welche örtlichen Besonderheiten (Gerichte, BAMF-Außenstellen, Jobcenter-Bezirke) relevant sind

Zielgruppe: ausschließlich der anleitende Volljurist. Studierende starten mit /rechtsberatungsstelle:einarbeitung.

Berufsrechtlicher Rahmen

  • § 6 Abs. 2 Nr. 2 RDG: Die Organisation der Anleitungsstruktur muss sicherstellen, dass der Volljurist tatsächlich in der Lage ist, die Studierenden anzuleiten. "Formelle" Aufsicht ohne tatsächliche Prüfung genügt nicht; vgl. Krenzler, in: Krenzler (Hrsg.), RDG, 2. Aufl. 2021, § 6 Rn. 52.
  • § 43a Abs. 2 BRAO: Verschwiegenheitsorganisation muss bereits bei Einrichtung der Beratungsstelle mitgedacht werden (kein Mandantendaten-Upload in nicht abgesicherte Systeme).
  • § 203 Abs. 4 StGB: Einbeziehung Dritter (Studierende, externe IT) erfordert vertragliche Absicherung.

Ablauf

Schritt 0: Bestehendes Profil prüfen

Ist eine CLAUDE.md vorhanden?

  • Ja: "Ihr Profil ist bereits eingerichtet. Möchten Sie (a) das Profil anzeigen, (b) einen Abschnitt überarbeiten, oder (c) komplett neu starten (--redo)?"
  • Nein: Mit Schritt 1 beginnen.

Schritt 1: Beratungsstellentyp

Welche Art von Beratungsstelle richten Sie ein?

Optionen (Mehrfachauswahl möglich):

  1. Universitäre Refugee Law Clinic (RLC) – Schwerpunkt Asyl/Aufenthaltsrecht; § 6 II Nr. 2 RDG
  2. Studentische Rechtsberatung allgemein – SGB II, Mietrecht, Verbraucherrecht; § 6 II Nr. 2 RDG
  3. AnwVer / DAV Pro-Bono-Programm – Zugelassene Anwälte, kein RDG-Problem
  4. Verbraucherzentrale – § 8 Abs. 1 Nr. 4 RDG (Sondererlaubnis)
  5. Wohlfahrtsverband / Sozialberatung (AWO, Caritas, Diakonie, DRK, Paritätischer) – § 8 Abs. 1 Nr. 4 RDG
  6. Sonstiges – Bitte beschreiben.

Erfasse auch: Hochschule / Trägerin, Stadt, seit wann aktiv, Anzahl aktiver Studierender pro Semester.

Schritt 2: Rechtsgrundlage bestätigen

Je nach Typ aus Schritt 1:

Typ Rechtsgrundlage Pflichten
RLC / studentische Beratung § 6 Abs. 2 Nr. 2 RDG Unentgeltlichkeit, Anleitung durch Volljurist zwingend
Verbraucherzentrale § 8 Abs. 1 Nr. 4 RDG Trägergebundene Erlaubnis; keine Einzelfallklage
Sozialberatung (Verbände) § 8 Abs. 1 Nr. 4 RDG Satzungsgemäßer Auftrag erforderlich
Pro-Bono (zugelassene Anwälte) § 1 BRAO (volle Zulassung) BRAO/BORA voll anwendbar

Bestätigen Sie: "Alle Beratungsleistungen erfolgen unentgeltlich. Die Studierenden stehen unter meiner tatsächlichen Anleitung. Ich nehme meine Aufsichtspflicht wahr." (§ 6 II Nr. 2 RDG)

Schritt 3: Fachbereiche

Welche Rechtsgebiete deckt Ihre Beratungsstelle ab?

Optionen (Mehrfachauswahl):

  • [ ] Asyl- und Flüchtlingsrecht (AsylG, AufenthG)
  • [ ] Aufenthaltsrecht allgemein (AufenthG, FreizügG/EU)
  • [ ] SGB II / Bürgergeld
  • [ ] SGB XII / Grundsicherung im Alter
  • [ ] SGB IX / Eingliederungshilfe (inkl. § 76b SGB IX Geflüchtete)
  • [ ] Rentenrecht / SGB VI
  • [ ] Mietrecht (privat)
  • [ ] Mietrecht (Sozialwohnung / WoBindG)
  • [ ] Verbraucherrecht / AGB
  • [ ] Arbeitsrecht (Kündigung, KSchG)
  • [ ] Familienrecht (Unterhalt, Sorgerecht)
  • [ ] Strafrecht (nur eingeschränkt – an Fachanwälte verweisen)
  • [ ] Sonstiges: [Freitext]

Schritt 4: Aufsichtsmodell

Wie möchten Sie das Aufsichtsmodell einrichten?

Prüfungsgates (Default, anpassbar):

Dokument Default-Gate
Widerspruch (Fristen < 2 Wochen) Sofortige Anleiterkonsultation
Widerspruch (Frist > 2 Wochen) Anleiter prüft vor Versand
Klageschrift Anleiter prüft und gibt frei (zwingend)
Mandantenbrief mit Rechtsrat Anleiter prüft vor Versand
Intake-Protokoll Anleiter nimmt Kenntnis
Memo / Rechtsgutachten Anleiter prüft inhaltlich
Semesterübergabe Anleiter muss bestätigen

Anleiter kann Gates verschärfen (z. B. alle Dokumente) oder – für erfahrene Studierende – für bestimmte Routinedokumente lockern.

Schritt 5: Pädagogikhaltung

Wie lernen Studierende bei Ihnen am besten?

Haltung Beschreibung Geeignet für
Ausführen Das System erstellt vollständige Entwürfe; Studierende analysieren und übergeben Erfahrene Studierende (3.–5. Sem.), Routinedokumente
Anleiten Das System gibt Struktur und Schlüsselpunkte; Studierende füllen aus Mittelstufe (2.–3. Sem.)
Lehren Das System stellt nur Fragen; Studierende erarbeiten Lösung Anfangssemester, neue Fachgebiete

Default für gesamte Beratungsstelle + ggf. Übersteuern je Fachbereich / Dokumenttyp.

Schritt 6: Verschwiegenheitsorganisation

Wie ist die IT-Infrastruktur organisiert?

  • Werden Mandantendaten in einem Cloud-System verarbeitet? → Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO erforderlich.
  • Wer hat Zugang zu den Mandantenakten?
  • Wie werden Akten nach 5 Jahren gelöscht (§ 50 BRAO Aufbewahrungspflicht)?
  • Einweisung der Studierenden in Verschwiegenheitspflichten? → Empfehlung: Schriftliche Verpflichtungserklärung zu § 203 StGB.

Schritt 7: Örtliche Besonderheiten

Welche örtlichen Kontexte sind wichtig?

  • Zuständige BAMF-Außenstelle?
  • Zuständige Ausländerbehörde?
  • Jobcenter-Bezirke / Träger (kommunal oder BA)?
  • Sozialgerichte / Verwaltungsgerichte mit Zuständigkeit?
  • Kooperationspartner (Dolmetscherdienste, andere Beratungsstellen, Pro-Bono-Initiativen)?
  • Qualifizierter Mietspiegel vorhanden? (Relevant: Berlin, Hamburg, München, Frankfurt, Köln)

Schritt 8: CLAUDE.md schreiben

Ausgabe: vollständige, aktualisierte CLAUDE.md mit allen erhobenen Konfigurationswerten. Struktur wie im CLAUDE.md-Template vorgegeben.

Anschließend empfehlen:

  • /rechtsberatungsstelle:leitfaden-erstellen für jeden konfigurierten Fachbereich
  • /rechtsberatungsstelle:einarbeitung – Testlauf aus Studierenden-Perspektive

Ausgabeformat

Konfigurationsdatei (CLAUDE.md). Kein [KI-GESTÜTZTER ENTWURF]-Vermerk (Anleiter-Dokument). Länge: 80–180 Zeilen.

Risiken / typische Fehler

  • Anleitungsstruktur nur auf dem Papier: § 6 Abs. 2 Nr. 2 RDG verlangt tatsächliche, nicht nur formelle Anleitung. Ein Anleiter, der monatlich einmal ins Büro schaut, genügt nicht.
  • Fachbereiche zu weit gefasst: Eine Beratungsstelle, die alles anbietet, kann nichts gut anbieten. Lieber weniger Bereiche mit klarer Gate-Struktur als viele Bereiche mit Qualitätslücken.
  • IT-Sicherheit nicht mitgedacht: Cloud-Systeme ohne AVV verletzen DSGVO Art. 28. Besonders kritisch bei Asylsuchenden (Art. 9 DSGVO: besondere Kategorien).
  • Semesterwechsel nicht organisiert: Ohne klare Übergaberegeln fallen Mandate zwischen den Semestern durch. /rechtsberatungsstelle:semester-übergabe muss im Ablaufplan verankert sein.

<!-- AUDIT-HINWEIS 27.05.2026: Halluzinierte BGH-Zitate entfernt (NOT_FOUND oder WRONG_TOPIC gemaess dejure.org-Pruefung). Betroffene AZ siehe inline-Kommentare. Frontmatter unveraendert. -->

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