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Gesetzentwurf — GG-Konformität prüfen (Gesetzgebersicht)

Gesetzentwurf auf Grundgesetz-Konformität prüfen bevor Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wird. Art. 1 20 GG Grundprinzipien Art. 70-80 GG Gesetzgebung. Prüfraster: formelle Verfassungsmäßigkeit Grundrechte Art. 20 GG Rechtsstaatsprinzip Verhältnismäßigkeit EU-Recht-Konformität. Output: Verfassungsprüfmemo Risikobewertung. Abgrenzung: nicht für laufende Normenkontrolle (normenkontrolle ist separates Plugin).

ID: de.regulatory.gesetzentwurf-gg-konformitaet-pruefen Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Gesetzentwurf — GG-Konformität prüfen (Gesetzgebersicht)

Disclaimer

Diese Prüfung dient der Gesetzgebungsvorbereitung in Ministerien und Regierungsstellen. Die verbindliche Klärung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes erfolgt im Streitfall ausschließlich durch das BVerfG (Art. 100 GG; Art. 93 Abs. 1 Nr. 2, 2a GG). Diese Prüfung ist eine Unterstützung und kein Ersatz für externe gutachterliche Beratung durch eine verfassungsrechtliche Spezialkanzlei.

Quellenpflicht

Skill bverfg-rechtsprechung-recherchieren zuerst. Jede Aussage benötigt BVerfG-Pinpoint.

Workflow

Schritt 1 — Regelungsziel und Mittel bestimmen

  • Regelungsziel: welcher Zustand soll erreicht / welche Gefahr abgewehrt werden?
  • Regelungsmittel: welche Normen sollen erlassen werden?
  • Adressatenkreis: wer wird betroffen?
  • Bestehende Regelungslage: was gibt es bereits?

Schritt 2 — Gesetzgebungskompetenz (Aufruf Skill gesetzgebungskompetenz-pruefen)

  • Materiebestimmung (Schwerpunkt)
  • Art. 70–74 GG durchgehen
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Bei Abweichungsgesetzgebung Art. 72 Abs. 3 GG: Verhältnis Bund/Land klären.

Schritt 3 — Formelle Verfassungsmäßigkeit (Aufruf Skill formelle-verfassungsmaessigkeit)

  • Verfahren Art. 76–82 GG planen.
  • Zustimmungs- oder Einspruchsgesetz? Prüfung früh, da Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat berücksichtigt werden müssen.
  • Bestimmtheit: Tatbestandsmerkmale, Rechtsfolgen, Zuständigkeiten klar regeln. Generalklauseln vermeiden, soweit Grundrechtsrelevanz hoch.
  • Zitiergebot Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG: Falls ein Grundrecht eingeschränkt wird, im Eingangsabschnitt das eingeschränkte Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Schritt 4 — Materielle Verfassungsmäßigkeit pro betroffenes Grundrecht

Für jedes betroffene Grundrecht (Aufruf Skill grundrechtspruefung):

  • Schutzbereich identifizieren.
  • Eingriff bestimmen — auch mittelbare und faktische Eingriffe einbeziehen.
  • Schranke benennen.
  • Schranken-Schranken prüfen:
    • Verhältnismäßigkeit (Aufruf Skill verhaeltnismaessigkeit) — vier Stufen.
    • Wesensgehalt Art. 19 Abs. 2 GG.
    • Zitiergebot.
    • Allgemeinheit Art. 19 Abs. 1 S. 1 GG.
    • Wechselwirkungslehre bei Art. 5 Abs. 2 GG.
  • Spezielle Strukturen einzelner Grundrechte berücksichtigen (Drei-Stufen-Theorie bei Art. 12 GG, Eingriffsformen bei Art. 14 GG, usw.).

Schritt 5 — Sonstige verfassungsrechtliche Bindungen

5a. Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG)
  • Bestimmtheitsgebot (s. Schritt 3).
  • Vertrauensschutz und Rückwirkungsverbot:
    • Echte Rückwirkung (Rückbewirkung von Rechtsfolgen) — grundsätzlich unzulässig.
    • Unechte Rückwirkung (tatbestandliche Rückanknüpfung) — zulässig, soweit Vertrauensschutz nicht überwiegt.
  • Faires Verfahren.
5b. Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1, 2 GG)
  • Lückenlose demokratische Legitimationskette für hoheitliches Handeln.
  • Parlamentsvorbehalt (s. Wesentlichkeit).
5c. Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG)
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Gleichmäßige Lastenverteilung.
5d. Bundesstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG)
  • Beachtung der Länderkompetenzen.
  • Bundestreue / Verfassungstreue.
5e. Europarechtsfreundlichkeit
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Mit Unionsrecht vereinbar? Verstoß gegen Grundrechtecharta?

Schritt 6 — Begründung des Entwurfs

Die Gesetzesbegründung sollte folgende Punkte zur Verfassungsmäßigkeit explizit ausführen:

  1. Gesetzgebungskompetenz — einschlägige Norm benennen; bei Art. 72 Abs. 2 GG: Erforderlichkeit substantiiert dartun.
  2. Eingeschränkte Grundrechte — explizit benennen, Zitiergebot wahren.
  3. Verhältnismäßigkeit — Zweck, Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit pro Grundrecht durchargumentieren.
  4. Bezugnahme auf einschlägige BVerfG-Rechtsprechung — Pinpoint mit Az. + Rn. + URL.
  5. Alternativen — geprüfte mildere Mittel und Gründe für ihre Ablehnung.
  6. Folgenabschätzung — auch zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit.

Schritt 7 — Risikoeinschätzung

  • Klassifikation:

    • Niedrig — keine erkennbaren verfassungsrechtlichen Bedenken.
    • Mittel — auslegungsbedürftige Streitfragen; Stellungnahme aus Wissenschaft, Rechtsausschuss erwartbar.
    • Hoch — substantielle Bedenken; abstrakte Normenkontrolle oder Verfassungsbeschwerde wahrscheinlich.
  • Empfehlung bei mittlerem/hohem Risiko: externe verfassungsrechtliche Begutachtung; Anpassungen am Entwurf, um Risiko zu reduzieren.

Output-Format

GG-KONFORMITÄT GESETZENTWURF

Entwurf: ___
Regelungsziel: ___

1. Gesetzgebungskompetenz
   - Einschlägige Norm: Art. ___ GG
   - Bei Art. 72 Abs. 2 GG: Erforderlichkeit ___
   - BVerfG-Pinpoint: ___

2. Formelle Verfassungsmäßigkeit
   - Verfahren: ___
   - Zustimmungs-/Einspruchsgesetz: ___
   - Bestimmtheit: ___
   - Zitiergebot: ___
   - Wesentlichkeit (Kalkar): ___

3. Materielle Verfassungsmäßigkeit
   Pro betroffenes Grundrecht:
   - Art. ___ GG
     - Schutzbereich: ___
     - Eingriff: ___
     - Rechtfertigung: ___
     - Verhältnismäßigkeit: [4 Stufen]
     - BVerfG-Pinpoint: ___

4. Sonstige verfassungsrechtliche Bindungen
   - Rechtsstaat, Rückwirkung: ___
   - Demokratie / Parlamentsvorbehalt: ___
   - Sozialstaat: ___
   - Bundesstaat: ___
   - Unionsrecht: ___

5. Empfehlung Gesetzesbegründung
   - ___

6. Risikoeinschätzung
   - [niedrig / mittel / hoch]
   - Empfehlung: ___

BVerfG-Pinpoints
- ___

Disclaimer-Wiederholung

Diese Prüfung ersetzt nicht die externe verfassungsrechtliche Begutachtung. Insbesondere die abschließende Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit obliegt im Streitfall allein dem BVerfG.

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