Gesetzentwurf — GG-Konformität prüfen (Gesetzgebersicht)
Gesetzentwurf auf Grundgesetz-Konformität prüfen bevor Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wird. Art. 1 20 GG Grundprinzipien Art. 70-80 GG Gesetzgebung. Prüfraster: formelle Verfassungsmäßigkeit Grundrechte Art. 20 GG Rechtsstaatsprinzip Verhältnismäßigkeit EU-Recht-Konformität. Output: Verfassungsprüfmemo Risikobewertung. Abgrenzung: nicht für laufende Normenkontrolle (normenkontrolle ist separates Plugin).
Gesetzentwurf — GG-Konformität prüfen (Gesetzgebersicht)
Disclaimer
Diese Prüfung dient der Gesetzgebungsvorbereitung in Ministerien und Regierungsstellen. Die verbindliche Klärung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes erfolgt im Streitfall ausschließlich durch das BVerfG (Art. 100 GG; Art. 93 Abs. 1 Nr. 2, 2a GG). Diese Prüfung ist eine Unterstützung und kein Ersatz für externe gutachterliche Beratung durch eine verfassungsrechtliche Spezialkanzlei.
Quellenpflicht
Skill bverfg-rechtsprechung-recherchieren zuerst. Jede Aussage benötigt BVerfG-Pinpoint.
Workflow
Schritt 1 — Regelungsziel und Mittel bestimmen
- Regelungsziel: welcher Zustand soll erreicht / welche Gefahr abgewehrt werden?
- Regelungsmittel: welche Normen sollen erlassen werden?
- Adressatenkreis: wer wird betroffen?
- Bestehende Regelungslage: was gibt es bereits?
Schritt 2 — Gesetzgebungskompetenz (Aufruf Skill gesetzgebungskompetenz-pruefen)
- Materiebestimmung (Schwerpunkt)
- Art. 70–74 GG durchgehen
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Bei Abweichungsgesetzgebung Art. 72 Abs. 3 GG: Verhältnis Bund/Land klären.
Schritt 3 — Formelle Verfassungsmäßigkeit (Aufruf Skill formelle-verfassungsmaessigkeit)
- Verfahren Art. 76–82 GG planen.
- Zustimmungs- oder Einspruchsgesetz? Prüfung früh, da Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat berücksichtigt werden müssen.
- Bestimmtheit: Tatbestandsmerkmale, Rechtsfolgen, Zuständigkeiten klar regeln. Generalklauseln vermeiden, soweit Grundrechtsrelevanz hoch.
- Zitiergebot Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG: Falls ein Grundrecht eingeschränkt wird, im Eingangsabschnitt das eingeschränkte Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Schritt 4 — Materielle Verfassungsmäßigkeit pro betroffenes Grundrecht
Für jedes betroffene Grundrecht (Aufruf Skill grundrechtspruefung):
- Schutzbereich identifizieren.
- Eingriff bestimmen — auch mittelbare und faktische Eingriffe einbeziehen.
- Schranke benennen.
- Schranken-Schranken prüfen:
- Verhältnismäßigkeit (Aufruf Skill
verhaeltnismaessigkeit) — vier Stufen. - Wesensgehalt Art. 19 Abs. 2 GG.
- Zitiergebot.
- Allgemeinheit Art. 19 Abs. 1 S. 1 GG.
- Wechselwirkungslehre bei Art. 5 Abs. 2 GG.
- Verhältnismäßigkeit (Aufruf Skill
- Spezielle Strukturen einzelner Grundrechte berücksichtigen (Drei-Stufen-Theorie bei Art. 12 GG, Eingriffsformen bei Art. 14 GG, usw.).
Schritt 5 — Sonstige verfassungsrechtliche Bindungen
5a. Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG)
- Bestimmtheitsgebot (s. Schritt 3).
- Vertrauensschutz und Rückwirkungsverbot:
- Echte Rückwirkung (Rückbewirkung von Rechtsfolgen) — grundsätzlich unzulässig.
- Unechte Rückwirkung (tatbestandliche Rückanknüpfung) — zulässig, soweit Vertrauensschutz nicht überwiegt.
- Faires Verfahren.
5b. Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1, 2 GG)
- Lückenlose demokratische Legitimationskette für hoheitliches Handeln.
- Parlamentsvorbehalt (s. Wesentlichkeit).
5c. Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Gleichmäßige Lastenverteilung.
5d. Bundesstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG)
- Beachtung der Länderkompetenzen.
- Bundestreue / Verfassungstreue.
5e. Europarechtsfreundlichkeit
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Mit Unionsrecht vereinbar? Verstoß gegen Grundrechtecharta?
Schritt 6 — Begründung des Entwurfs
Die Gesetzesbegründung sollte folgende Punkte zur Verfassungsmäßigkeit explizit ausführen:
- Gesetzgebungskompetenz — einschlägige Norm benennen; bei Art. 72 Abs. 2 GG: Erforderlichkeit substantiiert dartun.
- Eingeschränkte Grundrechte — explizit benennen, Zitiergebot wahren.
- Verhältnismäßigkeit — Zweck, Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit pro Grundrecht durchargumentieren.
- Bezugnahme auf einschlägige BVerfG-Rechtsprechung — Pinpoint mit Az. + Rn. + URL.
- Alternativen — geprüfte mildere Mittel und Gründe für ihre Ablehnung.
- Folgenabschätzung — auch zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit.
Schritt 7 — Risikoeinschätzung
-
Klassifikation:
- Niedrig — keine erkennbaren verfassungsrechtlichen Bedenken.
- Mittel — auslegungsbedürftige Streitfragen; Stellungnahme aus Wissenschaft, Rechtsausschuss erwartbar.
- Hoch — substantielle Bedenken; abstrakte Normenkontrolle oder Verfassungsbeschwerde wahrscheinlich.
-
Empfehlung bei mittlerem/hohem Risiko: externe verfassungsrechtliche Begutachtung; Anpassungen am Entwurf, um Risiko zu reduzieren.
Output-Format
GG-KONFORMITÄT GESETZENTWURF
Entwurf: ___
Regelungsziel: ___
1. Gesetzgebungskompetenz
- Einschlägige Norm: Art. ___ GG
- Bei Art. 72 Abs. 2 GG: Erforderlichkeit ___
- BVerfG-Pinpoint: ___
2. Formelle Verfassungsmäßigkeit
- Verfahren: ___
- Zustimmungs-/Einspruchsgesetz: ___
- Bestimmtheit: ___
- Zitiergebot: ___
- Wesentlichkeit (Kalkar): ___
3. Materielle Verfassungsmäßigkeit
Pro betroffenes Grundrecht:
- Art. ___ GG
- Schutzbereich: ___
- Eingriff: ___
- Rechtfertigung: ___
- Verhältnismäßigkeit: [4 Stufen]
- BVerfG-Pinpoint: ___
4. Sonstige verfassungsrechtliche Bindungen
- Rechtsstaat, Rückwirkung: ___
- Demokratie / Parlamentsvorbehalt: ___
- Sozialstaat: ___
- Bundesstaat: ___
- Unionsrecht: ___
5. Empfehlung Gesetzesbegründung
- ___
6. Risikoeinschätzung
- [niedrig / mittel / hoch]
- Empfehlung: ___
BVerfG-Pinpoints
- ___
Disclaimer-Wiederholung
Diese Prüfung ersetzt nicht die externe verfassungsrechtliche Begutachtung. Insbesondere die abschließende Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit obliegt im Streitfall allein dem BVerfG.
No additional documents ship with this skill.
Related Skills
Abgrenzung: Konventionelle Software versus KI-System
Grenzfall-Skill zur Abgrenzung konventioneller Software, Automation, Statistik, Expertensystemen, Workflows und KI-Systemen nach Art. 3 Nr. 1 KI-VO. …
Abwägungsgebot § 1 Abs. 7 BauGB
Mandant greift Bebauungsplan wegen fehlerhafter Interessenabwaegung an. § 1 Abs. 7 BauGB Abwaegungsgebot. Prüfraster: vier Abwaegungsfehler-Stufen Ab…
Anbieter-Werden — Art. 25 KI-VO
Betreiber Einführer oder Haendler fragt: Werde ich durch mein Verhalten selbst zum Anbieter eines KI-Systems mit allen daraus folgenden Pflichten? Ar…
Anpassungsgebot — Flächennutzungsplan
Mandant greift Bebauungsplan an weil er nicht aus dem Flaechennutzungsplan entwickelt wurde. § 8 Abs. 2 BauGB Entwicklungsgebot und Anpassungsgebot. …
KI-Anwendungsfall-Triage
Klassifiziert einen vorgeschlagenen KI-Anwendungsfall gegen das Unternehmensregister — freigegeben, bedingt oder nicht freigegeben — und erstellt Auf…