Nachprüfungsantrag VK
Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer nach §§ 160 ff. GWB stellen: Bieter ist unzulässig ausgeschlossen worden oder Zuschlag soll verhindert werden. Normen: § 160 Abs. 1 GWB (Nachprüfungsantrag), § 160 Abs. 2 GWB (Antragsbefugnis drohender Schaden), § 160 Abs. 3 GWB (Ruegerobliegenheit 10 Tage), § 167 GWB (Entscheidungsfrist VK 5 Wochen). Prüfraster: Statthaftigkeit (EU-Schwelle § 106 GWB), Antragsbefugnis, Praeklusion nach § 160 Abs. 3 GWB, Suspensiveffekt § 169 GWB. Output Nachprüfungsantrag-Entwurf. Abgrenzung: Ruege vorher siehe fachanwalt-vergaberecht-ruege-vor-zuschlag; Sofortige Beschwerde OLG siehe fachanwalt-vergaberecht-nachprüfungsverfahren-vk.
Nachprüfungsantrag VK
Kaltstart-Rückfragen
- Welcher Auftraggeber hat die Vergabe ausgeschrieben und um welches Vergabeverfahren handelt es sich (offen, nicht offen, Verhandlung, wettbewerblicher Dialog)?
- Wird der EU-Schwellenwert nach § 106 GWB erreicht (Liefer-/Dienstleistung Bund EUR 143000; Kommunen/sonst EUR 221000; Bau EUR 5538000 ab 2024)?
- Wann hat der Mandant von dem Vergabeverstoß Kenntnis erlangt, und wurde innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB)?
- Wurde die Information nach § 134 GWB über die beabsichtigte Zuschlagserteilung empfangen? Wann? Die 10-Tage-Stillhaltefrist läuft ab Absendung des AG, nicht ab Empfang.
- Welcher konkrete Verstoß wird beanstandet (Eignung, Wertung, Auswahlentscheidung, Vergabeunterlagen, ungewöhnlich niedriges Angebot)?
- Hat der Auftraggeber auf die Rüge reagiert oder nicht? Datum der Reaktion — 15-Tage-Frist § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB läuft ab Rügenablehnungsschreiben.
- Ist der Mandant noch im Verfahren oder bereits ausgeschlossen? Drohender Schaden substantiierbar?
- Soll Akteneinsicht nach § 165 GWB beantragt werden, um den Vorwurf zu substanziieren?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
Normtexte (Kernauszug)
- § 97 Abs. 1 GWB — Öffentliche Auftraggeber beschaffen Waren, Bau- und Dienstleistungen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren.
- § 106 GWB — Schwellenwerte; VO-Ermächtigung; aktuelle Werte durch VO (EU) 2023/1441.
- § 99 GWB — Auftraggeber-Begriff; juristische Personen des öffentlichen Rechts; Einrichtungen öffentlichen Rechts; Verbände; Sektorenauftraggeber gesondert in § 100 GWB.
- § 160 Abs. 2 GWB — Antragsbefugnis: Antragsteller muss Interesse am Auftrag, Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften und dadurch entstandenen oder drohenden Schaden geltend machen.
- § 160 Abs. 3 GWB — Rügeobliegenheit: Erkannte Fehler in Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen bis Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe rügen (Nr. 2, 3); sonstige erkannte Fehler 10 Kalendertage nach Kenntnis (Nr. 1); nach Rügen-Ablehnung 15 Kalendertage (Nr. 4). Unzulässigkeit des Antrags bei Verletzung.
- § 163 GWB — Prüfung von Amts wegen; VK prüft auch Sachverhalte außerhalb des Antrags, die zum Vergabeverstoß beitragen.
- § 165 GWB — Akteneinsicht: Beteiligten ist Akteneinsicht zu gewähren, soweit keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse entgegenstehen; VK entscheidet nach Anhörung.
- § 167 GWB — Entscheidungsfrist: VK entscheidet grundsätzlich innerhalb von 5 Wochen ab Eingang vollständiger Vergabeakte; Verlängerung möglich.
- § 169 GWB — Zuschlagsverbot: Zuschlag ab Eingang des Antrags bei AG bis VK-Entscheidung verboten; VK kann auf begründeten Antrag bei überragendem öffentlichen Interesse Zuschlag gestatten.
- § 171 GWB — Sofortige Beschwerde beim OLG-Vergabesenat; Frist 2 Wochen ab Zustellung VK-Beschluss; aufschiebende Wirkung bis OLG-Entscheidung.
- § 181 GWB — Schadensersatz bei schuldhafter Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften; Ersatz des Vertrauensschadens (Angebotskosten); Erfüllungsinteresse nur bei nachgewiesener Auftragschance.
- § 182 GWB — Kosten des VK-Verfahrens; Gebühr 2500–50000 EUR; Unterliegender trägt Kosten.
Leitentscheidungen (Stand 05/2026, verifiziert openjur / OLG-Datenbanken)
| Gericht | Aktenzeichen | Datum | Kernaussage | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| EuGH | C-292/15 (Hoersch Auto) | 27.10.2016 | Vergabe oeffentlicher Liefer-/Dienstleistungen unterhalb der Schwellenwerte: Transparenz- und Diskriminierungsverbot bei „grenzueberschreitendem Interesse" | curia.europa.eu (Akte C-292/15) |
| EuGH | C-376/21 (Zamestnik) | 03.06.2022 | Auslegung VO 2014/24/EU: Ausschluss wegen Falschangaben — Verhaeltnismaessigkeit; nationale Behoerde muss konkrete Wuerdigung vornehmen | curia.europa.eu |
| EuGH | C-66/22 (Infraestruturas) | 21.12.2023 | Ausschluss wegen Wettbewerbsverstossen § 124 GWB / Art. 57 RL 2014/24: ein einzelner Verstoss reicht; Beurteilung obliegt AG | curia.europa.eu |
| OLG Duesseldorf, Vergabesenat | Verg laufende Senatsentscheidungen — vor Ausgabe verifizieren | 2023–2025 | Ruegeprueclusion § 160 Abs. 3 GWB; konkrete Anforderungen an Rueginhalt | olg-duesseldorf.nrw.de |
| OLG Karlsruhe | 15 Verg (laufende Senatsrspr.) | 2023–2025 | Antragsbefugnis und drohender Schaden bei ausgeschlossenem Bieter | landesrecht-bw.de / openjur.de |
Konkrete Aktenzeichen aktueller OLG-Vergabesenat-Entscheidungen vor Ausgabe per olg-duesseldorf.nrw.de / openjur.de / landesrecht.[bundesland].de verifizieren. EuGH-Entscheidungen ueber curia.europa.eu mit Aktenzeichen, Datum und Tenor.
Prüfschema in Tabellenform
| Nr. | Prüfschritt | Rechtsgrundlage | Folge bei Verneinung |
|---|---|---|---|
| 1 | EU-Schwellenwert überschritten? | § 106 GWB; VO (EU) 2023/1441 | GWB nicht anwendbar; Rechtsschutz nur haushaltsrechtlich |
| 2 | Öffentlicher Auftraggeber § 99 GWB oder § 100 GWB? | §§ 99, 100 GWB | SektVO bei Sektorenauftraggebern; anderer Rechtsweg |
| 3 | Antragsteller hat Interesse am Auftrag? | § 160 Abs. 2 GWB | Kein Angebot abgegeben → i.d.R. kein Interesse |
| 4 | Vergabeverstoß konkret benennt und geltend gemacht? | § 160 Abs. 2 GWB | Unsubstanziierter Antrag unzulässig |
| 5 | Drohender Schaden darlegbar? | § 160 Abs. 2 GWB | Muss kausal zum Verstoß sein |
| 6 | Rüge bei erkennbarem Verstoß rechtzeitig erhoben? | § 160 Abs. 3 Nr. 1–3 GWB | Antrag unzulässig wegen Präklusion |
| 7 | Nach Rügen-Ablehnung: 15-Tage-Frist gewahrt? | § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB | Antrag unzulässig |
| 8 | Zuschlag noch nicht erteilt (§ 134 GWB-Frist läuft noch)? | §§ 134, 169 GWB | Zuschlag erteilt → nur § 135 GWB oder § 181 GWB |
| 9 | Materieller Vergabeverstoß substanziiert? | §§ 97, 122 ff., 127 GWB | Begründetheit fehlt |
| 10 | Akteneinsicht erforderlich? | § 165 GWB | Sofort beantragen; VK muss AG zur Vorlage zwingen |
| 11 | VK territorial zuständig? | § 159 Abs. 3 GWB | Zuständigkeit nach Sitz des AG |
| 12 | Beiladung Zuschlagskandidat beantragt? | § 162 Abs. 2 GWB | Beigeladener kann Interessen vortragen |
| 13 | Hinzuziehung Anwalt für notwendig beantragt? | § 182 Abs. 4 GWB | Kostenerstattung nur bei Notwendigkeit |
| 14 | OLG-Beschwerde vorbereitet (Parallelprüfung)? | § 171 GWB | Frist 2 Wochen; keine Wiedereinsetzung |
| 15 | Schadensersatz § 181 GWB parallel vorbereiten? | § 181 GWB | Unabhängig vom VK-Verfahren |
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Standard — Nachpruefungsantrag Vergabekammer stellen | NPA; Template unten |
| Variante A — Sofortiger Zuschlag befuerchtet | Stillhalteantrag § 169 GWB gleichzeitig |
| Variante B — Ruege nicht moeglich (Frist verstrichen) | Praeklusion pruefen; OLG-Beschwerdeweg |
| Variante C — Unterhalb-Schwellenwert-Verfahren | Primaerrechtsschutz; Vergabekammer nicht zustaendig |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Schriftsatzbausteine
Baustein 1 — Vollständiger Nachprüfungsantrag (Muster)
An die Vergabekammer [Bund / Land Bayern / ...]
[Adresse]
NACHPRÜFUNGSANTRAG
gemäß §§ 160 ff. GWB
[Ort], [Datum]
Antragsteller: [Firma], [Adresse], vertreten durch [GF],
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte [...]
Antragsgegner: [Auftraggeber], [Adresse]
Beigeladene: [Zuschlagskandidat], [Adresse]
I. ANTRÄGE
Es wird beantragt:
1. Dem Antragsgegner wird untersagt, in dem Vergabeverfahren
"[Titel]", Az. [VgV-Nr.], den Zuschlag auf das Angebot der
Beigeladenen zu erteilen.
2. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, das Vergabeverfahren in
den Stand vor der [Eignungsentscheidung / Wertung] vom
[Datum] zurückzuversetzen und unter Beachtung der Rechts-
auffassung der Vergabekammer fortzuführen.
3. Dem Antragsteller wird vollständige Akteneinsicht gemäß
§ 165 GWB gewährt.
4. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
5. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den Antragsteller
wird für notwendig erklärt (§ 182 Abs. 4 GWB).
II. SACHVERHALT
Mit Bekanntmachung vom [Datum] (EU-Amtsblatt S [...]) schrieb
der Antragsgegner die Leistung "[Bezeichnung]" EU-weit im
[offenen Verfahren / ...] aus. Auftragswert (geschätzt):
EUR [Betrag] netto.
Der Antragsteller beteiligte sich und gab am [Datum] ein Angebot
zu EUR [Betrag] netto ab. Mit Schreiben vom [Datum] (§ 134 GWB)
teilte der Antragsgegner mit, er beabsichtige, den Zuschlag auf
das Angebot der Beigeladenen zu erteilen.
Der Antragsteller rügte mit Schreiben vom [Datum] (Anlage K1)
folgende Verstöße. Der Antragsgegner wies die Rüge mit Schreiben
vom [Datum] (Anlage K2) zurück. Dieser Antrag wird daher innerhalb
der 15-Tage-Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB gestellt.
III. ANTRAGSBEFUGNIS
Der Antragsteller hat das Angebot mit dem nach eigener Wertung
wirtschaftlichsten Preis-Leistungs-Verhältnis abgegeben. Bei
vergaberechtskonformer Entscheidung würde er den Zuschlag erhalten.
Ihm droht durch die rechtswidrige Vergabe an die Beigeladene ein
Schaden in Höhe des entgangenen Auftragsgewinns von mindestens
EUR [X] (Angebotskalkulation Anlage K3).
IV. BEGRÜNDETHEIT
1. Verstoß gegen § [122 / 127] GWB:
[Konkreter Vorwurf mit Belegen: Seitenzahl Vergabeunterlagen,
Angebot des Konkurrenten soweit bekannt]
2. [Weiterer Verstoß]
V. BEWEISANGEBOTE
- Anlage K1: Rügeschreiben vom [Datum]
- Anlage K2: Rügenablehnungsschreiben vom [Datum]
- Anlage K3: Angebotskalkulation Antragsteller
- Anlage K4: [weitere Belege]
- Zeuge: [Name, Funktion] zum Nachweis von [...]
- Sachverständigenbeweis: Kalkulation / Technische Bewertung
[Rechtsanwälte]
Baustein 2 — Sofortige Beschwerde OLG (Kurzschema)
An das Oberlandesgericht [Düsseldorf / München / ...],
Vergabesenat
SOFORTIGE BESCHWERDE
gemäß § 171 GWB
gegen den Beschluss der Vergabekammer [Bund / Land]
vom [Datum], Az. [...]
[Antragsteller / Antragsgegner]
I. Antrag
Der Beschluss der Vergabekammer wird aufgehoben und die
Sache zur erneuten Entscheidung an die Vergabekammer
zurückverwiesen, hilfsweise [Sachentscheidung].
II. Begründung
Die Vergabekammer hat verkannt, dass [...]
[Rechtsfehler konkret benennen]
III. Aufschiebende Wirkung
Die sofortige Beschwerde hat gemäß § 173 Abs. 1 GWB
aufschiebende Wirkung bis zur Entscheidung des OLG.
[Rechtsanwälte]
--- vor Versand klaeren ---
- Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
- Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
- Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]
Beweislast und Darlegungslast
| Frage | Beweislast |
|---|---|
| Antragsbefugnis (Interesse, Schaden) | Antragsteller; schlüssige Darlegung |
| Rechtzeitigkeit der Rüge | Antragsteller; Schreiben mit Datum und Empfangsnachweis |
| Inhalt der Rüge (konkreter Verstoß benannt) | Antragsteller; Schriftlichkeit |
| Vergabekonformität (Gegenbeweis) | Auftraggeber trägt gesamte Vergabeakte vor |
| Ausschlussgrund Konkurrent | Auftraggeber bei § 123/124 GWB; Bieter bei § 125 GWB-Selbstreinigung |
| Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse | Beigeladener bei Akteneinsicht § 165 GWB |
Fristen und Verjährung
| Frist | Dauer | Anker |
|---|---|---|
| Rüge erkennbarer Fehler in Bekanntmachung | bis Angebotsabgabe | Ablauf Angebotsfrist |
| Rüge erkennbarer Fehler in Vergabeunterlagen | bis Angebotsabgabe | Ablauf Angebotsfrist |
| Rüge sonstiger erkannter Fehler | 10 Kalendertage | Kenntnis des Fehlers |
| Nachprüfungsantrag nach Rügen-Ablehnung | 15 Kalendertage | Eingang Ablehnungsschreiben |
| Stillhaltefrist § 134 GWB | 10 Tage (e-Vergabe) / 15 Tage (Fax/Brief) | Absendung durch AG |
| Nichtigkeitsantrag De-facto-Vergabe | 30 Tage / 6 Monate | Kenntnis / Vertragsschluss |
| VK-Entscheidungsfrist | 5 Wochen | Eingang vollständige Akte |
| Sofortige Beschwerde OLG | 2 Wochen | Zustellung VK-Beschluss |
| Schadensersatz § 181 GWB | 3 Jahre | § 199 Abs. 1 BGB |
Typische Gegenargumente und Reaktion
| Einwand Auftraggeber / Beigeladener | Reaktion |
|---|---|
| Rüge nicht rechtzeitig erhoben | Nachweis: Rügeschreiben mit Datum; Frist § 160 Abs. 3 Nr. 1 (10 Tage) oder bis Angebotsabgabe |
| Rechtsprechung live prüfen | keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren |
| Fehler nicht kausal für Ergebnis | Denkbarer Einfluss ausreicht; Umkehr der Darlegungslast beim AG |
| VK territorial nicht zuständig | § 159 Abs. 3 GWB: Sitz des AG entscheidet; ggf. VK Bund |
| Beigeladener: Zuschlag im öffentlichen Interesse | § 169 Abs. 3 GWB: strenge Anforderungen; überragendes öffentliches Interesse muss glaubhaft gemacht werden |
| Akteneinsicht gefährdet Betriebsgeheimnisse | § 165 Abs. 2 GWB: VK entscheidet nach Anhörung; schwärzen von Geheimnissen möglich |
| Rechtsprechung live prüfen | keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren |
Streitwert und Kosten
- VK-Gebühren: § 182 GWB; Mindestgebühr EUR 2500; Höchstgebühr EUR 50000; Orientierung am Auftragswert und Aufwand.
- Kostenverteilung: Unterliegender trägt Verfahrensgebühren + notwendige Aufwendungen der obsiegenden Partei (§ 182 Abs. 3 GWB).
- Anwaltskosten: RVG; Gegenstandswert = Auftragswert; VK erkennt Anwaltsgebühren als notwendige Aufwendungen an.
- OLG-Verfahren: GKG-Kosten; Streitwert = Auftragswert; RA-Gebühren nach RVG.
- Schadensersatz § 181 GWB: Vertrauensschaden (nachgewiesene Angebotskosten ca. 0,5–3 % des Angebotspreises) stets ersatzfähig; Erfüllungsinteresse (Gewinn) nur bei sehr hoher Auftragschance.
Strategische Empfehlung
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| § 134 GWB-Frist läuft noch, starker Verstoß | Sofort Rüge + VK-Antrag; § 169 GWB sichert Stillstand |
| Rüge fristgerecht, AG hat nicht reagiert (keine Ablehnung) | Bei Nichtreaktion nach angemessener Frist (ca. 5 Tage) direkt VK-Antrag; kein Warten auf Ablehnung erforderlich |
| Zuschlag bereits erteilt, Vertrag geschlossen | § 135 GWB bei De-facto-Vergabe; sonst nur § 181 GWB Schadensersatz |
| Schwache Erfolgsaussichten | VK-Gebühren und Prozesskostenrisiko offenlegen; ggf. nur außergerichtliche Verhandlung |
| OLG-Beschwerde | Nur bei klaren Rechtsfehlern der VK; zusätzliche Kosten und 2-Wochen-Frist beachten |
Anschluss-Skills
vergabe-nachpruefung-aussicht— Vorprüfung Erfolgsaussichtenfachanwalt-vergaberecht-eignungspruefung— Eignungsmangel Konkurrentfachanwalt-vergaberecht-it-sicherheits-vergabe-bsi-it-sig-2— Spezial-IT-Vergabe
Quellen (Stand 05/2026)
- GWB §§ 97 ff., 99–101, 106, 122–127, 134, 135, 155 ff. (Nachpruefungsverfahren)
- VgV — Vergabeverordnung in der jeweils geltenden Fassung
- SektVO — Sektorenverordnung
- KonzVgV — Konzessionsvergabeverordnung
- VO (EU) 2014/24 (Vergabe oeffentlicher Auftraege)
- VO (EU) 2022/1031 (International Procurement Instrument — IPI) — seit 29.08.2022 anwendbar; eu-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32022R1031
- VO (EU) 2023/1441 — Aktualisierung Schwellenwerte
- EuGH-Datenbank: curia.europa.eu (Volltext mit Aktenzeichen)
- OLG-Vergabesenate: oeffentliche Entscheidungsdatenbanken der Landesjustiz (olg-duesseldorf.nrw.de, openjur.de, landesrecht-bw.de etc.)
- BKartA — Vergabekammer des Bundes: bundeskartellamt.de/Vergabe
Vertiefung: Triage und Output-Template Nachpruefungsantrag
Triage — Bevor losgelegt wird, klaere:
- Ruege § 160 Abs. 3 GWB fristgerecht erhoben und Ablehnungsbescheid erhalten?
- 15-Tage-Antragsfrist noch offen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)?
- Antragsbefugnis: Bieter hat am Verfahren teilgenommen oder haette teilnehmen koennen?
- Wird Vorabentscheidung § 169 GWB beantragt (Zuschlagssperre)?
- Zustaendige Vergabekammer (Bund: BKartA; Laender: Landesvergabekammer)?
Output-Template Nachpruefungsantrag
Adressat: Vergabekammer [NAME] — Tonfall: sachlich-juristisch
An die Vergabekammer [BUND/LAND]
[ANSCHRIFT]
N A C H P R U E F U N G S A N T R A G
nach §§ 160 ff. GWB
Antragsteller: [NAME BIETER], [ANSCHRIFT]
- vertr. d. [Rechtsanwalt/-anwaeltin] -
Antragsgegner: [AUFTRAGGEBER / VERGABESTELLE], [ANSCHRIFT]
Beigeladene: [BEZEICHNETER BIETER falls bekannt]
Az. Verfahren: [TED-Nr. / Vergabe-Az.]
1. Antraege:
a) Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, das Vergabeverfahren
in den Stand vor [VERSTOSS] zurueckzuversetzen und die Wertung
unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer
zu wiederholen.
b) Der Antragsgegnerin wird untersagt, den Zuschlag zu erteilen,
bis ueber diesen Antrag entschieden wurde.
c) Der Antragsgegnerin werden die Kosten des Verfahrens
auferlegt.
2. Sachverhalt:
[Chronologische Darstellung; Vergabeverfahren, Angebot, Verstoss]
3. Rechtliche Begruendung:
[Verstoss gegen §§ 97 ff. GWB / VgV / SektVO mit Leitsaetzen]
4. Ruege:
Ruege vom [DATUM] als Anlage K1; Ablehnungsbescheid vom [DATUM]
als Anlage K2. Frist § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB gewahrt.
[Rechtsanwalt/-anwaeltin, Fachanwalt Vergaberecht]
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