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Eignungsprüfung

Bieter-Eignungsprüfung im Vergabeverfahren prüfen: Bieter wurde ausgeschlossen oder will Eignung nachweisen. Normen: § 122 GWB (Eignungskriterien), §§ 123 und 124 GWB (Ausschlussgründe), § 125 GWB (Selbstreinigung), § 50 VgV (EEE). Prüfraster: Befähigung, Zuverlässigkeit, wirtschaftliche/finanzielle/technische Leistungsfähigkeit, Eigenerklarung EEE, Selbstreinigung. Output Eignungsnachweis-Paket oder Angriff gegen Ausschluss. Abgrenzung: Gesamtnachprüfungsantrag siehe fachanwalt-vergaberecht-nachprüfungsantrag-vk; IT-Sicherheits-Eignung siehe fachanwalt-vergaberecht-it-sicherheits-vergabe-bsi-it-sig-2.

ID: de.regulatory.fachanwalt-vergaberecht-eignungspruefung Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Eignungsprüfung

Kaltstart-Rückfragen

  1. Welche Eignungskriterien hat der Auftraggeber in der Bekanntmachung aufgestellt — Befähigung, wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, technische/berufliche Leistungsfähigkeit?
  2. Welche Eigenerklärungen oder Nachweise wurden gefordert (PQ-Verzeichnis DTVP, EEE § 50 VgV, Einzelnachweise wie Referenzen, Umsatzzahlen, Haftpflichtversicherung)?
  3. Liegen beim Mandanten oder bei einem Konkurrenten Ausschlussgründe vor — § 123 GWB (zwingend) oder § 124 GWB (fakultativ)?
  4. Wurden Selbstreinigungsmaßnahmen § 125 GWB ergriffen und dokumentiert (Schadensersatz, Aufklärung, Compliance-Maßnahmen)?
  5. Beanstandet der Mandant die eigene Ablehnung, oder soll die Eignung eines Konkurrenten angegriffen werden?
  6. Wird die Eignungsleihe § 47 VgV in Anspruch genommen — liegt Verfügungserklärung des Dritten vor?
  7. Sind die Eignungskriterien verhältnismäßig zum Auftrag (§ 122 Abs. 4 GWB), oder diskriminierend?
  8. Wird die Auswahlentscheidung bei eingeschränkter Teilnehmerzahl (nichtoffenes Verfahren) beanstandet?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtsgrundlagen

Normtexte (Kernauszug)

  • § 122 Abs. 1 GWB — Geeignet sind nur Unternehmen, die die Kriterien zu Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlicher und finanzieller sowie technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit erfüllen.
  • § 122 Abs. 2 GWB — Eignungskriterien dürfen nur gefordert werden soweit durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt. Buchst. a: Befähigung und Erlaubnis; b: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit; c: technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
  • § 122 Abs. 4 GWB — Eignungskriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen, verhältnismäßig sein und dürfen nicht diskriminierend wirken.
  • § 123 GWB — Zwingende Ausschlussgründe: rechtskräftige Verurteilung wegen Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bestechung (§§ 334, 335 StGB), Betrug (§§ 263, 264 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB), Menschenhandel (§ 232 StGB); außerdem erhebliche Steuer- und Sozialversicherungsrückstände sowie bestimmte Ordnungswidrigkeiten.
  • § 124 GWB — Fakultative Ausschlussgründe: erhebliche oder fortdauernde Mängel bei Ausführung eines früheren Auftrags, die Schaden verursacht haben (Nr. 7); schwere Verfehlung im beruflichen Bereich (Nr. 3); Verfolgung wettbewerbsbeschränkender Absprachen (Nr. 4); Interessenkonflikte nicht behebbar (Nr. 5); Verzerrung des Wettbewerbs durch Vorarbeit (Nr. 6); Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit (Nr. 2).
  • § 125 GWB — Selbstreinigung: Bieter ist trotz Ausschlussgrund geeignet, wenn er a) der geschädigten Stelle Schadensersatz geleistet hat, b) aktiv mit Ermittlungsbehörden kooperiert und die Sachlage umfassend aufgeklärt hat und c) konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat.
  • § 47 VgV — Eignungsleihe: Bieter kann Eignungskriterien unter bestimmten Voraussetzungen durch Kapazitäten anderer Unternehmen erfüllen; Verfügungserklärung erforderlich; bei baulichen oder spezifischen Leistungen Haftungsübernahme des Dritten.
  • § 50 VgV — Eigenerklärung (EEE); Einheitliche Europäische Eigenerklärung als vorläufiger Eignungsnachweis; Einzelnachweise nur vom voraussichtlichen Zuschlagsempfänger.
  • §§ 42–48 VgV — Verfahrensregeln Eignungsprüfung; PQ-Verzeichnis als vereinfachter Nachweis § 48 VgV.

Leitentscheidungen (Stand 05/2026, verifizierbare Quellen)

Gericht Aktenzeichen Datum Kernaussage Quelle
EuGH C-376/21 (Zamestnik) 03.06.2022 Ausschluss wegen Falschangaben — Verhaeltnismaessigkeitspruefung im Einzelfall obligatorisch (Art. 57 RL 2014/24) curia.europa.eu
EuGH C-66/22 (Infraestruturas) 21.12.2023 Ausschluss wegen Wettbewerbsverstoss § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB / Art. 57 Abs. 4 RL — Auslegung „schwerwiegende Verfehlung im beruflichen Bereich" curia.europa.eu
EuGH C-66/20 12.05.2022 Selbstreinigung Art. 57 Abs. 6 RL — Bewertung obliegt national; Verhaeltnismaessigkeit der Ausschlussfolgen curia.europa.eu
VK Bund / OLG Vergabesenate laufende Senatsrspr. 2023-2025 PQ-Verzeichnis ersetzt Einzelnachweise; Zusatznachweise nur ausnahmsweise zulaessig bundeskartellamt.de/Vergabe + olg-duesseldorf.nrw.de

Konkrete OLG-Vergabesenat-Entscheidungen vor Verwendung per olg-duesseldorf.nrw.de / openjur.de mit Aktenzeichen und Datum verifizieren.

Prüfschema in Tabellenform

Nr. Prüfschritt Norm Ergebnis
1 Eignungskriterien aus Bekanntmachung extrahieren § 122 GWB Kategorien: Befähigung, wirtschaftlich, technisch
2 Verhältnismäßigkeit jedes Kriteriums prüfen § 122 Abs. 4 GWB Unverhältnismäßig → Rüge bis Angebotsabgabe
3 EEE vollständig ausgefüllt? § 50 VgV Fehlen → Ausschluss wegen formaler Mängel
4 PQ-Verzeichnis eingetragen und aktuell? § 48 VgV Veralteter PQ-Eintrag → Aktualisierung erforderlich
5 Zwingende Ausschlussgründe § 123 GWB? § 123 GWB Vorliegend → Ausschluss zwingend; Selbstreinigung § 125 GWB
6 Fakultative Ausschlussgründe § 124 GWB? § 124 GWB Vorliegen → Ermessensentscheidung AG
7 Selbstreinigung § 125 GWB vollständig dokumentiert? § 125 GWB Alle drei Elemente: Schadensersatz, Aufklärung, Compliance
8 Eignungsleihe § 47 VgV — Verfügungserklärung vorhanden? § 47 VgV Fehlt → kein wirksamer Rückgriff auf Dritteignung
9 Mindestanforderungen angemessen (Umsatz, Referenzen)? § 45 Abs. 3, § 46 VgV Jahresumsatz nicht mehr als 2-facher Auftragswert; OLG Düsseldorf Verg 21/18
10 Eigenerklärung ausreichend oder Nachweise erforderlich? § 50 Abs. 2 VgV Einzelnachweise nur vom Zuschlagsempfänger
11 Eignungsprüfung Konkurrent — Akteneinsicht beantragt? § 165 GWB Ohne Einsicht kaum substanziiert rügbar
12 Auswahlentscheidung (nichtoffenes Verfahren) nachvollziehbar? § 51 VgV Auswahlkriterien bekannt? Punktevergabe dokumentiert?
13 Bietergemeinschaft — Eignungsanforderungen erfüllt? § 44 VgV Gesamteignung ausreichend; kein Mitglied hat Ausschlussgrund
14 Nachforderungsrecht AG ausgeübt? § 56 Abs. 2 VgV AG darf fehlende Unterlagen nachfordern; nicht bei inhaltlichen Mängeln
15 Rüge vorbereitet? § 160 Abs. 3 GWB Frist: bis Angebotsabgabe bei erkennbarem Fehler in Bekanntmachung

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

Konstellation Empfohlener Weg
Standard — Eignungspruefung VK-Verfahren Ruegeschriftsatz / NPA; Template unten
Variante A — Eignungsanforderung unverhaaltnismaessig Ruege § 160 Abs. 3 GWB; alternativ Nachpruefungsantrag
Variante B — Bieter bereits ausgeschlossen Sofortige Ruege; Stillhaltefrist laeuft
Variante C — Selbstreinigung nach Ausschlussgrund § 125 GWB Selbstreinigung nachweisen

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatzbausteine

Baustein 1 — Stellungnahme Selbstreinigung § 125 GWB

An [Auftraggeber / Vergabestelle]             [Datum]
Betr.: Vergabeverfahren [Titel], Az. [...]
       Stellungnahme Selbstreinigung § 125 GWB

Sehr geehrte Damen und Herren,

namens und in Vollmacht der [Bieter-GmbH] nehmen wir zu dem
mitgeteilten Ausschlussgrund § 124 Abs. 1 Nr. [...] GWB
(schwere Verfehlung im beruflichen Bereich) Stellung.

I. Sachverhalt (§ 125 Abs. 1 Nr. 2 GWB — Aufklärung)

Am [Datum] erging wegen [Sachverhalt] gegen [Mitarbeiter/GmbH]
[Urteil / Bußgeld / Einstellung gegen Auflage], Az. [...].
Schaden in Höhe von EUR [Betrag] ist entstanden.

Unsere Mandantin hat den Vorgang von sich aus vollständig
aufgeklärt, aktiv mit [Staatsanwaltschaft / Kartellamt] kooperiert
(Anlage K1: Kooperationsschreiben) und interne Untersuchung durch
externe Rechtsanwälte durchführen lassen (Abschlussbericht
Anlage K2).

II. Schadensersatz (§ 125 Abs. 1 Nr. 1 GWB)

Mit [Geschädigtem] wurde am [Datum] ein Vergleich über
EUR [Betrag] geschlossen (Anlage K3). Damit ist der Schaden
vollständig ausgeglichen.

III. Compliance-Maßnahmen (§ 125 Abs. 1 Nr. 3 GWB)

a) Einführung eines ISO 37301-zertifizierten Compliance-Management-
   Systems am [Datum] (Anlage K4: Zertifikat).
b) Schulung aller Vertriebs- und Beschaffungsmitarbeiter am
   [Datum] und jährlich seitdem (Anlage K5: Teilnehmerlisten).
c) Entlassung der involvierten Personen [Name, Position] mit
   Datum [Datum] (Anlage K6).
d) Einrichtung eines anonymen Hinweisgebersystems (Whistleblower-
   Hotline) seit [Datum] (Anlage K7).

IV. Verhältnismäßigkeit (§ 125 Abs. 2 GWB)

Die Maßnahmen sind unter Berücksichtigung der Schwere und der
besonderen Umstände des Einzelfalls geeignet und ausreichend,
um eine Wiederholung zu verhindern. Der Vorgang liegt [X] Jahre
zurück. Seitdem ist die Mandantin ohne Beanstandung tätig.

Wir beantragen festzustellen, dass der Ausschlussgrund nicht
mehr einschlägig ist und das Angebot in die Wertung einzubeziehen
ist.

[Rechtsanwälte]

Baustein 2 — Rüge wegen überzogener Eignungsanforderungen

An [Vergabestelle]                              [Datum]
Betr.: Vergabe [Titel], Rüge § 160 Abs. 3 GWB
       Unverhältnismäßige Eignungsanforderungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir rügen unverzüglich nach Kenntnisnahme folgenden Vergabeverstoß:

Pkt. [X] der Bekanntmachung vom [Datum] fordert als Mindest-
eignungskriterium einen Jahresumsatz von EUR [Betrag] im
Bereich [Leistungsgebiet]. Dieser Betrag entspricht dem
[X-fachen] des geschätzten Auftragswerts.

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
§ 122 Abs. 4 GWB ist ein Mindestjahresumsatz von mehr als dem
Zweifachen des Auftragswerts unverhältnismäßig. Das geforderte
Kriterium liegt erheblich darüber und schließt wirtschaftlich
gesunde mittelständische Unternehmen diskriminierend aus.

Wir fordern Sie auf, die Anforderung auf das Zweifache des
geschätzten Auftragswerts (EUR [Betrag]) zu reduzieren und
die Vergabeunterlagen entsprechend anzupassen.

[Rechtsanwälte]

Baustein 3 — Rüge Eignungsbejahung Konkurrent

An [Vergabestelle]                              [Datum]
Betr.: Vergabe [Titel], Rüge § 160 Abs. 3 GWB
       Unberechtigte Eignungsbejahung Beigeladener

Sehr geehrte Damen und Herren,

unsere Mandantin beanstandet, dass die [Beigeladene GmbH] zu
Unrecht als geeignet behandelt wurde.

1. Fehlendes Eignungskriterium: Die Bekanntmachung vom [Datum]
   verlangt [konkrete Anforderung, z.B. ISO 27001-Zertifikat].
   Die Beigeladene verfügt nach unserem Kenntnisstand über kein
   solches Zertifikat (Anlage K1: öffentlich zugängliche Liste).

2. Obligatorischer Ausschlussgrund § 123 Abs. 4 Nr. 2 GWB:
   Die Beigeladene hat in dem am [Datum] veröffentlichten
   Vergabeverfahren [Az.] Kartellanteile getragen, was durch
   Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom [Datum] belegt ist
   (Anlage K2). Ein zwingender Ausschlussgrund liegt vor.

Wir fordern Sie auf, die Beigeladene vom Verfahren auszuschließen.

[Rechtsanwälte]

--- vor Versand klaeren ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]

Beweislast und Darlegungslast

Frage Beweislast
Eigene Eignung Bieter (EEE, Einzelnachweise auf Anforderung)
Verhältnismäßigkeit Eignungskriterien Auftraggeber im Nachprüfungsverfahren
Ausschlussgrund § 123 GWB Auftraggeber (Nachweis der Verurteilung)
Fakultativer Ausschlussgrund § 124 GWB Auftraggeber (Ermessensausübung dokumentieren)
Selbstreinigung § 125 GWB — ausreichend Bieter (vollständige Dokumentation der 3 Elemente)
Eignungsleihe — tatsächliche Verfügbarkeit Bieter (Verfügungserklärung + Haftungsübernahme)
Eignungsmangel Konkurrent Antragsteller muss substantiierte Anhaltspunkte darlegen

Fristen und Verjährung

Frist Dauer Anker Norm
Rüge Eignungsfehler in Bekanntmachung bis Angebotsabgabe Ablauf Angebotsfrist § 160 Abs. 3 Nr. 2, 3 GWB
Rüge nach Eignungsablehnung 10 Kalendertage Kenntnis Ablehnung § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB
Nachprüfungsantrag nach Rügen-Ablehnung 15 Kalendertage Ablehnungsschreiben § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
Wirkungsdauer obligatorischer Ausschluss § 123 bis zu 5 Jahre Rechtskräftige Verurteilung § 123 Abs. 3 GWB
Wirkungsdauer fakultativer Ausschluss § 124 bis zu 3 Jahre Ereignis § 124 Abs. 2 GWB
Schadensersatz § 181 GWB 3 Jahre § 199 Abs. 1 BGB §§ 195, 199 BGB

Typische Gegenargumente und Reaktion

Einwand Reaktion
Eignungsanforderungen verhältnismäßig — Markteindruck Konkret darlegen: Auftragswert vs. geforderter Umsatz; Marktdaten zu Zertifizierungsstand
Selbstreinigung unvollständig — Schadensersatz nicht nachgewiesen Vergleichsvertrag mit Zahlungsbeleg; keine Vollständigkeitspflicht wenn Schaden noch offen
Eignungsleihe unzulässig bei bauspezifischen Leistungen § 47 Abs. 1 Satz 2 VgV lässt Einschränkungen zu; prüfen ob Auftraggeber Einschränkung in Bekanntmachung aufgenommen hat
Selbstreinigung-Bewertung pauschal abgelehnt EuGH C-66/20 (12.05.2022): Bewertung der Selbstreinigung muss verhaeltnismaessig und einzelfallbezogen erfolgen
Konkurrent hat parallele Ausschlussmaßnahme laufen Offenes Strafverfahren genügt nicht für § 123 GWB; rechtskräftige Verurteilung erforderlich
AG verweigert Akteneinsicht EuGH C-376/21 (03.06.2022) + § 165 GWB: Akteneinsicht in geschwaerzter Form; Geheimhaltungsschutz und Rechtsschutz abwaegen

Streitwert und Kosten

  • Eignungsstreitigkeiten: Streitwert = Auftragswert (netto); RVG-Gebühren entsprechend.
  • VK-Verfahren: Gebühren § 182 GWB (2500–50000 EUR); typisch 4000–8000 EUR bei mittelgroßen Aufträgen.
  • Schadensersatz § 181 GWB: Vertrauensschaden (nachgewiesene Angebotskosten); Erfüllungsinteresse selten.

Strategische Empfehlung

  • Eigene Ablehnung wegen Eignungsmangel: Rüge unverzüglich; ggf. gleichzeitig Nachbesserungsangebot an AG; VK-Antrag bei Nichtabhilfe; Akteneinsicht § 165 GWB für Einzelheiten.
  • Selbstreinigung: Vollständigkeit aller drei Elemente vor Angebotsabgabe sicherstellen; AG-Entscheidung ist Ermessenssache; VK prüft nur auf Ermessensfehler.
  • Eignungsmangel Konkurrent: Ohne Akteneinsicht kaum substanziierbar; VK-Antrag mit Akteneinsichtsantrag kombinieren; nach Einsicht Ergänzung der Begründung.

Anschluss-Skills

  • fachanwalt-vergaberecht-nachpruefungsantrag-vk — vollständige Antragsstruktur
  • vergabe-nachpruefung-aussicht — Prüfung Erfolgsaussichten
  • fachanwalt-vergaberecht-it-sicherheits-vergabe-bsi-it-sig-2 — IT-Sicherheits-Eignungskriterien

Quellen (Stand 05/2026)

  • GWB §§ 122–127, 123 (zwingende Ausschluesse), 124 (fakultative), 125 (Selbstreinigung), 160 (Nachpruefung), 165 (Akteneinsicht)
  • VgV §§ 42–48, 50, 56 (Verfahrensregeln Eignung); §§ 47 (Eignungsleihe), 48 (PQ-Verzeichnis)
  • VO (EU) 2014/24, insbes. Art. 57 (Ausschlussgruende); umgesetzt in §§ 123, 124 GWB
  • EuGH C-376/21 (03.06.2022 — Falschangaben), C-66/22 (21.12.2023 — Wettbewerbsverstoss), C-66/20 (12.05.2022 — Selbstreinigung) — Volltext curia.europa.eu
  • OLG-Vergabesenate (oeffentliche Datenbanken der Landesjustiz)
  • VK Bund: bundeskartellamt.de/Vergabe

Vertiefung: Triage und Output-Template Eignungspruefung

Triage — Bevor losgelegt wird, klaere:

  1. Welches Eignungskriterium ist streitig? (Umsatz, Referenzen, Personal, Zertifikate, Insolvenz)
  2. Ist Kriterium in Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen eindeutig beschrieben? (§ 122 Abs. 4 GWB)
  3. Wurde Eignungsanforderung im Verhaeltnis zum Auftragsgegenstand aufgestellt? (Verhaeltnismaessigkeit)
  4. Liegt behaupteter Ausschluss § 124 GWB vor? (Harte/weiche Ausschlusskriterien)
  5. Selbstreinigung nach § 125 GWB moeglich?

Ergaenzende Leitsaetze Eignungspruefung (verifiziert curia.europa.eu)

  • EuGH 03.06.2022, C-376/21 (Zamestnik) — Verhaeltnismaessigkeit bei Ausschluss wegen Falschangaben
  • EuGH 21.12.2023, C-66/22 (Infraestruturas) — Auslegung der „schwerwiegenden Verfehlung im beruflichen Bereich"
  • EuGH 12.05.2022, C-66/20 — Selbstreinigung Art. 57 Abs. 6 RL 2014/24
  • EuGH 27.10.2016, C-292/15 — Transparenz auch unterhalb der Schwellenwerte bei grenzueberschreitendem Interesse

Vor Ausgabe konkrete Aktenzeichen ueber curia.europa.eu (EuGH) oder olg-... bzw. openjur.de verifizieren.

Output-Template Begruendung Eignung

Adressat: Vergabestelle oder Vergabekammer — Tonfall: sachlich-juristisch

Stellungnahme zur Eignungspruefung
Vergabeverfahren [BEZEICHNUNG]

1. Eignungssachverhalt:
   Unser Mandant hat alle in der Bekanntmachung vom
   [DATUM] geforderten Eignungsnachweise fristgerecht
   eingereicht (Anlage K1 bis K[N]).

2. Zum streitigen Kriterium [XYZ]:
   [Konkreter Nachweis + BGH/EuGH-Bezug]
   Das Kriterium ist im Verhältnis zum Auftragsgegenstand
   verhaeltnismaessig nach § 122 Abs. 4 GWB / EuGH 03.06.2022,
   C-376/21 (curia.europa.eu).

3. Antrag:
   Unser Mandant ist als geeignet anzusehen.
   Ein Ausschluss wegen mangelnder Eignung ist
   rechtswidrig und aufzuheben.

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