Erwerbsminderungsrente (§§ 43, 240 SGB VI)
Versicherter erhielt Ablehnung der Erwerbsminderungsrente oder ist ausgesteuert und fragt nach Rentenanspruch. §§ 43 240 SGB VI. Prüfraster: volle Erwerbsminderung unter 3 Stunden taeglich teilweise unter 6 Stunden Wartezeit 5 Jahre § 50 SGB VI 3 Jahre Pflichtbeitraege in letzten 5 Jahren § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI. Berufsschutz § 240 SGB VI Jahrgaenge vor 1961. Medizinische Befundlage Gutachten. Output: Widerspruchsschriftsatz oder Klagebaustein Erwerbsminderungsrente. Abgrenzung zu fachanwalt-sozialrecht-krankengeld-aussteuerung (Übergang).
Erwerbsminderungsrente (§§ 43, 240 SGB VI)
Triage — kläre vor EM-Renten-Bearbeitung
- Leistungsvermögen: Unter 3 Stunden/Tag (volle EM, § 43 Abs. 2 SGB VI) oder 3-6 Stunden (teilweise EM, § 43 Abs. 1 SGB VI)?
- Versicherungsrechtliche Voraussetzungen: 5 Jahre Wartezeit (§ 50 SGB VI) und 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI)?
- Geburtsjahrgang vor 02.01.1961? Dann Berufsschutz § 240 SGB VI prüfen.
- Bereits Reha (§ 15 SGB VI) ohne Erfolg? Reha vor Rente-Prinzip beachten.
- Ablehnungsbescheid vorhanden? Widerspruchsfrist 1 Monat (§ 84 SGG) gesichert?
Aktuelle Rechtsprechung (Stand Mai 2026)
- BSG, Urteil vom 05.06.2025 — B 5 R 17/23 R (5. Senat): Bei Konkurrenz höherer EM-Rente und niedrigerer Teil-EM-Rente im Nachzahlungszeitraum ist keine monatsweise Saldierung vorzunehmen; § 89 Abs. 1 Satz 5 SGB VI führt zu einer Gesamtsaldierung über den Nachzahlungszeitraum. Offene Fundstelle: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BSG&Datum=05.06.2025&Aktenzeichen=B+5+R+17/23+R
- BSG, Urteil vom 27.03.2025 — B 5 R 16/23 R (5. Senat): Berücksichtigung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten bei der Regelaltersrente — Auswirkungen auch auf die EM-Rentenberechnung relevant. Offene Fundstelle: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/2025_03_27_B_05_R_16_23_R.html
- Verhandlungstermin BSG B 5 R 15/24 R vom 25.09.2025 (Überstundenabgeltung und Hinzuverdienst nach § 96a SGB VI): https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2025/2025_09_25_B_05_R_15_24_R.html — Volltext vor Verwendung in dejure.org / openjur.de auf Rechtskraft und Entscheidungsformel prüfen.
Weitere Rechtsprechung vor Ausgabe live verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Kaltstart-Rückfragen
- Welche Erkrankungen liegen vor (somatisch, psychisch, Kombination) — und welche Fachärzte sind behandelnd?
- Wie viele Stunden täglich kann der Mandant noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein (Selbsteinschätzung und ärztliche Einschätzung)?
- Ist die Mandantschaft bereits in stationärer Rehabilitation (§ 15 SGB VI) gewesen — mit welchem Entlassungsbefund?
- Geburtsjahrgang vor dem 02.01.1961? → Berufsschutz § 240 SGB VI prüfen.
- Versicherungsrechtliche Voraussetzungen: Fünf Jahre Wartezeit (§ 50 SGB VI) und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren erfüllt?
- Liegt bereits ein Ablehnungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung vor — mit welcher Begründung?
- Wurde ein rentenversicherungsinternes Gutachten erstattet — wurde Akteneinsicht beantragt?
- Sind Hinzuverdienstgrenzen relevant (§ 96a SGB VI — Mandant geringfügig beschäftigt)?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
| Norm | Inhalt |
|---|---|
| § 43 Abs. 1 SGB VI | Teilweise Erwerbsminderungsrente: Leistungsvermögen 3 bis unter 6 Stunden täglich |
| § 43 Abs. 2 SGB VI | Volle Erwerbsminderungsrente: Leistungsvermögen unter 3 Stunden täglich |
| § 43 Abs. 3 SGB VI | Arbeitsmarktrente (verschlossener Teilzeitmarkt bei 3–6 Stunden) |
| § 50 SGB VI | Allgemeine Wartezeit: fünf Jahre Beitragszeiten |
| § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB VI | Drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor EM-Eintritt |
| § 53 SGB VI | Ausnahmen von der versicherungsrechtlichen Voraussetzung (z.B. BU vor Wartezeit) |
| § 96a SGB VI | Hinzuverdienstgrenzen bei teilweiser EM-Rente |
| § 99 SGB VI | Beginn der Rente (frühestens Rentenantrag; Rückwirkung ausgeschlossen) |
| § 102 Abs. 2 SGB VI | Befristung auf drei Jahre; Verlängerung bis Regelaltersgrenze möglich |
| § 109 SGG | Gutachten durch Arzt des Vertrauens im Klageverfahren auf Antrag |
| § 240 SGB VI | Berufsschutz (Rente wegen Berufsunfähigkeit) für Geburtsjahrgänge vor 02.01.1961 |
| § 15 SGB VI | Medizinische Rehabilitation als vorrangige Leistung |
Leitentscheidungen (Stand Mai 2026)
| Aktenzeichen | Gericht/Datum | Tragende Aussage | Offene Fundstelle |
|---|---|---|---|
| B 5 R 17/23 R | BSG, Urteil 05.06.2025 | Bei Konkurrenz höherer voller EM-Rente und niedrigerer Teil-EM-Rente im Nachzahlungszeitraum: Gesamtsaldierung statt monatsweiser Verrechnung; § 89 Abs. 1 S. 5 SGB VI | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BSG&Datum=05.06.2025&Aktenzeichen=B+5+R+17/23+R |
| B 5 R 16/23 R | BSG, Urteil 27.03.2025 | Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten in der Rentenberechnung | https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/2025_03_27_B_05_R_16_23_R.html |
| B 5 R 2/24 R | BSG, Urteil 27.03.2025 | Rentenberechnung | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BSG&Datum=27.03.2025&Aktenzeichen=B+5+R+2/24+R |
Weitere Entscheidungen vor Verwendung in dejure.org / openjur.de mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Prüfschema (14 Schritte)
| Schritt | Inhalt | Norm |
|---|---|---|
| 1 | Versicherungsrechtliche Voraussetzungen prüfen | § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 3 SGB VI |
| 2 | Wartezeit fünf Jahre ermitteln (inkl. Anrechnungszeiten § 58 SGB VI) | § 50 SGB VI |
| 3 | Pflichtbeiträge drei Jahre in letzten fünf Jahren vor EM-Eintritt | § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB VI |
| 4 | Ausnahmen von versicherungsrechtlichen Voraussetzungen prüfen | § 53 SGB VI |
| 5 | Leistungsvermögen medizinisch quantifizieren (Stunden täglich) | § 43 Abs. 1, 2 SGB VI |
| 6 | Verschlossener Teilzeitarbeitsmarkt bei 3 bis unter 6 h | BSG-Linie "Arbeitsmarktrente" — vor Ausgabe Aktenzeichen live in dejure.org prüfen |
| 7 | Berufsschutz § 240 SGB VI bei Jahrgang vor 02.01.1961 | § 240 SGB VI |
| 8 | Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen / qualitative Einschränkungen | BSG-Linie B 13 R / B 5 R — vor Ausgabe Aktenzeichen live in dejure.org prüfen |
| 9 | Befristung § 102 Abs. 2 SGB VI beachten | § 102 SGB VI |
| 10 | Beginn der Rente (§ 99 SGB VI — Antragsdatum) | § 99 SGB VI |
| 11 | Hinzuverdienstgrenze § 96a SGB VI klären | § 96a SGB VI |
| 12 | Sozialmedizinisches Gutachten der DRV analysieren | § 109 SGG |
| 13 | Eigenes Gutachten § 109 SGG beantragen (Vertrauensarzt) | § 109 SGG |
| 14 | Widerspruch § 84 SGG (1 Monat), Klage § 87 SGG (1 Monat) | §§ 84, 87 SGG |
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Standard — Erwerbsminderungsrente Widerspruch | Widerspruchsschriftsatz; Template unten |
| Variante A — Volle statt teilweise EM-Rente angestrebt | Gutachterliche Stellungnahme zur Leistungsfaehigkeit kleiner als 3h |
| Variante B — Rentenanpassung statt Neuantrag | § 48 SGB X Wesentliche Aenderung; guenstigerer Weg |
| Variante C — Berufsunfaehigkeit Privatversicherung parallel | BU-Versicherungs-Leistungsklage koordinieren |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Schriftsatzbausteine
Baustein 1 — Vollständige Widerspruchsbegründung
An die Deutsche Rentenversicherung [Träger]
Widerspruchsstelle
[Anschrift]
Versicherungsnummer: [VsNr]
betr. [Name, Geburtsdatum]
Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum],
zugegangen am [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft legen wir gegen
den oben bezeichneten Bescheid
W i d e r s p r u c h
ein und begründen diesen wie folgt:
I. Sachverhalt
Unsere Mandantschaft [Name, Geburtsdatum] leidet seit [Datum]
an folgenden Erkrankungen:
- [Diagnose 1, ICD, behandelnder Arzt]
- [Diagnose 2, ICD, behandelnder Arzt]
- [Diagnose 3, ICD, behandelnder Arzt]
Die letzte berufliche Tätigkeit als [Beruf] wurde am [Datum]
aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben. Seitdem besteht
volle Arbeitsunfähigkeit.
II. Versicherungsrechtliche Voraussetzungen sind erfüllt
Die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren (§ 50 SGB VI) ist
erfüllt (Beitragszeiten von [Datum] bis [Datum], insgesamt
[X] Monate).
Die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen des
§ 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB VI sind erfüllt: In den letzten
fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung ([Zeitraum])
liegen mindestens 36 Monate Pflichtbeitragszeiten vor
(Anlage W1: Versicherungsverlauf).
III. Medizinische Voraussetzungen
Das Leistungsvermögen ist auf unter drei Stunden täglich
gesunken (volle Erwerbsminderung § 43 Abs. 2 SGB VI).
Belegt durch:
- Hausarzt Dr. [Name], Attest vom [Datum] (Anlage W2)
- Facharzt [Fachrichtung] Dr. [Name], Bericht vom [Datum]
(Anlage W3)
- Reha-Entlassungsbericht [Klinik] vom [Datum] (Anlage W4)
Die Erkrankungen sind in ihrer Gesamtwirkung zu beurteilen
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
[Falls 3–6 Stunden angenommen wird:]
IV. Verschlossener Teilzeitarbeitsmarkt
Sollte die Beklagte lediglich ein quantitatives Leistungs-
vermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich annehmen, ist
die Rente wegen voller Erwerbsminderung dennoch zu gewähren.
Der Teilzeitarbeitsmarkt ist für Personen mit dem Profil
unserer Mandantschaft faktisch verschlossen (BSG, Beschl.
Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Stellen in dem in Betracht kommenden Bereich sind nicht
benannt worden.
[Falls Jahrgang vor 02.01.1961:]
V. Berufsschutz § 240 SGB VI
Unsere Mandantschaft hat Geburtsjahrgang [Jahr] und fällt
damit in den Anwendungsbereich des § 240 SGB VI. Sie ist
als [Beruf] im bisherigen Beruf nicht mehr zu sechs Stunden
täglich einsetzbar. Eine sozial und gesundheitlich zumutbare
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
worden.
Wir beantragen:
1. Den ablehnenden Bescheid aufzuheben.
2. Unserer Mandantschaft ab [Datum] eine Rente wegen voller
Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 2 SGB VI zu gewähren.
3. Akteneinsicht in die vollständige Verwaltungsakte
(§ 25 SGB X), insbesondere das sozialmedizinische
Gutachten.
Mit freundlichen Grüßen
[Fachanwalt/-anwältin für Sozialrecht]
Baustein 2 — Antrag auf Gutachten nach § 109 SGG
An das Sozialgericht [Ort]
Az. S [X] R [Az]
In dem Rechtsstreit [Name] ./. Deutsche Rentenversicherung [Träger]
beantragen wir:
Gemäß § 109 SGG wird ein Gutachten über die Arbeitsfähigkeit
der Klägerin / des Klägers durch folgende Gutachterin / folgenden
Gutachter eingeholt:
[Name des Gutachters]
[Facharzt für Neurologie/Psychiatrie/Innere Medizin]
[Praxisadresse]
Beweisfrage:
1. An welchen Erkrankungen leidet die Klägerin / der Kläger?
2. Welches quantitative Leistungsvermögen auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt besteht in zeitlicher Hinsicht täglich?
3. Welche qualitativen Einschränkungen bestehen?
Die Auslagen des Gutachters trägt die Klägerin / der Kläger
vorläufig.
Mit freundlichen Grüßen
[Fachanwalt/-anwältin]
--- vor Versand klaeren ---
- Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
- Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
- Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]
Beweislast
| Position | Träger | Beweismittel |
|---|---|---|
| Versicherungsrechtliche Voraussetzungen | Kläger | Versicherungsverlauf DRV, Beitragsnachweise |
| Quantitatives Leistungsvermögen (< 3 h) | Kläger | Ärztliche Berichte, Gutachten, Entlassungsberichte |
| Verschlossener Teilzeitarbeitsmarkt | DRV (Arbeitsmarktrente-Linie) | DRV muss benennbare Stellen darlegen, sonst Arbeitsmarktrente |
| Berufsschutz § 240 (bisheriger Beruf) | Kläger | Arbeitsvertrag, Tätigkeitsbeschreibung |
| Zumutbare Verweisungstätigkeit | DRV | Konkrete Verweisungstätigkeit benennen und zumutbar begründen |
| Befristung sachlich gerechtfertigt | DRV | Gutachten, Prognose |
Fristen und Verjährung
| Frist | Grundlage | Inhalt |
|---|---|---|
| Ein Monat | § 84 Abs. 1 SGG | Widerspruchsfrist nach Bekanntgabe Bescheid |
| Ein Monat | § 87 Abs. 1 SGG | Klagefrist nach Widerspruchsbescheid |
| Ab Antragsdatum | § 99 SGB VI | Rentenbeginn; Rückwirkung auf Antragsdatum |
| Drei Monate | § 88 Abs. 1 SGG | Untätigkeitsklage wenn kein Widerspruchsbescheid |
| Vier Jahre | § 44 SGB X | Rücknahme rechtswidriger Ablehnungen |
Typische Gegenargumente der Rentenversicherung
| DRV-Argument | Rechtliche Gegenstrategie |
|---|---|
| "Teilzeitmarkt offen" | Konkrete Stellen benennen lassen; ohne Stellenbenennung greift Arbeitsmarktrente nach BSG-Linie (vor Ausgabe Aktenzeichen in dejure.org prüfen) |
| "Versicherungsrechtliche Voraussetzungen fehlen" | Beitragszeiten exakt nachweisen; Ausnahmen § 53 SGB VI prüfen |
| "Eigenes Gutachten widerspricht" | § 109 SGG: Antrag auf Gegengutachten; Widersprüche im Gutachten angreifen |
| "Rehabilitation vorrangig" | § 15 SGB VI: Reha bereits durchgeführt und ohne Erfolg; DRV muss konkrete Maßnahmen benennen |
| "Befristung auf 3 Jahre korrekt" | Bei dauerhafter Erkrankung Verlängerung beantragen; Unbefristung ab Regelaltersgrenze-Nähe |
| "Hinzuverdienst zu hoch" | § 96a SGB VI: Grenzwerte exakt berechnen; Differenzierung Brutto/Netto |
Streitwert / Kosten
| Position | Richtwert |
|---|---|
| Streitwert EM-Rente (Vollrente) | 13-facher monatlicher Rentenwert (§ 42 GKG i.V.m. § 9 ZPO analog) |
| Gerichtskosten SG | Kostenfrei § 183 SGG |
| Anwaltskosten | PKH/LSG prüfen; sonst ca. EUR 1200 bis 2000 (erste Instanz) |
| § 109-Gutachten | EUR 800 bis 3000; Vorschuss Kläger, Erstattung bei Erfolg |
| LSG-Berufung | Streitwert > EUR 750 (§ 144 Abs. 1 SGG) |
Strategische Empfehlung
| Fallkonstellation | Empfehlung |
|---|---|
| DRV-Ablehnung, Gutachten intern ungünstig | § 109 SGG-Antrag eigener Gutachter; inhaltliche Fehler des internen Gutachtens angreifen |
| Nachzahlung mit konkurrierender Teil-EM | BSG 05.06.2025 — B 5 R 17/23 R beachten: Gesamtsaldierung statt monatsweise Verrechnung; Bescheidberechnung gezielt nachprüfen |
| Berufsschutz § 240 | Bisherigen Beruf und Verweisungstätigkeiten präzise definieren |
| Versicherungszeiten-Lücke | § 53 SGB VI-Ausnahmen prüfen; Anrechnungszeiten nachweisen |
| Klage anhängig | Parallele Leistungssicherung (Bürgergeld, Krankengeld) sicherstellen |
Häufige Schwachstellen im DRV-Bescheid
- Sozialmedizinisches Gutachten allein nach Aktenlage, kein persönlicher Vorstellungstermin
- Psychiatrische Diagnosen nicht vollständig erfasst
- Schmerzsyndrome im Belastbarkeitsprofil unterbewertet
- Wegefähigkeit nicht geprüft
- Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen nicht thematisiert
- Falsche Anwendung Drei-Stunden-Sechs-Stunden-Grenze
- Leistungsfall zu spät angesetzt → Drei-aus-Fünf-Regel scheitert
Beweisanträge
- Beiziehung der DRV-Verwaltungsakte vollständig
- Sachverständigengutachten Fachgebiet [Innere Medizin / Orthopädie / Psychiatrie]
- Vernehmung der behandelnden Ärzte als Zeugen / sachverständige Zeugen
- Beiziehung Berentungsgutachten DGUV (wenn berufsgenossenschaftliche Vorgeschichte)
Anschluss-Skills
fachanwalt-sozialrecht-widerspruch-sozialleistung— allgemeiner Widerspruchsprozessfachanwalt-sozialrecht-sgb-ii-bescheid— Bürgergeld während des Verfahrensfachanwalt-sozialrecht-long-covid-bk-anerkennung-bg— bei Long-COVID als Auslöserfachanwalt-sozialrecht-vergleich-sg-widerspruchsverhandlung— Vergleichsstrategie SG
Quellen (Stand Mai 2026)
- BSG 05.06.2025 — B 5 R 17/23 R (Gesamtsaldierung Nachzahlung): https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BSG&Datum=05.06.2025&Aktenzeichen=B+5+R+17/23+R
- BSG 27.03.2025 — B 5 R 16/23 R (Kindererziehungszeiten): https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/2025_03_27_B_05_R_16_23_R.html
- BSG-Verhandlung 25.09.2025 — B 5 R 15/24 R (Überstundenabgeltung als Hinzuverdienst): https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2025/2025_09_25_B_05_R_15_24_R.html
- Weitere Rechtsprechung vor Verwendung live in dejure.org / openjur.de / bsg.bund.de verifizieren.
No additional documents ship with this skill.
Related Skills
Abgrenzung: Konventionelle Software versus KI-System
Grenzfall-Skill zur Abgrenzung konventioneller Software, Automation, Statistik, Expertensystemen, Workflows und KI-Systemen nach Art. 3 Nr. 1 KI-VO. …
Abwägungsgebot § 1 Abs. 7 BauGB
Mandant greift Bebauungsplan wegen fehlerhafter Interessenabwaegung an. § 1 Abs. 7 BauGB Abwaegungsgebot. Prüfraster: vier Abwaegungsfehler-Stufen Ab…
Anbieter-Werden — Art. 25 KI-VO
Betreiber Einführer oder Haendler fragt: Werde ich durch mein Verhalten selbst zum Anbieter eines KI-Systems mit allen daraus folgenden Pflichten? Ar…
Anpassungsgebot — Flächennutzungsplan
Mandant greift Bebauungsplan an weil er nicht aus dem Flaechennutzungsplan entwickelt wurde. § 8 Abs. 2 BauGB Entwicklungsgebot und Anpassungsgebot. …
KI-Anwendungsfall-Triage
Klassifiziert einen vorgeschlagenen KI-Anwendungsfall gegen das Unternehmensregister — freigegeben, bedingt oder nicht freigegeben — und erstellt Auf…