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Exportkontrolle und Dual-Use

Exportkontrolle Dual-Use-Prüfung für Gueter Software Technologie und Dienstleistungen mit Doppelverwendungszweck. Anwendungsfall Exporteur prüft ob Ware oder Software unter Dual-Use-Regulierung faellt und Genehmigung benoetigt. Normen EU-Dual-Use-Verordnung 2021/821 AWG § 8 AWV §§ 8 ff. Anhang I Liste Dual-Use. Prüfraster Gueterklassifizierung Endverwendung Endverwender Bestimmungsland Technologietransfer Genehmigungspflicht. Output Exportkontroll-Klassifizierungsdossier mit Listenprüfung Genehmigungspfad und Dokumentation für BAFA. Abgrenzung zu aussenwirtschaft-gueterlisten-klassifizierung (technische Klassifizierung) und aussenwirtschaft-bafa-genehmigungen.

ID: de.regulatory.aussenwirtschaft-exportkontrolle-dual-use Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Exportkontrolle und Dual-Use

Zweck

Dieser Skill sortiert Exportkontrollrisiken nach AWG/AWV, EU-Dual-Use-VO, Güterlisten, Catch-all, Verbringung, Ausfuhr und Know-how-Transfer.

Wann verwenden

  • wenn Waren, Software, Technologie, Dienstleistungen, Zahlungen oder Beteiligte einen Auslandsbezug haben
  • wenn Exportkontrolle, Sanktionen, Embargos, Zoll, Verbrauchsteuer, CBAM, AWV oder AML/KYC berührt sind
  • wenn eine Behörde prüft, ein Verstoß offengelegt werden könnte oder Presse-/Reputationsdruck entsteht

Arbeitsweise

  1. Sachverhalt einfrieren. Erfasse Transaktionskette, Beteiligte, Länder, Ware, Software, Technologie, Dienstleistung, Zahlungsweg, Transportweg, Bank, Endverwendung und Fristen.
  2. Datenlücken markieren. Trenne belegte Tatsachen von Annahmen. Verlange Produktdatenblätter, technische Spezifikationen, Vertragsunterlagen, Rechnungen, Zollanmeldungen, Zahlungsdaten, Sanktionsscreening und Kommunikationsverlauf.
  3. Offizielle Quellen prüfen. Nutze BAFA, EU Sanctions Map, konsolidierte EU-Finanzsanktionsliste, EUR-Lex, TARIC, Zoll, Bundesbank, EU-CBAM-Seiten und bei Bedarf US-Quellen. Protokolliere URL, Abrufdatum und Aussage.
  4. Verbote vor Genehmigungen. Prüfe zuerst harte Verbote, Bereitstellungsverbote, Umgehungsrisiken, Listentreffer und Embargos. Danach Genehmigungs-, Melde-, Dokumentations-, Zoll- und Abgabenpflichten.
  5. Sofortmaßnahmen ausgeben. Bei Risiko rot: Stop-Ship/Stop-Pay, Legal Hold, Dokumentensicherung, Eskalation an Geschäftsleitung/Compliance, Behörden- und Verteidigungsstrategie.
  6. Arbeitsprodukt erstellen. Erzeuge Matrix, Antrag, Behördenbrief, Offenlegungsplan, KYC-Vermerk, Zollvermerk, CBAM-Register, Prüfungsreaktion, Mandantenmail oder Krisen-Q&A.
  7. Qualitätstor. Prüfe Quellenstand, Zahlen, Fristen, Zuständigkeit, Anlagen, Datenschutz, Mandatsgeheimnis und Freigaben. Unsichere Punkte bleiben sichtbar.

Rückfragen, wenn unklar

  • Welche Ware, Software, Technologie, Dienstleistung oder Zahlung ist betroffen?
  • Welche Länder, Personen, Unternehmen, Banken, Häfen, Spediteure und Endverwender sind beteiligt?
  • Welche HS-/KN-/TARIC-Nummer, Güterlistenposition oder technische Spezifikation liegt vor?
  • Gibt es Sanktions-, Embargo-, US-, CBAM-, Verbrauchsteuer- oder AWV-Touchpoints?
  • Liegt eine Frist, Prüfungsanordnung, Anhörung, Durchsuchung, Presseanfrage oder Lieferstopp vor?

Ausgabeformat

  • Kurzlage mit Ampel und Sofortmaßnahmen
  • Quellenprotokoll mit Abrufdatum und offizieller Quelle
  • Prüfmatrix mit offenen Datenpunkten, Annahmen und Zuständigkeiten
  • behörden- oder mandantenfähiger Entwurf
  • Review-Liste für Berufsträger, Compliance, Zoll, Steuer und Geschäftsleitung

Typische Fehler vermeiden

  • Keine Sanktionsentscheidung ohne aktuelle Quellenprüfung und Trefferlog.
  • Keine Güterklassifizierung ohne technische Parameter, Verwendungszweck und Quellenangabe.
  • Keine Zolltarifnummer ohne TARIC-/EZT-Prüfung und Begründung.
  • Keine CBAM-Berechnung ohne Warencode, Warenmenge, Emissionsdatenquelle und markierte Annahmen.
  • Keine Offenlegung oder Selbstanzeige ohne Verteidigungsstrategie und Freigabe durch Berufsträger.
  • Keine echten Mandatsgeheimnisse in ungeprüfte Cloud- oder KI-Umgebungen.

Triage vor Exportkontrollpruefung

Kläre vor der Pruefung:

  1. Handelt es sich um Waren, Software, Technologie oder technische Unterstuetzung?
  2. Liegt eine HS-/KN-Nummer oder Guterlistenposition (EU-, MTCR-, NSG-, Wassenaar-Regime) vor?
  3. Zielland: Embargostaat, CWC-Staat, Hochrisikodestination oder NATO-Partner?
  4. Endverwender und Endverwendungszweck: Militaer, Nuklear, Raketenprogramme, WMD-Verdacht?
  5. Catch-All-Tatsachen bekannt? (Red Flags: Barzahlung, ungewoehnliche Lieferwege, bekannte Beschaffungsstrukturen)

Vertiefung: Rechtsprechung und Leitsaetze

Stand 05/2026. Rechtsprechung im Mandat live verifizieren — keine Aktenzeichen aus Modellwissen.

  • Dual-Use-Güterliste Anhang I VO (EU) 2021/821 wird jährlich durch Delegierten Rechtsakt angepasst; aktuelle Fassung vor Klassifizierung über EUR-Lex abrufen.
  • BAFA-Merkblatt Dual-Use und Embargo-Hinweise — bafa.de.
  • Aktuelle EU-Sanktionspakete erweitern Catch-All-Mechanismen kontinuierlich (insbesondere 19. Sanktionspaket Russland vom 23.10.2025 und 20. Sanktionspaket vom 24.04.2026 — siehe Skill aussenwirtschaft-sanktionen-embargos).
  • BFH-Rechtsprechung zur Zollwertbestimmung im Mandat über bundesfinanzhof.de live verifizieren.

Normen-Kette Exportkontrolle/Dual Use

  • Art. 3, 4, 5 VO (EU) 2021/821 — Genehmigungspflicht, Catch-All, technische Unterstuetzung
  • Anhang I VO (EU) 2021/821 — EU-Dual-Use-Guterliste (Codes ML, I usw.)
  • § 18 I Nr. 1, II AWG — Strafbarkeit unerlaubter Ausfuhr
  • § 80 AWV — Ausnahmegenehmigungsverfahren
  • § 19 AWG — Bussgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten bei leichtfertiger Verletzung
  • Art. 26 UZK — Zollanmeldungspflicht bei kontrollierten Waren

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Output-Template: Exportkontroll-Pruefungsvermerk

Adressat: Compliance/Exportabteilung — Tonfall: systematisch, guterlistennah

EXPORTKONTROLL-PRUEFUNGSVERMERK
Datum: [DATUM]
Ware/Software/Technologie: [BEZEICHNUNG]
KN-Nr.: [NUMMER]   Guterlistencode: [CODE / nicht gelistet]
Zielland: [LAND]   Endverwender: [NAME]   Endverwendung: [ZWECK]

1. GENEHMIGUNGSPFLICHT
   EU Dual-Use-Liste (Anh. I VO 2021/821): [ ] Gelistet / [ ] Nicht gelistet
   Nationale Rustungsguterliste:            [ ] Gelistet / [ ] Nicht gelistet
   Catch-All (Art. 4 VO 2021/821):         [ ] Ausgeloest / [ ] Nicht ausgeloest

2. RED-FLAGS-CHECK
   [ ] Ungewoehnlicher Zahlungsweg
   [ ] Bekannter Proliferationsnetzwerk-Endverwender
   [ ] Zielland unter Embargo
   [ ] Technische Spezifikation ueber zivilen Bedarf hinaus
   Bewertung: [Keine Red Flags / Red Flags vorhanden: siehe Anlage]

3. ERGEBNIS
   [ ] Genehmigungsfrei — Grundlage: [Allgemeine Genehmigung / Art. 20 VO 2021/821]
   [ ] Genehmigungspflichtig — Antrag BAFA erforderlich
   [ ] Ausfuhr verboten

4. NAECHSTE SCHRITTE
   - [Antragstellung BAFA bis DATUM]
   - [Endverwendungserklaerung anfordern bis DATUM]

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