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Insolvenzgeld nach § 165 SGB III

Arbeitnehmer eines insolventen Unternehmens will Insolvenzgeld beantragen oder Insolvenzverwalter bearbeitet Insolvenzgeld-Anmeldungen. Prüfraster § 165 ff. SGB III Anspruchs-Voraussetzungen Arbeitsentgelt letzte drei Monate vor Insolvenz-Ereignis. Insolvenz-Ereignis § 165 Abs. 1 SGB III Eroeffnung Abweisung mangels Masse Vollstreckungs-Aussichtslosigkeit. Antragsfrist zwei Monate § 324 SGB III Vor-Finanzierung Banken bis 75 Prozent. Output Antragsentwurf Bescheinigung Abrechnung Schnittstelle Sozialversicherungs-Beitraege. Abgrenzung: forderungsanmeldung-gläubiger für allgemeine Forderungsanmeldung.

ID: de.bankruptcy.insolvenzgeld-165-sgb-iii Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Insolvenzgeld nach § 165 SGB III

Zweck

Insolvenzgeld ist zentrale Arbeitnehmer-Sicherung in Insolvenz. Mandanten oft Arbeitnehmer oder Insolvenzverwalter im Lohn-Abrechnungs-Streit. Dieses Skill prüft Anspruch und Antrags-Verfahren.

Eingaben

  • Insolvenz-Status Arbeitgeber (Antrag Eröffnung)
  • Arbeitsverhältnis-Daten (Dauer Lohn Stunden)
  • Lohnverzug-Zeitraum
  • Bisher gezahlter Lohn
  • Bei Mandant=Insolvenzverwalter: Mitarbeiter-Liste

Schritt 1 — Anspruchs-Voraussetzungen § 165 SGB III

Persönlich Berechtigte

  • Arbeitnehmer im Sinne § 7 SGB IV
  • Auszubildende
  • Heimarbeiter
  • Einschluss Mini-Job-Beschäftigte
  • Einschluss Teilzeit

Nicht berechtigt

  • Geschäftsführer ohne Arbeitnehmer-Status
  • Selbstständige
  • Arbeitnehmer in Drittland-Filialen ohne deutschen Sozial-Versicherungs-Bezug

Schritt 2 — Insolvenz-Ereignis § 165 Abs. 1 SGB III

Drei Tatbestände

a) Eröffnung des Insolvenz-Verfahrens über Vermögen des Arbeitgebers

b) Abweisung mangels Masse § 26 InsO

c) Vollständige Betriebs-Einstellung im Inland, wenn ein Insolvenz-Antrag nicht gestellt worden ist und ein Insolvenz-Verfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt

Zeit-Punkt

  • Eröffnungs-Datum als Insolvenz-Ereignis-Datum
  • Bei Abweisung mangels Masse: Abweisungs-Beschluss
  • Bei Betriebs-Einstellung: tatsächliche Einstellungs-Datum

Schritt 3 — Anspruchs-Inhalt § 167 SGB III

Lohn der letzten drei Monate

  • Rückwärts vom Insolvenz-Ereignis-Datum
  • Nur noch nicht gezahltes Arbeitsentgelt
  • Brutto-Forderung bis Beitrags-Bemessungs-Grenze West / Ost

Beispiel

Insolvenz-Ereignis (Eröffnung): 15.05.2026
Lohn-Forderungen:
- Februar 2026: bezahlt
- März 2026: nicht bezahlt (EUR 3.500)
- April 2026: nicht bezahlt (EUR 3.500)
- Mai 2026 anteilig: nicht bezahlt (EUR 1.700)

Anspruch Insolvenzgeld: 3 Monate
- Februar nicht relevant (bezahlt)
- Mitte Feb bis Mitte Mai = drei Monate
- Berechnung: EUR 3.500 × 2 + EUR 1.700 = EUR 8.700

Bei Beitrags-Bemessungs-Grenze (West EUR 7.550/Monat
in 2026) liegt EUR 3.500 darunter — voller Anspruch

Brutto vs. Netto

  • Insolvenzgeld in Höhe Netto-Anspruch
  • Steuer und SV-Anteile separat berechnet
  • Lohnsteuer-Klassen-bezogen

Sonderzuwendungen

  • Urlaubsgeld Weihnachtsgeld nur anteilig
  • Bei Fälligkeit innerhalb der drei Monate
  • Provisionen bei Fälligkeit

Schritt 4 — Antragsverfahren

Frist § 324 SGB III

  • Zwei Monate ab Insolvenz-Ereignis
  • Nach-Antragsfrist sechs Monate bei unverschuldeter Versäumnis
  • Frist-Beginn bei Bekanntwerden Insolvenz-Ereignis

Antragstellung

  • Agentur für Arbeit zuständig
  • Online-Antrag über BA-Webportal
  • Schriftlich möglich

Pflicht-Anlagen

  • Arbeitsvertrag
  • Lohn-Abrechnungen
  • Bescheinigung Insolvenz-Verwalter (Lohn-Forderung)
  • Lohn-Steuer-Karte / Identifikations-Nummer

Bescheinigung Insolvenz-Verwalter

  • Pflicht des Insolvenz-Verwalters auf Anfrage
  • Inhalt: Lohn-Höhe Fälligkeit Erfüllungs-Stand
  • Schnittstelle zur Forderungs-Anmeldung

Schritt 5 — Insolvenzgeld-Anspruchs-Übergang § 169 SGB III

Cessio Legis

  • Lohn-Forderung geht auf BA über mit Zahlung Insolvenzgeld
  • Anmeldung zur Insolvenz-Tabelle durch BA
  • Insolvenz-Verwalter rechnet mit BA ab

Folge für Insolvenz-Verwalter

  • BA wird Gläubiger anstelle Arbeitnehmer
  • Pflicht-Vermerk in Tabelle
  • Quoten-Auszahlung an BA

Folge für Arbeitnehmer

  • Insolvenzgeld ohne Anmeldung in Tabelle
  • Bei Differenz Lohn über Beitrags-Bemessungs-Grenze — Differenz selbst anmelden

Schritt 6 — Vor-Finanzierung

Praktische Konstellation

  • Insolvenz-Verfahren dauert
  • Arbeitnehmer braucht Geld sofort
  • Vor-Finanzierung durch Bank

Vor-Finanzierungs-Vereinbarung § 170 SGB III

  • Banken-Vorfinanzierung bis 75 Prozent Insolvenzgeld
  • Abtretung an Bank
  • BA zahlt direkt an Bank

Vorteil Arbeitnehmer

  • Schnelle Liquidität
  • Schon vor Insolvenz-Ereignis möglich (in der drei-Monats-Phase)

Vorteil Insolvenz-Verfahren

  • Fortführungs-Möglichkeit durch Lohn-Sicherung
  • Mitarbeiter-Bindung
  • Sanierungs-Chance

Schritt 7 — Bei Eigenverwaltung

  • Anspruch Insolvenzgeld bleibt
  • Sachwalter unterstützt Anträge
  • Schnellere Auszahlung möglich

Schritt 8 — Sozial-Versicherungs-Beiträge § 173 SGB III

Pflicht-Beiträge auf Insolvenzgeld

  • Renten-Versicherung Krankenversicherung Pflege-Versicherung Arbeitslosen-Versicherung
  • BA übernimmt Arbeitgeber-Anteil
  • Anwartschafts-Schutz Arbeitnehmer

Folge

  • Keine Lücke in Sozial-Versicherungs-Karriere
  • Renten-Punkte werden weitergeführt

Schritt 9 — Anspruchs-Konkurrenz

Kurzarbeitergeld

  • Bei vor Insolvenz Kurzarbeit
  • Anspruch Kurzarbeitergeld parallel möglich
  • Anrechnung-Mechanismen

Krankengeld

  • Bei Erkrankung in Drei-Monats-Phase
  • Krankengeld plus Insolvenzgeld theoretisch
  • Vorrang-Regelungen

Mutterschaftsgeld / Elterngeld

  • Spezifische Regelungen
  • Sozial-Versicherungs-Karten

Vorruhestand / Frühverrentung

  • Anspruch endet mit Renteneintritt
  • Insolvenzgeld dazwischen möglich

Schritt 10 — Praktische Konstellationen

Konstellation A — Insolvenz-Verfahren eröffnet

  • Klar: Antragsfrist läuft
  • Insolvenz-Verwalter-Bescheinigung anfordern
  • Antrag stellen

Konstellation B — Insolvenz-Antrag gestellt aber noch nicht eröffnet

  • Vor-Finanzierungs-Vereinbarung möglich
  • Antragsfrist beginnt erst mit Eröffnung

Konstellation C — Eröffnung verzögert sich

  • Eilbedürftigkeits-Erklärung an Insolvenz-Gericht
  • Vor-Finanzierung erwägen

Konstellation D — Abweisung mangels Masse

  • Insolvenz-Ereignis ist Abweisung
  • Antragsfrist ab Abweisungs-Beschluss
  • Häufig parallel zu fehlender Insolvenz-Verwalter-Bescheinigung — Eigenbescheinigung-Eskalation

Konstellation E — Lohn-Verzug ohne Insolvenz-Antrag

  • Kein Insolvenzgeld
  • Lohn-Klage Arbeitsgericht
  • Bei Vermögens-Aussichts-Losigkeit Insolvenz-Antrag möglicherweise

Schritt 11 — Aufgaben Insolvenz-Verwalter

Lohn-Erfassung

  • Lohnkonten der letzten Monate prüfen
  • Lohn-Forderungen exakt aufstellen
  • Lohnsteuerkarten und SV-Daten besorgen

Bescheinigung Insolvenzgeld

  • Auf Anfrage Mitarbeiter
  • Standardisiertes Formular
  • Frist-eng (sieben Werktage)

Lohn-Buchhaltung Übergang

  • Übernahme der Lohn-Buchhaltung
  • Steuer- und SV-Anmeldungen ggf.
  • Pension-Verpflichtungen-Übergang an PSVaG

Massearm-Konstellation

  • Bei Abweisung mangels Masse keine Bescheinigung-Pflicht
  • Arbeitnehmer-Eigenangabe möglich

Schritt 12 — Bei Streit über Insolvenzgeld-Anspruch

Widerspruch BA-Bescheid

  • Ein Monat ab Bekanntgabe, § 84 Abs. 1 SGB X i. V. m. §§ 78 ff. SGG
  • Begründung
  • An BA selbst

Klage SG

  • Bei Widerspruchs-Bescheid abgelehnt
  • Ein Monat Klage-Frist § 87 Abs. 1 SGG (drei Monate wäre § 88 SGG Untätigkeitsklage)
  • PKH-Antrag empfohlen → Skill pkh-erfolgsaussicht-pruefen

Häufige Streit-Punkte

  • Persönlicher Anwendungsbereich (echte Arbeitnehmer-Eigenschaft?)
  • Berechnungs-Grundlage (Pauschalen Provisionen)
  • Drei-Monats-Phase korrekt berechnet?
  • Bezogen-Frist § 324 versäumt?

Schritt 13 — Schnittstelle Forderungs-Anmeldung Tabelle

Forderungs-Anmeldung § 174 InsO

  • Bei Insolvenzgeld-Übergang BA als Gläubiger
  • Restbetrag Lohn (über Beitrags-Bemessungs-Grenze) Arbeitnehmer selbst
  • Skill glaeubigerantrag-pruefung

Rang (wichtige Korrektur)

  • Lohn-Forderungen aus der Zeit VOR Eröffnung sind grundsätzlich einfache Insolvenz-Forderungen § 38 InsO mit Quoten-Risiko — auch wenn sie aus den letzten Monaten stammen
  • Masseverbindlichkeiten sind nur:
    • Lohn aus fortbestehendem Arbeitsverhältnis NACH Verfahrens-Eröffnung → § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO
    • im Eröffnungs-Verfahren begründete Lohn-Ansprüche bei starkem vorläufigen Verwalter mit Verfügungs-Befugnis → § 55 Abs. 2 InsO
  • Für Rückstände aus den drei Monaten vor Insolvenz-Ereignis greift das Insolvenzgeld § 165 SGB III; die Forderung selbst geht auf die BA über (§ 169 SGB III) und wird als § 38 InsO-Forderung angemeldet
  • § 55 Abs. 2 InsO hilft NICHT pauschal für die "letzten sechs Monate vor Eröffnung" — das ist ein verbreiteter Irrtum

Verzahnung mit anderen Skills

  • mandat-triage-insolvenzrecht — Einstieg
  • arbeitsrecht-kaltstart-interview — Arbeitsrechtliche Aspekte
  • kuendigungsschutzklage — wenn parallel Kündigung
  • pkh-erfolgsaussicht-pruefen — bei SG-Klage gegen BA-Bescheid
  • glaeubigerantrag-pruefung — Forderungs-Anmeldung

Ausgabe

  • insolvenzgeld-{az}.md mit Anspruchs-Prüfung Antragsstellung
  • BA-Antragsschrift
  • Insolvenz-Verwalter-Bescheinigungs-Anforderung
  • Bei Streit: Widerspruchs-/Klage-Vorbereitung
  • Vor-Finanzierungs-Beratung
  • Frist im Fristenbuch (zwei Monate Antrag, ein Monat Widerspruch, ein Monat Klage)

Quellen

  • SGB III §§ 165 167 169 170 173 324
  • SGB IV § 7
  • SGG §§ 87 88; SGB X § 84
  • InsO §§ 26 38 55 174
  • BSG-Linien zu Insolvenzgeld
  • Standes-Vorgaben Insolvenz-Verwalter zu Lohn-Bescheinigung

Aktuelle Leitentscheidungen — Insolvenzgeld

  • Konkrete BSG- und LSG-Entscheidungen zum Insolvenzgeld (insb. Anspruchsberechtigung Gesellschafter-Geschäftsführer, Drei-Monats-Frist, Vorfinanzierung) vor Ausgabe über sozialgerichtsbarkeit.de oder dejure.org mit Datum und Aktenzeichen verifizieren.
  • Zur Schnittstelle § 142 InsO (Bargeschäft Lohnzahlungen) und Anfechtung: BGH IX ZR 122/23 vom 05.12.2024 stellt klar, dass Lohnzahlungen ohne starre 30-Tage-Grenze auf engen zeitlichen Zusammenhang zu prüfen sind; bei Anfechtung des Verwalters gegen vorinsolvenzliche Lohnzahlungen ist die Unlauterkeit konkret darzulegen. Quelle: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=05.12.2024&Aktenzeichen=IX+ZR+122/23

Paragrafenkette Insolvenzgeld

§ 165 SGB III (Anspruchsvoraussetzungen) → § 166 SGB III (Hoehe) → § 167 SGB III (Vorfinanzierung) → § 168 SGB III (Erloesch-Gruende) → § 26 InsO (Abweisung mangels Masse als Insolvenzereignis) → § 113 InsO (Kuendigungsrecht des IV)

Triage — Insolvenzgeld

  1. Insolvenzereignis? Datum der Verfahrenseroffnung oder Abweisung mangels Masse exakt festlegen.
  2. 3-Monats-Zeitraum? Welche Monate werden vom Insolvenzgeld abgedeckt? Lohnrueckstaende inventarisieren.
  3. Vorfinanzierung? Haushausbank ansprechen; Abtretungserklaerungen der Arbeitnehmer einholen; Zeitplan Vorfinanzierung → Auszahlung BA.
  4. GF-Anspruch? GF ist nur Arbeitnehmer wenn tatsaechlich weisungsgebunden; bei Gesellschafter-GF selten Insolvenzgeld.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

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