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Mandatsabbruch-Empfehlung bei komplexen KI-VO-Fällen

Mechanik-Workflow erkennt Anzeichen von Faellen die anwaltliche Spezialkenntnisse erfordern und empfiehlt Eskalation. Indikatoren für Komplexitaet jenseits des KI-VO-Prüfers: multijurisdiktionelle Lieferketten marktbeherrschende Stellung KI und Waettbewerb hochspezialisierte Zertifizierungen Auslegungsstreit. Prüfraster: Schwellenwerte Mehrfachrollen kombinierte Hochrisiko-GPAI-Systeme laufende Vertragsprüfung. Output: Eskalationsempfehlung mit Begründung und Verweis auf IT-Recht Datenschutz Produktsicherheit. Abgrenzung zu triage-ki-vo-vorprüfung (Eingangs-Triage).

ID: general.regulatory.mandatsabbruch-empfehlung-komplexe-faelle Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Mandatsabbruch-Empfehlung bei komplexen KI-VO-Fällen

Zweck

Dieser Skill erkennt Situationen, in denen ein Mechanik-Workflow nicht mehr ausreicht und professionelle juristische Beratung zwingend erforderlich ist. Er gibt klare Indikatoren und benennt die relevanten Fachrichtungen.

Grundprinzip

Der vorliegende Workflow ist ein mechanisches Prüfinstrument. Er kann prüfen, ob bestimmte Tatbestandsmerkmale nach Maßgabe der vom Nutzer geschilderten Tatsachen erfüllt sind. Er kann nicht:

  • Sachverhalte würdigen, die rechtlich komplex oder widersprüchlich sind
  • Ermessen ausüben, das Rechtsanwendung erfordert
  • Strategische Compliance-Beratung leisten
  • Haftungsrisiken quantifizieren
  • Behördliche Verfahren begleiten
  • Verhandlungen mit Aufsichtsbehörden führen

Indikatoren für zwingenden Fachanwalt-Bedarf

Indikator 1 — Verbotene Praktiken (Art. 5 KI-VO)

Wenn das System Anzeichen aufweist, dass eine verbotene Praktik nach Art. 5 KI-VO vorliegen könnte, ist sofortiger Rechtsrat erforderlich. Das Inverkehrbringen oder der Betrieb eines verbotenen KI-Systems ist mit Bußgeldern bis zu 35 Mio EUR oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bedroht.

Fachrichtung: Fachanwalt IT-Recht / Öffentliches Recht

Indikator 2 — Hochrisiko-KI in sensiblen Bereichen

Wenn das System für biometrische Identifizierung, Strafverfolgung, Justiz, kritische Infrastruktur, Bildung oder Beschäftigung eingesetzt wird, reicht eine mechanische Selbsteinschätzung nicht aus. Die Konformitätsbewertung nach Art. 43 bis 49 KI-VO erfordert in vielen Fällen eine benannte Stelle.

Fachrichtung: Fachanwalt IT-Recht, ggf. Fachanwalt Öffentliches Recht

Indikator 3 — GPAI-Modelle mit systemischem Risiko

Wenn das System ein General-Purpose-KI-Modell mit einer Trainingsrechenleistung von mehr als 10e25 FLOP ist oder sein könnte, gelten besondere Pflichten nach Art. 55 KI-VO, deren Ausgestaltung noch durch Leitlinien und Codes of Practice konkretisiert wird.

Fachrichtung: Fachanwalt IT-Recht / Urheberrecht (Trainingsdaten)

Indikator 4 — Grenzüberschreitende Lieferketten

Wenn das System in einer Lieferkette eingesetzt wird, bei der Anbieter, Einführer, Händler und Betreiber in verschiedenen Rechtsordnungen sitzen, ist die Rollenabgrenzung nach Art. 3 KI-VO und die Pflichtenzuweisung komplex.

Fachrichtung: Fachanwalt IT-Recht / Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht

Indikator 5 — Behördliche Anfragen oder Inspektionen

Wenn die Marktüberwachungsbehörde bereits Anfragen gestellt hat, Informationen angefordert hat oder eine Inspektion ankündigt, ist sofortiger Rechtsrat erforderlich.

Fachrichtung: Fachanwalt IT-Recht / Verwaltungsrecht

Indikator 6 — Zweifelhafte Ausnahmen (Art. 2 Abs. 3 bis 12 KI-VO)

Wenn Ausnahmen wie militärische Nutzung, nationale Sicherheit oder Open-Source in Anspruch genommen werden sollen, ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung erforderlich — diese Ausnahmen haben enge Voraussetzungen und können schnell nicht mehr greifen.

Fachrichtung: Fachanwalt IT-Recht / Öffentliches Recht

Indikator 7 — Grundrechte-Folgenabschätzung für öffentliche Stellen

Wenn der Nutzer eine öffentliche Stelle oder ein im öffentlichen Auftrag handelnder Betreiber ist und Hochrisiko-KI einsetzt, ist die Grundrechte-Folgenabschätzung nach Art. 27 KI-VO ein komplexer Prozess, der juristische und technische Expertise erfordert.

Fachrichtung: Fachanwalt Öffentliches Recht / Datenschutzrecht

Empfehlung

Wenn ein oder mehrere dieser Indikatoren vorliegen, empfiehlt dieses System:

  1. Den Mechanik-Workflow für orientierende Selbsteinschätzung weiter nutzen — aber keine abschließenden Compliance-Entscheidungen darauf stützen.
  2. Einen auf IT-Recht, Datenschutz oder Produktsicherheit spezialisierten Anwalt hinzuziehen.
  3. Die Fachkenntnisse einer benannten Stelle oder akkreditierten Prüfeinrichtung in Betracht ziehen.

Keine Einschränkung des Workflows

Die Empfehlung eines Fachanwalts schließt die weitere Nutzung dieses Workflows nicht aus. Der Workflow kann als strukturierte Vorbereitung für ein Beratungsgespräch dienen.


Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Die KI-VO ist in Auslegung und Konkretisierung dynamisch; Leitlinien der Kommission und Durchführungsrechtsakte sind laufend zu beobachten.

Aktuelle Rechtsprechung (v14.2)

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Zentrale Normen (Paragrafenkette)

  • Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Anbieter / Betreiber-Definition
  • Art. 5 KI-VO — verbotene Praktiken (absolut ab 02.02.2025)
  • Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation
  • Art. 26 KI-VO — Betreiberpflichten
  • Art. 99 KI-VO — Bussgelder bis 35 Mio. EUR / 7 % Jahresumsatz

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Triage zu Beginn

  1. Welche Rolle hat das Unternehmen im KI-Lieferkette (Art. 3 KI-VO — Anbieter, Betreiber, Importeur)?
  2. Liegt ein Hochrisiko-System vor (Art. 6 i.V.m. Anhang III Nr. 1-8 KI-VO)?
  3. Sind verbotene Praktiken nach Art. 5 KI-VO ausgeschlossen?
  4. Welche konkreten Pflichten aus dem aktuellen Skill-Kontext sind einschlaegig?
  5. Ist die Massnahme fristgerecht umgesetzt (KI-VO Stufenplan bis 02.08.2026)?

Output-Template — Pruefergebnis

Adressat: Pruefer / Rechtsberater — Tonfall: strukturiert-rechtlich

PRUEFERGEBNIS — MANDATSABBRUCH EMPFEHLUNG KOMPLEXE FAELLE
[DATUM] — System: [SYSTEMNAME] — Mandant: [NAME MANDANT]
[AKTENZEICHEN]

Gepruefte Norm(en): [Art. 9 Rn. 1]

Ergebnis:
[ ] Anforderung erfuellt
[ ] Anforderung nicht erfuellt — Massnahmen erforderlich:
    1. [MASSNAHME — Verantwortlicher: NAME — Frist: DATUM]
[ ] Nicht einschlaegig — Begruendung: [BEGRUENDUNG]

Sanktionsrisiko: [NIEDRIG / MITTEL / HOCH — bis [BETRAG] nach Art. 99 KI-VO]
Naechster Skill: [FOLGE-SKILL]
Geprueft: [NAME], [DATUM]

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