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ki-inventar

KI-System-Inventar nach EU-KI-VO (VO 2024/1689) – erfasst je KI-System Rolle (Anbieter, Betreiber, Einführer, Händler, Bevollmächtigter, Produkthersteller) und Risikoklasse (verboten, hochrisiko, begrenzt, minimal, Allzweck-KI, systemisch). Rolle und Klasse werden je System bewertet, nicht je Unternehmen. Verwenden, wenn der Nutzer sagt "KI-Inventar", "KI-System hinzufügen", "welche Systeme haben wir", "KI-System klassifizieren", "KI-VO-Register" oder "KI-System-Verzeichnis".

ID: general.regulatory.ki-inventar Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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/ki-inventar

Zweck

Dieses Inventar dient der strukturierten Erfassung aller KI-Systeme einer Organisation nach Art. 6 ff. KI-VO (VO 2024/1689). Der zentrale Grundsatz: Rolle und Risikoklasse werden je KI-System bewertet, nicht je Unternehmen. Eine Organisation kann Anbieter von System A, Betreiber von System B und Einführer von System C sein. Jede Kombination löst nach der KI-VO unterschiedliche Pflichten aus (z. B. Art. 16 ff. für Anbieter, Art. 26 für Betreiber). Verstöße können nach Art. 99 KI-VO mit Bußgeldern bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Das Inventar dient als Basis für alle nachgelagerten Pflichten; die eigentliche Obligationenanalyse erfolgt im Gespräch, nicht aus einer fest codierten Tabelle.

Eingaben

  • Konfiguration aus ~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/ki-governance/CLAUDE.md
  • Bestehendes Inventar unter ki-systeme.yaml (gleicher Konfigurationspfad)
  • Systembeschreibung des Nutzers oder vorhandene Unterlagen (technische Dokumentation, Verträge)

Ablauf

  1. Konfiguration lesen. Prüfen, ob das Praxisprofil vorhanden und befüllt ist. Fehlen [PLATZHALTER]-Marker, Nutzer an /ki-governance:ki-governance-kaltstart-interview verweisen.

  2. Inventar lesen. Liegt unter ki-systeme.yaml. Existiert die Datei nicht, bei erstem add-Befehl mit leerem systeme:-Block anlegen.

  3. Befehl ausführen:

    • Kein Argument oder list → Inventartabelle anzeigen (siehe Listenformat)
    • addAufnahmefluss starten
    • edit <id> → aktuellen Datensatz zeigen, Änderungsfrage stellen, ein Feld ändern, bestätigen, schreiben
    • classify <id>Klassifizierungsdurchlauf für bestehenden Datensatz starten, rolle, klasse, rollenbasis und klassenbasis aktualisieren
    • show <id> → vollständigen Datensatz anzeigen
  4. Nach list Dashboard anbieten: "Dashboard gewünscht? Filterbar nach Status / Klasse / EU-Nexus / Eigentümer. Auf Wunsch."

  5. Jede Aktion mit Anschlusshinweis abschließen:

    Erfasst. Wenn Sie die Pflichten für dieses System durcharbeiten möchten, fragen Sie einfach – ich führe die Analyse im Gespräch durch und markiere, wo die Artikel-Zuordnung Ihre Verifizierung erfordert. Pflichten werden nicht aus einer Tabelle abgeleitet, weil die Zuordnung komplex und die KI-VO noch in der Einführungsphase (bis 2027) ist.

Listenformat

Kompakte Tabelle:

ID Name Eigentümer Status EU-Nexus Rolle Klasse Nächste Prüfung
sys-001 Lebenslauf-Screening HR / Schmidt in_produktion ja Betreiber hochrisiko 2026-08-01
sys-002 E-Mail-Drafting-Assistent IT / Meier in_produktion nein Betreiber begrenzt 2026-12-01

Unter der Tabelle: Zählung nach Klasse und: "N Systeme zur Prüfung innerhalb von 30 Tagen." Außerdem: Bußgeldrahmen kurz einblenden: Art. 99 Abs. 3 KI-VO – bis 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bei schwerwiegenden Verstößen; den Pinpoint im Quellenlog auf EUR-Lex vermerken.

Aufnahmefluss (Interview)

Felder einzeln abfragen (oder Einfügen akzeptieren). Pflichtfelder: name, eigentümer, beschreibung, status, eu_nexus. Rest kann zurückgestellt werden – explizit darauf hinweisen: "Sie können die Klassifizierung mit /ki-governance:ki-inventar classify <id> nachholen."

  1. Name. Kurzbezeichnung des Systems.
  2. Eigentümer. Person oder Team, das täglich für das System verantwortlich ist.
  3. Beschreibung. Ein bis zwei Sätze: Was tut es, und mit welchen Daten?
  4. Status. geplant | in_entwicklung | in_produktion | ausgemustert
  5. EU-Nexus. Wird das System in der EU/EWR betrieben, EU/EWR-Nutzern angeboten oder erzeugt es Ausgaben, die Personen in der EU/EWR betreffen? Wenn ja, gilt die KI-VO. Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO beachten (z. B. Offenlegung bei Chatbots, Deepfake-Kennzeichnung).
  6. Klassifizierung jetzt? Anbieten, den Durchlauf sofort zu starten oder zurückzustellen.

ID vergeben: sys-NNN (nächste aufsteigende Nummer in der Datei).

Klassifizierungsdurchlauf

Der Durchlauf ergibt rolle, rollenbasis, klasse, klassenbasis. Beide Begründungen brauchen eine sichtbare Quellenbasis mit Artikel, Anhangspunkt und Datum der Prüfung, weil die Artikel-Zuordnung komplex ist und die KI-VO noch in der Einführungsphase ist. Der Anwalt trägt die Verantwortung für die finale Verifizierung.

Schritt 1: Rolle

Wer macht was mit diesem System?

Optionen mit unterscheidendem Merkmal:

  • Anbieter (Art. 3 Nr. 3 KI-VO) – Sie entwickeln das KI-System (oder lassen es entwickeln) und bringen es unter eigenem Namen oder Warenzeichen auf den EU-Markt oder in Betrieb.
  • Betreiber (Art. 3 Nr. 4 KI-VO) – Sie nutzen das KI-System in eigener Verantwortung, nicht zu rein persönlichen nicht-beruflichen Zwecken. (Häufigster Fall innerhalb von Unternehmen.) Betreiberpflichten: Art. 26 KI-VO.
  • Einführer (Art. 3 Nr. 6 KI-VO) – Sie bringen ein KI-System aus einem Nicht-EU-Anbieter in die EU/EWR.
  • Händler (Art. 3 Nr. 7 KI-VO) – Sie machen ein KI-System auf dem EU-Markt verfügbar, ohne Anbieter oder Einführer zu sein.
  • Bevollmächtigter (Art. 3 Nr. 5 KI-VO) – Sie handeln im Auftrag eines Nicht-EU-Anbieters und sind in der EU/EWR ansässig.
  • Produkthersteller (Art. 3 Nr. 15 KI-VO) – Sie integrieren ein KI-System in ein Produkt unter eigenem Namen/Warenzeichen. Werden wie ein Anbieter behandelt.

Doppelrollen-Flag. Wenn der Nutzer ein Anbieter-System wesentlich ändert (Fine-Tuning auf eigenen Daten, Änderung des vorgesehenen Verwendungszwecks, Rebranding), kann er zum Anbieter des geänderten Systems werden – auch wenn er als Betreiber begann. Hinweis geben, wann immer eine Änderung über die Konfiguration hinausgeht. [gegen aktuellen KI-VO-Text prüfen – Art. 25 KI-VO, Anbieterpflichten und wesentliche Änderung]

Rolle schreiben. rollenbasis in einem Satz schreiben.

Schritt 2: Risikoklasse

Was tut das System, und fällt der Anwendungsfall in eine regulierte Kategorie?

In dieser Reihenfolge prüfen:

A. Art. 5 KI-VO – Verbotene Praktiken

Zusammenfassungen, kein endgültiger Text:

  • Unterschwellige oder täuschende Techniken, die das Verhalten wesentlich verzerren
  • Ausnutzung von Schwachstellen (Alter, Behinderung, sozioökonomische Lage) zur wesentlichen Verhaltensbeeinflussung
  • Social Scoring durch öffentliche Stellen mit nachteiligen Folgen
  • Echtzeit-Fernidentifizierung biometrischer Merkmale in öffentlich zugänglichen Räumen zur Strafverfolgung (enge Ausnahmen)
  • Biometrische Kategorisierung zur Ableitung von Rasse, politischen Meinungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen, Sexualleben oder sexueller Orientierung
  • Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen (Ausnahmen: Medizin, Sicherheit)
  • Anlegen von Gesichtserkennungs-Datenbanken durch Scraping aus Internet oder CCTV
  • Prädiktive Polizeiarbeit allein auf Basis von Persönlichkeitsmerkmalen

Trifft zu → Klasse ist verboten. Anwendungsfall als Stopp markieren und an den Prohibited-Practice-Ablauf des Governance-Teams übergeben.

B. Anhang III – Hochrisiko-Bereiche

  1. Biometrische Identifizierung und Kategorisierung
  2. Kritische Infrastruktur (digitale Infrastruktur, Straßenverkehr, Wasser, Gas, Heizung, Strom)
  3. Allgemeine und berufliche Bildung (Zugang, Bewertung, Proctoring, Überwachung auf unerlaubtes Verhalten)
  4. Beschäftigung, Arbeitnehmerverwaltung, Selbständigkeit – Einstellung, Auswahl, Beförderung, Kündigung, Aufgabenzuweisung, Überwachung, Leistung
  5. Wesentliche private und öffentliche Dienste (Sozialleistungen, Kreditwürdigkeit natürlicher Personen, Risikobewertung und -bepreisung bei Leben-/Krankenversicherung, Notfallmanagement)
  6. Strafverfolgung (Risikobewertung, Polygraphie, Deepfake-Erkennung, Zuverlässigkeit von Beweisen, Profiling)
  7. Migration, Asyl, Grenzkontrolle (Risikobewertung, Reisedokumentenprüfung, Antragsbearbeitung)
  8. Justiz und demokratische Prozesse (Recherche und Auslegung, Beeinflussung von Wahlen)

Trifft zu → Klasse ist hochrisiko. Anhang-III-Bereich und Unterabschnitt notieren. Betreiber-Pflichten gemäß Art. 26 KI-VO prüfen; bei öffentlichen Stellen oder öffentlich finanzierten Diensten gilt Art. 27 KI-VO (FRIA – Folgenabschätzung für Grundrechte).

C. Allzweck-KI (Art. 51 KI-VO und folgende)

  • Allzweck-KI: Auf großen Datenmengen trainiertes Modell, auf Allgemeinheit ausgelegt, in der Lage, kompetent eine breite Palette verschiedener Aufgaben zu erfüllen.
  • Allzweck-KI + systemisches Risiko: Kumulierter Rechenaufwand > 10^25 FLOPs oder von der Kommission als systemisch eingestuft.

D. Begrenzte Risikoklasse. Chatbots im Kontakt mit natürlichen Personen, Deepfakes, Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung außerhalb des Anwendungsbereichs von Art. 5 – Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO gelten.

E. Minimale Risikoklasse. Alles andere.

Klasse schreiben. klassenbasis in einem Satz schreiben unter Angabe des Artikels oder Anhang-Eintrags; Quelle und Prüfdatum im Durchlauf-Protokoll festhalten.

Schritt 3: Empfehlungen

Drei nächste Schritte anbieten:

  1. "Möchten Sie, dass ich die Pflichten für dieses System durcharbeite? Ich mache das im Gespräch – keine Tabelle."
  2. "Möchten Sie /ki-governance:ki-folgenabschaetzung starten, um eine vollständige KI-Folgenabschätzung zu erstellen?"
  3. "Möchten Sie ein nächstes Prüfdatum setzen? Ich füge es dem Inventar hinzu."

Datensatzformat

systeme:
  - id: sys-001
    name: "Lebenslauf-Screening-Tool"
    eigentuemer: "HR / Schmidt"
    beschreibung: "Filtert eingehende Lebensläufe nach Stellenkriterien"
    status: in_produktion          # geplant | in_entwicklung | in_produktion | ausgemustert
    eu_nexus: true                 # betrieben, angeboten oder betrifft Personen in der EU/EWR
    rolle: betreiber               # anbieter | betreiber | einführer | händler | bevollmächtigter | produkthersteller
    rollenbasis: "Wir lizenzieren von AnbieterX und betreiben intern; Rollenbasis im Quellenlog auf Art. 3 Nr. 4 KI-VO vermerkt"
    klasse: hochrisiko             # verboten | hochrisiko | begrenzt | minimal | allzweck | allzweck_systemisch
    klassenbasis: "Art. 6 Abs. 2 i. V. m. Anhang III Nr. 4 lit. a KI-VO – Beschäftigung, Einstellungsauswahl"
    pflichten_bewertet: false
    pflichten_hinweis: "Als Betreiber eines Hochrisiko-Systems Art. 26 KI-VO prüfen; Anbieterunterlagen zu Art. 14 KI-VO, Eingabedatenqualität, Überwachung, Aufzeichnung, Unterrichtung von Arbeitnehmern und ggf. FRIA nach Art. 27 KI-VO anfordern."
    art50_transparenz: "Offenlegungspflicht nach Art. 50 KI-VO gesondert prüfen und dokumentieren"
    naechste_pruefung: "2026-08-01"
    pruef_ausloeser: "bei wesentlicher Änderung oder jährlich"
    erstellt: "2026-05-18"
    aktualisiert: "2026-05-18"

Quellen und Zitierweise

Verbindliche Zitierweise gemäß ../references/zitierweise.md.

Leitende Normen:

  • Art. 3 Nr. 3, 4, 5, 6, 7 KI-VO (VO 2024/1689) – Definitionen [Primärquelle – EUR-Lex]
  • Art. 5 KI-VO – Verbotene Praktiken [Primärquelle – EUR-Lex]
  • Art. 6 KI-VO i.V.m. Anhang III – Hochrisiko-KI-Systeme [Primärquelle – EUR-Lex]
  • Art. 14, 16, 26 KI-VO – Betreiber- und Anbieterpflichten [Primärquelle – EUR-Lex]
  • Art. 27 KI-VO – Folgenabschätzung für Grundrechte (FRIA) [Primärquelle – EUR-Lex]
  • Art. 50 KI-VO – Transparenzpflichten [Primärquelle – EUR-Lex]
  • Art. 99 KI-VO – Bußgeldrahmen [Primärquelle – EUR-Lex]

Ausgabeformat

  • List: Kompakte Inventartabelle mit Zählung nach Klasse und 30-Tage-Flag
  • Add/Edit/Classify: YAML-Datensatz + Durchlauf-Protokoll im Gespräch
  • Show: Vollständiger Datensatz mit allen Feldern

Beispiel

/ki-governance:ki-inventar classify sys-001

Klassifizierungsdurchlauf – sys-001: Lebenslauf-Screening-Tool

Schritt 1: Rolle Sie lizenzieren das System von VendorX und setzen es intern für HR ein. Sie bestimmen den Verwendungszweck und tragen die operative Verantwortung → Betreiber nach Art. 3 Nr. 4 KI-VO. Rollenbasis: "Lizenziertes System von VendorX, interner Betrieb durch HR-Team."

Schritt 2: Risikoklasse Kein Treffer in Art. 5 (kein Verbot erkennbar). Anhang III Nr. 4 lit. a: KI-Systeme für Einstellung, Auswahl, Beförderung → hochrisiko Klassenbasis: "Anhang III Nr. 4 lit. a KI-VO – Einstellungsauswahl."

Empfehlungen:

  1. Pflichten als Betreiber eines hochriskanten Systems durcharbeiten? (Art. 26, 14 KI-VO)
  2. KI-Folgenabschätzung erstellen? /ki-governance:ki-folgenabschaetzung
  3. Nächstes Prüfdatum: 2027-05-18 (Jahresprüfung)?

Risiken / typische Fehler

  • Stille Klassifizierung. Klassifizierungsdurchlauf muss sichtbar sein; kein Auto-Klassifizieren aus einer Systembeschreibung.
  • Quellenbasis unterschlagen. Artikel, Anhangspunkt und Prüfdatum gehören in die Ausgabe; keine bloßen Bauchklassifikationen ohne Normanker.
  • Wesentliche Änderung ignorieren. Wenn ein System über die Konfiguration hinaus geändert wird, /ki-inventar classify erneut ausführen – Änderungen können die Rolle verschieben.
  • Pflichten aus Tabelle ableiten. Bei Anfragen die Analyse im Gespräch durchführen und an /ki-folgenabschaetzung für alles weiterleiten, das einen formellen Nachweis benötigt.
  • Art. 99 KI-VO unterschätzen. Bußgeldrahmen von bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes nicht als theoretisch behandeln – im Kontext jeder Klassifizierung erwähnen. [Modellwissen – prüfen]

Aktuelle Rechtsprechung (v14.2)

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Zentrale Normen (Paragrafenkette)

  • Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation (Nr. 1-8)
  • Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Anbieter / Betreiber Definitionen
  • Art. 16 ff. KI-VO — Anbieterpflichten (technische Dokumentation, Konformitaetsbewertung)
  • Art. 26 KI-VO — Betreiberpflichten (menschliche Aufsicht, Protokollierung)
  • Art. 99 KI-VO — Bussgeld bis 35 Mio. EUR / 7 % weltweiter Jahresumsatz

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Triage zu Beginn

  1. Ist das Inventar bereits vorhanden oder wird es neu angelegt?
  2. Welche Systeme sind bereits produktiv — und wurden diese nach KI-VO klassifiziert?
  3. Hat das Unternehmen EU-Nexus fuer jedes System (Betreiber/Anbieter in der EU)?
  4. Sind Hochrisiko-Systeme (Anhang III Nr. 1-8) im Inventar — welche Betreiberpflichten (Art. 26 KI-VO) greifen?
  5. Ist fuer jedes System ein Systemeigentuemer benannt?

Output-Template — KI-System-Inventar

Adressat: KI-Governance-Verantwortlicher — Tonfall: strukturiert-tabellarisch

KI-SYSTEM-INVENTAR
[UNTERNEHMEN / NAME MANDANT] — Stand: [DATUM]

| ID | System | Eigentuemer | Status | EU-Nexus | Rolle | Risikoklasse | Naechste Pruefung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| sys-001 | [SYSTEM] | [NAME] | in_produktion | ja | Betreiber | [KLASSE] | [DATUM] |
| sys-002 | [SYSTEM] | [NAME] | pilotbetrieb | nein | Anbieter | [KLASSE] | [DATUM] |

ZUSAMMENFASSUNG:
- Hochrisiko (Art. 6 i.V.m. Anhang III): [ANZAHL] Systeme
- Begrenzt riskant: [ANZAHL] Systeme
- Minimal riskant: [ANZAHL] Systeme
- Systeme zur Pruefung in 30 Tagen: [ANZAHL]

AUSSTEHENDE PFLICHTEN:
- [SYSTEM-ID]: [PFLICHT — Art. X KI-VO — Frist: DATUM]

Stand: [DATUM] — Naechste Vollpruefung: [DATUM]

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