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Technische Dokumentation — Art. 11 und Anhang IV KI-VO

Anbieter von Hochrisiko-KI fragt: Was muss die technische Dokumentation enthalten und wie aktuell muss sie sein? Art. 11 i.V.m. Anhang IV KI-VO. Prüfraster: vollständiger Inhaltskatalog nach Anhang IV Systembeschreibung Entwicklungsprozess Datensaetze Leistungsmetriken Risikomanagement Konformitätsbewertungsergebnis Aktualisierungspflichten bei Systemaenderungen. Output: Dokumentations-Checkliste nach Anhang IV und Strukturvorlage. Abgrenzung zu hochrisiko-aufzeichnungspflichten-logging-art-12 (laufende Logs) und output-konformitätserklärung-eu-anhang-v (Konformitätserklärung).

ID: general.regulatory.hochrisiko-technische-dokumentation-art-11-und-anhang-iv Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Technische Dokumentation — Art. 11 und Anhang IV KI-VO

Zweck

Art. 11 KI-VO verpflichtet Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen, eine umfangreiche technische Dokumentation zu erstellen und aktuell zu halten. Diese Dokumentation ist Voraussetzung für die Konformitätsbewertung und muss Marktüberwachungsbehörden auf Anfrage vorgelegt werden.

Zeitpunkt der Erstellung

Die technische Dokumentation muss vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme des Hochrisiko-KI-Systems erstellt sein. Sie ist bei wesentlichen Änderungen zu aktualisieren.

Inhalt der technischen Dokumentation nach Anhang IV KI-VO

Abschnitt 1 — Allgemeine Beschreibung des KI-Systems

  • Name, Version und Zweck des Systems
  • Vorgesehene Verwendung und bestimmungsgemäßer Einsatz
  • Beschreibung der Wechselwirkungen mit Hardware oder Software, mit der das System zusammenarbeitet
  • Kategorien natürlicher Personen, die vom System betroffen sind
  • Beschreibung der Ausgaben und deren Verwendung
  • Hardware-Anforderungen

Abschnitt 2 — Detaillierte Beschreibung von Elementen und Entwicklungsprozess

  • Entwicklungsmethoden und Verfahren (einschließlich Software-Entwicklungsverfahren)
  • Systembeschreibung: Architektur, Methoden und Modelle
  • Trainingsverfahren und -methodiken
  • Beschreibung der Trainingsdaten und ihrer Eigenschaften (Herkunft, Umfang, Verarbeitungsschritte)
  • Informationen über vortrainierte Modelle und externe Tools
  • Ergebnisse der Validierungs- und Testverfahren
  • Validierungs- und Testprotokolle

Abschnitt 3 — Informationen über die Überwachung, den Betrieb und die Kontrolle

  • Leistungsmetriken und Messmethoden
  • Leistungsniveaus und Schwellenwerte
  • Annahmen und Einschränkungen des Systems
  • Bekannte oder vorhersehbare Risiken
  • Datenpflege und Datenpipeline
  • Mögliche Einsatzszenarien außerhalb der vorgesehenen Verwendung

Abschnitt 4 — Überwachung nach dem Inverkehrbringen

  • Plan für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen (Art. 72 KI-VO)

Abschnitt 5 — Konformitätsbewertungsverfahren

  • Ergebnisse der Konformitätsbewertung
  • Beteiligung benannter Stellen (falls zutreffend)
  • EU-Konformitätserklärung

Abschnitt 6 — EU-Konformitätserklärung

Verweis auf die EU-Konformitätserklärung nach Anhang V KI-VO.

Abschnitt 7 — Einfache Beschreibung für Betreiber

Kurzfassung der wesentlichen Merkmale des Systems, die für Betreiber verständlich sein muss.

Besonderheiten für GPAI-Modelle als Grundlage

Wenn das Hochrisiko-KI-System auf einem GPAI-Modell aufbaut, sind in der technischen Dokumentation auch die Eigenschaften des GPAI-Modells zu dokumentieren — soweit der Anbieter des GPAI-Modells entsprechende Informationen bereitgestellt hat (Art. 11 Abs. 3 KI-VO).

Aktualisierungspflichten

Die technische Dokumentation ist aktuell zu halten. Eine Aktualisierung ist insbesondere erforderlich:

  • Bei wesentlichen Änderungen des Systems
  • Bei Änderungen des vorgesehenen Verwendungszwecks
  • Wenn neue Risiken bekannt werden
  • Bei Änderungen der Marktüberwachungsvorschriften

Aufbewahrungspflichten

Die technische Dokumentation ist zehn Jahre nach Inverkehrbringen oder Inbetriebnahme aufzubewahren (Art. 18 KI-VO). Bei Hochrisiko-KI in sicherheitskritischen Bereichen können längere Fristen gelten.

Prüffragen

  • Liegt eine schriftliche, aktuelle technische Dokumentation vor, die alle Abschnitte nach Anhang IV abdeckt?
  • Wurde die Dokumentation bei der letzten wesentlichen Systemänderung aktualisiert?
  • Ist die Dokumentation für die zuständige nationale Marktüberwachungsbehörde auf Anfrage bereit?
  • Liegt eine verständliche Kurzbeschreibung für Betreiber vor?

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Die KI-VO ist in Auslegung und Konkretisierung dynamisch; Leitlinien der Kommission und Durchführungsrechtsakte sind laufend zu beobachten.

Aktuelle Rechtsprechung (v14.2)

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Zentrale Normen (Paragrafenkette)

  • Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Anbieter / Betreiber-Definition
  • Art. 5 KI-VO — verbotene Praktiken (absolut ab 02.02.2025)
  • Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation
  • Art. 26 KI-VO — Betreiberpflichten
  • Art. 99 KI-VO — Bussgelder bis 35 Mio. EUR / 7 % Jahresumsatz

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Triage zu Beginn

  1. Welche Rolle hat das Unternehmen im KI-Lieferkette (Art. 3 KI-VO — Anbieter, Betreiber, Importeur)?
  2. Liegt ein Hochrisiko-System vor (Art. 6 i.V.m. Anhang III Nr. 1-8 KI-VO)?
  3. Sind verbotene Praktiken nach Art. 5 KI-VO ausgeschlossen?
  4. Welche konkreten Pflichten aus dem aktuellen Skill-Kontext sind einschlaegig?
  5. Ist die Massnahme fristgerecht umgesetzt (KI-VO Stufenplan bis 02.08.2026)?

Output-Template — Pruefergebnis

Adressat: Pruefer / Rechtsberater — Tonfall: strukturiert-rechtlich

PRUEFERGEBNIS — HOCHRISIKO TECHNISCHE DOKUMENTATION ART 11 UND ANHANG IV
[DATUM] — System: [SYSTEMNAME] — Mandant: [NAME MANDANT]
[AKTENZEICHEN]

Gepruefte Norm(en): [Art. 11 Rn. 5]

Ergebnis:
[ ] Anforderung erfuellt
[ ] Anforderung nicht erfuellt — Massnahmen erforderlich:
    1. [MASSNAHME — Verantwortlicher: NAME — Frist: DATUM]
[ ] Nicht einschlaegig — Begruendung: [BEGRUENDUNG]

Sanktionsrisiko: [NIEDRIG / MITTEL / HOCH — bis [BETRAG] nach Art. 99 KI-VO]
Naechster Skill: [FOLGE-SKILL]
Geprueft: [NAME], [DATUM]

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