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Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit — Art. 15 KI-VO

Anbieter von Hochrisiko-KI fragt: Welche Leistungsstandards für Genauigkeit Robustheit und Cybersicherheit muessen wir nachweisen und dokumentieren? Art. 15 KI-VO Mindeststandards. Prüfraster: Genauigkeitsmetriken und Leistungserklärung Fehlertoleranz-Anforderungen Resilienz gegen adversarielle Eingaben Datenvergiftung Modell-Extraktion Backdoor-Angriffe. Output: Anforderungskatalog und Muster-Testprotokolle. Abgrenzung zu hochrisiko-risikomanagementsystem-art-9 (Risikobewertung) und hochrisiko-konformitätsbewertung-art-43-bis-49 (Bewertungsverfahren).

ID: general.regulatory.hochrisiko-genauigkeit-robustheit-cybersicherheit-art-15 Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit — Art. 15 KI-VO

Zweck

Art. 15 KI-VO stellt Mindestanforderungen an die technische Zuverlässigkeit von Hochrisiko-KI-Systemen. Das System muss eine angemessene Genauigkeit erreichen, robust gegenüber Fehlern und Störungen sein und gegen Cyberangriffe geschützt werden.

Anforderung 1 — Angemessene Genauigkeit (Art. 15 Abs. 1 KI-VO)

Hochrisiko-KI-Systeme müssen hinsichtlich ihrer Leistung, einschließlich der Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit, auf das Niveau gebracht werden, das im Hinblick auf ihren Verwendungszweck angemessen ist und dem Stand der Technik entspricht.

Prüffragen:

  • Wurden Leistungsmetriken definiert und gemessen (Genauigkeit, Präzision, Recall, F1-Score, AUC usw.)?
  • Entspricht die erzielte Leistung dem Stand der Technik für den jeweiligen Anwendungsfall?
  • Wurden Leistungsniveaus im Vergleich zu Baseline-Systemen oder Industriestandards gemessen?

Hinweis: Die KI-VO schreibt keine konkreten Schwellenwerte vor — dies soll durch harmonisierte Normen und technische Spezifikationen konkretisiert werden. Bis dahin gilt der Stand der Technik als Maßstab.

Anforderung 2 — Robustheit und Fehlertoleranz (Art. 15 Abs. 3 KI-VO)

Das System muss so resilient wie möglich gegen Fehler, Störungen oder Inkonsistenzen sein, die innerhalb des Systems oder in seiner Umgebung auftreten können. Es muss vorhersehbaren Fehlerszenarien standhalten.

Maßnahmen zur Robustheit:

  • Redundanz-Mechanismen für kritische Systemfunktionen
  • Fallback-Verhalten bei Datenmängeln oder Systemausfällen
  • Graceful Degradation: Das System reagiert auf Störungen geordnet, ohne kritische Fehler zu verursachen
  • Out-of-Distribution-Erkennung: Das System erkennt Eingaben, die außerhalb seiner Trainingsdaten liegen

Prüffragen:

  • Gibt es definierte Fallback-Verhalten für den Fall von Systemausfällen?
  • Wird Out-of-Distribution-Input erkannt und entsprechend behandelt?
  • Wurden Stress-Tests und Adversarial-Tests durchgeführt?

Anforderung 3 — Cybersicherheit (Art. 15 Abs. 4 und 5 KI-VO)

Hochrisiko-KI-Systeme müssen so konzipiert sein, dass sie widerstandsfähig gegen den unbefugten Zugriff Dritter sind, der die Nutzung, das Verhalten, die Leistung oder die Sicherheit des Systems gefährden könnte.

Spezifische Bedrohungsszenarien, die adressiert werden müssen:

  • Datenvergiftung (Data Poisoning): Manipulation von Trainingsdaten, um das Systemverhalten zu beeinflussen
  • Modelldiebstahl (Model Extraction): Unbefugtes Auslesen von Modelleigenschaften durch gezielte Anfragen
  • Adversarielle Eingaben (Adversarial Attacks): Gezielt veränderte Eingaben, die das System täuschen
  • Backdoor-Angriffe: Einschleusung versteckter Verhaltensweisen in das trainierte Modell
  • Inferenzangriffe (Membership Inference): Rekonstruktion von Trainingsdaten aus Modellantworten

Prüffragen:

  • Gibt es eine dokumentierte Bedrohungsanalyse (Threat Model) für das KI-System?
  • Wurden Maßnahmen gegen die oben genannten Angriffsvektoren implementiert?
  • Ist das System regelmäßig auf Sicherheitslücken geprüft worden?
  • Gibt es ein Incident-Response-Verfahren für Cybersicherheitsvorfälle?

Verhältnis zum Cyber Resilience Act

Wenn das Hochrisiko-KI-System unter den Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847) fällt, gelten dessen Anforderungen zusätzlich. Die Anforderungen von Art. 15 KI-VO und des Cyber Resilience Act sind kumulativ zu erfüllen.

Technische Nachweise

Für die Konformitätsbewertung sind folgende Nachweise in der Regel erforderlich:

  • Dokumentierte Leistungsmetriken aus Validierungs- und Testverfahren
  • Ergebnisse von Robustheits- und Stresstests
  • Ergebnisse von Sicherheits-Audits oder Penetrationstests
  • Dokumentation der implementierten Cybersicherheitsmaßnahmen

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Die KI-VO ist in Auslegung und Konkretisierung dynamisch; Leitlinien der Kommission und Durchführungsrechtsakte sind laufend zu beobachten.

Aktuelle Rechtsprechung (v14.2)

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Zentrale Normen (Paragrafenkette)

  • Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Anbieter / Betreiber-Definition
  • Art. 5 KI-VO — verbotene Praktiken (absolut ab 02.02.2025)
  • Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation
  • Art. 26 KI-VO — Betreiberpflichten
  • Art. 99 KI-VO — Bussgelder bis 35 Mio. EUR / 7 % Jahresumsatz

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Triage zu Beginn

  1. Welche Rolle hat das Unternehmen im KI-Lieferkette (Art. 3 KI-VO — Anbieter, Betreiber, Importeur)?
  2. Liegt ein Hochrisiko-System vor (Art. 6 i.V.m. Anhang III Nr. 1-8 KI-VO)?
  3. Sind verbotene Praktiken nach Art. 5 KI-VO ausgeschlossen?
  4. Welche konkreten Pflichten aus dem aktuellen Skill-Kontext sind einschlaegig?
  5. Ist die Massnahme fristgerecht umgesetzt (KI-VO Stufenplan bis 02.08.2026)?

Output-Template — Pruefergebnis

Adressat: Pruefer / Rechtsberater — Tonfall: strukturiert-rechtlich

PRUEFERGEBNIS — HOCHRISIKO GENAUIGKEIT ROBUSTHEIT CYBERSICHERHEIT ART 15
[DATUM] — System: [SYSTEMNAME] — Mandant: [NAME MANDANT]
[AKTENZEICHEN]

Gepruefte Norm(en): [Art. 15 Rn. 4]

Ergebnis:
[ ] Anforderung erfuellt
[ ] Anforderung nicht erfuellt — Massnahmen erforderlich:
    1. [MASSNAHME — Verantwortlicher: NAME — Frist: DATUM]
[ ] Nicht einschlaegig — Begruendung: [BEGRUENDUNG]

Sanktionsrisiko: [NIEDRIG / MITTEL / HOCH — bis [BETRAG] nach Art. 99 KI-VO]
Naechster Skill: [FOLGE-SKILL]
Geprueft: [NAME], [DATUM]

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