GPAI, allgemeiner Chatbot und Hochrisiko-Abgrenzung
Prueft, ob ein Modell oder Dienst ein General-Purpose-AI-Modell oder GPAI-System nach der KI-VO ist und grenzt GPAI von Hochrisiko-KI ab. Behandelt ChatGPT-aehnliche Systeme, Foundation Models, API-Nutzung, GPAI-System Art. 3 Nr. 66, systemisches Risiko und Zweckbestimmung. Kernpunkt: GPAI/allgemeiner Chatbot ist nicht automatisch Hochrisiko; Hochrisiko entsteht erst bei konkreter Integration oder intendiertem Einsatz fuer Art. 6 Abs. 2/Anhang III-Zwecke. Output: GPAI-Einordnung und Routing zu Art. 50, Art. 51-55 oder Anhang-III-Pruefung.
GPAI, allgemeiner Chatbot und Hochrisiko-Abgrenzung
Zweck
Dieser Skill klärt, ob ein Modell oder Dienst ein General-Purpose-AI-Modell (GPAI-Modell) oder ein GPAI-System ist und wie dies zur Hochrisiko-Einstufung nach Art. 6 KI-VO steht.
Der wichtigste praktische Punkt: Ein allgemeines Sprachmodell oder ein ChatGPT-ähnlicher Chatbot ist nicht automatisch Hochrisiko-KI. Hochrisiko hängt an der konkreten Zweckbestimmung und dem Einsatz als KI-System in einem regulierten Kontext, insbesondere Art. 6 Abs. 2 i.V.m. Anhang III.
Begriffe trennen
| Begriff | Prüfgegenstand | Typische Pflichten |
|---|---|---|
| GPAI-Modell | trainiertes Basismodell / Foundation Model | Art. 51 bis 55 KI-VO, ggf. systemisches Risiko |
| GPAI-System | Anwendung auf Basis eines GPAI-Modells, die vielfältige Zwecke erfüllen kann | ggf. Art. 50, Rollen- und Risikoprüfung |
| Hochrisiko-KI-System | konkrete Anwendung mit Anhang-I- oder Anhang-III-Zweck | Art. 9 bis 15, 26, 27, 43 bis 49 |
| Allgemeiner Chatbot | Benutzeroberfläche für breite Text-/Multimodalaufgaben | nicht automatisch Hochrisiko; Einsatz prüfen |
GPAI-Modell nach Art. 3 Nr. 63 KI-VO
Prüfe:
- Wurde das Modell mit großen Datenmengen und erheblichem Rechenaufwand trainiert?
- Nutzt es typischerweise selbstüberwachtes, unüberwachtes oder vergleichbares großskaliges Training?
- Generalisiert es über eine breite Vielzahl verschiedener Aufgaben?
- Kann es in viele nachgelagerte Systeme oder Anwendungen integriert werden?
- Ist es nicht nur ein eng spezialisiertes Modell für eine einzelne Aufgabe?
Beispiele:
- große Sprachmodelle
- multimodale Foundation Models
- breite Bild-, Audio-, Video- oder Code-Modelle
- Modelle, die als API oder Model Weight für viele Anwendungen bereitgestellt werden
Nicht automatisch GPAI:
- kleines Fachmodell für genau eine Klassifikationsaufgabe
- klassische Fachsoftware ohne generische Modellfähigkeiten
- rein regelbasiertes Expertensystem
GPAI-System nach Art. 3 Nr. 66 KI-VO
Ein GPAI-System ist ein KI-System auf Basis eines GPAI-Modells, das für eine Vielzahl von Zwecken eingesetzt werden kann, auch wenn es direkt mit Nutzern interagiert oder Inhalte erzeugt.
Prüffragen:
- Gibt es eine Chat-, Agenten-, API- oder Tool-Oberfläche für Nutzer?
- Kann das System Texte, Bilder, Code, Empfehlungen oder andere Inhalte für viele Zwecke erzeugen?
- Ist das System in einen konkreten Fachworkflow eingebettet oder bleibt es allgemeiner Assistent?
Hochrisiko-Abgrenzung
Allgemeiner Chatbot
Ein allgemeiner Assistent für Entwurf, Zusammenfassung, Übersetzung oder Recherche ist regelmäßig nicht schon wegen seiner abstrakten Einsatzmöglichkeiten Hochrisiko. Prüfe aber:
- Art. 50 Transparenzpflichten bei Interaktion mit natürlichen Personen oder KI-generierten Inhalten
- GPAI-Pflichten des Modellanbieters
- Datenschutz, Berufsrecht, Geheimnisschutz, Urheberrecht
Konkrete Hochrisiko-Integration
Wird das GPAI-System in einen Anhang-III-Prozess integriert, kann die konkrete Anwendung Hochrisiko sein.
Beispiele:
- Bewerberranking oder Eignungsbewertung
- Beschäftigtenüberwachung oder Leistungsbewertung
- Kreditwürdigkeitsprüfung natürlicher Personen
- Bewertung von Sozialleistungsansprüchen
- Notrufpriorisierung
- justizielle Rechtsanwendung auf konkrete Fälle durch oder für ein Gericht
- Asyl-/Visa-/Grenzrisikobewertung
Dann weiter zu hochrisiko-art-6-abs-2-anhang-iii.
Mitarbeitende nutzen Chatbot entgegen Zweckbestimmung
Wenn Mitarbeitende ein allgemeines Tool zweckwidrig für Hochrisiko-Fragen nutzen:
- Isolierter Regelverstoß trotz klarer Richtlinie und Kontrollen: als Compliance-Vorfall behandeln; nicht automatisch Hochrisiko-Einstufung des gesamten Tools.
- Systematische oder geduldete Praxis: tatsächlicher Betreiberzweck kann Hochrisiko-Einsatz begründen.
- Vorhersehbarer Fehlgebrauch ohne Schutzmaßnahmen: Governance verschärfen; Art. 4 KI-Kompetenz, Richtlinien, Rollenrechte, Logging, technische Sperren, Prompt-Blockaden und Re-Evaluation dokumentieren.
- Zweckänderung oder wesentliche Änderung:
anbieter-werden-art-25prüfen.
Prüffragen für die Dokumentation
- Handelt es sich um ein Modell, ein System oder eine konkrete Fachanwendung?
- Wer ist Modellanbieter, Systemanbieter und Betreiber?
- Ist der Zweck breit-allgemein oder fachlich auf einen Anhang-III-Kontext zugeschnitten?
- Gibt es Use-Case-Beschränkungen in Terms, Policy, Systemprompt, UI, Rollenrechten oder Schulungen?
- Werden Hochrisiko-Einsätze technisch verhindert, nur organisatorisch untersagt oder faktisch geduldet?
- Erzeugt das System nur allgemeine Inhalte oder bewertet es natürliche Personen, Rechte, Risiken oder Zugang?
Routing
- GPAI-Modell bestätigt:
gpai-modelle-art-51-bis-55; ggf.gpai-systemisches-risiko-schwelle-10e25-flop. - Allgemeiner Chatbot/GPAI-System:
begrenztes-risiko-art-50-transparenzpflichten, zusätzlich Datenschutz/Geheimnisschutz prüfen. - Einsatz in Anhang-III-Kontext:
hochrisiko-art-6-abs-2-anhang-iii, danachrueckausnahme-art-6-abs-3. - Zweckwidrige Mitarbeitenden-Nutzung:
betreiber-deployer-pflichten-art-26,anbieter-werden-art-25,output-pruefdokument-ki-vo-mit-warnhinweisen.
Output-Template — GPAI-/Chatbot-Einordnung
GPAI- UND CHATBOT-EINORDNUNG NACH KI-VO
Datum: [DATUM]
System / Modell / Dienst: [NAME]
1. Technischer Zuschnitt
[Modell / GPAI-System / allgemeiner Chatbot / Fachanwendung / API-Integration]
2. GPAI-Modell
[Ja/Nein/Unklar] — [Begründung]
3. GPAI-System / allgemeiner Assistent
[Ja/Nein/Unklar] — [Begründung]
4. Zweckbestimmung
- Anbieter-Zweck: [...]
- Betreiber-Zweck: [...]
- Verbotene/ausgeschlossene Nutzungen: [...]
- Bekannte tatsächliche Nutzung: [...]
5. Hochrisiko-Relevanz
[Nicht automatisch Hochrisiko / Anhang-III-Prüfung erforderlich / Hochrisiko naheliegend]
[Begründung mit konkretem Zweck]
6. Off-label-/Mitarbeitenden-Nutzung
[Risiko, Kontrollen, Governance-Maßnahmen, Re-Evaluation]
7. Folge-Skills
[gpai-modelle-art-51-bis-55 / begrenztes-risiko-art-50-transparenzpflichten / hochrisiko-art-6-abs-2-anhang-iii / betreiber-deployer-pflichten-art-26]
Quellen- und Aktualitätshinweis
Stand: 05/2026. Maßgeblich sind Art. 3 Nr. 1, Nr. 12, Nr. 13, Nr. 63 und Nr. 66, Art. 50 sowie Art. 51 bis 55 KI-VO. Keine Rechtsberatung.
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