GPAI-Modelle — Art. 51 bis 55 KI-VO
Entwickler oder Anbieter eines Sprachmodells oder Basismodells fragt: Fallen wir unter die GPAI-Pflichten der KI-VO und was muessen wir konkret tun? Art. 51 bis 55 KI-VO GPAI-Modelle. Prüfraster: technische Dokumentation Anhang XI Urheberrechts-Compliance-Strategie Art. 53 Abs. 1 lit. c Zusammenfassung Trainingsdaten Art. 53 Abs. 1 lit. d. Output: GPAI-Pflichtencheckliste nach Risikostufe. Abgrenzung zu gpai-vorliegen-art-3-nr-63 (Vorliegen eines GPAI-Modells) und gpai-systemisches-risiko-schwelle-10e25-flop (erhoehte Pflichten bei systemischem Risiko).
GPAI-Modelle — Art. 51 bis 55 KI-VO
Zweck
Art. 51 bis 55 KI-VO enthalten einen eigenen Pflichtenkatalog für Anbieter von GPAI-Modellen (General-Purpose-KI-Modelle). Diese Pflichten gelten unabhängig davon, ob das GPAI-Modell als Hochrisiko-KI eingesetzt wird. Sie sind seit dem 2. August 2025 anwendbar.
Abgrenzung: GPAI-Modell versus GPAI-System
GPAI-Modell (Art. 3 Nr. 63 KI-VO): Ein KI-Modell, das mit großer Datenmenge mit selbstüberwachtem Lernen in großem Maßstab trainiert wird und eine Reihe von allgemeinen Aufgaben erfüllen kann, auch wenn es für einen bestimmten spezifischeren Zweck eingesetzt wird.
GPAI-System (Art. 3 Nr. 66 KI-VO): Ein KI-System, das auf einem GPAI-Modell basiert und für eine Vielzahl von Zwecken eingesetzt werden kann.
Praxisrelevanz: Das GPAI-Modell ist die Grundlage (z.B. ein Foundation-Modell); das GPAI-System ist die Anwendung darauf (z.B. ein Chatbot oder eine spezifische Anwendung). Pflichten treffen primär den Modellanbieter.
→ Detailprüfung: gpai-vorliegen-art-3-nr-63
Pflicht 1 — Technische Dokumentation (Art. 53 Abs. 1 lit. a KI-VO i.V.m. Anhang XI KI-VO)
Anbieter von GPAI-Modellen müssen eine technische Dokumentation erstellen und aktuell halten. Der Inhalt richtet sich nach Anhang XI KI-VO und umfasst:
- Allgemeine Beschreibung des GPAI-Modells einschließlich seines Bestimmungszwecks
- Beschreibung der Modellarchitektur und der Anzahl der Parameter
- Informationen über Trainingsverfahren und -daten (auf hoher Abstraktionsebene)
- Beschreibung des Leistungsniveaus anhand geeigneter Metriken
- Bekannte Grenzen und Schwächen
Prüffragen:
- Liegt eine vollständige technische Dokumentation nach Anhang XI vor?
- Wurde die Dokumentation bei wesentlichen Modellanpassungen aktualisiert?
Pflicht 2 — Informationen und Dokumentation für nachgelagerte Anbieter (Art. 53 Abs. 1 lit. b KI-VO)
Anbieter von GPAI-Modellen müssen nachgelagerten Anbietern, die das Modell in ihre KI-Systeme integrieren, ausreichende Informationen und Dokumentation bereitstellen, damit diese ihre eigenen Pflichten nach der KI-VO erfüllen können.
Prüffragen:
- Stellen Sie Ihren Nutzern (Entwicklern, Integrierern) ausreichende technische Informationen bereit?
- Enthält Ihre Dokumentation Hinweise auf bekannte Risiken und Einschränkungen, die für Hochrisiko-Einsätze relevant sein könnten?
Pflicht 3 — Urheberrechts-Compliance-Strategie (Art. 53 Abs. 1 lit. c KI-VO)
Anbieter von GPAI-Modellen müssen eine Strategie zur Einhaltung des Urheberrechts der Union implementieren. Diese Pflicht ist eng mit Art. 4 Abs. 3 der Richtlinie (EU) 2019/790 (DSM-Richtlinie) verknüpft.
Inhalt der Strategie:
- Maßnahmen zur Erkennung und Respektierung von Text-und-Data-Mining-Vorbehalten (TDM-Vorbehalte nach Art. 4 Abs. 3 DSM-Richtlinie)
- Verfahren zur Überprüfung von Trainingsdaten auf urheberrechtlich geschützte Inhalte
- Dokumentation, welche Quellen für das Training verwendet wurden
Prüffragen:
- Wurde bei der Datenerhebung für das Training geprüft, ob Webseiten oder Quellen einen TDM-Vorbehalt haben (z.B. robots.txt, Nutzungsbedingungen)?
- Wie wird mit urheberrechtlich geschützten Trainingsdaten umgegangen?
Pflicht 4 — Summary of Training Content (Art. 53 Abs. 1 lit. d KI-VO)
Anbieter von GPAI-Modellen müssen eine ausreichend detaillierte Zusammenfassung der für das Training verwendeten Inhalte veröffentlichen, gemäß einem Format, das das Europäische KI-Büro bereitstellt.
Inhalt:
- Wesentliche Datenquellen
- Verarbeitungsschritte
- Umfang der Trainingsdaten (Größenordnung)
Prüffragen:
- Liegt eine solche Zusammenfassung vor und ist sie veröffentlicht?
Open-Source-Erleichterungen (Art. 53 Abs. 2 KI-VO)
Für GPAI-Modelle mit offenen Gewichten (Open-Source-Modelle) gelten reduzierte Dokumentationspflichten — sofern das Modell kein systemisches Risiko darstellt (unter 10^25 FLOP) und unter freier und offener Lizenz veroeffentlicht wird (Parameter, Architektur, Nutzung).
Faktische Updates (Stand 05/2026)
- 02.08.2025 — Anwendung Kapitel V KI-VO: Die Pflichten fuer GPAI-Modellanbieter (Art. 51-55) sind seit dem 02.08.2025 verbindlich. Quelle: VO (EU) 2024/1689, Art. 113 lit. b — eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj.
- Trainingsdaten-Zusammenfassung (Art. 53 Abs. 1 lit. d): Die Veroeffentlichung erfolgt nach dem von der Kommission/EU-AI-Office bereitgestellten Template. Stand der Template-Bereitstellung und ggf. Updates live pruefen ueber digital-strategy.ec.europa.eu.
- GPAI Code of Practice (Art. 56 KI-VO): Der General-Purpose-AI-Code-of-Practice strukturiert sich in den Saeulen Transparenz, Urheberrecht und Safety/Security. Anbieter, die den Code zeichnen, geniessen Vermutung der Pflichtenkonformitaet. Quelle: digital-strategy.ec.europa.eu (live pruefen).
- Systemisches Risiko Art. 51 KI-VO: Bei Trainings-Compute >= 10^25 FLOPs gilt die Vermutung des systemischen Risikos; zusaetzliche Pflichten nach Art. 55 (Modellbewertungen, adversarial testing, Meldepflicht bei schweren Vorfaellen, Cybersicherheit).
- EU AI Office: Zustaendig fuer GPAI-Durchsetzung, Modellbewertung und Code-of-Practice (Art. 64 KI-VO).
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Die KI-VO ist in Auslegung und Konkretisierung dynamisch; Leitlinien der Kommission und Durchführungsrechtsakte sind laufend zu beobachten.
Aktuelle Rechtsprechung (v14.2)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen (Paragrafenkette)
- Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Anbieter / Betreiber-Definition
- Art. 5 KI-VO — verbotene Praktiken (absolut ab 02.02.2025)
- Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation
- Art. 26 KI-VO — Betreiberpflichten
- Art. 99 KI-VO — Bussgelder bis 35 Mio. EUR / 7 % Jahresumsatz
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Triage zu Beginn
- Welche Rolle hat das Unternehmen im KI-Lieferkette (Art. 3 KI-VO — Anbieter, Betreiber, Importeur)?
- Liegt ein Hochrisiko-System vor (Art. 6 i.V.m. Anhang III Nr. 1-8 KI-VO)?
- Sind verbotene Praktiken nach Art. 5 KI-VO ausgeschlossen?
- Welche konkreten Pflichten aus dem aktuellen Skill-Kontext sind einschlaegig?
- Ist die Massnahme fristgerecht umgesetzt (KI-VO Stufenplan bis 02.08.2026)?
Output-Template — Pruefergebnis
Adressat: Pruefer / Rechtsberater — Tonfall: strukturiert-rechtlich
PRUEFERGEBNIS — GPAI MODELLE ART 51 BIS 55
[DATUM] — System: [SYSTEMNAME] — Mandant: [NAME MANDANT]
[AKTENZEICHEN]
Gepruefte Norm(en): [Art. 51 Rn. 4]
Ergebnis:
[ ] Anforderung erfuellt
[ ] Anforderung nicht erfuellt — Massnahmen erforderlich:
1. [MASSNAHME — Verantwortlicher: NAME — Frist: DATUM]
[ ] Nicht einschlaegig — Begruendung: [BEGRUENDUNG]
Sanktionsrisiko: [NIEDRIG / MITTEL / HOCH — bis [BETRAG] nach Art. 99 KI-VO]
Naechster Skill: [FOLGE-SKILL]
Geprueft: [NAME], [DATUM]
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