Distanz und Ausgleichszahlung berechnen
Berechnet die Ausgleichszahlung nach Art. 7 VO 261/2004. Distanzbestimmung nach Grosskreisrechnung zwischen Abflug- und Zielflughafen. Drei Stufen 250 EUR bis 1500 km / 400 EUR mehr als 1500 km innergemeinschaftlich oder 1500 bis 3500 km nicht-innergemeinschaftlich / 600 EUR mehr als 3500 km nicht-innergemeinschaftlich. Halbierung des Ausgleichs bei kurzer Verspaetungs-Beifoerderung. Bei mehreren Passagieren pro Person eigenständig. Pro Anspruchsfall ein Berechnungsdokument.
Distanz und Ausgleichszahlung berechnen
Norm
Art. 7 VO 261/2004 — Ausgleichsanspruch in drei Stufen:
| Stufe | Distanz | Höhe pro Passagier |
|---|---|---|
| 1 | bis 1500 km | 250 EUR |
| 2 | mehr als 1500 km innergemeinschaftlich | 400 EUR |
| 2 | 1500 bis 3500 km nicht-innergemeinschaftlich | 400 EUR |
| 3 | mehr als 3500 km nicht-innergemeinschaftlich | 600 EUR |
Distanzberechnung
- Großkreisrechnung (Great Circle Distance) zwischen Abflug- und Zielflughafen.
- IATA-Standardkoordinaten der Flughaefen.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Anschlussflug über Drittstaat als Umweg zählt nicht (Direktverbindungs-Maßstab).
Begriff innergemeinschaftlich vs nicht-innergemeinschaftlich
- Innergemeinschaftlich Flug zwischen zwei Flughaefen die in der EU liegen.
- Nicht-innergemeinschaftlich mindestens ein Flughafen außerhalb der EU.
- Sondergebiete Kanaren Madeira Azoren EU-Außengebiete EU-Recht gilt (innergemeinschaftlich).
- Norwegen Schweiz Island Liechtenstein mehrere bilaterale Abkommen — beachten ob VO 261/2004 anwendbar.
Beispielberechnungen
- Berlin (BER) — Madrid (MAD) ca. 1872 km innergemeinschaftlich → Stufe 2 → 400 EUR
- München (MUC) — Lissabon (LIS) ca. 2280 km innergemeinschaftlich → Stufe 2 → 400 EUR
- Frankfurt (FRA) — Mallorca (PMI) ca. 1245 km innergemeinschaftlich → Stufe 1 → 250 EUR
- Hamburg (HAM) — New York (JFK) ca. 6125 km nicht-innergemeinschaftlich → Stufe 3 → 600 EUR
- Wien (VIE) — Dubai (DXB) ca. 4275 km nicht-innergemeinschaftlich → Stufe 3 → 600 EUR
Halbierungsregel (Art. 7 Abs. 2 VO 261/2004)
Die Airline kann den Ausgleich um 50 Prozent kuerzen wenn dem Fluggast eine anderweitige Beförderung angeboten wurde und die tatsächliche Ankunftszeit am Endziel nicht überschreitet:
- Bei Distanz bis 1500 km die geplante Ankunftszeit um mehr als zwei Stunden.
- Bei Distanz 1500 bis 3500 km nicht-innergemeinschaftlich oder über 1500 km innergemeinschaftlich die geplante Ankunftszeit um mehr als drei Stunden.
- Bei Distanz mehr als 3500 km nicht-innergemeinschaftlich die geplante Ankunftszeit um mehr als vier Stunden.
Folge: Stufe 1 → 125 EUR; Stufe 2 → 200 EUR; Stufe 3 → 300 EUR.
Mehrere Passagiere
- Eigenständiger Anspruch pro Passagier (Art. 7 VO 261/2004 ist persönlich).
- Auch Kinder mit eigener Beförderung (eigenes Ticket) haben den vollen Anspruch — auch bei Kindertarif.
- Babys ohne eigenen Sitzplatz (Lap-Infant) haben i. d. R. keinen eigenen Ausgleichsanspruch wenn nicht gesondert befoerdert.
Nebenforderungen
- Verzugszinsen ab Mahnung (§§ 286 288 BGB) — Verbraucher 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz.
- Auslagen wenn Verbraucher selbst Auslagen getragen hat (Hotel Verpflegung Telefon) bei verletzter Betreuungspflicht (Art. 9 VO 261/2004) — separat zur Ausgleichszahlung.
Pauschalreise
- Bei Pauschalreise greifen zusätzliche Ansprueche gegen den Reiseveranstalter nach §§ 651a ff. BGB.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Ausgabe
Berechnung Ausgleich
Fall-ID: FG-2026-0042
Flug: LH 1234 MUC-LIS
Distanz: 2280 km (innergemeinschaftlich)
Stufe: 2 (mehr als 1500 km innergemeinschaftlich)
Ausgleich pro Passagier: 400 EUR
Anzahl Passagiere: 3
Gesamtausgleich: 1200 EUR
Halbierungsregel prüfen:
- Ersatzflug am 13.05.2026 LH 1234
- Tatsächliche Ankunft 13.05.2026 12:00 statt geplant 12.05.2026 11:00
- Verspätung: 25 Stunden über drei Stunden → keine Halbierung
- → 1200 EUR Anspruch in voller Hoehe
Leitentscheidungen Distanz und Ausgleich
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Hinweise
- Beweislast für Distanzangaben liegt nicht beim Fluggast (Standard-Flugplandaten frei zugänglich).
- Bei strittiger Distanz: Gericht stellt anhand IATA-Daten fest.
No additional documents ship with this skill.
Related Skills
AI Governance Reviewer Skill
Use this skill when the user wants an AI governance, legal-risk, privacy, compliance, procurement, or vendor-risk review of an internal AI use case, …
ai-inventory
EU AI Act per-system inventory — track each AI system's role (provider, deployer, importer, distributor, authorized representative, product manufactu…
ai-inventory-anthropics
EU AI Act per-system inventory — track each AI system's role (provider, deployer, importer, distributor, authorized representative, product manufactu…
aia-generation
Run an AI impact assessment — structured intake, risk analysis, regulatory classification per regime in scope, policy consistency diff, and recommend…