LkSG und CSDDD — Lieferkettensorgfalt
Unternehmen ab 1000 Mitarbeitern muss Lieferketten-Sorgfaltspflichten nach LkSG und kuenftig CSDDD erfuellen. LkSG seit 1.1.2023 CSDDD Richtlinie 2024/1760 Phasing ab 2027. Normen LkSG §§ 3 4 8 11 24 CSDDD Art. 1 ff. Prüfraster Anwendungsbereich Sorgfaltspflichten Risikoanalyse Beschwerdemechanismus BAFA-Aufsicht. Output Risikoanalyse-Template Grundsatzerklärung Beschwerdeverfahren. Abgrenzung zu esg-greenwashing-csrd (Berichtspflicht) und umweltrecht-transaktionen-dd (M&A).
LkSG und CSDDD — Lieferkettensorgfalt
Zweck
Lieferketten-Sorgfaltspflichten sind seit 2023 deutsches Recht (LkSG) und werden EU-weit ab 2027 mit der CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760 vom 13.6.2024, ABl. L 2024/1760; Umsetzungsfrist 26.7.2026) verschaerft. Dieses Skill bedient Compliance-Aufbau und Verstoß-Verteidigung.
Stand 05/2026: Im Rahmen des EU-Omnibus-Pakets (Anfang 2025) hat die Kommission Vorschlaege zur Verschiebung und Lockerung von CSDDD und CSRD vorgelegt; Kommissionsvorschlag COM(2025) 81 final ueber eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2025:81:FIN — vor Mandatsanwendung den aktuellen legislativen Stand pruefen (eur-lex Trilog-Ergebnis 2025/2026).
Eingaben
- Unternehmens-Größe (Beschäftigten-Zahl Umsatz)
- Sitz Deutschland / andere EU-Staaten
- Branche (Risiko-Profil)
- Lieferanten-Liste
- Bisherige Compliance-Strukturen
- Bekannte Vorwürfe / Audits
Schritt 1 — Anwendungs-Bereich
LkSG seit 1.1.2023
| Phase | Beschäftigten-Schwelle |
|---|---|
| 1.1.2023 | Ab 3000 Beschäftigte in Deutschland |
| 1.1.2024 | Ab 1000 Beschäftigte in Deutschland |
- Konzern-Betrachtung Mutter-Tochter aggregiert
- Auch ausländische Mütter mit deutscher Niederlassung über Schwelle
EU-CSDDD Richtlinie (EU) 2024/1760
- Rechtsnatur: Richtlinie (nicht Verordnung) — nationale Umsetzung erforderlich
- Umsetzungsfrist der Mitgliedstaaten: 26.7.2026
- Deutschland muss LkSG entsprechend anpassen / ablösen
| Phase Anwendung | Schwellen-Anforderung |
|---|---|
| 2027 | Über 5000 Beschäftigte und Umsatz > EUR 1,5 Mrd. weltweit |
| 2028 | Über 3000 Beschäftigte und Umsatz > EUR 900 Mio |
| 2029 | Über 1000 Beschäftigte und Umsatz > EUR 450 Mio |
- Hochrisiko-Sektoren mit reduzierten Schwellen (Textil Mineralien Forstwirtschaft Bau)
- EU-Niederlassungs-Bezug auch Drittstaaten-Unternehmen mit EU-Umsatz
Verhältnis LkSG zu CSDDD
- Bei Inkrafttreten CSDDD ggf. Anpassung LkSG (CSDDD-Implementations-Gesetz)
- CSDDD-Pflichten sind weitgehend strenger
- Tieferes Erstrecken auf gesamte Lieferkette (CSDDD) statt nur mittelbarer Zulieferer bei substantiierter Kenntnis (LkSG)
Schritt 2 — Sorgfaltspflichten LkSG § 3
Grundsatzerklärung § 6 Abs. 2 LkSG
- Verabschiedung durch oberste Geschäftsführung
- Bestimmung der Risiken
- Verpflichtung des Unternehmens
- Erwartungen an Mitarbeiter und Zulieferer
Risikomanagement § 4 LkSG
- Festlegung Zuständigkeiten
- Schulung Mitarbeiter
- Wirksamkeitskontrolle
Risikoanalyse § 5 LkSG
- Jährlich und anlassbezogen
- Eigener Geschäftsbereich, unmittelbare Zulieferer
- Bei substantiierten Hinweisen auch mittelbare Zulieferer § 9 LkSG
- Priorisierung nach Risiko (schwere Folgen unmittelbar beeinflussbar)
Präventionsmaßnahmen § 6 LkSG
- Im eigenen Geschäftsbereich Lieferanten-Auswahl
- Lieferanten-Verträge mit Sorgfalts-Klauseln
- Schulung Lieferanten
- Kontrollen
Abhilfemaßnahmen § 7 LkSG
- Bei festgestellten Verletzungen sofort
- Eigener Bereich Beendigung
- Unmittelbare Zulieferer Vermeidung Verminderung
- Mittelbare Zulieferer angemessene Maßnahmen
Beschwerdemechanismus § 8 LkSG
- Zugänglich für eigene Mitarbeiter und Zulieferer-Mitarbeiter
- Vertraulich
- Schutz vor Repressalien
- Verfahrens-Ordnung schriftlich
Dokumentation und Berichterstattung § 10 LkSG
- Jährlich Bericht spätestens vier Monate nach Geschäftsjahres-Ende
- BAFA-Hochladung
- Öffentlich
Schritt 3 — Geschützte Rechte und Verbote
Menschenrechte (LkSG Anlage)
- Kinderarbeit (ILO-Konvention 138, 182)
- Zwangsarbeit
- Diskriminierung
- Vereinigungs-Freiheit
- Arbeitssicherheit und Gesundheit
- Angemessene Vergütung
- Vertrags-Sicherheit
Umwelt-Verbote (Auswahl)
- Quecksilber (Minamata-Übereinkommen)
- POPs (Stockholmer Übereinkommen)
- Basel-Übereinkommen (Abfall-Export)
CSDDD-Erweiterung
- Klimaschutz (Klimaplan mit Reduktions-Pfaden)
- Mehr Umwelt-Konventionen
- Internationale Menschenrechte erweitert
Schritt 4 — Eskalations-Hierarchie
Eigener Geschäftsbereich
- Direkte Verletzungs-Vermeidung sofort
- Compliance-Programm umfassend
- Audit-System
Unmittelbare Zulieferer
- Auswahl mit Sorgfalts-Klauseln
- Verträge mit Eskalations-Stufen
- Audits vor Ort
- Bei Verletzung Verbesserungs-Plan und ggf. Beendigung
Mittelbare Zulieferer
- Standard: keine aktive Pflicht
- Bei substantiierter Kenntnis § 9 Abs. 3 LkSG (Whistleblower-Beschwerde NGO-Hinweis Medien-Bericht)
- Risiko-Analyse anlassbezogen erforderlich
- Maßnahmen angemessen
Eskalations-Schritte vor Beendigung
- Verbesserungs-Plan mit Frist
- Aussetzungs-Mechanismus
- Beratung
- Letzte Möglichkeit: Beendigung
Schritt 5 — Sanktionen
Bußgelder § 24 LkSG
| Verstoß | Höchst-Betrag |
|---|---|
| Verstoß gegen Risikomanagement | EUR 800.000 |
| Verstoß gegen Berichterstattung | EUR 100.000 |
| Verstoß gegen Beschwerdemechanismus | EUR 100.000 |
| Bei Konzernen > 400 Mio EUR Umsatz | bis 2 Prozent Konzernumsatz |
Zwangsgelder
- Bei Pflicht-Verletzung als Beugemittel
- Bis EUR 50.000 pro Verfügung
Ausschluss öffentliche Vergabe § 22 LkSG
- Bei rechtskräftigem Bußgeld ab EUR 175.000
- Bis zu drei Jahre
Schadensersatz nach allgemeinen Regeln
- § 11 LkSG begründet KEINE eigene zivilrechtliche Anspruchs-Grundlage (§ 3 Abs. 3 LkSG)
- § 11 LkSG regelt Prozessstandschaft: Gewerkschaften und NGOs können mit Ermächtigung des Betroffenen dessen Ansprüche im eigenen Namen einklagen (kein eigenes Verbandsklage-Recht)
- Allgemeine Schadensersatz-Normen (§ 823 BGB, deliktische Konzern-Haftung, ggf. ausländisches Recht) bleiben unberührt
- CSDDD Art. 29 wird hier später eine eigene zivilrechtliche Haftung einführen
Schritt 6 — Verteidigung bei Vorwurf
BAFA-Verfahren
- Anhörung
- Akteneinsicht
- Stellungnahme
Argumentation
- Angemessenheit der Maßnahmen § 3 Abs. 2 LkSG
- Bemühens-Pflicht keine Erfolgs-Pflicht
- Risiko-Priorisierung plausibel
- Konkrete Maßnahmen dokumentiert
Sachverhalts-Aufklärung
- Audit-Berichte
- Lieferanten-Korrespondenz
- Verbesserungs-Pläne
- Beschwerdemechanismus-Protokoll
Schritt 7 — Audit-System
Internes Audit
- Jährlich
- Risiko-basiert
- Dokumentation
Externes Audit
- Bei größeren Lieferanten
- Branchen-Standards (amfori BSCI, SA8000, RBA)
- Multi-Stakeholder-Initiativen
KI-Tools
- Beschaffungs-Software mit Sorgfalts-Modul
- Sanktions- und Risiko-Screening
Schritt 8 — Compliance-Bausteine
Lieferanten-Vertrags-Klauseln
Der Lieferant verpflichtet sich, die Sorgfaltspflichten
des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und
(ab Geltung) der EU-Lieferketten-Richtlinie in seinem
Geschaeftsbereich und gegenueber seinen eigenen Zulieferern
einzuhalten.
Der Lieferant gewaehrt dem Auftraggeber und seinen
beauftragten Pruefern auf Anforderung Zugang zu
Betriebsstaetten und Unterlagen zur Verifizierung
der Sorgfaltspflichten-Einhaltung.
Bei substantiierten Hinweisen auf Verletzungen verpflichtet
sich der Lieferant zu Mitwirkung an Aufklaerung und Abhilfe.
Bei wiederholten oder schweren Verletzungen kann der
Auftraggeber den Vertrag mit angemessener Frist beenden.
Grundsatz-Erklärung Mustertext
Wir als [Unternehmen] verpflichten uns zur Achtung der
Menschenrechte und Umweltstandards in unserem
Geschaeftsbereich und in unserer Lieferkette.
Folgende Risiken haben wir identifiziert und priorisieren
wir: [Liste].
Folgende Praeventions- und Abhilfemassnahmen haben wir
eingerichtet: [Liste].
Diese Erklaerung ist von der Geschaeftsfuehrung am [Datum]
verabschiedet und wird jaehrlich aktualisiert.
Schritt 9 — Beschwerdemechanismus-Aufbau
Zugang
- Online-Portal (mehrsprachig)
- Hotline mit Übersetzungs-Optionen
- Schriftlich
- Anonym möglich
Verfahren
- Eingangs-Bestätigung
- Bearbeitungs-Frist
- Rückmeldung Beschwerdeführer
- Repressalien-Schutz
Verfahrens-Ordnung
- Schriftlich öffentlich
- Aktualisierung jährlich
- Schnittstelle HinSchG-Meldekanal (Synergien)
Schritt 10 — Bericht-Inhalt § 10 LkSG
Pflicht-Inhalte
- Risiken identifiziert
- Wirksamkeit Maßnahmen
- Folgerung künftige Maßnahmen
- Berücksichtigung Erwartungen Anspruchsberechtigter
Form
- Über BAFA-Portal (XML-Schema)
- Veröffentlichung Webseite
Frist
- Vier Monate nach Geschäftsjahres-Ende
- Bei Versäumnis Zwangsgeld
Schritt 11 — CSDDD-Vorbereitung
Klima-Plan-Pflicht
- Reduktions-Pfade gemäß 1,5-Grad-Ziel
- Konkrete Zwischen-Ziele
- Investitions-Pläne
Erweiterung Lieferketten-Tiefe
- "Activity Chain" — gesamte vor- und nachgelagerte Wertschöpfungs-Kette
- Mehr Sektoren-Erfassung
Zivilrechtliche Haftung CSDDD Art. 22
- Eigene zivilrechtliche Haftung in EU
- Schadensersatz bei Pflichtverletzung
- Bewusst weiter als LkSG
Sanktionen CSDDD
- Bis 5 Prozent Konzernumsatz Bußgeld
- Veröffentlichung Sanktion
Schritt 12 — Verzahnung mit anderen Plugins
- fachanwalt-internationales-wirtschaftsrecht Sanktions-Prüfung
- datenschutzrecht ki-verordnung-compliance bei automatisierter Lieferanten-Risiko-Bewertung
- fachanwalt-arbeitsrecht HinSchG-Synergien bei Beschwerdemechanismus
- umweltrecht-compliance-schulung Bei Umwelt-Pflichten
Ausgabe
lksg-csddd-pruefung-{unternehmen}.mdmit Anwendungsbereich Pflichten Lücken- Compliance-Roadmap mit Fristen
- Risiko-Analyse-Vorlage
- Beschwerdemechanismus-Verfahrens-Ordnung
- Lieferanten-Vertragsklausel-Bibliothek
- Bei Vorwurf: Verteidigungs-Strategie
- Frist im Fristenbuch (Bericht vier Monate Geschäftsjahres-Ende)
Quellen
- LkSG §§ 3 4 5 6 7 8 9 10 11 22 24
- Richtlinie (EU) 2024/1760 CSDDD (Umsetzungsfrist 26.7.2026)
- ILO-Konventionen 138 182
- Minamata-Übereinkommen
- Stockholmer Übereinkommen POPs
- Basel-Übereinkommen
- BAFA-Verlautbarungen
- UN Guiding Principles on Business and Human Rights
- OECD Due Diligence Guidance
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