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Hochrisiko-KI: Sicherheitsbauteil — Art. 6 Abs. 1 KI-VO

Unternehmen integriert KI-Komponente in ein reguliertes Produkt (Medizinprodukt Maschine Fahrzeug) und fragt: Wird das Gesamtprodukt dadurch zum Hochrisiko-KI-System? Art. 6 Abs. 1 KI-VO Sicherheitsbauteil Anhang I. Prüfraster: ist Produkt in Anhang I gelistet (MDR IVDR Luftfahrt Kfz Spielzeug Maschinen etc.) und ist KI-Komponente Sicherheitsbauteil und erfordert das Sektorrecht Drittbeurteilung. Output: Entscheidungsbaum mit Ergebnis und Begründung. Abgrenzung zu hochrisiko-art-6-abs-2-anhang-iii (eigenständige Anhang-III-Hochrisiko-Einstufung).

ID: de.regulatory.hochrisiko-art-6-abs-1-sicherheitsbauteil Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Hochrisiko-KI: Sicherheitsbauteil — Art. 6 Abs. 1 KI-VO

Zweck

Art. 6 Abs. 1 KI-VO ist einer von zwei Pfaden zur Hochrisiko-Einstufung. Ein KI-System ist Hochrisiko, wenn es Sicherheitsbauteil eines Produkts ist, das unter Anhang-I-Sektorrecht fällt und einer Drittprüfung unterzogen werden muss. Dieser Skill prüft beide Voraussetzungen im Entscheidungsbaum.

Zwei kumulativ zu erfüllende Voraussetzungen

Voraussetzung 1 — Sicherheitsbauteil oder Produkt selbst

Frage: Ist das KI-System:

  • (A) Ein Sicherheitsbauteil eines Produkts? Ein Sicherheitsbauteil ist nach Art. 3 Nr. 14 KI-VO eine Komponente eines Produkts oder Systems, die eine Sicherheitsfunktion für das Produkt oder System erfüllt, oder deren Ausfall oder Fehlfunktion die Gesundheit und Sicherheit von Personen oder Sachen gefährdet.
  • (B) Oder selbst ein Produkt, das unter Anhang-I-Sektorrecht fällt?

Abgrenzung:

  • Ein KI-System zur Qualitätskontrolle in einer Maschine: Sicherheitsbauteil, wenn es die Maschinensicherheit gewährleistet
  • Ein autonomes Fahrzeugsystem: Kann selbst Produkt nach Anhang I sein
  • Ein KI-System für die Verwaltung (z.B. HR-Software): Kein Sicherheitsbauteil

Voraussetzung 2 — Anhang-I-Sektorrecht

Das Produkt (oder der Bereich des Sicherheitsbauteils) muss unter eines der in Anhang I aufgeführten Sektorrechtsakte fallen. Vollständige Liste:

Nr. Sektorrechtsakt
1 Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
2 Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG
3 Richtlinie 2006/42/EG (aufgehoben durch Maschinenverordnung, Übergangsregeln beachten)
4 Richtlinie 2014/53/EU (Funkanlagen)
5 Richtlinie 2014/34/EU (ATEX — Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen)
6 Richtlinie 2006/42/EG (Druckgeräte) — Verordnung (EU) 2014/68/EU
7 Verordnung (EU) 2016/424 (Seilbahnen)
8 Richtlinie 2013/29/EU (pyrotechnische Gegenstände)
9 Richtlinie 2014/90/EU (Schiffsausrüstung)
10 Richtlinie 2016/797/EU (Eisenbahnsystem)
11 Verordnung (EU) 2018/858 (Kraftfahrzeuge)
12 Verordnung (EU) 2019/2144 (Fahrzeugsicherheit)
13 Verordnung (EU) 2018/1139 (Luftfahrt)
14 Verordnung (EU) 2017/745 (Medizinprodukte — MDR)
15 Verordnung (EU) 2017/746 (In-vitro-Diagnostika — IVDR)

Prüffragen:

  • Fällt das Produkt, in das das KI-System integriert ist, unter einen dieser Sektorrechtsakte?
  • Falls ja, welcher konkret?

Voraussetzung 3 — Drittprüfung nach Sektorrecht erforderlich

Die dritte kumulativ erforderliche Voraussetzung: Das Produkt oder das KI-System als Sicherheitsbauteil muss nach dem einschlägigen Sektorrechtsakt einer Konformitätsbewertung durch eine dritte Partei (benannte Stelle) unterzogen werden.

Prüffragen:

  • Sieht das einschlägige Sektorrecht eine Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle vor?
  • Ist die benannte Stelle für das KI-System zuständig oder nur für das Gesamtprodukt?

Wenn nur Selbstkonformitätsbewertung vorgesehen: Art. 6 Abs. 1 KI-VO greift nicht. Prüfen Sie Art. 6 Abs. 2 KI-VO.

Ergebnis des Entscheidungsbaums

Hochrisiko nach Art. 6 Abs. 1 KI-VO, wenn:

  • KI-System ist Sicherheitsbauteil oder Produkt nach Anhang I UND
  • Einschlägiges Sektorrecht erfordert Drittkonformitätsbewertung

Keine Hochrisiko-Einstufung nach Art. 6 Abs. 1, wenn:

  • KI-System ist kein Sicherheitsbauteil oder kein Produkt nach Anhang I (→ prüfe Art. 6 Abs. 2)
  • Sektorrecht erfordert keine Drittprüfung

Folge bei Hochrisiko-Einstufung nach Art. 6 Abs. 1:

  • Konformitätsbewertung durch benannte Stelle (kein reines Selbstbewertungsmodul möglich für das KI-System)
  • Koordination zwischen KI-VO-Konformitätsbewertung und Sektorrechts-Konformitätsbewertung

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Die KI-VO ist in Auslegung und Konkretisierung dynamisch; Leitlinien der Kommission und Durchführungsrechtsakte sind laufend zu beobachten.

Aktuelle Rechtsprechung (v14.2)

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Zentrale Normen (Paragrafenkette)

  • Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Anbieter / Betreiber-Definition
  • Art. 5 KI-VO — verbotene Praktiken (absolut ab 02.02.2025)
  • Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation
  • Art. 26 KI-VO — Betreiberpflichten
  • Art. 99 KI-VO — Bussgelder bis 35 Mio. EUR / 7 % Jahresumsatz

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Triage zu Beginn

  1. Welche Rolle hat das Unternehmen im KI-Lieferkette (Art. 3 KI-VO — Anbieter, Betreiber, Importeur)?
  2. Liegt ein Hochrisiko-System vor (Art. 6 i.V.m. Anhang III Nr. 1-8 KI-VO)?
  3. Sind verbotene Praktiken nach Art. 5 KI-VO ausgeschlossen?
  4. Welche konkreten Pflichten aus dem aktuellen Skill-Kontext sind einschlaegig?
  5. Ist die Massnahme fristgerecht umgesetzt (KI-VO Stufenplan bis 02.08.2026)?

Output-Template — Pruefergebnis

Adressat: Pruefer / Rechtsberater — Tonfall: strukturiert-rechtlich

PRUEFERGEBNIS — HOCHRISIKO ART 6 ABS 1 SICHERHEITSBAUTEIL
[DATUM] — System: [SYSTEMNAME] — Mandant: [NAME MANDANT]
[AKTENZEICHEN]

Gepruefte Norm(en): [Art. 6 Abs. 1 Rn. 5]

Ergebnis:
[ ] Anforderung erfuellt
[ ] Anforderung nicht erfuellt — Massnahmen erforderlich:
    1. [MASSNAHME — Verantwortlicher: NAME — Frist: DATUM]
[ ] Nicht einschlaegig — Begruendung: [BEGRUENDUNG]

Sanktionsrisiko: [NIEDRIG / MITTEL / HOCH — bis [BETRAG] nach Art. 99 KI-VO]
Naechster Skill: [FOLGE-SKILL]
Geprueft: [NAME], [DATUM]

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