Streitwert im Gewerblichen Rechtsschutz berechnen
Anwalt muss Streitwert für IP-Verletzungsklage oder einstweilige Verfuegung im gewerblichen Rechtsschutz festlegen. Streitwertbemessung MarkenG PatG UWG UrhG. Prüfraster: Senatspraxis OLG Hamburg LG Frankfurt LG Muenchen I LG Duesseldorf wirtschaftlicher Wert des Schutzrechts Marktstaerke Eilverfuegungs-Reduktion Streitgegenstand Streitwertherabsetzung § 51 GKG § 12 UWG. Output: Streitwertbegründung und Kostenberechnung. Abgrenzung zu mandat-triage-gewerblicher-rechtsschutz (Ersteinschaetzung) und verletzungs-triage.
Streitwert im Gewerblichen Rechtsschutz berechnen
Zweck
Die richtige Streitwertbemessung ist im gewerblichen Rechtsschutz entscheidend für Kosten, Gerichtsstand, Anwaltskosten und Sicherheitsleistung. Sie ist häufig der zentrale Verhandlungspunkt.
Eingaben
- Schutzrecht (Marke Patent Design Geschmacksmuster Urheber Sortenschutz)
- Wirtschaftliche Bedeutung (Umsatz Marktanteil Branchenstellung)
- Verletzungs-Charakter (Umfang Dauer schuldhaft Eile)
- Klage-Anträge (Unterlassung Auskunft Schadensersatz Vernichtung Rückruf)
- Eilverfahren oder Hauptsache
- Sitz der Parteien
- Bisherige Korrespondenz
Schritt 1 — Wert des Schutzrechts
Marke § 51 GKG
- Aufbau-Investitionen und Marketing-Aufwendungen
- Marktstellung der Marke
- Lizenz-Einkünfte wenn vorhanden
- Wettbewerbsschutz Bedeutung in der Branche
- Typische Spannweite EUR 50000 bis EUR 1000000
Patent
- Branchenüblicher Lizenzsatz mal jährlicher Umsatz mal verbleibende Laufzeit
- Forschungs- und Entwicklungs-Kosten
- Marktbedeutung in der Branche
- Typisch hoher Wert — sechs- bis siebenstellig
Design / Gebrauchsmuster
- Geringerer Wert typisch — EUR 25000 bis EUR 500000
- Hängt von Umsatz mit dem geschützten Design ab
Urheber
- Wert des Werks und seines Umsatz-Potenzials
- Bei Filesharing EUR 1000 nach § 97a Abs. 3 UrhG bei Verbrauchern Standard
- Bei gewerblicher Verwendung deutlich höher
UWG-Unterlassungsklage
- Wirtschaftliches Interesse des Verletzten
- Typischer Streitwert EUR 30000 bis EUR 200000 je nach Schwere
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Schritt 2 — Eilverfahren-Reduktion
- Allgemein: etwa ein Drittel bis Halb des Hauptsachewerts
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Begründung: vorläufige Sicherung
- Bei Klage in der Hauptsache Streitwert hoch — nach Vergleich auch hoch
- Bei Reduktion Wert der Begründungs-Schritte einkalkulieren
Schritt 3 — Streitwertherabsetzung § 51 Abs. 5 GKG / § 12 UWG
Bei UWG-Verfahren § 12 UWG
- Auf Antrag bei wirtschaftlich-existenzbedrohlicher Belastung
- Streitwertbegünstigung auf Antrag — Anwalt muss Antrag stellen
- Anwendung bei kleinem / mittelständischem Verletzer
Bei GRUR § 51 Abs. 5 GKG
- Vergleichbare Norm
Schritt 4 — Kumulation verschiedener Klage-Anträge
- Unterlassung Hauptantrag — höchster Wert
- Auskunft typisch 10 Prozent des Unterlassungs-Werts
- Vernichtung vergleichbar oder geringer
- Rückruf vergleichbar
- Schadensersatz konkrete Forderung
- Kumulative Wertfestsetzung bei mehreren Anträgen mit § 39 GKG
- Senatspraxis kann unterschiedlich sein — typisch nicht alle einzelnen Werte addiert
Schritt 5 — Senatspraxis-Tabelle (typisch)
LG Hamburg / OLG Hamburg
- Marke: gerne hoher Streitwert bei bekannten Marken EUR 100000+
- UWG: typisch EUR 30000 bis 100000
- Lizenz-Streit: nach Lizenz-Wert
LG Frankfurt / OLG Frankfurt
- Marke: konservativer als Hamburg
- Wettbewerb: typisch EUR 25000 bis 100000
LG München I / OLG München
- Patent-Streit häufig EUR 250000 bis Millionen
- Design: konservativ
LG Düsseldorf / OLG Düsseldorf
- Patent-Senat-Praxis zentral
- Patent typisch sechs- bis siebenstellig
- Wettbewerb mittlere Spannweite
Schritt 6 — Berufungs- und Revisions-Streitwert
- Berufung Streitwert des Berufungs-Antrags § 47 GKG
- Revision nur bei Streitwert über EUR 20000 zugelassen (§ 26 EGZPO) oder bei rechtlich relevanter Frage
- Nichtzulassungsbeschwerde OLG-Streitwert plus EUR 20000
Schritt 7 — Sicherheitsleistung
§ 709 ZPO (Hauptsache)
- Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung
- Höhe typisch 110 oder 120 Prozent des Vollstreckungs-Volumens
§ 940 ZPO (Einstweilige Verfügung)
- Sicherheitsleistung zur Schadensabsicherung
- Höhe ermessen — meist Bruchteil des Hauptsache-Volumens
Schritt 8 — Strategische Aspekte
| Konstellation | Strategie |
|---|---|
| Verletzer klein — Streitwert begünstigt | § 12 UWG Antrag stellen |
| Hauptsache nach EV | Wertabgleich — keine Bevorzugung wegen frühere EV |
| Mehrere Verletzungs-Akte | Einheitlicher Streitwert oder einzeln? |
| Streit über Anwaltskosten | Streitwert beeinflusst Gebühren |
| EuGVVO Vollstreckung im Ausland | Streitwert im Heimatstaat klar machen |
Schritt 9 — Praktische Schritte
- Schutzrecht-Wert kalkulieren (Lizenz-Analogie Marketing-Aufwand Marktstellung)
- Verletzungs-Umfang dokumentieren
- Verfahrensart wählen Eile vs. Hauptsache
- Senat-Wahl bei Konkurrenzzuständigkeit (Gerichtsstands-Auswahl strategisch)
- § 12 UWG Antrag prüfen wenn Verletzer-Existenz gefährdet
Ausgabe
streitwert-bewertung.mdmit Berechnungsschritten- Tabelle für die einzelnen Anträge
- Begründung gegenüber Gericht für gewählten Streitwert
- Vergleichs-Werte aus aktuellen Senatsentscheidungen
- Bei § 12 UWG-Antrag: Begründung mit Bilanzen Umsatz
Quellen
- GKG §§ 39 47 48 51
- UWG § 12
- ZPO §§ 709 940
- EGZPO § 26
- BGH I. Zivilsenat (GRUR-Sachen)
- GRUR / GRUR-RR Senatsentscheidungen
- Hefermehl/Köhler/Bornkamm UWG
- Köhler/Feddersen UWG
- Ingerl/Rohnke MarkenG
- Benkard PatG
Triage-Fragen bei Streitwert-Berechnung
Bevor der Streitwert festgesetzt wird, klaere:
- Handelt es sich um ein UWG-Verfahren (§ 12 II UWG — Antragsgebundenheit), Markenrecht oder Patentrecht?
- Wird einstweiliger Rechtsschutz (Gegenstandswert = 50-100 % des Hauptsachewerts) oder Hauptsacheklage beantragt?
- Welchen wirtschaftlichen Wert hat das Unterlassungsbegehren — Umsatz des Verletzers, Bedeutung der Marke/des Patents?
- Gibt es Vergleichswerte aus OLG-Beschluessen fuer aehnliche Faelle (GRUR-RR, WRP)?
Aktuelle Rechtsprechung
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Audit-Hinweis (27.05.2026)
Im Halluzinations-Audit 2026-05-27 wurden in diesem Skill folgende Aktenzeichen geprueft und korrigiert:
- BGH I ZR 20/07 (NOT_FOUND: Aktenzeichen nicht in dejure nachweisbar): ersetzt durch verifizierte Entscheidung BGH X ZR 171/12 vom 13.11.2013 (Einkaufskuehltasche), GRUR 2014, 206 (Quelle: dejure.org/2013,31771)
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