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Slogan-Marken für Luxus-Mode

Workflow-Skill zu slogan marke. Nutzt Normtext, Nutzerangaben und verifizierte Quellen; Rechtsprechung nur nach Live-Pruefung mit Gericht, Datum und Aktenzeichen.

ID: de.ip.slogan-marke Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Slogan-Marken für Luxus-Mode

Slogans sind die vielleicht schwierigste Markenart — sie sollen Kunden begeistern, dürfen aber nicht so allgemein sein, dass sie keinen Herkunftshinweis liefern. Für klôtzzkètté SA prüfe ich jeden Kampagnen-Claim auf Eintragungsfähigkeit, bevor die Comtesse Beatrice de Klotzzkettie einen EUR 300.000-Kampagnenetat investiert.

Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Rechtsrahmen

  • § 8 II Nr. 2 MarkenG: Fehlende Unterscheidungskraft — Haupthürde für Slogans
  • § 8 II Nr. 3 MarkenG: Beschreibende Angaben (selten für Slogans, aber möglich)
  • Art. 7 I lit. b UMV: Fehlende Unterscheidungskraft auf EUIPO-Ebene
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Verkehrsdurchsetzung § 8 III MarkenG: Rettungsanker bei ursprünglich fehlendem Schutz

Prüfungsschritte

  1. Semantische Analyse:

    • Beschreibt der Slogan Waren/Dienstleistungen direkt? → § 8 II Nr. 3 MarkenG
    • Hat der Slogan ausschließlich anpreisende Funktion? → § 8 II Nr. 2 MarkenG
    • Weist der Slogan auf eine konkrete betriebliche Herkunft hin? → Schutzfähig
  2. Sprachliche Originalität:

    • Kreative Wortschöpfung, ungewöhnliche Grammatik, Fremdsprachenmix
    • Einprägsamkeit und Eigenartigkeit (nicht austauschbar mit anderen Marken)
    • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  3. Marktrecherche:

    • Wird der Slogan als Markenzeichen oder als allgemeine Werbephrase wahrgenommen?
    • Einsatz in Verbindung mit anderen Marken (Wort-Bild-Marke)?
  4. Verkehrsdurchsetzung prüfen (§ 8 III MarkenG):

    • Voraussetzung: erhebliche Bekanntheit (je nach Kategorie 50-70 % Verkehrskreis)
    • Belege: Marktanteile, Werbeaufwand, Verbraucherbefragungen, Presseberichte
  5. Taktische Entscheidung:

    • Slogan als eigenständige Wortmarke anmelden
    • Oder: Slogan als Bestandteil einer Wort-Bild-Marke (sicherer)
    • Oder: Hashtag-Version parallel anmelden (#klotzkette — separates Zeichen)

Falltypische Konstellationen

Konstellation 1: "Tissu du Silence" — klôtzzkètté Herbstkampagne

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Konstellation 2: "Pure Luxury for the Few" — Englischer Slogan

Für den US-Markt (vgl. Skill uspto-anmeldung-und-lanham-act). EUIPO-Anmeldung schwierig: "PURE LUXURY" ist anpreisend, "FOR THE FEW" beschreibt Exklusivität. EuGH-Linie: Diese Kombination hat allein anpreisenden Charakter — Zurückweisung wahrscheinlich. Strategie: Als Wort-Bild-Marke mit besonderer Typografie anmelden.

Konstellation 3: "KLOTZ IST STIL" — Brezelmann-Kopie

Brezelmann Discount KG (Bad Mergentheim) verwendet "KLOTZ IST PREIS" als Gegenslogan. Prüfung: Verwechslungsgefahr mit eingetragenem Slogan von klôtzzkètté? Warenidentität (Klasse 25), aber keine Slogan-Ähnlichkeit, die Verwechslung begründet. Ansatz: UWG § 4 Nr. 3 (unlautere Anlehnung an bekannte Marke) und § 6 (vergleichende Werbung).

Konstellation 4: Hashtag-Marke #klotzzkette

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Belege & Kommentare

  • Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Aufl. 2021, § 8 Rn. 350 ff. (Slogans)
  • Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
  • Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. 2010, § 8 Rn. 120 ff.
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Templates

Anmeldungstext Slogan-Wortmarke DPMA

Markenart: Wortmarke
Markenwiedergabe: TISSU DU SILENCE
Klassen: 25 (Bekleidung), 35 (Einzelhandel Bekleidung)
Inhaberin: klôtzzkètté SA, Paris
Vertreter: [Kanzlei], München

Stellungnahme-Baustein Unterscheidungskraft Slogan

Das Zeichen "TISSU DU SILENCE" weist über seine werblich-atmosphärische
Bedeutung hinaus auf die betriebliche Herkunft der Mandantin hin.
Insbesondere:
(1) Die Kombination aus dem Substantiv "tissu" und dem Abstraktum
"silence" ist in der Modewelt nicht gebräuchlich.
(2) Das Zeichen wird im Marktauftritt stets als Herkunftshinweis
für klôtzzkètté-Produkte eingesetzt (vgl. beigefügte Belege).
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
kein strengerer Maßstab anzulegen als für andere Wortmarken.

Verweise auf andere Skills

  • wortmarke-anmeldung-dpma — Allgemeines Wortmarken-Verfahren
  • bildmarke-und-wort-bild — Slogan als Wort-Bild-Marke (sicherer)
  • unionsmarken-anmeldung-euipo — EU-Anmeldung des Slogans
  • uspto-anmeldung-und-lanham-act — US-Slogan-Schutz

Risiken & Stolperfallen

  • Bekannter Slogan ≠ schutzfähiger Slogan: Jahrelange Werbenutzung begründet keine Marke per se — nur Verkehrsdurchsetzung nach § 8 III MarkenG
  • Mehrsprachige Beschreibendheit: Auch in Fremdsprachen (Französisch, Englisch) beschreibende Slogans werden vom EUIPO zurückgewiesen
  • Kurze Slogans besonders gefährdet: Je kürzer, desto größer die Nähe zu ungeschützten Werbeformeln
  • Hashtag-Slogans: Separates Zeichen vom Basisslogan — beide gesondert anmelden
  • Kosten-Nutzen-Abwägung: Bei zweifelhafter Eintragungsfähigkeit besser als Wort-Bild-Marke mit besonderer Typografie — Schutz für Gesamteindruck

Triage-Fragen vor Slogan-Marken-Anmeldung

Bevor der Slogan als Marke angemeldet wird, klaere:

  1. Hat der Slogan eine eigenstaendige Unterscheidungskraft (mehr als bloss anpreisend) oder braucht er Secondary Meaning?
  2. Ist der Slogan im Rahmen der Werbung bereits so lange und intensiv benutzt, dass Verkehrsdurchsetzung belegbar ist?
  3. Koennte der Slogan als beschreibende Angabe oder Qualitaetsversprechen angesehen werden (§ 8 II Nr. 2 MarkenG)?
  4. Gibt es bereits aehnliche Slogan-Marken in den relevanten Klassen?

Aktuelle Rechtsprechung

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.


<!-- AUDIT 27.05.2026 | bundle_037 | task 3/5 BGH I ZB 22/20 (WRONG_TOPIC / NOT_FOUND): Aktenzeichen auf dejure.org nicht auffindbar. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. -->

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