Markenverletzung auf Messen und Gerichtsvollzieher-Einsatz
Markenverletzung auf Messen (Pitti Uomo, Berlin Fashion Week) schnell unterbinden: Eilantrag und Gerichtsvollzieher-Einsatz vorbereiten. Normen: §§ 935 und 940 ZPO (einstweilige Verfuegung), § 19 MarkenG (Auskunftsanspruch), § 18 MarkenG (Vernichtungsanspruch), § 14 MarkenG. Prüfraster: Dringlichkeit, Schutzschrift einreichen, GV-Sicherstellung, Auskunfts-Durchsetzung. Output Antrag auf einstweilige Verfuegung, Schutzschrift, GV-Beauftragungsschreiben. Abgrenzung: Außergerichtliche Abmahnung siehe abmahnung-markenrecht-uwg; Plattform-Verletzung siehe plattform-piraterie-donauzon.
Markenverletzung auf Messen und Gerichtsvollzieher-Einsatz
Auf der Berlin Fashion Week 2024: Ein Stand von Donauzon Marketplace GmbH zeigt gefälschte klôtzzkètté-Taschen, Schal-Kollektionen mit dem Doppel-K-Signet und Parfumflakons, die dem K°°-Flakon täuschend ähnlich sehen. Die Comtesse Beatrice de Klotzzkettie ruft mich um 8:00 Uhr morgens an. Um 11:00 Uhr liegt der Eilantrag beim LG Berlin vor.
Messe-Verletzungen erfordern blitzschnelles Handeln: Die Ware verschwindet nach der Messe — und der Beweis mit ihr.
Rechtsrahmen
- § 14 II/V MarkenG: Verletzungsverbotstatbestand; Unterlassungsanspruch
- § 18 MarkenG: Vernichtungsanspruch (Ware vernichten oder aussondern)
- § 19 MarkenG: Auskunftsanspruch (Lieferkette, Mengen, Bezugsquellen)
- § 19a MarkenG: Vorlage- und Besichtigungsanspruch (Sicherungszwecke)
- §§ 935/940 ZPO: Einstweilige Verfügung (Verfügungsgrund: Eilbedürftigkeit; Verfügungsanspruch: glaubhafter Verletzungstatbestand)
- §§ 916/917 ZPO: Arrest (Sicherungsarrest für Schadensersatzansprüche)
- §§ 753/759 ZPO: Gerichtsvollzieher-Vollstreckung/Sicherstellung
- Schutzschrift (§ 945a ZPO / Schutzschriftenregister): Präventive Eingabe des Beklagten bei Gericht vor Erlass einer einstweiligen Verfügung
- Messeprivileg: Bei ausländischen Messegästen: Internationale Zuständigkeit nach EuGVVO Art. 7 Nr. 2 (Tatortprinzip), Durchführungsverordnung zu §§ 110/111 MarkenG (Schutz ausländischer Staatsangehöriger auf deutschen Messen)
Prüfungsschritte
Phase 1: Sofortmaßnahmen vor Ort (Messe-Tag)
-
Beweissicherung:
- Fotos und Videos der verletzenden Waren (Zeitstempel!)
- Testkauf (Kaufbeleg aufbewahren)
- Visitenkarte / Aussteller-Daten vom Messekatalog
- Zeugen benennen (Messepersonal, Mitarbeiter klôtzzkètté)
-
Verständigung der Messe-Sicherheit:
- Messe-Direktion informieren (meist sofortige Unterstützung bei nachgewiesener Markenverletzung)
- Ausstellerregistrierung: Stand-Inhaber und Verantwortlicher identifizieren
-
Sofortige Unterrichtung der Kanzlei:
- Bilder, Kaufbeleg, Ausstellerdaten sofort übermitteln
- Parallele Prüfung: Schutzschriften-Register (zentrale Schutzschriften-Datenbank ZSSR) auf Schutzschrift des Gegners prüfen
Phase 2: Eilantrag (innerhalb von Stunden)
-
Abwägung: Abmahnung zuerst oder direkt zum Gericht?
- Bei klarer Fälschung (Produktpiraterie): direkt einstweilige Verfügung ohne Abmahnung
- Begründung Eilbedürftigkeit: Messeende droht; Ware verlässt nach Messe das Land
-
Antrag auf Erlass einstweiliger Verfügung (§§ 935/940 ZPO):
- Verfügungsanspruch: § 14 V MarkenG (Unterlassung)
- Verfügungsgrund: Eilbedürftigkeit — Messe endet in 2/3 Tagen
- Glaubhaftmachung durch Anwaltseidesstattliche Versicherung + Fotos + Kaufbeleg
- Beantragung beim zuständigen LG (Messestadt: LG Berlin / LG Frankfurt / LG München I)
-
Gerichtsvollzieher-Beauftragung (§§ 753/759 ZPO):
- Nach Erlass der einstweiligen Verfügung: GV-Beauftragung mit Vollstreckungsauftrag
- Messestand aufsuchen, Waren sicherstellen
- GV-Protokoll = gesicherter Beweis
-
Ordnungsmittelantrag (§ 890 ZPO):
- Bei Zuwiderhandlung nach Zustellung der einstweiligen Verfügung
- Ordnungsgeld bis EUR 250.000 oder Ordnungshaft
Phase 3: Hauptsacheverfahren und Abwicklung
-
Auskunftsklage (§ 19 MarkenG):
- Lieferkette: Hersteller, Importeure, Vorbesitzer
- Mengen: Stückzahlen produzierten und gelieferten Ware
- Grundlage für Schadensersatz
-
Vernichtung (§ 18 MarkenG):
- Gefälschte Ware vernichten oder unbrauchbar machen
- Gerichtliche Anordnung erforderlich (kein Selbstvollzug!)
Falltypische Konstellationen
Konstellation 1: Donauzon-Stand auf der Berlin Fashion Week
Donauzon Marketplace GmbH präsentiert auf der Berlin Fashion Week in Halle 2 gefälschte klôtzzkètté-Handtaschen. Testkauf à EUR 89 (Original: EUR 2.400). Eilantrag LG Berlin um 11:00 Uhr; Erlass Verfügung noch am Nachmittag; GV-Einsatz nächsten Morgen. Ergebnis: 847 Stück gefälschte Ware sichergestellt.
Konstellation 2: Brezelmann auf der Düsseldorf Neonyt
Brezelmann Discount KG präsentiert auf einer Düsseldorfer Modemesse Schal-Kollektion mit dem klôtzzkètté-ähnlichen Muster. Nicht Produktpiraterie, sondern Markenverletzung durch ähnliches Zeichen. Strategie: Abmahnung vor Ort, strafbewehrte Unterlassungserklärung — wenn verweigert: einstweilige Verfügung LG Düsseldorf.
Konstellation 3: Ausländischer Aussteller auf Pitti Uomo Florenz
Chinesischer Hersteller zeigt auf der Pitti Uomo in Florenz klôtzzkètté-Kopien. Zuständigkeit: Tribunale di Firenze (italienische Zuständigkeit). Abstimmung mit Whitman Brennan Forsythe NYC für US-Parallelvorgehen; Kooperation mit Mailänder Korrespondenzkanzlei für IT-Enforcement.
Belege & Kommentare
- Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. 2010, §§ 14/18/19 Rn. 1 ff.
- Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Aufl. 2021, § 14 Rn. 400 ff. (Rechtsfolgen)
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Templates
Antragsschrift einstweilige Verfügung (Messe)
An das Landgericht [Berlin/Frankfurt/München I]
Kammer für Handelssachen / Zivilkammer
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
Antragstellerin: klôtzzkètté SA, Paris, vertr. durch RA'in [Name]
Antragsgegnerin: [Donauzon/Brezelmann], [Adresse Messestand]
I. ANTRAG
Es wird beantragt, der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen
Verfügung zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr Waren mit dem
Zeichen [KLOTZ-KETTEN / Abbildung] anzubieten, zu vertreiben oder
zu bewerben, insbesondere auf der [Messe], [Datum], Stand [Nr.].
II. VERFÜGUNGSANSPRUCH (§ 14 V MarkenG)
[...]
III. VERFÜGUNGSGRUND (§§ 935/940 ZPO)
Messeende: [Datum]. Nach Messeende verlassen die Waren die
Bundesrepublik und sind für Vollstreckungsmaßnahmen nicht mehr
erreichbar. Eilbedürftigkeit liegt auf der Hand.
IV. GLAUBHAFTMACHUNG
- Eidesstattliche Versicherung RA'in [Name] (Anlage 1)
- Fotografische Beweise (Anlage 2-7)
- Testkauf-Quittung (Anlage 8)
- Auszug Markenregister DPMA/EUIPO (Anlage 9-10)
Verweise auf andere Skills
abmahnung-markenrecht-uwg— Wenn Abmahnung vor Gericht möglich und sinnvollproduktpiraterie-und-zoll— Parallelmaßnahmen Zollrechtplattform-piraterie-donauzon— Online-Verletzungen durch Donauzon
Risiken & Stolperfallen
- Beweissicherung SOFORT: Fotos/Video unmittelbar nach Entdeckung — keine stundenlange Abwartehaltung
- Dringlichkeitsfrist: Nach BGH gilt: Wer mit Verletzung länger als 4-6 Wochen zuwartet, verwirkt die Eilbedürftigkeit (sog. Dringlichkeitsschädlichkeit). Bei Messeverletzung: Keine Duldung, sofort handeln
- Schutzschrift des Gegners: Donauzon könnte vorab Schutzschrift hinterlegt haben → ZSSR prüfen
- GV-Zugang Messestand: Gerichtsvollzieher braucht Zugang; Messe-Direktion vorab einbinden
- Internationale Aussteller: EuGVVO-Zuständigkeit bei EU-Ausländern; außerhalb EU: Haager Zustellungsübereinkommen beachten
Triage-Fragen bei Messeverletzung
Bevor der Eilantrag gestellt wird, klaere:
- Ist die Beweissicherung vollstaendig (Fotos mit Zeitstempel, Testkauf, Ausstellerdaten)?
- Ist das Gericht des Messeorts zustaendig (LG Berlin/Frankfurt/Duesseldorf/Muenchen I)?
- Wann endet die Messe — genuegt die Zeit fuer Antrag und Erlass noch am Messtag?
- Hat der Verletzer moglicherweise bereits eine Schutzschrift im ZSSR hinterlegt?
- Handelt es sich um Produktpiraterie (direkte einstweilige Verfuegung) oder Zeichenaehnlichkeit (zuerst Abmahnung pruefe)?
Aktuelle Rechtsprechung
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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<!-- AUDIT 27.05.2026 | bundle_037 | task 1/5 Massnahme: Beide Vorkommen (Belege-Liste und Aktuelle-Rechtsprechung-Block) geloescht. -->
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