DPMA-Widerspruch und Löschungsverfahren
DPMA-Widerspruch und Löschungsantrag gegen kollidierendes Zeichen: Markeninhaber entdeckt juengere aehnliche Marke oder will Lösung. Normen: §§ 42 ff. MarkenG (Widerspruch), § 49 MarkenG (Verfall wegen Nichtbenutzung), § 50 MarkenG (Nichtigkeit), § 66 MarkenG (BPatG-Beschwerde). Prüfraster: Widerspruchsgrund, Benutzungsnachweis, Verwechslungsgefahr-Prüfung, Frist 3 Monate ab Eintragung. Output Widerspruchsschrift oder Löschungsantrag mit Begründung. Abgrenzung: EUIPO-Widerspruch siehe euipo-widerspruchsverfahren; Verletzungsabmahnung siehe abmahnung-markenrecht-uwg.
DPMA-Widerspruch und Löschungsverfahren
Wer klôtzzkètté SA angreift, bekommt eine vollständige Prozessstrategie als Antwort. Wer in den deutschen Markt eindringt und dabei mit einer kollidierende DPMA-Marke arbeitet, wird unverzüglich mit Widerspruch konfrontiert. Und ältere Marken, die gegen klôtzzkètté ins Feld geführt werden, prüfe ich sofort auf Löschungsreife.
Das DPMA-Widerspruchsverfahren ist günstiger als ein EUIPO-Widerspruch, aber nicht weniger effektiv für den deutschen Markt.
Rechtsrahmen
- § 42 MarkenG: Widerspruch — Frist 3 Monate ab Eintragungsveröffentlichung
- § 43 MarkenG: Einrede der Nichtbenutzung (5 Jahre, §§ 26/49 MarkenG)
- § 44 MarkenG: Widerspruchsverfahren — Prüfungsumfang, Schriftsatzwechsel
- § 26 MarkenG: Benutzungszwang — 5 Jahre nach Eintragung beginnt die Benutzungspflicht
- § 49 MarkenG: Verfall wegen Nichtbenutzung (> 5 Jahre), Wegfall Unterscheidungskraft, Irreführung
- § 50 MarkenG: Nichtigkeit bei absolutem Schutzhindernissen oder bösgläubiger Anmeldung
- §§ 53/54 MarkenG: Antrag auf Löschung beim DPMA (§ 53) oder Klage (§ 55)
- § 64 MarkenG: Erinnerung (1 Monat Frist)
- § 66 MarkenG: Beschwerde zum BPatG (1 Monat Frist)
- § 83 MarkenG: Rechtsbeschwerde zum BGH (nur Rechtsfragen)
- Widerspruchsgebühr DPMA: EUR 120
Prüfungsschritte
A — Widerspruchsverfahren (Angriff auf fremde DPMA-Marke)
- Beobachtung: DPMA-Markenblatt, Newsletter-Service (vgl. Skill
markenmonitoring-und-watchlist) - Prüfung der Kollision:
- Zeichenvergleich (§ 9 I MarkenG): visuell, klanglich, begrifflich
- Warenähnlichkeit (§ 9 I Nr. 2 MarkenG)
- Wechselwirkung: je höher Zeichenähnlichkeit, desto geringere Warenähnlichkeit nötig
- Bekanntheitsschutz (§ 9 I Nr. 3 MarkenG): ältere bekannte Marke, Rufausbeutung
- Widerspruch einlegen:
- DPMA-Onlineformular, Az. der angegriffenen Marke angeben
- Ältere Marke(n) als Basis angeben
- Gebühr: EUR 120 überweisen
- Frist: 3 Monate ab Veröffentlichung — KEINE Verlängerung
- Schriftsatzphase:
- DPMA fordert Widerspruchsbegründung an
- Gegner kann Nichtbenutzungseinrede erheben (§ 43 MarkenG): Wir müssen Benutzung der klôtzzkètté-Basismarke für die letzten 5 Jahre belegen
- Entscheidung durch Markenstelle
- Erinnerung (§ 64) → Beschwerde BPatG (§ 66)
B — Löschungsantrag wegen Verfalls (§ 49/53 MarkenG)
- Prüfung Löschungsreife der Gegnermarke:
- Ist die ältere Marke des Gegners seit > 5 Jahren eingetragen?
- Gibt es Anhaltspunkte für Nichtbenutzung?
- Recherche: Firmenregister, Website, Kataloge, Messen
- Löschungsantrag beim DPMA (§ 53):
- Gebühr: EUR 100
- DPMA teilt Antrag dem Inhaber mit: 2 Monate zur Stellungnahme
- Inhaber kann widersprechen → dann Klage (§ 55 MarkenG)
- Alternativ: Löschungsklage (§ 55 MarkenG):
- Direkt beim Landgericht (keine DPMA-Vorschaltung nötig)
- Vorteil: Schneller, wenn Inhaber den Antrag erwartbar widerspricht
- Kostenrisiko beachten
C — Nichtigkeitsantrag (§ 50/54 MarkenG)
- Gegnermarke wurde entgegen § 8 MarkenG eingetragen (absolute Schutzhindernisse)
- Antrag beim DPMA (§ 54) oder Klage (§ 55)
- Kein Verjährungsproblem (§ 50 II MarkenG: Antrag jederzeit möglich, außer bei gutgläubiger Benutzung > 5 Jahre)
Falltypische Konstellationen
Konstellation 1: Brezelmann DPMA-Anmeldung "KLÖTZE-KETTÉ"
Brezelmann Discount KG meldet in Klasse 25 an. Widerspruch von klôtzzkètté auf Basis DPMA-Wortmarke-Eintragung. Zeichenähnlichkeit: klanglich nahezu identisch (Klötze-Ketté / klôtzzkètté). Warenidentität Klasse 25. Prognose: Widerspruch erfolgreich.
Konstellation 2: Gegnermarke 7 Jahre ohne Benutzung
Ältere DPMA-Marke "KLOTZ" in Klasse 14 wird gegen klôtzzkètté-Neuanmeldung ins Feld geführt. Recherche: Kein Produkt des Inhabers am Markt seit 8 Jahren. Strategie: Gleichzeitig Widerspruchsabwehr (keine Kollision) und Löschungsantrag § 49 MarkenG gegen die Gegnermarke.
Konstellation 3: Bösgläubige Vorratsanmeldung durch Händler
Ein ehemaliger Vertragshändler meldet "klotzkette" in Klasse 35 beim DPMA an — kurz nachdem die Geschäftsbeziehung gekündigt wurde. Nichtigkeitsantrag gem. § 50 II Nr. 4 MarkenG i.V.m. § 8 II Nr. 14 MarkenG (bösgläubige Anmeldung). Beweislage: Kündigungsschreiben, Zeitpunkt der Anmeldung, fehlende eigene Nutzungsabsicht.
Belege & Kommentare
- Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Aufl. 2021, §§ 42/43/49/50 (jeweils vollständig)
- Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. 2010, § 42 Rn. 1 ff.
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Templates
Widerspruchsschreiben DPMA (Kurzform)
An das Deutsche Patent- und Markenamt
Dienststelle Jena / Münchener Markenstelle
80297 München
Widerspruch gegen Eintragung Aktenzeichen [...] (Marke "[...]")
Widersprechende: klôtzzkètté SA, Paris — vertreten durch RA'in [Name]
Ältere Marke(n): DPMA-Reg.-Nr. [...] (Wortmarke klôtzzkètté, Kl. 25)
Widerspruchsgrund: § 9 I Nr. 2 MarkenG (Verwechslungsgefahr)
Gebühr: EUR 120 überwiesen (Verwendungszweck: Widerspruchsgebühr Az. [...])
Begründung folgt gesondert.
[Unterschrift]
Nichtbenutzungs-Nachweis Checkliste (§ 43 Benutzungsnachweis)
[ ] Kataloge/Lookbooks (datiert)
[ ] Rechnungen an Händler (anonymisiert für Vertraulichkeit)
[ ] Messepräsentationen mit Datum
[ ] Presseberichte (Vogue, FAZ, Elle)
[ ] Online-Shop-Screenshots (datiert, Wayback Machine)
[ ] Labelfotos der eingetragenen Marke auf Produkt
Verweise auf andere Skills
euipo-widerspruchsverfahren— EUIPO-Parallelverfahrenmarkenmonitoring-und-watchlist— Frühwarnung bei neuen Anmeldungenmesse-verletzung-und-gv-einsatz— Parallele Durchsetzungsmaßnahmen
Risiken & Stolperfallen
- 3-Monatsfrist § 42: Absolute Frist, keine Verlängerung. Verpasste Frist = dauerhafter Rechtsverlust!
- Nichtbenutzungseinrede § 43: Wenn klôtzzkètté selbst länger als 5 Jahre eine DPMA-Marke nicht benutzt, kann der Widerspruch scheitern — Benutzungsbelege sammeln
- Erinnerungsfrist § 64: Nur 1 Monat ab Widerspruchsbeschluss — Fristverfolgung im Kanzlei-System
- Kostenentscheidung: Im DPMA-Widerspruchsverfahren grundsätzlich keine Kostenerstattung (anders als vor Gericht) — jede Partei trägt eigene Kosten
Triage-Fragen vor DPMA-Widerspruch
Bevor der Widerspruch eingelegt wird, klaere:
- Ist die Widerspruchsfrist (3 Monate ab Veroeffentlichung, § 42 I MarkenG) noch nicht abgelaufen?
- Wird eine eingetragene aeltere Marke als Widerspruchsmarke eingesetzt oder eine benutzungsgeschützte Marke (§ 4 Nr. 2 MarkenG)?
- Liegen alle Tatsachen fuer den Benutzungsnachweis der Widerspruchsmarke vor (falls die juengere Marke Benutzungseinrede erhebt, §§ 43/26 MarkenG)?
- Ist Loeschung statt Widerspruch sinnvoller (§§ 49/50/54 MarkenG — nach Ablauf der Widerspruchsfrist)?
Aktuelle Rechtsprechung
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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