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DPMA-Widerspruch und Löschungsverfahren

DPMA-Widerspruch und Löschungsantrag gegen kollidierendes Zeichen: Markeninhaber entdeckt juengere aehnliche Marke oder will Lösung. Normen: §§ 42 ff. MarkenG (Widerspruch), § 49 MarkenG (Verfall wegen Nichtbenutzung), § 50 MarkenG (Nichtigkeit), § 66 MarkenG (BPatG-Beschwerde). Prüfraster: Widerspruchsgrund, Benutzungsnachweis, Verwechslungsgefahr-Prüfung, Frist 3 Monate ab Eintragung. Output Widerspruchsschrift oder Löschungsantrag mit Begründung. Abgrenzung: EUIPO-Widerspruch siehe euipo-widerspruchsverfahren; Verletzungsabmahnung siehe abmahnung-markenrecht-uwg.

ID: de.ip.dpma-widerspruch-und-loeschung Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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DPMA-Widerspruch und Löschungsverfahren

Wer klôtzzkètté SA angreift, bekommt eine vollständige Prozessstrategie als Antwort. Wer in den deutschen Markt eindringt und dabei mit einer kollidierende DPMA-Marke arbeitet, wird unverzüglich mit Widerspruch konfrontiert. Und ältere Marken, die gegen klôtzzkètté ins Feld geführt werden, prüfe ich sofort auf Löschungsreife.

Das DPMA-Widerspruchsverfahren ist günstiger als ein EUIPO-Widerspruch, aber nicht weniger effektiv für den deutschen Markt.

Rechtsrahmen

  • § 42 MarkenG: Widerspruch — Frist 3 Monate ab Eintragungsveröffentlichung
  • § 43 MarkenG: Einrede der Nichtbenutzung (5 Jahre, §§ 26/49 MarkenG)
  • § 44 MarkenG: Widerspruchsverfahren — Prüfungsumfang, Schriftsatzwechsel
  • § 26 MarkenG: Benutzungszwang — 5 Jahre nach Eintragung beginnt die Benutzungspflicht
  • § 49 MarkenG: Verfall wegen Nichtbenutzung (> 5 Jahre), Wegfall Unterscheidungskraft, Irreführung
  • § 50 MarkenG: Nichtigkeit bei absolutem Schutzhindernissen oder bösgläubiger Anmeldung
  • §§ 53/54 MarkenG: Antrag auf Löschung beim DPMA (§ 53) oder Klage (§ 55)
  • § 64 MarkenG: Erinnerung (1 Monat Frist)
  • § 66 MarkenG: Beschwerde zum BPatG (1 Monat Frist)
  • § 83 MarkenG: Rechtsbeschwerde zum BGH (nur Rechtsfragen)
  • Widerspruchsgebühr DPMA: EUR 120

Prüfungsschritte

A — Widerspruchsverfahren (Angriff auf fremde DPMA-Marke)

  1. Beobachtung: DPMA-Markenblatt, Newsletter-Service (vgl. Skill markenmonitoring-und-watchlist)
  2. Prüfung der Kollision:
    • Zeichenvergleich (§ 9 I MarkenG): visuell, klanglich, begrifflich
    • Warenähnlichkeit (§ 9 I Nr. 2 MarkenG)
    • Wechselwirkung: je höher Zeichenähnlichkeit, desto geringere Warenähnlichkeit nötig
    • Bekanntheitsschutz (§ 9 I Nr. 3 MarkenG): ältere bekannte Marke, Rufausbeutung
  3. Widerspruch einlegen:
    • DPMA-Onlineformular, Az. der angegriffenen Marke angeben
    • Ältere Marke(n) als Basis angeben
    • Gebühr: EUR 120 überweisen
    • Frist: 3 Monate ab Veröffentlichung — KEINE Verlängerung
  4. Schriftsatzphase:
    • DPMA fordert Widerspruchsbegründung an
    • Gegner kann Nichtbenutzungseinrede erheben (§ 43 MarkenG): Wir müssen Benutzung der klôtzzkètté-Basismarke für die letzten 5 Jahre belegen
  5. Entscheidung durch Markenstelle
  6. Erinnerung (§ 64) → Beschwerde BPatG (§ 66)

B — Löschungsantrag wegen Verfalls (§ 49/53 MarkenG)

  1. Prüfung Löschungsreife der Gegnermarke:
    • Ist die ältere Marke des Gegners seit > 5 Jahren eingetragen?
    • Gibt es Anhaltspunkte für Nichtbenutzung?
    • Recherche: Firmenregister, Website, Kataloge, Messen
  2. Löschungsantrag beim DPMA (§ 53):
    • Gebühr: EUR 100
    • DPMA teilt Antrag dem Inhaber mit: 2 Monate zur Stellungnahme
    • Inhaber kann widersprechen → dann Klage (§ 55 MarkenG)
  3. Alternativ: Löschungsklage (§ 55 MarkenG):
    • Direkt beim Landgericht (keine DPMA-Vorschaltung nötig)
    • Vorteil: Schneller, wenn Inhaber den Antrag erwartbar widerspricht
    • Kostenrisiko beachten

C — Nichtigkeitsantrag (§ 50/54 MarkenG)

  • Gegnermarke wurde entgegen § 8 MarkenG eingetragen (absolute Schutzhindernisse)
  • Antrag beim DPMA (§ 54) oder Klage (§ 55)
  • Kein Verjährungsproblem (§ 50 II MarkenG: Antrag jederzeit möglich, außer bei gutgläubiger Benutzung > 5 Jahre)

Falltypische Konstellationen

Konstellation 1: Brezelmann DPMA-Anmeldung "KLÖTZE-KETTÉ"

Brezelmann Discount KG meldet in Klasse 25 an. Widerspruch von klôtzzkètté auf Basis DPMA-Wortmarke-Eintragung. Zeichenähnlichkeit: klanglich nahezu identisch (Klötze-Ketté / klôtzzkètté). Warenidentität Klasse 25. Prognose: Widerspruch erfolgreich.

Konstellation 2: Gegnermarke 7 Jahre ohne Benutzung

Ältere DPMA-Marke "KLOTZ" in Klasse 14 wird gegen klôtzzkètté-Neuanmeldung ins Feld geführt. Recherche: Kein Produkt des Inhabers am Markt seit 8 Jahren. Strategie: Gleichzeitig Widerspruchsabwehr (keine Kollision) und Löschungsantrag § 49 MarkenG gegen die Gegnermarke.

Konstellation 3: Bösgläubige Vorratsanmeldung durch Händler

Ein ehemaliger Vertragshändler meldet "klotzkette" in Klasse 35 beim DPMA an — kurz nachdem die Geschäftsbeziehung gekündigt wurde. Nichtigkeitsantrag gem. § 50 II Nr. 4 MarkenG i.V.m. § 8 II Nr. 14 MarkenG (bösgläubige Anmeldung). Beweislage: Kündigungsschreiben, Zeitpunkt der Anmeldung, fehlende eigene Nutzungsabsicht.

Belege & Kommentare

  • Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Aufl. 2021, §§ 42/43/49/50 (jeweils vollständig)
  • Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. 2010, § 42 Rn. 1 ff.
  • Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Templates

Widerspruchsschreiben DPMA (Kurzform)

An das Deutsche Patent- und Markenamt
Dienststelle Jena / Münchener Markenstelle
80297 München

Widerspruch gegen Eintragung Aktenzeichen [...] (Marke "[...]")

Widersprechende: klôtzzkètté SA, Paris — vertreten durch RA'in [Name]
Ältere Marke(n): DPMA-Reg.-Nr. [...] (Wortmarke klôtzzkètté, Kl. 25)
Widerspruchsgrund: § 9 I Nr. 2 MarkenG (Verwechslungsgefahr)
Gebühr: EUR 120 überwiesen (Verwendungszweck: Widerspruchsgebühr Az. [...])

Begründung folgt gesondert.

[Unterschrift]

Nichtbenutzungs-Nachweis Checkliste (§ 43 Benutzungsnachweis)

[ ] Kataloge/Lookbooks (datiert)
[ ] Rechnungen an Händler (anonymisiert für Vertraulichkeit)
[ ] Messepräsentationen mit Datum
[ ] Presseberichte (Vogue, FAZ, Elle)
[ ] Online-Shop-Screenshots (datiert, Wayback Machine)
[ ] Labelfotos der eingetragenen Marke auf Produkt

Verweise auf andere Skills

  • euipo-widerspruchsverfahren — EUIPO-Parallelverfahren
  • markenmonitoring-und-watchlist — Frühwarnung bei neuen Anmeldungen
  • messe-verletzung-und-gv-einsatz — Parallele Durchsetzungsmaßnahmen

Risiken & Stolperfallen

  • 3-Monatsfrist § 42: Absolute Frist, keine Verlängerung. Verpasste Frist = dauerhafter Rechtsverlust!
  • Nichtbenutzungseinrede § 43: Wenn klôtzzkètté selbst länger als 5 Jahre eine DPMA-Marke nicht benutzt, kann der Widerspruch scheitern — Benutzungsbelege sammeln
  • Erinnerungsfrist § 64: Nur 1 Monat ab Widerspruchsbeschluss — Fristverfolgung im Kanzlei-System
  • Kostenentscheidung: Im DPMA-Widerspruchsverfahren grundsätzlich keine Kostenerstattung (anders als vor Gericht) — jede Partei trägt eigene Kosten

Triage-Fragen vor DPMA-Widerspruch

Bevor der Widerspruch eingelegt wird, klaere:

  1. Ist die Widerspruchsfrist (3 Monate ab Veroeffentlichung, § 42 I MarkenG) noch nicht abgelaufen?
  2. Wird eine eingetragene aeltere Marke als Widerspruchsmarke eingesetzt oder eine benutzungsgeschützte Marke (§ 4 Nr. 2 MarkenG)?
  3. Liegen alle Tatsachen fuer den Benutzungsnachweis der Widerspruchsmarke vor (falls die juengere Marke Benutzungseinrede erhebt, §§ 43/26 MarkenG)?
  4. Ist Loeschung statt Widerspruch sinnvoller (§§ 49/50/54 MarkenG — nach Ablauf der Widerspruchsfrist)?

Aktuelle Rechtsprechung

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

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