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Mandantenfragen beim Kaltstart

Workflow-Skill zu fachanwalt familienrecht scheidungsantrag stellen. Nutzt Normtext, Nutzerangaben und verifizierte Quellen; Rechtsprechung nur nach Live-Pruefung mit Gericht, Datum und Aktenzeichen.

ID: de.family.fachanwalt-familienrecht-scheidungsantrag-stellen Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Mandantenfragen beim Kaltstart

  1. Seit wann leben Sie von Ihrem Ehegatten getrennt — haben Sie das Trennungsdatum dokumentiert (z. B. Auszug, Bankkonto, E-Mail)?
  2. Ist die Scheidung einvernehmlich (beide einverstanden nach mindestens 1 Jahr Trennung), oder verweigert der andere Teil die Zustimmung?
  3. Liegen außergewöhnliche Umstände vor, die eine Härtefallscheidung ohne Trennungsjahr begründen könnten (z. B. schwere häusliche Gewalt)?
  4. Sind minderjährige Kinder vorhanden — besteht Einigkeit über Sorge und Unterhalt?
  5. Haben Sie gemeinsames Vermögen, Immobilien, Unternehmensanteile oder Rentenanwartschaften, die im Versorgungsausgleich relevant sind?
  6. Wie hoch sind die monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten (relevant für Verfahrenswert und VKH-Prüfung)?
  7. Haben Sie bereits einen Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung mit Ihrem Ehegatten oder dessen Anwalt ausgehandelt?
  8. Kennen Sie das Datum der Eheschließung und liegt die Heiratsurkunde vor?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtsgrundlagen

Norm Inhalt
§ 1565 BGB Scheidungsvoraussetzung: Scheitern der Ehe; Trennungsjahr als Regelfall
§ 1565 Abs. 2 BGB Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres nur bei unzumutbarer Härte
§ 1566 Abs. 1 BGB Unwiderlegbare Zerrüttungsvermutung bei 1 Jahr Trennung + beiderseitiger Scheidungsantrag
§ 1566 Abs. 2 BGB Unwiderlegbare Zerrüttungsvermutung bei 3 Jahren Trennung (einseitige Scheidung möglich)
§ 1567 BGB Definition der Trennung; Trennung innerhalb der Ehewohnung möglich
§ 1568 BGB Härteklausel: Scheidungsversagung bei außergewöhnlichen Umständen zum Wohl der Kinder oder des anderen Ehegatten
§ 133 FamFG Antrag auf Ehescheidung; notwendiger Inhalt des Scheidungsantrags
§ 114 FamFG Anwaltszwang in Ehesachen; kein Selbstauftritt
§ 122 FamFG Örtliche Zuständigkeit: gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt; hilfsweise Aufenthalt des Antragsgegners
§ 137 FamFG Verbundverfahren: Scheidung + Folgesachen (Versorgungsausgleich, Unterhalt, Sorge, Zugewinn)
§ 137 Abs. 2 FamFG Versorgungsausgleich von Amts wegen im Verbund
§ 142 FamFG Abtrennung von Folgesachen bei unverhältnismäßiger Verzögerung
§ 43 FamGKG Verfahrenswert bei Ehescheidung: 3-faches monatliches Nettoeinkommen beider Ehegatten
§ 48 FamGKG Verfahrenswert Versorgungsausgleich: 10 % des Dreifachen der monatlichen Nettoeinkommen je auszugleichendem Anrecht
§ 76 FamFG Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen; §§ 114 ff. ZPO entsprechend
§§ 1 ff. VersAusglG Versorgungsausgleich; interne und externe Teilung; Auskunftspflicht der Versorgungsträger
§ 6 VersAusglG Ausschluss oder Einschränkung des Versorgungsausgleichs durch Vereinbarung
Art. 17 EGBGB Anzuwendendes Scheidungsrecht bei Auslandsbezug (Haager Scheidungsübereinkommen, Rom III-VO)

Leitentscheidungen

Gericht Aktenzeichen Datum Kernaussage
Rechtsprechung live prüfen Live-Verifikation erforderlich - keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren

| Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich | - | keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren |

Prüfschema Scheidungsantrag

Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.

Schritt Prüfpunkt Norm Rechtsfolge
1 Ehe wirksam geschlossen? §§ 1303 ff. BGB; PStG Voraussetzung; Nichtehe schließt Scheidung aus
2 Deutsches Recht anwendbar? Art. 17 EGBGB; Rom III-VO Bei Auslandsbezug zuerst Kollisionsrecht prüfen
3 Örtliche Zuständigkeit § 122 FamFG Gemeinsamer Aufenthalt; hilfsweise Aufenthalt des Ag.; hilfsweise des AS.
4 Scheitern der Ehe feststellbar? § 1565 Abs. 1 BGB Unwiderlegbar bei § 1566 Abs. 1 oder 2 BGB; sonst Einzelfallprüfung
5a Trennungsjahr abgelaufen (> 1 Jahr)? § 1566 Abs. 1 BGB Bei beiderseitigem Antrag: Zerrüttung unwiderlegbar
5b Drei Jahre Trennung? § 1566 Abs. 2 BGB Auch einseitig möglich; Zerrüttung unwiderlegbar
Rechtsprechung live prüfen Live-Verifikation erforderlich Live-Verifikation erforderlich keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
6 Härteklausel Versagung? § 1568 BGB Ausnahme: Kindeswohl oder schwere Folgen für Ehegatten; praktisch selten
7 Verbundsachen? § 137 FamFG Versorgungsausgleich von Amts wegen; andere Folgesachen auf Antrag
8 Versorgungsausgleich ausschließbar? § 6 VersAusglG Nur durch notarielle Vereinbarung oder Gerichtsentscheid
9 Anwaltszwang beachtet? § 114 FamFG Muss durch Anwalt gestellt werden; Eigenantrag unzulässig
10 VKH beantragt wenn nötig? § 76 FamFG Gleichzeitig mit Scheidungsantrag möglich

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

Konstellation Empfohlener Weg
Standard — einvernehmlicher Scheidungsantrag Muster einvernehmlich unten; VKH-Antrag beachten
Variante A — einseitiger Antrag nach 3 Jahren Trennung Muster einseitig unten; Haertefall-Ausnahme nicht noetig
Variante B — Haertefall § 1565 Abs. 2 BGB Haertefall-Muster unten; hohe Huerden beachten
Variante C — Versorgungsausgleich ist strittig VA-Ausschluss-Vereinbarung erwaegen; separates VA-Verfahren

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatz-Bausteine

Einvernehmlicher Scheidungsantrag (Muster)

An das Amtsgericht – Familiengericht – [Ort]

SCHEIDUNGSANTRAG

In der Familiensache

[Name Antragsteller/in], [Anschrift]
– Antragsteller/in –
Verfahrensbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin [Name], [Kanzleiadresse]

gegen

[Name Antragsgegner/in], [Anschrift]
– Antragsgegner/in –

beantrage ich namens des/der Antragstellers/in:

Die am [Datum] vor dem Standesamt [Ort] (Eheregister-Nr. [X]) geschlossene
Ehe der Beteiligten wird geschieden.

BEGRÜNDUNG:

I. Sachverhalt
Die Beteiligten haben sich am [Datum] getrennt. Seit diesem Zeitpunkt führen
sie keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr (§ 1567 BGB). Das Trennungsjahr
gemäß § 1565 Abs. 2 BGB ist abgelaufen. Beide Ehegatten beantragen die
Scheidung (§ 1566 Abs. 1 BGB).

II. Zerrüttung
Die Ehe der Beteiligten ist gemäß § 1565 Abs. 1 BGB gescheitert. Die Vermutung
des § 1566 Abs. 1 BGB greift ein: Die Beteiligten leben seit mehr als einem Jahr
getrennt und beantragen beide die Scheidung.

III. Versorgungsausgleich
Es wird beantragt, den Versorgungsausgleich von Amts wegen durchzuführen
(§ 137 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, §§ 1 ff. VersAusglG). Die Beteiligten werden die
erforderlichen Formulare (Fragebogen des Gerichts) unverzüglich ausfüllen.

[Alternativ: Die Beteiligten haben den Versorgungsausgleich notariell ausgeschlossen
(Anlage: Notarielle Vereinbarung vom [Datum], UR-Nr. [X], Notar [Name], [Ort]).
Es wird beantragt, gemäß § 6 VersAusglG von der Durchführung des Versorgungsausgleichs
abzusehen.]

IV. Verfahrenswert
Der Verfahrenswert berechnet sich gemäß § 43 FamGKG:
Monatliches Nettoeinkommen AS: EUR [X]; Ag: EUR [Y]; Summe: EUR [Z].
Dreifacher Betrag: EUR [3 × Z].

[Ort, Datum]
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin [Name]

Anlagen:
- Heiratsurkunde
- ggf. Nachweis Trennungsdatum
- ggf. Notarielle Vereinbarung (VA-Ausschluss)
- ggf. VKH-Antrag und Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Einseitiger Scheidungsantrag (3 Jahre Trennung)

An das Amtsgericht – Familiengericht – [Ort]

SCHEIDUNGSANTRAG

In der Familiensache [...]

beantrage ich namens des/der Antragstellers/in:

Die am [Datum] vor dem Standesamt [Ort] geschlossene Ehe der Beteiligten
wird geschieden.

BEGRÜNDUNG:

I. Sachverhalt
Die Beteiligten leben seit dem [Datum] getrennt, mithin seit mehr als drei Jahren.

II. Zerrüttung
Die unwiderlegliche Vermutung des § 1566 Abs. 2 BGB greift ein: Bei dreijähriger
Trennung gilt die Ehe als unwiderlegbar gescheitert, auch wenn der Antragsgegner/
die Antragsgegnerin der Scheidung nicht zustimmt.

III. Härteklausel
Anhaltspunkte für eine Scheidungsversagung nach § 1568 BGB liegen nicht vor.
Gemeinsame minderjährige Kinder existieren [nicht / deren Belange wurden gesondert
geregelt, s. Anlage]. Eine ungewöhnliche Härte für den anderen Ehegatten ist
nicht dargelegt.

[...]

[Ort, Datum]
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin [Name]

Härtefall-Scheidungsantrag (§ 1565 Abs. 2 BGB)

An das Amtsgericht – Familiengericht – [Ort]

SCHEIDUNGSANTRAG IM HÄRTEFALL

In der Familiensache [...]

beantrage ich namens des/der Antragstellers/in:

1. Die am [Datum] vor dem Standesamt [Ort] geschlossene Ehe der Beteiligten
   wird geschieden.
2. Es wird festgestellt, dass das Trennungsjahr gemäß § 1565 Abs. 2 BGB nicht
   abgewartet werden muss.

BEGRÜNDUNG:

I. Härteklausel § 1565 Abs. 2 BGB
Dem Antragsteller/der Antragstellerin ist die Fortsetzung der Ehe aus folgenden
Gründen nicht zuzumuten:

[Schilderung der Härtefallumstände, z. B.: Der Antragsgegner/die Antragsgegnerin
hat am [Datum] körperliche Gewalt gegen den/die Antragsteller/in ausgeübt.
Es liegt ein Strafanzeigenprotokoll der Polizeiinspektion [X] vom [Datum] vor.
Eine einstweilige Schutzanordnung gemäß § 1 GewSchG wurde vom Amtsgericht [X]
am [Datum] erlassen (Az. [X]).

Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Gewalt die Unzumutbarkeit der Ehefortführung begründet und eine Scheidung
vor Ablauf des Trennungsjahres rechtfertigt.]

[Ort, Datum]
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin [Name]

Anlagen:
- Polizeibericht vom [Datum]
- Beschluss einstweilige Schutzanordnung vom [Datum]
- ärztliche Atteste (Verletzungsdokumentation)

VKH-Antrag

An das Amtsgericht – Familiengericht – [Ort]

ANTRAG AUF VERFAHRENSKOSTENHILFE

In der Familiensache [...]

beantragen wir für den/die Antragsteller/in die Bewilligung von
Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlungsanordnung (§ 76 FamFG iVm § 115 ZPO)
und beiordnen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin [Name] ohne Aufzahlung (§ 121 ZPO).

Anlage: Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse (amtl. Vordruck)

[Ort, Datum]
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin [Name]

--- vor Versand klaeren ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]

Beweislast

Beweisthema Beweislast Beweismittel
Trennungsdatum (streitig) Antragsteller Auszugsnachweis, Ummeldung, Kontoauszüge, Zeugenaussagen, E-Mails
Scheitern der Ehe bei < 1 Jahr Trennung Antragsteller Konkrete Zerrüttungstatsachen, ärztliche Atteste, Strafanzeigen (§ 1565 Abs. 1 BGB)
Härteklausel § 1565 Abs. 2 BGB Antragsteller Polizeiberichte, GewSchG-Beschluss, Atteste, Zeugen
Härteklausel Versagung § 1568 BGB Antragsgegner Nachweis außergewöhnlicher Umstände; praktisch sehr selten erfolgreich
Versorgungsanrechte Versorgungsträger (Auskunftspflicht § 220 FamFG) Amtliche Auskünfte der Rentenkasse, bAV-Anbieter etc.
Nettoeinkommen für Verfahrenswert Beide Ehegatten (§ 43 FamGKG) Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide

Fristen

Frist Inhalt Norm
1 Jahr Mindesttrennungszeit vor einvernehmlicher Scheidung § 1566 Abs. 1 BGB
3 Jahre Mindesttrennungszeit bei einseitiger Scheidung § 1566 Abs. 2 BGB
0 Tage Härteklausel-Scheidung möglich ab Trennung bei Unzumutbarkeit § 1565 Abs. 2 BGB
1 Monat Beschwerde gegen Scheidungsbeschluss § 63 FamFG
2 Wochen Rechtskraftaufschub: Scheidung wird rechtskräftig 2 Wochen nach Beschluss (kein Rechtsmittel) § 116 Abs. 3 FamFG
3 Jahre Verjährung Zugewinnausgleichsanspruch ab Rechtskraft der Scheidung § 1378 Abs. 4 BGB
1 Jahr Ausschlussfrist für Antrag auf nachehelichen Unterhalt (§ 1585c) nach Rechtskraft Prüfen, ob Anschlussvereinbarung nötig

Gegenargumente und Reaktion

Gegenargument Herkunft Reaktion
"Trennungsjahr ist noch nicht voll" Antragsgegner Trennungsdatum sorgfältig belegen; ggf. Härtefall § 1565 Abs. 2 BGB prüfen
"Ehe ist nicht gescheitert — ich will versöhnen" Antragsgegner Bei < 1 Jahr Trennung: Prüfung § 1565 Abs. 1 BGB erforderlich; nach 3 Jahren: § 1566 Abs. 2 BGB greift unwiderleglich
"Härteklausel § 1568 BGB: Scheidung schadet den Kindern" Antragsgegner Extrem hohe Hürde; BVerfG: Versagung nur bei außergewöhnlichen Umständen; reiner Kindeswunsch nicht ausreichend
"Versorgungsausgleich soll ausgeschlossen werden" Mandant/in Nur notariell oder gerichtlich möglich (§ 6 VersAusglG); anwaltliche Vereinbarung reicht nicht
"Ich bekomme kein Anwalt, zu teuer" Mandant/in VKH § 76 FamFG; Rechtsschutzversicherung prüfen
"Abtrennung Versorgungsausgleich verlangt" Antragsgegner Nur bei unangemessener Verzögerung (§ 142 FamFG); Auskunftspflicht der Versorgungsträger muss erfüllt sein
"Keine Zuständigkeit des deutschen Gerichts" Antragsgegner Art. 17 EGBGB + Brüssel IIb-VO (EU) prüfen; § 98 FamFG bei Ausländern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

Streitwert und Kosten

Verfahrenswert Ehescheidung (§ 43 FamGKG):
3 × (monatliches Nettoeinkommen beider Ehegatten zusammen), mindestens EUR 3.000.
Beispiel: AS: EUR 3.000 netto/Monat + Ag: EUR 2.500 netto/Monat = EUR 5.500 × 3 = EUR 16.500 Verfahrenswert.

Gerichtsgebühren (GKG/FamGKG):
Aus Verfahrenswert EUR 16.500: Gerichtsgebühr 2.0 (Nr. 1110 KV FamGKG) = ca. EUR 486.
Bei einvernehmlicher Scheidung Ermäßigung möglich.

Verfahrenswert Versorgungsausgleich (§ 48 FamGKG):
10 % des Dreifachen der monatlichen Nettoeinkommen je auszugleichendem Anrecht.
Für 2 Anrechte à EUR 16.500: EUR 1.650 × 2 = EUR 3.300 Gesamtzuschlag.

Anwaltsgebühren (RVG, vereinfacht):

  • Verfahrensgebühr 1.3 VV RVG aus EUR 16.500 = ca. EUR 840
  • Terminsgebühr 1.2 VV RVG = ca. EUR 775
  • ggf. Einigungsgebühr aus Folgesachen
  • Jeder Ehegatte trägt seine Anwaltskosten; Gerichtskosten werden häufig geteilt.

VKH: Bewilligungsfähig bei Einkommen unter Pfändungsfreigrenze; Anwaltszwang macht VKH praktisch unerlässlich.

Strategische Empfehlung

Situation Empfehlung Begründung
Einvernehmliche Scheidung, Trennungsjahr abgelaufen Scheidungsfolgenvereinbarung notariell vorab; dann gemeinsamer Antrag § 1566 Abs. 1 BGB Günstigste und schnellste Variante; ein Anwalt für AS
Streitige Scheidung, < 3 Jahre Trennung Trennungsdatum minutiös dokumentieren; auf Jahrestag warten; ggf. VA-Ausschluss verhandeln Verfahrensrisiko bei Streit über Trennungsdatum minimieren
Streitige Scheidung, > 3 Jahre Trennung § 1566 Abs. 2 BGB: Sofortige Klage möglich; § 1568 BGB-Einwand des Ag. abwehren Antragsgegner kann Scheidung nicht länger verhindern
Häusliche Gewalt / akute Gefährdung Gleichzeitig: GewSchG-Antrag + Härteklausel § 1565 Abs. 2 BGB + einstweilige Anordnung VA Schutz geht vor Verfahrensgeschwindigkeit
Komplexer VA (bAV, Beamtenpension, Auslandsanrechte) VA frühzeitig mit Versorgungsträgern klären; ggf. Sachverständiger; Abtrennung § 142 FamFG nur als Notlösung VA-Fehler führen zu teuren Abänderungsverfahren
Mandant mit geringem Einkommen VKH-Antrag gleichzeitig; Rechtsschutzversicherung prüfen § 76 FamFG; Zugang zum Anwaltszwang-Verfahren sichern

Anschluss-Skills

  • fachanwalt-familienrecht-duesseldorfer-tabelle-unterhalt — Kindes- und Ehegattenunterhalt nach der Scheidung
  • fachanwalt-familienrecht-mediation-156-famfg-cochemer — Mediationsalternative bei Hochkonflikt-Trennungen
  • fachanwalt-familienrecht-umgangsregelung-mustervorlagen — Sorge- und Umgangsregelungen im Scheidungsverbund
  • fachanwalt-familienrecht-sbgg-personenstandswechsel-folgen — Personenstandsänderungen im Kontext der Scheidung

Quellen

  • § 1565 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1565.html
  • § 1566 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1566.html
  • § 133 FamFG: https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__133.html
  • § 137 FamFG (Verbund): https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__137.html
  • § 43 FamGKG: https://www.gesetze-im-internet.de/famgkg/__43.html
  • VersAusglG: https://www.gesetze-im-internet.de/versausglg/
  • BGH XII ZB 277/12: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=XII%20ZB%20277/12
  • BGH XII ZB 607/15: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=XII%20ZB%20607/15

<!-- AUDIT 27.05.2026 | Bundle 022 | Task 1 Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. Status: WRONG_TOPIC + falsches Datum und betrifft ehebedingte Nachteile nach § 1578b BGB (nachehelicher Unterhalt) – nicht Abtrennung des Versorgungsausgleichs nach § 142 FamFG. Maßnahme: Zeile aus Leitentscheidungen-Tabelle gelöscht. Hinweis: Die Abtrennung von Folgesachen ist in § 140 FamFG geregelt (nicht § 142 FamFG). -->

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