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Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle

Kindes- und Ehegattenunterhalt nach Duesseldorfer Tabelle berechnen: Praktische Berechnungsaufgabe mit konkreten Einkommensdaten. Normen: §§ 1601 ff. BGB, § 1605 BGB (Selbstauskunft), § 1613 BGB (Verzug). Prüfraster: Bereinigtes Nettoeinkommen (5%-Pauschale Berufsaufwendungen, Schulden, Vorsorge, Krankenversicherung), Selbstbehalt, Mangelfaelle, Erwerbstätigenbonus, Halbteilungsgrundsatz, fiktives Einkommen. Output Unterhalts-Berechnung Schritt für Schritt. Abgrenzung: Strategische Beratung siehe fachanwalt-familienrecht-unterhaltsberechnung; Abbaenderungsklage siehe fachanwalt-familienrecht-duesseldorfer-tabelle-unterhalt.

ID: de.family.unterhalt-duesseldorfer-tabelle Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle

Zweck

Konkrete Berechnung von Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt — das Kernwerkzeug der familienrechtlichen Praxis.

Eingaben

  • Nettoeinkommen Unterhaltsschuldner (zwölf Monatsabrechnungen plus Jahressonderzahlungen)
  • Nettoeinkommen Unterhaltsberechtigter (bei Ehegattenunterhalt)
  • Anzahl und Alter der Kinder
  • Vorsorgeaufwendungen Krankenversicherung Berufsunfähigkeit
  • Schulden mit Tilgungsplan (nur ehebedingte oder berufsbedingte regelmäßig anerkannt)
  • Berufsbedingte Aufwendungen (Pauschale fünf Prozent oder Einzelnachweis)
  • Wohnvorteil bei selbstgenutzter Immobilie

Berechnungsraster Kindesunterhalt

Schritt 1 — Bereinigtes Nettoeinkommen

Bruttoeinkommen
- Lohnsteuer Soli Kirchensteuer
- Sozialversicherung
- Berufsbedingte Aufwendungen (fünf Prozent pauschal max EUR 150 pro Monat)
- Krankenversicherung (privat oder gesetzlicher Anteil)
- Altersvorsorge (bis vier Prozent Brutto plus gesetzlich)
- Anerkannte Verbindlichkeiten
= bereinigtes Nettoeinkommen

Schritt 2 — Tabellenstufe

Die Düsseldorfer Tabelle (Fassung aktuelles Jahr) staffelt nach Einkommen und Alter:

  • Altersstufe 1: null bis fünf Jahre
  • Altersstufe 2: sechs bis elf Jahre
  • Altersstufe 3: zwölf bis siebzehn Jahre
  • Altersstufe 4: ab achtzehn Jahre

Mindestunterhalt 2026 nach § 1612a BGB (ab 01.01.2026): EUR 486 (0-5), EUR 558 (6-11), EUR 653 (12-17). Rechtsgrundlage: Siebte Mindestunterhaltsverordnung vom 15.11.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 359). Aktuelle Tabelle stets über olg-duesseldorf.nrw.de verifizieren.

Schritt 3 — Kindergeld-Anrechnung

  • Beim minderjährigen Kind hälftige Anrechnung auf Barunterhalt (§ 1612b Abs. 1 BGB).
  • Beim volljährigen Kind volle Anrechnung.

Schritt 4 — Selbstbehalt

  • Notwendiger Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern und privilegierten Volljährigen
  • Angemessener Selbstbehalt gegenüber nicht privilegierten Volljährigen und Ehegatten

Stand Düsseldorfer Tabelle 2026 (ab 01.01.2026): Selbstbehalt unverändert ggü. 2025; notwendiger Selbstbehalt ggü. minderjährigen Kindern EUR 1.450 erwerbstätig / EUR 1.200 nichterwerbstätig (Quelle: OLG Düsseldorf, Pressemitteilung vom 01.12.2025). Sätze gegenüber Ehegatten und volljährigen Kindern der aktuellen Tabelle entnehmen.

Bei Unterschreitung des Selbstbehalts Mangelfallberechnung mit anteiliger Quotelung aller Unterhaltsansprüche.

Trennungsunterhalt § 1361 BGB

Halbteilungsgrundsatz

Trennungsunterhalt = drei Siebtel (Erwerbstaetigenbonus eingerechnet)
des Differenz-Nettoeinkommens

Beim Erwerbstaetigenbonus: jeweils ein Siebtel des eigenen Erwerbseinkommens bleibt frei.

Bedarfsdeckung

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Eigeneinkommen anrechnen.
  • Wohnvorteil bewerten.

Nachehelicher Unterhalt §§ 1569 ff. BGB

Anspruchsgrundlagen

  • § 1570 Betreuungsunterhalt (Kind unter drei Jahre Basisanspruch)
  • § 1571 Alter
  • § 1572 Krankheit
  • § 1573 Erwerbslosigkeit / Aufstockung
  • § 1575 Ausbildungsunterhalt

Befristung und Herabsetzung § 1578b BGB

  • Ehebedingte Nachteile prüfen
  • Dauer der Ehe
  • Pflege gemeinsamer Kinder
  • Karriere-Knick

Erwerbsobliegenheit

  • Nach Trennungsphase Erwerbsobliegenheit prüfen
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Auskunftsanspruch § 1605 BGB

  • Beidseitig alle zwei Jahre
  • Belege: Lohnsteuerbescheinigung Steuerbescheid Selbstständige drei Jahresabschlüsse
  • Bei Selbstauskunfts-Verweigerung Stufenklage § 254 ZPO

Verzug § 1613 BGB

  • Rückwirkend nur ab Aufforderung zur Auskunft / Zahlung
  • Daher früh und schriftlich auffordern (Mahnschreiben mit Auskunftsanforderung)

Sonderbedarf und Mehrbedarf

  • Mehrbedarf (Kindergarten Nachhilfe Krankenkosten) zusätzlich
  • Sonderbedarf (Konfirmation Klassenfahrt) einmalig § 1613 Abs. 2 BGB

Ausgabe

  • unterhaltsberechnung.md mit jeder Berechnungsstufe nachvollziehbar
  • Bedarfsrechner-Tabelle pro Berechtigtem
  • Selbstbehaltsprüfung mit Mangelfall-Logik
  • Fristen-Eintrag für nächste Auskunftsanfrage
  • Quellenverzeichnis: aktuelle Düsseldorfer Tabelle (2026, OLG Düsseldorf, Pressemitteilung 01.12.2025), BGH XII. Zivilsenat (z.B. BGH XII ZB 148/24 vom 22.01.2025 zum Elternunterhalt-Selbstbehalt), Wendl/Dose

Hinweis

Detaillierte Sonderfälle (Auslandsbezug fiktives Einkommen Selbstständige Wohnvorteil PKW-Nutzung GmbH-Geschäftsführer-Gehalt) erfordern Fachanwalts-Expertise.

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