Externe harte Patronatserklärung
Workflow-Skill zu patronatserklaerung extern hart erzeugen. Nutzt Normtext, Nutzerangaben und verifizierte Quellen; Rechtsprechung nur nach Live-Pruefung mit Gericht, Datum und Aktenzeichen.
Externe harte Patronatserklärung
Wirkung
Die externe harte Patronatserklärung ist eine rechtsverbindliche Zusicherung des Patrons gegenüber dem Begueneten (typisch der Gesellschaft selbst oder ihren Gläubigern) finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen damit die Begueneten ihren Verpflichtungen nachkommen kann.
Im Gegensatz zur internen und zur weichen Patronatserklärung ist sie:
- Schriftlich und rechtsverbindlich.
- Mit konkretem Inhalt (Höhe Bedingungen Laufzeit).
- Direkt durchsetzbar durch die Gesellschaft (oder ihre Gläubiger als Drittberechtigte wenn vereinbart).
- Insolvenzfest — die Verpflichtung des Patrons bleibt auch im Insolvenzfall der Gesellschaft bestehen.
Voraussetzungen für Berücksichtigung im Status
- Höhe des Verpflichtungsumfangs konkret beziffert.
- Bonität des Patrons (er muss leistungsfähig sein — Bonitätsnachweis erforderlich).
- Insolvenzfeste Klausel: der Patron verzichtet darauf seine Forderung gegen die Gesellschaft im Insolvenzfall geltend zu machen.
- Unwiderruflichkeit während der Laufzeit der Prognose.
Mustervorlage
PATRONATSERKLAERUNG
zwischen
[Vor- und Nachname Patron]
[Anschrift]
- im Folgenden "der Patron" -
und
[Firma der Gesellschaft]
vertreten durch ihre(n) Geschäftsführer(in)
[Name]
[Anschrift]
Handelsregister AG [...] HRB [...]
- im Folgenden "die Gesellschaft" -
1. Praeambel
Die Gesellschaft befindet sich in einer wirtschaftlich angespannten Lage.
Die Geschäftsführung hat eine Fortbestehensprognose nach § 19 Abs. 2 InsO
erstellt aus der sich ergibt dass die Gesellschaft für die nächsten zwölf
Monate eine überwiegende Wahrscheinlichkeit zur Fortfuehrung nur unter
Inanspruchnahme dieser Patronatserklärung aufweist.
Der Patron wünscht die Fortfuehrung der Gesellschaft zu unterstützen.
2. Erklärung des Patrons
2.1 Der Patron verpflichtet sich gegenüber der Gesellschaft auf erstes
schriftliches Anfordern hin saemtliche Mittel zur Verfügung zu stellen die
zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen der Gesellschaft erforderlich
sind soweit diese aus eigenen Mitteln nicht aufgebracht werden können.
2.2 Die Verpflichtung gilt bis zu einem Höchstbetrag von
[Betrag in EUR] EUR (in Worten ___________________)
2.3 Die Verpflichtung gilt für den Zeitraum vom [Beginn] bis zum [Ende].
Die Mindestlaufzeit betraegt zwölf Monate ab Unterzeichnung; sie verlängert
sich automatisch um jeweils sechs Monate sofern nicht spaetestens drei Monate
vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
3. Insolvenzfestigkeit
3.1 Der Patron verzichtet darauf Forderungen die ihm gegen die Gesellschaft
aus der Erfüllung dieser Patronatserklärung zustehen sollten im Fall einer
Insolvenz der Gesellschaft als Insolvenzforderung anzumelden.
3.2 Der Patron erklärt hilfsweise dass solche Forderungen — sollten sie
entstehen — den Forderungen aller anderen Gläubiger der Gesellschaft im
Range nachgehen (qualifizierter Rangrücktritt im Sinne von § 19 Abs. 2 S. 2
InsO).
3.3 Diese Verzichtserklärung ist unwiderruflich.
4. Bonitätsnachweis
Der Patron weist seine Leistungsfähigkeit durch folgende beigefuegte
Unterlagen nach:
- Aktueller Vermögensstatus zum [Datum]
- Bonitätsbescheinigung der Hausbank vom [Datum]
- [weitere Belege]
5. Direktdurchgriff für Gläubiger der Gesellschaft
5.1 Die Gesellschaft kann diese Patronatserklärung Gläubigern und
Lieferanten gegenüber offenlegen und als Sicherheit benennen.
5.2 [optional] Gläubiger der Gesellschaft können unmittelbar Erfüllung
vom Patron verlangen wenn die Gesellschaft ihrer Verpflichtung nicht
nachkommt.
6. Form und Wirksamkeit
6.1 Schriftform ist Wirksamkeitsvoraussetzung.
6.2 Änderungen Ergänzungen und Aufhebungen bedürfen der Schriftform.
6.3 Gerichtsstand: [Sitz der Gesellschaft].
[Ort], [Datum]
___________________________
[Patron]
___________________________
[Geschäftsführer]
für die Gesellschaft
Wichtige Hinweise
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Eine harte externe Patronatserklärung wirkt als eigene Verpflichtung des Patrons gegenüber der Gesellschaft oder ggue Gläubigern. Sie ist im Status der Gesellschaft als Aktivposten (Forderung gegen den Patron) zu berücksichtigen.
Insolvenzanfechtung
Wenn der Patron später selbst in Insolvenz gerät kann die Patronatserklärung als anfechtbar behandelt werden wenn sie kurz vor seiner Insolvenz erfolgt ist. Daher Bonität des Patrons kritisch.
Steuerrechtliche Folge beim Patron
Die Patronatszahlung an die Gesellschaft ist beim Patron regelmäßig nicht abzugsfähig als Einkommensteuer-Aufwand — sondern oft als verdeckte Einlage zu betrachten (verlangt Bewertung prüfen mit Steuerberater).
Comfortletter NICHT ausreichend
Eine weiche Patronatserklärung (Comfortletter, "Best Effort"-Erklärung) genügt nicht für die Berücksichtigung im Status. Sie wirkt nur reputationell.
Ausgabe
patronatserklaerung-extern-hart.docxund PDF.- Hinweis Patron Bonität prüfen.
- Eintragung im Sanierungsbausteine-Tracker mit Status: zur Unterschrift bereitgestellt.
- Wiedervorlage in einer Woche zur Prüfung ob unterschrieben.
Aktuelle Leitentscheidungen — Patronatserklaerung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Paragrafenkette Patronatserklaerung
§ 19 Abs. 2 InsO (Fortbestehensprognose — externe Unternehmenssiherung) → § 311 BGB (Schuldrechtlicher Vertrag Patronatserklaerung) → § 241 Abs. 2 BGB (Schutzpflichten) → § 765 BGB analog (Buergschaft-Aspekte)
Triage — Patronatserklaerung-Pruefung
- Hard oder soft? Harte externe Patronatserklaerung = klagbarer Anspruch; weiche = kein Status-Effekt.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Unwiderruflich? Widerrufliche Erklaerung reicht nicht fuer Ueberschuldungsstatus.
- Patron bonitaer? Aktuelle Bonitats-Pruefung des Patrons erforderlich.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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