Expert Calls und Transkripte
Anwalt wertet Management Presentations Expert Calls und Verhandlungstranskripte für DD und SPA-Vorbereitung aus. Normen §§ 311 241 BGB Vorvertragspflichten Geheimhaltungsvereinbarungen NDA. Prüfraster Kernaussagen-Extrakt Widerspruecheprüfung DD-Relevanz-Mapping SPA-Anker. Output Transkript-Zusammenfassung Key-Points-Liste DD-Fundstellen. Abgrenzung zu datenraum-gap-clean-room (Datenmaterial) und due-diligence-legal (Rechtsprüfung).
Expert Calls und Transkripte
Zweck
Bereitet Management Presentations, Expert Calls und Transkripte für DD und SPA-Verhandlung auf.
Arbeitsmodus
- Einwilligung und Vertraulichkeit vor Transkription prüfen.
- Call-Notizen nach Workstream und Quelle strukturieren.
- Mundliche Aussagen mit Datenraumbelegen verknuepfen.
- Unbelegte Aussagen als Follow-up in Q&A überführen.
Rote Schwellen
- Keine Zustimmung zur Aufzeichnung.
- Geschäftsgeheimnisse in falschem Kanal.
- Mundliche Aussage wird ohne Verifikation als Tatsache genutzt.
Standardausgabe
- Kurze Deal-Karte mit Phase, Rolle, Owner, Frist, Risiko, nächster Aktion und Freigabegrad.
- Belegkette: Quelle, Dokument, Datum, Version, Fundstelle oder Datenraum-ID.
- Offene Punkte als
TODOmit Owner und Eskalationsstufe. - Bei hohem Risiko immer Human-in-the-loop und Senior Review verlangen.
Übergabe an andere Skills
- Komplexe Eingänge zuerst an
mittelstand-corporate-ma-kommandocenterzurückspielen. - Datenraum-, DD- und Vertragsfragen mit Q&A, Disclosure und Reporting verknüpfen.
- Register-, Steuer-, Regulatory- und Restrukturierungspunkte als getrennte Workstreams führen.
Vorlagen
- assets/templates/expert-call-note.md
- assets/templates/transcript-consent-log.md
Triage
- Handelt es sich um eine Management Presentation, einen Expert Call mit Sachverstaendigem oder ein Kunden-Interview?
- Ist das Transkript fuer SPA-Garantien oder fuer Disclosure-Zwecke relevant?
- Liegt eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) fuer den Expert Call vor?
- Handelt es sich um einen Expert Call mit Personen, die moeglicherweise Insiderinformationen haben (boersennotiertes Unternehmen)?
Zentrale Rechtsgrundlagen
- §§ 17-18 GeschGehG — Vertraulichkeit in Expert Calls: Informationen sind Geschaeftsgeheimnisse; Grundlage muss NDA sein
- Art. 7, 10 MAR — Expert Calls mit Management boersennotierter Zielgesellschaft: koennen Insiderinformationen uebertragen; Expert muss auf MAR-Pflichten hingewiesen werden
- § 101 UrhG — Transkription: urheberrechtliche Fragen bei automatisierter Transkription
- §§ 201 StGB — unbefugte Tonbandaufnahmen im Gespraech sind strafbar; Einwilligung aller Teilnehmer erforderlich
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Schritt-fuer-Schritt-Workflow
- Einwilligung sichern: alle Teilnehmer muessen Aufzeichnung genehmigen; bei boersennotierten Gesellschaften: MAR-Hinweis
- Expert Call vorbereiten: Frageliste, Due-Diligence-Scope, Vertraulichkeitsstufe
- Transkription und Zusammenfassung: Key Statements extrahieren; Material-Statements fuer SPA-Garantien oder Disclosure kennzeichnen
- Insiderliste pruefen: bei boersennotiertem Zielobjekt: Teilnehmer in Insiderliste (Art. 18 MAR) eintragen
- Integration in DD-Report: Key Findings aus Expert Call in Workstream-Findings einpflegen
Rote Schwellen
- Aufzeichnung ohne Einwilligung: § 201 StGB strafbar; Beweismittel unverwertbar
- Expert Call mit Insider ohne MAR-Protokoll: Aufsichtsrisiko
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