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Handelsregisteranmeldung Kapitalerhöhung

Handelsregisteranmeldung nach Kapitalerhohung durch Wandlung vorbereiten. § 57 GmbHG Anmeldepflicht §§ 54 55 GmbHG Kapitalerhohung. Prüfraster: Anmeldungsinhalt Unterlagen Notar Einreichungspflicht Eintragungsvoraussetzungen. Output: Anmeldungsentwurf Unterlagencheckliste. Abgrenzung: nicht für Gesellschafterliste (gesellschafterliste-aktualisieren).

ID: bef8083d-f85e-405b-ac17-f330bd20a83b Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-15
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Handelsregisteranmeldung Kapitalerhöhung

Zweck

Dieser Skill begleitet die Handelsregisteranmeldung der Kapitalerhöhung nach vollzogener Wandlung. Er prüft die Vollständigkeit der Unterlagen, koordiniert mit dem Notar und verfolgt den Eintragungsprozess. Phase D des Lebenszyklus.

Eingaben

  • Vollständiges Notar-Paket (aus notar-paket-uebermittlung)
  • Zuständiges Amtsgericht / Handelsregister (nach Sitz der Gesellschaft)
  • Handelsregisternummer (HRB)
  • Beauftragter Notar

Rechtlicher Rahmen

Primärnormen

  • § 57 GmbHG (Anmeldung der Kapitalerhöhung: durch Geschäftsführerin, notarielle Beglaubigung)
  • § 57a GmbHG (Inhalt der Anmeldung: neue Gesellschafterliste, Nachweis Sacheinlage)
  • § 9c GmbHG (Prüfung durch das Registergericht – materielle Prüfung)
  • § 382 FamFG (Registerverfahren – Bearbeitungsfrist)
  • § 19 GwG (Transparenzregister-Anmeldepflicht nach HR-Änderung)

Rechtsprechung

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Vorgehen

1. Einreichung beim Handelsregister

Der Notar reicht die Anmeldung inklusive aller Anlagen elektronisch über das ERV (Elektronischer Rechtsverkehr) beim zuständigen Amtsgericht ein. Kosten: nach GNotKG (Eintragungsgebühr + Notargebühr).

2. Standardunterlagen Anmeldung § 57 GmbHG

a) Beschluss über Kapitalerhöhung (notariell beurkundet) b) Übernahmeerklärung Lender (notariell beurkundet) c) Sacheinlagebericht d) Neue Gesellschafterliste (§ 40 GmbHG) e) Versicherung der Geschäftsführerin nach § 8 Abs. 3 GmbHG (keine Hindernisse) f) Anmeldungstext (von Notar vorbereitet, notariell beglaubigt)

3. Prüfung durch Registergericht (§ 9c GmbHG)

Registergericht prüft: formelle Voraussetzungen (Beschluss, Beurkundung, Unterlagen), materielle Voraussetzungen (Werthaltigkeit Sacheinlage), Vollständigkeit Gesellschafterliste. Häufige Beanstandungen: fehlende Angaben in Gesellschafterliste, unzureichender Sacheinlagebericht, formelle Mängel im Beschluss.

4. Bearbeitungsdauer

Standard: zwei bis acht Wochen. Überlastete Gerichte (z. B. AG Charlottenburg/Berlin): bis zu zwölf Wochen. Beschleunigte Eintragung auf Antrag bei wirtschaftlichem Interesse (§ 381 FamFG).

5. Nach Eintragung

Eintragungsbenachrichtigung an alle Parteien. Gesellschafterliste jetzt im elektronischen HR abrufbar. Lender hat volle Gesellschafterrechte (§ 16 GmbHG).

6. Transparenzregister-Folge-Meldung (§ 19 GwG)

Unmittelbar nach HR-Eintragung: Prüfung ob Lender wirtschaftlich Berechtigter (mehr als 25 % nach Kapitalerhöhung). Falls ja: Meldung an Transparenzregister (www.transparenzregister.de). Frist: unverzüglich.

Häufige Beanstandungsgründe und Abhilfen

Beanstandung Abhilfe
Gesellschafterliste unvollständig (fehlendes Geburtsdatum) Liste korrigieren und neu einreichen
Sacheinlagebericht ohne Werthaltigkeitsbegründung Ergänzte Fassung nachreichen
Übernahmeerklärung ohne notarielle Beurkundung Erneute Beurkundung erforderlich
Beschluss ohne Satzungsänderungstext Beschluss nachbeurkunden
Versicherung Geschäftsführerin fehlt Nachreich der Versicherung

Risiken und Red Flags

Konstellation Rot Orange Grün
Registergericht beanstandet Sacheinlagebericht Verzögerung, Nachbesserung Eine Beanstandung Keine Beanstandung
Bearbeitungsdauer über zwölf Wochen Gesellschafterrechte Lender verzögert Acht bis zwölf Wochen Unter acht Wochen
Transparenzregister vergessen § 56 GwG-Bußgeld bis EUR 150000 Frist läuft Unmittelbar gemeldet
Notar-Fehler in Unterlagen Rücknahme und Neueinreichung Kleiner Formfehler Alle Unterlagen korrekt

Querverweise

  • wandeldarlehen-lebenszyklus/skills/notar-paket-uebermittlung/SKILL.md
  • wandeldarlehen-lebenszyklus/skills/gesellschafterliste-aktualisieren/SKILL.md
  • wandeldarlehen-lebenszyklus/skills/post-eintragung-checkliste/SKILL.md

Quellen und Updates

Stand: 05/2026. Bei Änderung GmbHG §§ 57/9c oder FamFG aktualisieren.

Vertiefung — Aktuelle Rechtsprechung

Leitsatz-Zitate

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Normen-Ergänzung

§ 57 GmbHG (Anmeldung Kapitalerhöhung zum Handelsregister) → § 57a GmbHG (vereinfachte Kapitalerhöhung) → § 12 HGB i.V.m. §§ 374 ff. FamFG (elektronische Anmeldung) → § 56 Abs. 2 GmbHG (Sacheinlagebericht) → § 8 HGB (Inhalt Handelsregisteranmeldung)

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