Handelsregisteranmeldung Kapitalerhöhung
Handelsregisteranmeldung nach Kapitalerhohung durch Wandlung vorbereiten. § 57 GmbHG Anmeldepflicht §§ 54 55 GmbHG Kapitalerhohung. Prüfraster: Anmeldungsinhalt Unterlagen Notar Einreichungspflicht Eintragungsvoraussetzungen. Output: Anmeldungsentwurf Unterlagencheckliste. Abgrenzung: nicht für Gesellschafterliste (gesellschafterliste-aktualisieren).
Handelsregisteranmeldung Kapitalerhöhung
Zweck
Dieser Skill begleitet die Handelsregisteranmeldung der Kapitalerhöhung nach vollzogener Wandlung. Er prüft die Vollständigkeit der Unterlagen, koordiniert mit dem Notar und verfolgt den Eintragungsprozess. Phase D des Lebenszyklus.
Eingaben
- Vollständiges Notar-Paket (aus
notar-paket-uebermittlung) - Zuständiges Amtsgericht / Handelsregister (nach Sitz der Gesellschaft)
- Handelsregisternummer (HRB)
- Beauftragter Notar
Rechtlicher Rahmen
Primärnormen
- § 57 GmbHG (Anmeldung der Kapitalerhöhung: durch Geschäftsführerin, notarielle Beglaubigung)
- § 57a GmbHG (Inhalt der Anmeldung: neue Gesellschafterliste, Nachweis Sacheinlage)
- § 9c GmbHG (Prüfung durch das Registergericht – materielle Prüfung)
- § 382 FamFG (Registerverfahren – Bearbeitungsfrist)
- § 19 GwG (Transparenzregister-Anmeldepflicht nach HR-Änderung)
Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Vorgehen
1. Einreichung beim Handelsregister
Der Notar reicht die Anmeldung inklusive aller Anlagen elektronisch über das ERV (Elektronischer Rechtsverkehr) beim zuständigen Amtsgericht ein. Kosten: nach GNotKG (Eintragungsgebühr + Notargebühr).
2. Standardunterlagen Anmeldung § 57 GmbHG
a) Beschluss über Kapitalerhöhung (notariell beurkundet) b) Übernahmeerklärung Lender (notariell beurkundet) c) Sacheinlagebericht d) Neue Gesellschafterliste (§ 40 GmbHG) e) Versicherung der Geschäftsführerin nach § 8 Abs. 3 GmbHG (keine Hindernisse) f) Anmeldungstext (von Notar vorbereitet, notariell beglaubigt)
3. Prüfung durch Registergericht (§ 9c GmbHG)
Registergericht prüft: formelle Voraussetzungen (Beschluss, Beurkundung, Unterlagen), materielle Voraussetzungen (Werthaltigkeit Sacheinlage), Vollständigkeit Gesellschafterliste. Häufige Beanstandungen: fehlende Angaben in Gesellschafterliste, unzureichender Sacheinlagebericht, formelle Mängel im Beschluss.
4. Bearbeitungsdauer
Standard: zwei bis acht Wochen. Überlastete Gerichte (z. B. AG Charlottenburg/Berlin): bis zu zwölf Wochen. Beschleunigte Eintragung auf Antrag bei wirtschaftlichem Interesse (§ 381 FamFG).
5. Nach Eintragung
Eintragungsbenachrichtigung an alle Parteien. Gesellschafterliste jetzt im elektronischen HR abrufbar. Lender hat volle Gesellschafterrechte (§ 16 GmbHG).
6. Transparenzregister-Folge-Meldung (§ 19 GwG)
Unmittelbar nach HR-Eintragung: Prüfung ob Lender wirtschaftlich Berechtigter (mehr als 25 % nach Kapitalerhöhung). Falls ja: Meldung an Transparenzregister (www.transparenzregister.de). Frist: unverzüglich.
Häufige Beanstandungsgründe und Abhilfen
| Beanstandung | Abhilfe |
|---|---|
| Gesellschafterliste unvollständig (fehlendes Geburtsdatum) | Liste korrigieren und neu einreichen |
| Sacheinlagebericht ohne Werthaltigkeitsbegründung | Ergänzte Fassung nachreichen |
| Übernahmeerklärung ohne notarielle Beurkundung | Erneute Beurkundung erforderlich |
| Beschluss ohne Satzungsänderungstext | Beschluss nachbeurkunden |
| Versicherung Geschäftsführerin fehlt | Nachreich der Versicherung |
Risiken und Red Flags
| Konstellation | Rot | Orange | Grün |
|---|---|---|---|
| Registergericht beanstandet Sacheinlagebericht | Verzögerung, Nachbesserung | Eine Beanstandung | Keine Beanstandung |
| Bearbeitungsdauer über zwölf Wochen | Gesellschafterrechte Lender verzögert | Acht bis zwölf Wochen | Unter acht Wochen |
| Transparenzregister vergessen | § 56 GwG-Bußgeld bis EUR 150000 | Frist läuft | Unmittelbar gemeldet |
| Notar-Fehler in Unterlagen | Rücknahme und Neueinreichung | Kleiner Formfehler | Alle Unterlagen korrekt |
Querverweise
wandeldarlehen-lebenszyklus/skills/notar-paket-uebermittlung/SKILL.mdwandeldarlehen-lebenszyklus/skills/gesellschafterliste-aktualisieren/SKILL.mdwandeldarlehen-lebenszyklus/skills/post-eintragung-checkliste/SKILL.md
Quellen und Updates
Stand: 05/2026. Bei Änderung GmbHG §§ 57/9c oder FamFG aktualisieren.
Vertiefung — Aktuelle Rechtsprechung
Leitsatz-Zitate
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Normen-Ergänzung
§ 57 GmbHG (Anmeldung Kapitalerhöhung zum Handelsregister) → § 57a GmbHG (vereinfachte Kapitalerhöhung) → § 12 HGB i.V.m. §§ 374 ff. FamFG (elektronische Anmeldung) → § 56 Abs. 2 GmbHG (Sacheinlagebericht) → § 8 HGB (Inhalt Handelsregisteranmeldung)
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