Q&A und Information Requests
Q&A-Prozess und Information Requests in der Due Diligence steuern: Anwendungsfall Deal-Team muss aus DD-Analyse gezielte Fragen an Verkaeufer formulieren, priorisieren und Antworten gegen Datenraum-Belege prüfen. SPA Due Diligence Prozess, MAR Vertraulichkeit. Prüfraster Fragen nach Workstream und Prioritaet kategorisieren, Antworten-Qualitaet bewerten, unzureichende Antworten nachfassen, Strategieschutz bei Frageformulierung. Output Q&A-Tracker mit offenen, beantworteten und eskalationsbedürftigen Fragen. Abgrenzung zu Datenraum-Gap-Clean-Room und zu DD-Reporting.
Q&A und Information Requests
Zweck
Erzeugt und verwaltet Q&A-Prozess, Information Request Lists, Follow-ups und Antwortqualität.
Arbeitsmodus
- Aus DD-Lücken gezielte Fragen ableiten.
- Fragen nach Workstream, Prioritaet, Owner und Deal-Auswirkung sortieren.
- Antworten gegen Datenraumbelege prüfen.
- Unzureichende Antworten nachfassen.
Rote Schwellen
- Frage verraet Strategie unnoetig.
- Antwort ohne Beleg wird als erledigt markiert.
- Q&A enthält Clean-Room-Information in offenem Bereich.
Standardausgabe
- Kurze Deal-Karte mit Phase, Rolle, Owner, Frist, Risiko, nächster Aktion und Freigabegrad.
- Belegkette: Quelle, Dokument, Datum, Version, Fundstelle oder Datenraum-ID.
- Offene Punkte als
TODOmit Owner und Eskalationsstufe. - Bei hohem Risiko immer Human-in-the-loop und Senior Review verlangen.
Übergabe an andere Skills
- Komplexe Eingänge zuerst an
grosskanzlei-corporate-ma-kommandocenterzurückspielen. - Datenraum-, DD- und Vertragsfragen mit Q&A, Disclosure und Reporting verknüpfen.
- Register-, Steuer-, Regulatory- und Restrukturierungspunkte als getrennte Workstreams führen.
Vorlagen
- assets/templates/qa-register.md
- assets/templates/information-request-list.md
Rechtliche Einbettung und Praxiswissen
Normen und Quellen im M&A-Kontext
- § 43a BRAO — anwaltliche Sorgfaltspflichten: vollstaendige Mandatsfuehrung; Unterlassen kann Haftung ausloesen
- §§ 675, 280 BGB — Beratungsvertrag und Schadensersatz: Anwalt haftet bei Pflichtverletzung; gilt auch fuer Organisation und Kommunikation
- § 2 GmbHG; § 15 GmbHG — gesellschaftsrechtliche Grundlagen GmbH: relevant fuer alle Corporate-Mandate
- §§ 29-33 HGB — Handelsregisterpublizitaet: Wissen ueber eintragungspflichtige Tatsachen wird konstruktiv zugerechnet
Leitsaetze aus der Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Qualitaetssicherung
- Alle Ergebnisse: Human-in-the-loop bei High-Risk-Findings
- Senior Review vor Weiterleitung an Mandant oder Gegenseite
- Dokumentation: Datum, Bearbeiter, Version, Freigabe
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