Triage: Vermögensverschiebung erfassen
Erster Schritt: Vermögenverschiebung strukturiert erfassen für Bereicherungs- und Anfechtungsrecht. Normen: §§ 812 ff. BGB, AnfG, §§ 129 ff. InsO. Prüfraster: Wer hat was an wen geleistet, Zeitpunkt, Belegsicherung, Weichenstellung Regelungskreis. Output: Erfassungsbogen Vermögenverschiebung. Abgrenzung: nicht inhaltliche Prüfung.
Triage: Vermögensverschiebung erfassen
Triage — kläre vor der Prüfung
- Sind alle Beteiligten (Leistender, Empfänger, weitere Personen) vollständig identifiziert?
- Ist der Gegenstand der Vermögensverschiebung (Geld, Sache, Forderung, Sicherheit) konkret bezeichnet?
- Ist das genaue Datum oder der Zeitraum der Vermögensverschiebung bekannt?
- Liegt eine rechtliche Beziehung zwischen den Beteiligten vor (Vertrag, Gesellschaft, Ehe)?
- Ist über das Vermögen des Leistenden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt?
Zentrale Normen
§ 812 Abs. 1 BGB (Leistungsbegriff, Zweckbestimmung) — § 129 InsO (Rechtshandlung vor Verfahrenseröffnung) — § 2 AnfG (vollstreckbarer Titel) — § 17 InsO (Zahlungsunfähigkeit: maßgeblicher Zeitpunkt) — § 199 BGB (Verjährungsbeginn: Kenntnis) — § 286 BGB (Verzugseintritt: Datum der Forderung)
Rechtsprechung
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Zweck
Dieser Skill ist der Einstiegspunkt. Bevor eine Weichenstellung zwischen Bereicherungsrecht, AnfG-Anfechtung und InsO-Anfechtung erfolgen kann, muss der Lebenssachverhalt vollständig und strukturiert vorliegen.
Ablauf
Schritt 1 — Beteiligte Personen
- Wer ist Leistender?
- Wer ist Empfänger?
- Gibt es weitere Beteiligte (Bevollmächtigte, Treuhänder, Gesellschaften)?
- Besteht zwischen Leistendem und Empfänger eine rechtliche Beziehung?
Schritt 2 — Art der Vermögensverschiebung
- Was wurde übertragen (Geld, Sache, Forderungsabtretung, Grundstücksübereignung, Sicherheit)?
- In welcher Form (Überweisung, Barzahlung, notarielle Übertragung, Pfandbestellung)?
- Wann fand die Vermögensverschiebung statt (Datum oder Zeitraum)?
- Welchen Wert hatte die Vermögensverschiebung?
Schritt 3 — Rechtlicher Rahmen
- Liegt ein schriftlicher oder mündlicher Vertrag vor?
- Besteht oder bestand ein vollstreckbarer Titel?
- Ist ein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt?
- Gibt es Hinweise auf Zahlungsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Leistung?
Schritt 4 — Belegerfassung
- Kontoauszüge oder Buchungsbelege
- Vertragsurkunden oder Quittungen
- Notarielle Urkunden
- Schriftverkehr, E-Mails oder SMS
- Vollstreckungstitel
- Insolvenzaktenzeichen und Beschlüsse des Insolvenzgerichts
Typische Erfassungsfehler
- Schätzungen statt konkreter Daten.
- Beteiligte Dritte werden nicht erwähnt.
- Zeitpunkt der Bestellung statt der tatsächlichen Vermögensverschiebung.
- Teilvermögensverschiebungen werden als Einheit geschildert.
Output-Template
Triage: Vermögensverschiebung
| Merkmal | Angabe des Nutzers |
|---|---|
| Leistender | [...] |
| Empfänger | [...] |
| Weitere Beteiligte | [...] / keine |
| Gegenstand der Leistung | [...] |
| Form der Leistung | [...] |
| Datum / Zeitraum | [...] |
| Wert | [...] EUR |
| Rechtsbeziehung | Vertrag / keine |
| Vollstreckbarer Titel | ja / nein |
| Insolvenzverfahren | eröffnet / beantragt / nein |
| Hinweise auf Zahlungsunfähigkeit | ja: [...] / nein |
Weiter zu: Weichenstellung → weichenstellung-bereicherung-oder-anfechtung
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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