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Triage: Vermögensverschiebung erfassen

Erster Schritt: Vermögenverschiebung strukturiert erfassen für Bereicherungs- und Anfechtungsrecht. Normen: §§ 812 ff. BGB, AnfG, §§ 129 ff. InsO. Prüfraster: Wer hat was an wen geleistet, Zeitpunkt, Belegsicherung, Weichenstellung Regelungskreis. Output: Erfassungsbogen Vermögenverschiebung. Abgrenzung: nicht inhaltliche Prüfung.

ID: de.bankruptcy.triage-vermoegensverschiebung-erfassen Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Triage: Vermögensverschiebung erfassen

Triage — kläre vor der Prüfung

  1. Sind alle Beteiligten (Leistender, Empfänger, weitere Personen) vollständig identifiziert?
  2. Ist der Gegenstand der Vermögensverschiebung (Geld, Sache, Forderung, Sicherheit) konkret bezeichnet?
  3. Ist das genaue Datum oder der Zeitraum der Vermögensverschiebung bekannt?
  4. Liegt eine rechtliche Beziehung zwischen den Beteiligten vor (Vertrag, Gesellschaft, Ehe)?
  5. Ist über das Vermögen des Leistenden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt?

Zentrale Normen

§ 812 Abs. 1 BGB (Leistungsbegriff, Zweckbestimmung) — § 129 InsO (Rechtshandlung vor Verfahrenseröffnung) — § 2 AnfG (vollstreckbarer Titel) — § 17 InsO (Zahlungsunfähigkeit: maßgeblicher Zeitpunkt) — § 199 BGB (Verjährungsbeginn: Kenntnis) — § 286 BGB (Verzugseintritt: Datum der Forderung)

Rechtsprechung

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Zweck

Dieser Skill ist der Einstiegspunkt. Bevor eine Weichenstellung zwischen Bereicherungsrecht, AnfG-Anfechtung und InsO-Anfechtung erfolgen kann, muss der Lebenssachverhalt vollständig und strukturiert vorliegen.

Ablauf

Schritt 1 — Beteiligte Personen

  1. Wer ist Leistender?
  2. Wer ist Empfänger?
  3. Gibt es weitere Beteiligte (Bevollmächtigte, Treuhänder, Gesellschaften)?
  4. Besteht zwischen Leistendem und Empfänger eine rechtliche Beziehung?

Schritt 2 — Art der Vermögensverschiebung

  1. Was wurde übertragen (Geld, Sache, Forderungsabtretung, Grundstücksübereignung, Sicherheit)?
  2. In welcher Form (Überweisung, Barzahlung, notarielle Übertragung, Pfandbestellung)?
  3. Wann fand die Vermögensverschiebung statt (Datum oder Zeitraum)?
  4. Welchen Wert hatte die Vermögensverschiebung?

Schritt 3 — Rechtlicher Rahmen

  1. Liegt ein schriftlicher oder mündlicher Vertrag vor?
  2. Besteht oder bestand ein vollstreckbarer Titel?
  3. Ist ein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt?
  4. Gibt es Hinweise auf Zahlungsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Leistung?

Schritt 4 — Belegerfassung

  • Kontoauszüge oder Buchungsbelege
  • Vertragsurkunden oder Quittungen
  • Notarielle Urkunden
  • Schriftverkehr, E-Mails oder SMS
  • Vollstreckungstitel
  • Insolvenzaktenzeichen und Beschlüsse des Insolvenzgerichts

Typische Erfassungsfehler

  • Schätzungen statt konkreter Daten.
  • Beteiligte Dritte werden nicht erwähnt.
  • Zeitpunkt der Bestellung statt der tatsächlichen Vermögensverschiebung.
  • Teilvermögensverschiebungen werden als Einheit geschildert.

Output-Template

Triage: Vermögensverschiebung

Merkmal Angabe des Nutzers
Leistender [...]
Empfänger [...]
Weitere Beteiligte [...] / keine
Gegenstand der Leistung [...]
Form der Leistung [...]
Datum / Zeitraum [...]
Wert [...] EUR
Rechtsbeziehung Vertrag / keine
Vollstreckbarer Titel ja / nein
Insolvenzverfahren eröffnet / beantragt / nein
Hinweise auf Zahlungsunfähigkeit ja: [...] / nein

Weiter zu: Weichenstellung → weichenstellung-bereicherung-oder-anfechtung


Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.

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