Sanierungsmoderation § 94 StaRUG
Sanierungsmoderation nach § 94 StaRUG vorbereiten und durchführen wenn außergerichtliche Einigung mit moderierender Instanz angestrebt wird. §§ 94 ff. StaRUG Sanierungsmoderation. Prüfraster: Antrag Bestellungsvoraussetzungen Moderationsplan Vertraulichkeit Gläubiger-Einbeziehung Abschlussbericht. Output: Moderationsplan Kommunikationsleitfaden Abschlussbericht. Abgrenzung: nicht für StaRUG-Restrukturierungsplan (ips-starug-plan-architektur).
Sanierungsmoderation § 94 StaRUG
Zweck
Die Sanierungsmoderation ist ein vorinsolvenzliches präventives Werkzeug nach §§ 94 ff. StaRUG (seit 1.1.2021). Sie ermöglicht vertraulichen Vergleich vor Eskalation in Restrukturierungs-Verfahren oder Insolvenz.
Eingaben
- Wirtschaftliche Lage Schuldner (Liquidität Überschuldung drohende Zahlungs-Unfähigkeit)
- Gläubiger-Liste mit Forderungs-Höhen
- Bisherige Sanierungs-Versuche
- Sanierungs-Konzept-Skizze
- Streit-Punkte mit Hauptgläubigern
Schritt 1 — Anwendungsbereich § 94 StaRUG
Voraussetzungen
- Schuldner Unternehmer (natürliche oder juristische Person)
- Wirtschaftliche Lage gefährdet (drohende Zahlungs-Unfähigkeit § 18 InsO oder bereits drohende Restrukturierungs-Bedürftigkeit)
- Aussicht auf Erfolg Sanierungs-Gespräche
Abgrenzung
- StaRUG-Restrukturierungs-Verfahren §§ 31 ff. — bei Schwierigkeit der Vergleichs-Findung
- Insolvenz bei Eingetretener Zahlungs-Unfähigkeit § 17 InsO oder Überschuldung § 19 InsO
- Sanierungsmoderation vorgelagert / vorbeugend
Schritt 2 — Antrag § 95 StaRUG
Antrag-Inhalt
- Bezeichnung Schuldner
- Sachstand wirtschaftliche Lage
- Schilderung Sanierungs-Bedarf
- Liste Gläubiger Forderungs-Höhen
- Geforderter Verhandlungs-Inhalt
Antragsteller
- Schuldner selbst
Zuständigkeit
- Restrukturierungs-Gericht (LG-Insolvenz-Abteilung)
- Bestimmt durch Schuldner-Sitz
Form
- Schriftlich elektronisch
- Mit Unterlagen
Schritt 3 — Bestellung Moderator § 95 StaRUG
Auswahl
- Gericht bestellt Sanierungsmoderator
- Vorschlags-Recht Schuldner (im Antrag)
- Vorraussetzung Eignung (Erfahrung Wirtschafts-Sanierung)
Anforderungen Moderator
- Wirtschafts-Beratungs-Erfahrung
- Häufig: Wirtschafts-Prüfer, Rechtsanwalt mit Sanierungs-Schwerpunkt
- Unabhängigkeit
Vergütung
- Nach billigem Ermessen Gericht
- Schuldner trägt Kosten
Schritt 4 — Aufgaben Moderator § 96 StaRUG
Vermittler-Rolle
- Sachverhalts-Aufklärung Wirtschaftslage Schuldner
- Sanierungs-Konzept ausarbeiten mit Schuldner
- Verhandlungen mit Gläubigern moderieren
- Vergleichs-Versuch zwischen Schuldner und Gläubigern
- Berichte an Gericht (Halbzeit Abschluss)
Vertraulichkeit § 97 StaRUG
- Pflicht zur Verschwiegenheit Moderator und Beteiligte
- Bei Schaden durch Verletzung: Schadensersatz-Pflicht
- Ausnahme: Mitteilung an Gericht und Beteiligte des Verfahrens
Befugnisse
- Keine Verfügungs-Befugnis über Vermögen Schuldner
- Keine Zwangs-Befugnisse gegenüber Gläubigern
- Reine Moderations- und Berater-Rolle
Schritt 5 — Verfahrens-Dauer § 94 Abs. 2 StaRUG
- Drei Monate Standard-Dauer
- Verlängerung auf bis zu sechs Monate durch Gericht-Beschluss möglich
- Aufhebung bei offensichtlicher Aussichts-Losigkeit oder Antrags-Rücknahme
Schritt 6 — Sanierungsvergleich § 97 StaRUG und Bestätigung § 100 StaRUG
Bei Erfolg
- Sanierungs-Vergleich zwischen Schuldner und Gläubigern, § 97 StaRUG (Inhalt, Form, Wirkung)
- Bestätigung durch Restrukturierungs-Gericht auf Antrag, § 100 StaRUG
- Wirkung: Anfechtungs-Privileg nach § 90 StaRUG bei späterer Insolvenz
Anfechtungs-Privileg § 90 StaRUG
- Bestätigter Sanierungs-Vergleich (§ 100 StaRUG) bzw. Restrukturierungs-Plan ist im Umfang des § 90 StaRUG anfechtungs-privilegiert
- Schutz-Wirkung gegen Vorsatz-Anfechtung § 133 InsO
- Bargeschäfts-Privileg § 142 InsO bleibt ergänzend anwendbar
Vergleichs-Inhalte typisch
- Stundung Schulden
- Teil-Erlass
- Tilgungs-Plan
- Sicherheits-Bestellung
- Anteils-Übertragungen (Debt-Equity-Swap)
- Sanierungs-Maßnahmen Schuldner-seite
Schritt 7 — Vorteile gegenüber anderen Verfahren
Gegenüber Insolvenz
- Vertraulichkeit Bewahrung Reputation
- Geringere Kosten
- Schnellere Lösung
- Erhalt Geschäftsbetrieb
- Erhalt Geschäftsführer-Verfügung
Gegenüber Restrukturierungs-Verfahren StaRUG §§ 31 ff.
- Niedrigere Schwelle
- Keine Mehrheits-Beschluss-Bindung Gläubiger
- Reine Konsens-Findung
- Kein öffentliches Verfahren
Gegenüber außergerichtlichem Vergleich
- Bestätigungs-Möglichkeit mit Anfechtungs-Schutz
- Strukturiertes Verfahren
- Vertraulichkeits-Schutz
- Gerichtlich begleitet
Schritt 8 — Konkretes Vorgehen
Vor-Phase
- Wirtschaftlich Lage analysieren (Skill
liquiditaetsvorschau-3wochenetc.) - Sanierungs-Konzept-Skizze (IDW S 6 Mindeststandard)
- Gläubiger-Sondierung vorab
- Anwalts-Beratung Sanierungs-Spezialist
Antrags-Phase
- Antrag beim Restrukturierungs-Gericht mit Moderator-Vorschlag
- Bestellung Moderator durch Gericht
- Erstes Beratungs-Gespräch mit Moderator
Verhandlungs-Phase
- Gläubiger-Verhandlungen moderiert durch Moderator
- Sanierungs-Konzept finalisieren
- Einzel-Vergleiche mit Gläubigern
- Gesamt-Vergleich entwerfen
Abschluss-Phase
- Bestätigungs-Antrag beim Gericht § 100 StaRUG
- Anhörung Gläubiger
- Bestätigungs-Beschluss § 100 Abs. 2 StaRUG
- Umsetzung Sanierungs-Maßnahmen
Schritt 9 — Bei Misserfolg
Optionen
- Übergang StaRUG-Restrukturierungs-Verfahren §§ 31 ff. — strukturiertes Mehrheits-Verfahren
- Insolvenz-Antrag bei eingetretener Zahlungs-Unfähigkeit / Überschuldung
- Außergerichtlicher Vergleich ohne Gericht (Risiko Anfechtung)
Wechsel-Strategie
- Skill
mandat-triage-insolvenzrechtaktivieren - Antragspflicht § 15a InsO prüfen
- Eil-Modus
Schritt 10 — Schuldner-Strategie
Vor Antrag
- Frühzeitig vor wirtschaftlicher Eskalation
- Sanierungs-Konzept mit Realitätssinn (IDW S 6)
- Gläubiger sondieren zu Vergleichs-Bereitschaft
- Geschäftsführer-Pflichten beachten § 15a InsO (Sanierungsmoderation entlastet nicht von Antragspflicht bei eingetretener Zahlungs-Unfähigkeit)
Während Verfahren
- Kooperation mit Moderator
- Vollständige Information Wirtschaftslage
- Transparenz gegenüber Gläubigern
- Operativ stabilisieren (Liquiditäts-Sicherung)
Vergleichs-Verhandlungen
- Kompromiss-Bereitschaft
- Win-Win-Argumentation (Insolvenz-Vergleich Quote-Vergleich)
- Sicherheits-Angebote wenn möglich
- Sanierungs-Pflichten des Schuldners eingehen
Schritt 11 — Gläubiger-Strategie
Bei Information über Sanierungsmoderation
- Sachstand erfragen Moderator
- Forderungs-Anmeldung prüfen
- Verhandlungs-Bereitschaft signalisieren oder verweigern
Verhandlung
- Eigene Position stark vortragen
- Sicherheiten verlangen
- Tilgungs-Plan strukturieren
- Alternative Insolvenz-Quote als Benchmark
Bei Zustimmungs-Entscheidung
- Vergleich-Bedingungen detail
- Schriftform § 126 BGB
- Anfechtungs-Schutz durch Gerichts-Bestätigung anstreben
Schritt 12 — Anwalts-Mandat
Schuldner-Seite
- Sanierungs-Anwalt mit StaRUG-Erfahrung
- Wirtschafts-Prüfer parallel für IDW S 6
- Steuerberater für steuerliche Effekte (Sanierungsgewinn-Steuer)
Gläubiger-Seite
- Insolvenz-Spezialist
- Bewertung Vergleichs-Vorschlag vs. Insolvenz-Quote
- Schaden-Maximierung
Verzahnung mit anderen Skills
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Ausgabe
sanierungsmoderation-{schuldner}.mdmit Wirtschaftslage Vorbereitung Antrag- Antrags-Schriftsatz § 95 StaRUG
- Sanierungs-Konzept-Skelett
- Gläubiger-Liste
- Verhandlungs-Strategie
- Vergleichs-Entwürfe
- Bei Misserfolg: Eskalations-Plan
Quellen
- StaRUG §§ 94 95 96 97 100 90
- InsO §§ 17 18 19 142
- BGH IX ZR 122/23 vom 05.12.2024 — Unlauterkeit bei Bargeschäft im Sanierungskontext; konkretes gezielt schädigendes Verhalten erforderlich. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=05.12.2024&Aktenzeichen=IX+ZR+122/23
- BVerfG 1 BvR 418/25 vom 28.02.2025 (VARTA) — verfassungsrechtliche Tragfähigkeit von Sanierungsverfahren. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/02/rk20250228_1bvr041825.html
- IDW S 6 (Sanierungs-Fähigkeit)
- Literatur (Frind, Skauradszun) nur bei vom Nutzer bereitgestellter oder lizenziert live geprüfter Quelle
Weitere Leitentscheidungen StaRUG-Moderation
- Konkrete Restrukturierungsgerichts-Entscheidungen zur Sanierungsmoderation (§§ 94–100 StaRUG), insbesondere zur Bestellung des Moderators und zur Bestätigung des Sanierungsvergleichs (§ 97 StaRUG), vor Ausgabe über dejure.org / openjur.de mit Gericht, Datum, Aktenzeichen verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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