Marketplace Pricing Download

Sanierungsmoderation § 94 StaRUG

Sanierungsmoderation nach § 94 StaRUG vorbereiten und durchführen wenn außergerichtliche Einigung mit moderierender Instanz angestrebt wird. §§ 94 ff. StaRUG Sanierungsmoderation. Prüfraster: Antrag Bestellungsvoraussetzungen Moderationsplan Vertraulichkeit Gläubiger-Einbeziehung Abschlussbericht. Output: Moderationsplan Kommunikationsleitfaden Abschlussbericht. Abgrenzung: nicht für StaRUG-Restrukturierungsplan (ips-starug-plan-architektur).

ID: de.bankruptcy.sanierungsmoderation-94-starug Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
⬇ Download

Sanierungsmoderation § 94 StaRUG

Zweck

Die Sanierungsmoderation ist ein vorinsolvenzliches präventives Werkzeug nach §§ 94 ff. StaRUG (seit 1.1.2021). Sie ermöglicht vertraulichen Vergleich vor Eskalation in Restrukturierungs-Verfahren oder Insolvenz.

Eingaben

  • Wirtschaftliche Lage Schuldner (Liquidität Überschuldung drohende Zahlungs-Unfähigkeit)
  • Gläubiger-Liste mit Forderungs-Höhen
  • Bisherige Sanierungs-Versuche
  • Sanierungs-Konzept-Skizze
  • Streit-Punkte mit Hauptgläubigern

Schritt 1 — Anwendungsbereich § 94 StaRUG

Voraussetzungen

  • Schuldner Unternehmer (natürliche oder juristische Person)
  • Wirtschaftliche Lage gefährdet (drohende Zahlungs-Unfähigkeit § 18 InsO oder bereits drohende Restrukturierungs-Bedürftigkeit)
  • Aussicht auf Erfolg Sanierungs-Gespräche

Abgrenzung

  • StaRUG-Restrukturierungs-Verfahren §§ 31 ff. — bei Schwierigkeit der Vergleichs-Findung
  • Insolvenz bei Eingetretener Zahlungs-Unfähigkeit § 17 InsO oder Überschuldung § 19 InsO
  • Sanierungsmoderation vorgelagert / vorbeugend

Schritt 2 — Antrag § 95 StaRUG

Antrag-Inhalt

  • Bezeichnung Schuldner
  • Sachstand wirtschaftliche Lage
  • Schilderung Sanierungs-Bedarf
  • Liste Gläubiger Forderungs-Höhen
  • Geforderter Verhandlungs-Inhalt

Antragsteller

  • Schuldner selbst

Zuständigkeit

  • Restrukturierungs-Gericht (LG-Insolvenz-Abteilung)
  • Bestimmt durch Schuldner-Sitz

Form

  • Schriftlich elektronisch
  • Mit Unterlagen

Schritt 3 — Bestellung Moderator § 95 StaRUG

Auswahl

  • Gericht bestellt Sanierungsmoderator
  • Vorschlags-Recht Schuldner (im Antrag)
  • Vorraussetzung Eignung (Erfahrung Wirtschafts-Sanierung)

Anforderungen Moderator

  • Wirtschafts-Beratungs-Erfahrung
  • Häufig: Wirtschafts-Prüfer, Rechtsanwalt mit Sanierungs-Schwerpunkt
  • Unabhängigkeit

Vergütung

  • Nach billigem Ermessen Gericht
  • Schuldner trägt Kosten

Schritt 4 — Aufgaben Moderator § 96 StaRUG

Vermittler-Rolle

  • Sachverhalts-Aufklärung Wirtschaftslage Schuldner
  • Sanierungs-Konzept ausarbeiten mit Schuldner
  • Verhandlungen mit Gläubigern moderieren
  • Vergleichs-Versuch zwischen Schuldner und Gläubigern
  • Berichte an Gericht (Halbzeit Abschluss)

Vertraulichkeit § 97 StaRUG

  • Pflicht zur Verschwiegenheit Moderator und Beteiligte
  • Bei Schaden durch Verletzung: Schadensersatz-Pflicht
  • Ausnahme: Mitteilung an Gericht und Beteiligte des Verfahrens

Befugnisse

  • Keine Verfügungs-Befugnis über Vermögen Schuldner
  • Keine Zwangs-Befugnisse gegenüber Gläubigern
  • Reine Moderations- und Berater-Rolle

Schritt 5 — Verfahrens-Dauer § 94 Abs. 2 StaRUG

  • Drei Monate Standard-Dauer
  • Verlängerung auf bis zu sechs Monate durch Gericht-Beschluss möglich
  • Aufhebung bei offensichtlicher Aussichts-Losigkeit oder Antrags-Rücknahme

Schritt 6 — Sanierungsvergleich § 97 StaRUG und Bestätigung § 100 StaRUG

Bei Erfolg

  • Sanierungs-Vergleich zwischen Schuldner und Gläubigern, § 97 StaRUG (Inhalt, Form, Wirkung)
  • Bestätigung durch Restrukturierungs-Gericht auf Antrag, § 100 StaRUG
  • Wirkung: Anfechtungs-Privileg nach § 90 StaRUG bei späterer Insolvenz

Anfechtungs-Privileg § 90 StaRUG

  • Bestätigter Sanierungs-Vergleich (§ 100 StaRUG) bzw. Restrukturierungs-Plan ist im Umfang des § 90 StaRUG anfechtungs-privilegiert
  • Schutz-Wirkung gegen Vorsatz-Anfechtung § 133 InsO
  • Bargeschäfts-Privileg § 142 InsO bleibt ergänzend anwendbar

Vergleichs-Inhalte typisch

  • Stundung Schulden
  • Teil-Erlass
  • Tilgungs-Plan
  • Sicherheits-Bestellung
  • Anteils-Übertragungen (Debt-Equity-Swap)
  • Sanierungs-Maßnahmen Schuldner-seite

Schritt 7 — Vorteile gegenüber anderen Verfahren

Gegenüber Insolvenz

  • Vertraulichkeit Bewahrung Reputation
  • Geringere Kosten
  • Schnellere Lösung
  • Erhalt Geschäftsbetrieb
  • Erhalt Geschäftsführer-Verfügung

Gegenüber Restrukturierungs-Verfahren StaRUG §§ 31 ff.

  • Niedrigere Schwelle
  • Keine Mehrheits-Beschluss-Bindung Gläubiger
  • Reine Konsens-Findung
  • Kein öffentliches Verfahren

Gegenüber außergerichtlichem Vergleich

  • Bestätigungs-Möglichkeit mit Anfechtungs-Schutz
  • Strukturiertes Verfahren
  • Vertraulichkeits-Schutz
  • Gerichtlich begleitet

Schritt 8 — Konkretes Vorgehen

Vor-Phase

  1. Wirtschaftlich Lage analysieren (Skill liquiditaetsvorschau-3wochen etc.)
  2. Sanierungs-Konzept-Skizze (IDW S 6 Mindeststandard)
  3. Gläubiger-Sondierung vorab
  4. Anwalts-Beratung Sanierungs-Spezialist

Antrags-Phase

  1. Antrag beim Restrukturierungs-Gericht mit Moderator-Vorschlag
  2. Bestellung Moderator durch Gericht
  3. Erstes Beratungs-Gespräch mit Moderator

Verhandlungs-Phase

  1. Gläubiger-Verhandlungen moderiert durch Moderator
  2. Sanierungs-Konzept finalisieren
  3. Einzel-Vergleiche mit Gläubigern
  4. Gesamt-Vergleich entwerfen

Abschluss-Phase

  1. Bestätigungs-Antrag beim Gericht § 100 StaRUG
  2. Anhörung Gläubiger
  3. Bestätigungs-Beschluss § 100 Abs. 2 StaRUG
  4. Umsetzung Sanierungs-Maßnahmen

Schritt 9 — Bei Misserfolg

Optionen

  • Übergang StaRUG-Restrukturierungs-Verfahren §§ 31 ff. — strukturiertes Mehrheits-Verfahren
  • Insolvenz-Antrag bei eingetretener Zahlungs-Unfähigkeit / Überschuldung
  • Außergerichtlicher Vergleich ohne Gericht (Risiko Anfechtung)

Wechsel-Strategie

  • Skill mandat-triage-insolvenzrecht aktivieren
  • Antragspflicht § 15a InsO prüfen
  • Eil-Modus

Schritt 10 — Schuldner-Strategie

Vor Antrag

  • Frühzeitig vor wirtschaftlicher Eskalation
  • Sanierungs-Konzept mit Realitätssinn (IDW S 6)
  • Gläubiger sondieren zu Vergleichs-Bereitschaft
  • Geschäftsführer-Pflichten beachten § 15a InsO (Sanierungsmoderation entlastet nicht von Antragspflicht bei eingetretener Zahlungs-Unfähigkeit)

Während Verfahren

  • Kooperation mit Moderator
  • Vollständige Information Wirtschaftslage
  • Transparenz gegenüber Gläubigern
  • Operativ stabilisieren (Liquiditäts-Sicherung)

Vergleichs-Verhandlungen

  • Kompromiss-Bereitschaft
  • Win-Win-Argumentation (Insolvenz-Vergleich Quote-Vergleich)
  • Sicherheits-Angebote wenn möglich
  • Sanierungs-Pflichten des Schuldners eingehen

Schritt 11 — Gläubiger-Strategie

Bei Information über Sanierungsmoderation

  • Sachstand erfragen Moderator
  • Forderungs-Anmeldung prüfen
  • Verhandlungs-Bereitschaft signalisieren oder verweigern

Verhandlung

  • Eigene Position stark vortragen
  • Sicherheiten verlangen
  • Tilgungs-Plan strukturieren
  • Alternative Insolvenz-Quote als Benchmark

Bei Zustimmungs-Entscheidung

  • Vergleich-Bedingungen detail
  • Schriftform § 126 BGB
  • Anfechtungs-Schutz durch Gerichts-Bestätigung anstreben

Schritt 12 — Anwalts-Mandat

Schuldner-Seite

  • Sanierungs-Anwalt mit StaRUG-Erfahrung
  • Wirtschafts-Prüfer parallel für IDW S 6
  • Steuerberater für steuerliche Effekte (Sanierungsgewinn-Steuer)

Gläubiger-Seite

  • Insolvenz-Spezialist
  • Bewertung Vergleichs-Vorschlag vs. Insolvenz-Quote
  • Schaden-Maximierung

Verzahnung mit anderen Skills

  • liquiditaetsvorschau-3wochen — Liquidität-Analyse
  • liquiditaetsvorschau-3-6-12-monate — mittel-langfristige Planung
  • fortbestehensprognose-zusammenfuehren — IDW S 6
  • mandat-triage-insolvenzrecht — bei Misserfolg
  • antragspflicht-15a-inso — Geschäftsführer-Pflichten
  • glaeubigerausschuss-mitwirkung — bei späterem Verfahren
  • anfechtungsrechte-pruefen — Schutz durch § 90 StaRUG

Ausgabe

  • sanierungsmoderation-{schuldner}.md mit Wirtschaftslage Vorbereitung Antrag
  • Antrags-Schriftsatz § 95 StaRUG
  • Sanierungs-Konzept-Skelett
  • Gläubiger-Liste
  • Verhandlungs-Strategie
  • Vergleichs-Entwürfe
  • Bei Misserfolg: Eskalations-Plan

Quellen

Weitere Leitentscheidungen StaRUG-Moderation

  • Konkrete Restrukturierungsgerichts-Entscheidungen zur Sanierungsmoderation (§§ 94–100 StaRUG), insbesondere zur Bestellung des Moderators und zur Bestätigung des Sanierungsvergleichs (§ 97 StaRUG), vor Ausgabe über dejure.org / openjur.de mit Gericht, Datum, Aktenzeichen verifizieren.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Related Skills

Germany flagGermany · bankruptcy

Insolvenzanfechtungsrechte prüfen

Insolvenzverwalter klagt auf Rückgewaehr einer Zahlung vor Insolvenz oder Gläubiger muss Insolvenzanfechtung abwehren. Prüfraster §§ 129 ff. InsO kon…

Klotzkette
Germany flagGermany · bankruptcy

Fristen und Anfechtungszeitraum — AnfG

Anfechtungsfristen im außerinsolvenzlichen Anfechtungsrecht bestimmen: zehn Jahre Vorsatzanfechtung, vier Jahre unentgeltliche Leistung. Normen: §§ 3…

Klotzkette
Germany flagGermany · bankruptcy

Unentgeltliche Leistung — § 4 AnfG

Anfechtung unentgeltlicher Leistungen außerhalb der Insolvenz prüfen: Schenkungsanfechtung in den letzten vier Jahren nach § 4 AnfG. Normen: § 4 AnfG…

Klotzkette
Germany flagGermany · bankruptcy

Vorsatzanfechtung — § 3 Abs. 1 AnfG

Vorsatzanfechtung außerhalb der Insolvenz geltend machen: Benachteiligungsvorsatz und Kenntnis des Anfechtungsgegners nach § 3 Abs. 1 AnfG. Normen: §…

Klotzkette
Germany flagGermany · bankruptcy

§ 15a InsO — Antragspflicht, Insolvenzverschleppung und § 15b InsO Zahlungsverbot

Analysiert die Insolvenzantragspflicht des Geschäftsleiters nach § 15a InsO, die Haftung wegen Insolvenzverschleppung (§ 823 Abs. 2 BGB iVm § 15a Ins…

Klotzkette