Mandatsabbruch und Empfehlung an Fachanwalt
Komplexitätsindikatoren erkennen: Wann uebersteigt der Sachverhalt dieses Prüfungstool und erfordert Fachanwalt für Insolvenzrecht. Normen: §§ 129 ff. InsO, AnfG. Prüfraster: Komplexitätssignale, Mandatsgrenzen, Hinweispflicht. Output: Warnhinweis mit Empfehlung Fachanwalt Insolvenzrecht. Abgrenzung: kein inhaltlicher Anspruchsgutachter.
Mandatsabbruch und Empfehlung an Fachanwalt
Triage — kläre vor dem Hinweis
- Betrifft der Sachverhalt Konzern- oder grenzüberschreitende Insolvenzanfechtung?
- Liegt Streit über den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor?
- Sind mehr als 50.000 EUR betroffen, oder handelt es sich um Grundstücksübertragungen?
- Ist regulatorische Überlagerung (KWG, MaRisk) oder Kapitalmarktrecht einschlägig?
- Besteht paralleler Bedarf an einstweiligem Rechtsschutz (Arrest, einstweilige Verfügung)?
Zentrale Normen
§ 17 InsO (Zahlungsunfähigkeit) — § 19 InsO (Überschuldung) — § 138 InsO (nahestehende Personen) — Art. 3 ff. EuInsVO (internationale Zuständigkeit) — § 14a FAO (Fachanwalt für Insolvenzrecht) — § 14g FAO (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) — § 208 InsO (Masseunzulänglichkeit)
Rechtsprechung
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Zweck
Dieser Skill benennt Situationen, in denen die mechanische Prüfung an ihre Grenzen stößt. In diesen Fällen ist anwaltliche Beratung durch einen Spezialisten zwingend.
Komplexitätsindikatoren
Kategorie 1: Insolvenzrechtliche Sonderfragen
- Streit über den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO).
- Anfechtung nach § 133 InsO bei Unternehmensgruppen (konzerninterne Transfers).
- Grenzüberschreitende Sachverhalte (EuInsVO).
- Masseunzulänglichkeit (§ 208 InsO): Rangfragen bei Masseverbindlichkeiten.
- Anfechtung gegenüber nahestehenden Personen (§ 138 InsO).
Kategorie 2: Bereicherungsrechtliche Sonderfragen
- Mehrpersonenverhältnisse mit mehr als drei Beteiligten und doppeltem Mangel.
- Kapitalmarktrecht (Emissionserlös, prospektpflichtiger Vertrieb).
- Rückforderungsansprüche aus nichtigen Dauerschuldverhältnissen (ex-nunc-Abwicklung).
- Internationale Sachverhalte (IPR: Recht am Erfüllungsort).
Kategorie 3: Verfahrensrechtliche Komplexität
- Vollstreckungserinnerung und sofortige Beschwerde neben Anfechtungsklage.
- Einstweiliger Rechtsschutz (Arrest, einstweilige Verfügung).
Kategorie 4: Betragsgrößen und wirtschaftliche Bedeutung
- Betroffene Vermögenswerte oberhalb von 50.000 EUR.
- Grundstücksübertragungen und dingliche Sicherheiten.
- Ansprüche gegen Kreditinstitute (KWG, MaRisk).
Empfehlung
Bei einem oder mehreren dieser Indikatoren ist ein Fachanwalt für Insolvenzrecht (§ 14a FAO) oder ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht (§ 14g FAO) hinzuzuziehen.
Output-Template
Prüfung: Mandatsabbruch erforderlich?
Sachverhalt (kurz): [...]
| Indikator | Vorhanden? |
|---|---|
| Zahlungsunfähigkeitszeitpunkt streitig | ja / nein |
| Konzerninterne Transaktion | ja / nein |
| Grenzüberschreitender Sachverhalt | ja / nein |
| Betroffener Wert > 50.000 EUR | ja / nein |
| Grundstücksübertragung | ja / nein |
| Einstweiliger Rechtsschutz nötig | ja / nein |
| Kapitalmarktrechtliche Überlagerung | ja / nein |
Empfehlung: Fachanwalt für Insolvenzrecht / Bank- und Kapitalmarktrecht einschalten. Dieses Tool reicht für diesen Fall nicht aus.
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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