Zahlungsklagen nach § 15b InsO
Zahlungsklagen nach § 15b InsO gegen Geschäftsleiter vorbereiten wenn Zahlungen nach Insolvenzreife erfolgt sind. § 15b InsO §§ 17 19 InsO Insolvenzreife. Prüfraster: Insolvenzreifedatum Zahlungen nach Stichtag Organstellung Ausnahmen ordnungsgemaeßer Geschäftsgang D-und-O-Deckung Vergleichsanker. Output: Haftungsanalyse Klageentwurf Vergleichsrechnung. Abgrenzung: nicht für Anfechtungsansprüche (iv-anfechtung-129ff).
Zahlungsklagen nach § 15b InsO
Aufgabe
Bereitet Ansprüche gegen Geschäftsleiter wegen Zahlungen nach Insolvenzreife aus Sicht der Insolvenzmasse vor.
Der Skill arbeitet freistehend. Er setzt keine anderen Plugins voraus. Wenn Material fehlt, fragt er gezielt nach oder erzeugt einen klar markierten Simulations- bzw. Platzhalterstand.
Startet bei
- Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor Antrag plausibel ist
- Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife rekonstruiert werden
- D&O-Deckung oder Vergleich geprüft wird
Eingaben
- Liquiditätsstatus, BWA, OPOS, Bankjournale
- Organstellung, Geschäftsverteilung, Beschlüsse
- Zahlungslisten, Steuer- und SV-Zahlungen, Fortführungsmaßnahmen
Workflow
- Insolvenzreife datieren - § 17 und § 19 InsO getrennt, stichtagsbezogen und belegbasiert prüfen.
- Zahlungen filtern - Zahlungen nach Stichtag mit Empfänger, Zweck, Konto und Beleg erfassen.
- Ausnahmen prüfen - ordnungsgemäßer Geschäftsgang, Antragstellung, Steuerprivileg und Masseinteresse prüfen.
- Klage bauen - Anspruch, Schaden, Verjährung, D&O und Beweisangebot strukturieren.
Ausgabe
- § 15b-Zahlungsmatrix
- Anspruchs- und Verteidigungsmatrix
- Klageentwurf oder Vergleichsvermerk
Qualitätsgates
- Insolvenzreife nicht geschätzt, sondern begründet
- Zahlungslisten bankseitig belegbar
- Ausnahmen transparent geprüft
Rote Schwellen
- unvollständige Bankdaten
- unklare Organstellung
- Verjährungsdruck
Interne Vorlagen
- assets/templates/zahlungsklage-15b.md
- assets/templates/liquiditaetsstatus-kurzcheck.md
Amtliche Erstquellen
- § 15b InsO
- §§ 17, 19 InsO
Rechtliche Grundlagen und BGH-Leitentscheidungen
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Paragrafenkette Insolvenzverwaltung
§ 56 InsO (Bestellung IV) → § 60 InsO (Haftung) → § 61 InsO (persoenliche Haftung Masseglaeubigeransprueche) → § 66 InsO (Rechnungslegung) → § 69 InsO (Ausschuss-Informationspflicht) → § 160 InsO (Zustimmung bei bedeutenden Massnahmen) → § 208 InsO (Masseunzulaenglichkeit) → §§ 187-216 InsO (Verteilung)
Triage — Verfahrensstand
Bevor losgelegt wird, klaere:
- Verfahrensstatus? Vorlaeufige Verwaltung (§ 22 InsO) oder Eroeffnung (§ 27 InsO)?
- Massedeckung? § 54/55 InsO: Verfahrenskosten gedeckt? Masseunzulaenglichkeit § 208 droht?
- Zustimmungserfordernis § 160 InsO? Handlung besonders bedeutsam → Glaeubigerausschuss oder -versammlung einbeziehen.
- Dokumentation vollstaendig? Schlussrechnung § 66 InsO vorbereitet?
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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