Vorläufige Insolvenzverwaltung
Erste Massnahmen als vorlaeufliger Insolvenzverwalter nach § 21 InsO umsetzen: Bankkonten Besitz Post Drittschuldner Betrieb. § 21 InsO Sicherungsmassnahmen § 22 InsO Pflichten des vorl. Verwalters. Prüfraster: Beschlussumfang Zustimmungsvorbehalt Postsperre Bankensicherung Drittschuldneranschreiben Kommunikation. Output: Tagesplan Sicherungsprotokoll Kommunikationsschreiben. Abgrenzung: nicht für laufendes Regelverfahren (iv-regelverfahren-eroeffnung).
Vorläufige Insolvenzverwaltung
Aufgabe
Führt die ersten Tage nach Bestellung als vorläufiger Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt oder starker Verwaltung.
Der Skill arbeitet freistehend. Er setzt keine anderen Plugins voraus. Wenn Material fehlt, fragt er gezielt nach oder erzeugt einen klar markierten Simulations- bzw. Platzhalterstand.
Startet bei
- Beschluss nach § 21 InsO vorliegt
- Banken, Kasse, Post und Drittschuldner sofort gesichert werden müssen
- der Betrieb bis zur Entscheidung fortgeführt wird
Eingaben
- Sicherungsbeschluss
- Bank- und Kassenstände
- Debitoren, Kreditoren, Arbeitnehmer, Lieferanten
Workflow
- Befugnisse lesen - Beschlussumfang, Zustimmungsvorbehalt, Postsperre und Verfügungsverbote auswerten.
- Masse sichern - Banken, Kasse, Forderungen, Warenlager und Schlüssel kontrollieren.
- Kommunikation - Schuldner, Banken, Drittschuldner, Arbeitnehmer und Gericht informieren.
- Tagessteuerung - Zahlungen nur nach Freigabe, Beleg und Masseinteresse dokumentieren.
Ausgabe
- Sofortmaßnahmenliste
- Bank- und Kassenprotokoll
- Zahlungsfreigabeprotokoll
Qualitätsgates
- Beschlussbefugnisse werden wörtlich beachtet
- jede Zahlung hat Zweck, Beleg und Freigabe
- Drittschuldner sind informiert
Rote Schwellen
- Zahlungen außerhalb des Freigabeprozesses
- fehlender Kassensturz
- unklare Eigentums- oder Sicherungsrechte
Interne Vorlagen
- assets/templates/vorlaeufige-verwaltung-checkliste.md
- assets/templates/zahlungslauf-freigabe.md
Amtliche Erstquellen
- § 21 InsO
- § 22 InsO
Rechtliche Grundlagen und BGH-Leitentscheidungen
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Paragrafenkette Insolvenzverwaltung
§ 56 InsO (Bestellung IV) → § 60 InsO (Haftung) → § 61 InsO (persoenliche Haftung Masseglaeubigeransprueche) → § 66 InsO (Rechnungslegung) → § 69 InsO (Ausschuss-Informationspflicht) → § 160 InsO (Zustimmung bei bedeutenden Massnahmen) → § 208 InsO (Masseunzulaenglichkeit) → §§ 187-216 InsO (Verteilung)
Triage — Verfahrensstand
Bevor losgelegt wird, klaere:
- Verfahrensstatus? Vorlaeufige Verwaltung (§ 22 InsO) oder Eroeffnung (§ 27 InsO)?
- Massedeckung? § 54/55 InsO: Verfahrenskosten gedeckt? Masseunzulaenglichkeit § 208 droht?
- Zustimmungserfordernis § 160 InsO? Handlung besonders bedeutsam → Glaeubigerausschuss oder -versammlung einbeziehen.
- Dokumentation vollstaendig? Schlussrechnung § 66 InsO vorbereitet?
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
No additional documents ship with this skill.
Related Skills
Schnittstelle zur Insolvenz
Schnittstelle Zwangsverwaltung und Insolvenz bei Insolvenz des Schuldners. Anwendungsfall Schuldner wird insolvent waehrend Zwangsverwaltung laeuft u…
zeilenprompts-definieren
Zeilenprompts für einzelne Prüfpositionen im 3D-Tabellenreview definieren. Normen: §§ 174 ff. InsO. Prüfraster: Prompt-Formulierung je Zeilentyp, Nor…
Gerichtsfeste Prüfung des Eröffnungsgrundes § 17 InsO (Zahlungsunfähigkeit)
Erstellt ein strukturiertes Prüfgutachten zum Eröffnungsgrund der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO. Berechnet den Liquiditätsstatus zum Stichtag, w…
wuerfel-aufbauen
3D-Wuerfelstruktur für den Tabellenreview aufbauen: Zeilen, Spalten, Perspektiven verknuepfen. Normen: §§ 174 ff. InsO. Prüfraster: Dimensionen-Volls…
Wenn die Prognose negativ ist — nächste Schritte
Wenn die Fortbestehensprognose negativ ausfaellt — Eskalations- und Pflichtenkatalog für den Geschäftsleiter. Antragspflicht § 15a InsO sechs Wochen …
Comments
Loading…