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Schlussbericht, Schlussrechnung und Verteilung

Abschlussphase des Insolvenzverfahrens durchführen: Schlussrechnung Schlussbericht Verteilungsverzeichnis Quote Nachtragsverteilung. §§ 196 197 InsO Schlussverteilung §§ 66 67 InsO Schlussrechnung. Prüfraster: Abschlussreife Massekonto Kosten Vergutung Rangklassen Quote Nachtragsrisiken. Output: Schlussrechnung Schlussbericht Verteilungsverzeichnis. Abgrenzung: nicht für laufende Berichte (iv-berichte-gericht-gläubiger).

ID: de.bankruptcy.iv-verteilung-schlussrechnung Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Schlussbericht, Schlussrechnung und Verteilung

Aufgabe

Führt die Abschlussphase des Verfahrens: Schlussbericht, Schlussrechnung, Verteilungsverzeichnis, Quote und Nachtragsverteilung.

Der Skill arbeitet freistehend. Er setzt keine anderen Plugins voraus. Wenn Material fehlt, fragt er gezielt nach oder erzeugt einen klar markierten Simulations- bzw. Platzhalterstand.

Startet bei

  • Verwertung abgeschlossen oder weitgehend abgeschlossen ist
  • Schlussverteilung vorbereitet wird
  • Gericht Schlussbericht oder Schlussrechnung erwartet

Eingaben

  • Massekonto, Buchhaltung, Verwertungserlöse
  • Tabelle, Rangklassen, Kosten, Vergütung
  • offene Prozesse und Nachtragsrisiken

Workflow

  1. Abschlussreife - offene Masse, Prozesse, Steuern und Verwertung prüfen.
  2. Rechnung - Einnahmen, Ausgaben, Kosten, Vergütung und Belege konsolidieren.
  3. Verteilung - Rang, Quote, Abschläge und Verteilungsverzeichnis erstellen.
  4. Bericht - Schlussbericht, Anlagenliste und Nachtragsverteilungsnotiz ausgeben.

Ausgabe

  • Schlussbericht
  • Schlussrechnung
  • Verteilungsverzeichnis

Qualitätsgates

  • Massekonto stimmt mit Buchhaltung
  • Tabelle final geprüft
  • Nachtragspositionen markiert

Rote Schwellen

  • offener Prozess mit Quotenwirkung
  • nicht gebuchte Kosten
  • Rangfehler

Interne Vorlagen

  • assets/templates/schlussbericht-schlussrechnung.md
  • assets/templates/verteilungsverzeichnis.md

Amtliche Erstquellen

  • §§ 187 ff. InsO
  • §§ 196 ff. InsO

Rechtliche Grundlagen und BGH-Leitentscheidungen

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Paragrafenkette Insolvenzverwaltung

§ 56 InsO (Bestellung IV) → § 60 InsO (Haftung) → § 61 InsO (persoenliche Haftung Masseglaeubigeransprueche) → § 66 InsO (Rechnungslegung) → § 69 InsO (Ausschuss-Informationspflicht) → § 160 InsO (Zustimmung bei bedeutenden Massnahmen) → § 208 InsO (Masseunzulaenglichkeit) → §§ 187-216 InsO (Verteilung)

Triage — Verfahrensstand

Bevor losgelegt wird, klaere:

  1. Verfahrensstatus? Vorlaeufige Verwaltung (§ 22 InsO) oder Eroeffnung (§ 27 InsO)?
  2. Massedeckung? § 54/55 InsO: Verfahrenskosten gedeckt? Masseunzulaenglichkeit § 208 droht?
  3. Zustimmungserfordernis § 160 InsO? Handlung besonders bedeutsam → Glaeubigerausschuss oder -versammlung einbeziehen.
  4. Dokumentation vollstaendig? Schlussrechnung § 66 InsO vorbereitet?

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

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