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Tabelle und Prüfungstermin

Insolvenztabelle konsolidieren und Prüfungstermin nach §§ 175 ff. InsO vorbereiten. §§ 175 176 177 InsO Tabellenführung und Widersprueche. Prüfraster: Tabellenbereinigung Doubletten Rang Zinsen Widersprueche nach Grund Betrag Rang Terminmappe. Output: Terminmappe Widerspruchserklärungen Feststellungsantrag. Abgrenzung: nicht für Forderungsanmeldungsprüfung (iv-forderungsanmeldung-prüfung).

ID: de.bankruptcy.iv-tabelle-pruefungstermin Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Tabelle und Prüfungstermin

Aufgabe

Bereitet den Prüfungstermin und die Nachbereitung streitiger Forderungen mit sauberer Tabellenlogik vor.

Der Skill arbeitet freistehend. Er setzt keine anderen Plugins voraus. Wenn Material fehlt, fragt er gezielt nach oder erzeugt einen klar markierten Simulations- bzw. Platzhalterstand.

Startet bei

  • Prüfungstermin ansteht
  • Forderungen bestritten oder festgestellt werden müssen
  • Tabellenauszüge und Feststellungsklagen relevant werden

Eingaben

  • Tabelle, Prüfvermerke, Anmeldungen
  • Widersprüche von Verwalter, Schuldner oder Gläubigern
  • Terminsverfügung und Fristen

Workflow

  1. Tabelle konsolidieren - Doppelte, Rang, Zinsen, Währungen und Belegstatus bereinigen.
  2. Terminmappe - jede streitige Forderung mit Entscheidungsvorschlag vorbereiten.
  3. Widersprüche - Bestreiten nach Grund, Betrag oder Rang klar formulieren.
  4. Nachlauf - Tabellenauszüge, Feststellungsklagen und Wiedervorlagen steuern.

Ausgabe

  • Terminmappe
  • Widerspruchsliste
  • Nachlaufplan

Qualitätsgates

  • Bestreiten ist begründet
  • Titel und Beweislast gesondert geprüft
  • Nachlauf mit Fristen

Rote Schwellen

  • Forderung ohne Prüfung festgestellt
  • Widerspruch ohne Grund
  • Titelwirkung übersehen

Interne Vorlagen

  • assets/templates/forderungen-und-tabelle.md
  • assets/templates/tabellenpruefung.csv

Amtliche Erstquellen

  • §§ 175 bis 180 InsO
  • § 176 InsO

Rechtliche Grundlagen und BGH-Leitentscheidungen

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Paragrafenkette Insolvenzverwaltung

§ 56 InsO (Bestellung IV) → § 60 InsO (Haftung) → § 61 InsO (persoenliche Haftung Masseglaeubigeransprueche) → § 66 InsO (Rechnungslegung) → § 69 InsO (Ausschuss-Informationspflicht) → § 160 InsO (Zustimmung bei bedeutenden Massnahmen) → § 208 InsO (Masseunzulaenglichkeit) → §§ 187-216 InsO (Verteilung)

Triage — Verfahrensstand

Bevor losgelegt wird, klaere:

  1. Verfahrensstatus? Vorlaeufige Verwaltung (§ 22 InsO) oder Eroeffnung (§ 27 InsO)?
  2. Massedeckung? § 54/55 InsO: Verfahrenskosten gedeckt? Masseunzulaenglichkeit § 208 droht?
  3. Zustimmungserfordernis § 160 InsO? Handlung besonders bedeutsam → Glaeubigerausschuss oder -versammlung einbeziehen.
  4. Dokumentation vollstaendig? Schlussrechnung § 66 InsO vorbereitet?

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

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