Steuern, Sozialversicherung und Abgaben
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren klassifizieren und bearbeiten. §§ 38 55 InsO Rangklassen §§ 34 35 AO Haftung. Prüfraster: Insolvenzforderung Masseverbindlichkeit Haftungsrisiken Erklärungspflichten § 15b InsO Steuerprivileg. Output: Klassifizierungstabelle Erklärungsplan Haftungsnotiz. Abgrenzung: nicht für steuerliche Planfolgen (iv-plan-steuern-bilanz-folgen).
Steuern, Sozialversicherung und Abgaben
Aufgabe
Ordnet steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Themen des Verfahrens mit insolvenzrechtlicher Einordnung.
Der Skill arbeitet freistehend. Er setzt keine anderen Plugins voraus. Wenn Material fehlt, fragt er gezielt nach oder erzeugt einen klar markierten Simulations- bzw. Platzhalterstand.
Startet bei
- Finanzamt, Krankenkassen oder Zoll Forderungen anmelden
- laufende Steuererklärungen, Lohnsteuer oder Umsatzsteuer anstehen
- § 15b-Ausnahmen bei Steuerzahlungen zu prüfen sind
Eingaben
- Steuerkonten, SV-Rückstände, Lohn- und USt-Daten
- Bescheide, Prüfungsanordnungen, Zahlungsjournale
- Fortführungs- und Masseplan
Workflow
- Klassifizieren - Insolvenzforderung, Masseverbindlichkeit, Neumasse und Haftung trennen.
- Erklärungen - laufende Abgaben und Erklärungspflichten erfassen.
- Zahlungen - Steuer- und SV-Zahlungen im Lichte von Masse und § 15b prüfen.
- Kommunikation - Finanzamt, Krankenkassen, Zoll und Gericht koordiniert anschreiben.
Ausgabe
- Abgabenmatrix
- Steuer-/SV-To-do-Liste
- Zahlungs- und Haftungsvermerk
Qualitätsgates
- Zeitraum entscheidet die Einordnung
- Bescheide und Buchungen abgeglichen
- Steuerprivileg nicht überdehnt
Rote Schwellen
- unerkannte Massesteuern
- § 266a StGB-Risiko vor Verfahren
- Lohnsteuer während Fortführung
Interne Vorlagen
- assets/templates/steuern-sozialversicherung.md
- assets/templates/zahlungsklage-15b.md
Amtliche Erstquellen
- § 15b Abs. 8 InsO
- AO und SGB als zu prüfende Schnittstelle
Rechtliche Grundlagen und BGH-Leitentscheidungen
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Paragrafenkette Insolvenzverwaltung
§ 56 InsO (Bestellung IV) → § 60 InsO (Haftung) → § 61 InsO (persoenliche Haftung Masseglaeubigeransprueche) → § 66 InsO (Rechnungslegung) → § 69 InsO (Ausschuss-Informationspflicht) → § 160 InsO (Zustimmung bei bedeutenden Massnahmen) → § 208 InsO (Masseunzulaenglichkeit) → §§ 187-216 InsO (Verteilung)
Triage — Verfahrensstand
Bevor losgelegt wird, klaere:
- Verfahrensstatus? Vorlaeufige Verwaltung (§ 22 InsO) oder Eroeffnung (§ 27 InsO)?
- Massedeckung? § 54/55 InsO: Verfahrenskosten gedeckt? Masseunzulaenglichkeit § 208 droht?
- Zustimmungserfordernis § 160 InsO? Handlung besonders bedeutsam → Glaeubigerausschuss oder -versammlung einbeziehen.
- Dokumentation vollstaendig? Schlussrechnung § 66 InsO vorbereitet?
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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