Regelverfahren nach Eröffnung
Regelinsolvenzverfahren nach Eroffnungsbeschluss umsetzen: Besitzuebergang Masse Tabelle Berichtstermin Verwertung. §§ 80 148 149 InsO §§ 151 ff. InsO Masseberechnung. Prüfraster: Verfuegungsbefugnis Bekanntmachungen Leistungssperren Massekonto Tabellenvorbereitung erste Verwertung. Output: Verfahrensplan Masseregister Tabellenstruktur. Abgrenzung: nicht für Eroeffnungsgutachten (iv-eroeffnungsgutachten) oder Abschlussphase.
Regelverfahren nach Eröffnung
Aufgabe
Setzt den Eröffnungsbeschluss in Verwaltungspraxis um: Besitz, Masse, Tabelle, Berichtstermin, Verwertung, Kommunikation und Verteilung.
Der Skill arbeitet freistehend. Er setzt keine anderen Plugins voraus. Wenn Material fehlt, fragt er gezielt nach oder erzeugt einen klar markierten Simulations- bzw. Platzhalterstand.
Startet bei
- Eröffnungsbeschluss zugestellt ist
- Forderungsanmeldungen und Berichtstermin vorbereitet werden
- die erste Verwertungsphase startet
Eingaben
- Eröffnungsbeschluss
- Masseverzeichnis, Verträge, Gläubigerliste
- Forderungsanmeldungen und Sicherungsrechte
Workflow
- Eröffnung umsetzen - Verfügungsbefugnis, Bekanntmachungen und Leistungssperren kontrollieren.
- Masse organisieren - Massekonto, Verträge, Versicherungen, Forderungen und Verwertung anlegen.
- Tabelle vorbereiten - Anmeldefristen, Forderungen, Rang und Widersprüche strukturieren.
- Berichtstermin - Fortführung, Verwertung, Planoption und Ausschussfragen vorbereiten.
Ausgabe
- Eröffnungs-Checkliste
- Masse- und Vertragsregister
- Berichtsterminpaket
Qualitätsgates
- Massekonto getrennt
- Forderungen nicht mit Masseverbindlichkeiten vermischt
- Berichtspflichten terminiert
Rote Schwellen
- ungeklärte Drittrechte
- fortlaufende Verträge ohne Entscheidung
- Sicherungsrechte nicht erfasst
Interne Vorlagen
- assets/templates/regelverfahren-eroeffnung.md
- assets/templates/masseverzeichnis.md
Amtliche Erstquellen
- §§ 27, 28, 80 ff. InsO
- §§ 174 ff. InsO
Rechtliche Grundlagen und BGH-Leitentscheidungen
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Paragrafenkette Insolvenzverwaltung
§ 56 InsO (Bestellung IV) → § 60 InsO (Haftung) → § 61 InsO (persoenliche Haftung Masseglaeubigeransprueche) → § 66 InsO (Rechnungslegung) → § 69 InsO (Ausschuss-Informationspflicht) → § 160 InsO (Zustimmung bei bedeutenden Massnahmen) → § 208 InsO (Masseunzulaenglichkeit) → §§ 187-216 InsO (Verteilung)
Triage — Verfahrensstand
Bevor losgelegt wird, klaere:
- Verfahrensstatus? Vorlaeufige Verwaltung (§ 22 InsO) oder Eroeffnung (§ 27 InsO)?
- Massedeckung? § 54/55 InsO: Verfahrenskosten gedeckt? Masseunzulaenglichkeit § 208 droht?
- Zustimmungserfordernis § 160 InsO? Handlung besonders bedeutsam → Glaeubigerausschuss oder -versammlung einbeziehen.
- Dokumentation vollstaendig? Schlussrechnung § 66 InsO vorbereitet?
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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