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Regelverfahren nach Eröffnung

Regelinsolvenzverfahren nach Eroffnungsbeschluss umsetzen: Besitzuebergang Masse Tabelle Berichtstermin Verwertung. §§ 80 148 149 InsO §§ 151 ff. InsO Masseberechnung. Prüfraster: Verfuegungsbefugnis Bekanntmachungen Leistungssperren Massekonto Tabellenvorbereitung erste Verwertung. Output: Verfahrensplan Masseregister Tabellenstruktur. Abgrenzung: nicht für Eroeffnungsgutachten (iv-eroeffnungsgutachten) oder Abschlussphase.

ID: de.bankruptcy.iv-regelverfahren-eroeffnung Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Regelverfahren nach Eröffnung

Aufgabe

Setzt den Eröffnungsbeschluss in Verwaltungspraxis um: Besitz, Masse, Tabelle, Berichtstermin, Verwertung, Kommunikation und Verteilung.

Der Skill arbeitet freistehend. Er setzt keine anderen Plugins voraus. Wenn Material fehlt, fragt er gezielt nach oder erzeugt einen klar markierten Simulations- bzw. Platzhalterstand.

Startet bei

  • Eröffnungsbeschluss zugestellt ist
  • Forderungsanmeldungen und Berichtstermin vorbereitet werden
  • die erste Verwertungsphase startet

Eingaben

  • Eröffnungsbeschluss
  • Masseverzeichnis, Verträge, Gläubigerliste
  • Forderungsanmeldungen und Sicherungsrechte

Workflow

  1. Eröffnung umsetzen - Verfügungsbefugnis, Bekanntmachungen und Leistungssperren kontrollieren.
  2. Masse organisieren - Massekonto, Verträge, Versicherungen, Forderungen und Verwertung anlegen.
  3. Tabelle vorbereiten - Anmeldefristen, Forderungen, Rang und Widersprüche strukturieren.
  4. Berichtstermin - Fortführung, Verwertung, Planoption und Ausschussfragen vorbereiten.

Ausgabe

  • Eröffnungs-Checkliste
  • Masse- und Vertragsregister
  • Berichtsterminpaket

Qualitätsgates

  • Massekonto getrennt
  • Forderungen nicht mit Masseverbindlichkeiten vermischt
  • Berichtspflichten terminiert

Rote Schwellen

  • ungeklärte Drittrechte
  • fortlaufende Verträge ohne Entscheidung
  • Sicherungsrechte nicht erfasst

Interne Vorlagen

  • assets/templates/regelverfahren-eroeffnung.md
  • assets/templates/masseverzeichnis.md

Amtliche Erstquellen

  • §§ 27, 28, 80 ff. InsO
  • §§ 174 ff. InsO

Rechtliche Grundlagen und BGH-Leitentscheidungen

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Paragrafenkette Insolvenzverwaltung

§ 56 InsO (Bestellung IV) → § 60 InsO (Haftung) → § 61 InsO (persoenliche Haftung Masseglaeubigeransprueche) → § 66 InsO (Rechnungslegung) → § 69 InsO (Ausschuss-Informationspflicht) → § 160 InsO (Zustimmung bei bedeutenden Massnahmen) → § 208 InsO (Masseunzulaenglichkeit) → §§ 187-216 InsO (Verteilung)

Triage — Verfahrensstand

Bevor losgelegt wird, klaere:

  1. Verfahrensstatus? Vorlaeufige Verwaltung (§ 22 InsO) oder Eroeffnung (§ 27 InsO)?
  2. Massedeckung? § 54/55 InsO: Verfahrenskosten gedeckt? Masseunzulaenglichkeit § 208 droht?
  3. Zustimmungserfordernis § 160 InsO? Handlung besonders bedeutsam → Glaeubigerausschuss oder -versammlung einbeziehen.
  4. Dokumentation vollstaendig? Schlussrechnung § 66 InsO vorbereitet?

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

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