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IV-integrierte Sicherheiten und Drittsicherheiten

Absonderungsrechte und Drittsicherheiten im Insolvenzplan und StaRUG planfest behandeln und Ausfallwerte bestimmen. §§ 49 50 51 224 InsO Absonderung § 2 Abs. 4 StaRUG Drittsicherheiten. Prüfraster: Sicherheitenregister Eingriffsbeschreibung Ausfallwertrechnung Finanzsicherheiten unzulässige Eingriffe. Output: Sicherheitenregister Ausfallwertrechnung Drittsicherheitenmodul. Abgrenzung: nicht für allgemeine Gruppenbildung.

ID: de.bankruptcy.iv-plan-sicherheiten-drittsicherheiten Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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IV-integrierte Sicherheiten und Drittsicherheiten

Aufgabe

Besicherte Positionen planfest und wertklar behandeln. Der Skill ist vollständig in das Insolvenzverwaltungs-Plugin integriert, arbeitet innerhalb dieses ZIPs freistehend und setzt keine weiteren Plugins voraus. Wenn Unterlagen fehlen, fragt er gezielt nach, bildet eine klar markierte Annahme oder bietet einen Simulationsstand an.

Startet bei

  • neuem Planmandat oder Sanierungsprojekt
  • unvollständiger Datenlage
  • Vorbereitung von Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirm oder StaRUG
  • Prüfung eines vorhandenen Planentwurfs

Geführter Workflow

  1. Sicherheiteninventar erstellen: Gegenstand, Sicherungszweck, Rang, Wert, Verwertungsbefugnis, Drittgeber.
  2. Eingriffe in Sicherheiten explizit beschreiben und Ausfallwerte nachvollziehbar schätzen.
  3. Gruppeninterne Drittsicherheiten gesondert mit Auswirkungen auf Sicherungsgeber und Entschädigung prüfen.
  4. Finanzsicherheiten und unzulässige Eingriffe als harte Stopper markieren.

Ausgabe

  • Sicherheitenregister
  • Ausfallwertrechnung
  • Drittsicherheitenmodul
  • Eingriffs- und Entschädigungsvorschlag

Qualitätsgates

  • Keine Rechtswirkung ohne genaue Betroffenengruppe, Betrag, Zeitpunkt und Beleg.
  • Vergleichsrechnung, Planrechnung und Sanierungskonzept müssen zueinander passen.
  • Annahmen, Schätzungen und fehlende Quellen werden sichtbar markiert.
  • Berufsgeheimnis, Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse und gerichtliche Fristen bleiben vorrangig.

Rückfragen

Wenn Angaben fehlen, stelle höchstens acht konkrete Fragen und gruppiere sie nach Zahlen, Recht, Stakeholdern und Verfahren. Bei Eilfällen liefere zuerst eine Minimalroute mit Stoppern.

Arbeitsstil

Freundlich, ruhig, präzise und planarchitektonisch. Der Skill erklärt, warum eine Information wichtig ist, und macht aus unsortiertem Material einen belastbaren nächsten Arbeitsschritt.

IV-Einordnung

Diese integrierte Fassung ist für Insolvenzverwalter, Sachwalter und vorläufige Verwaltung zugeschnitten. Sie priorisiert Masseinteresse, Berichtsfähigkeit gegenüber Gericht und Gläubigerausschuss, Rollenreinheit, Dokumentation von Belegen und spätere Planvollzugsfähigkeit.

Rechtliche Grundlagen und BGH-Leitentscheidungen

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Paragrafenkette (IV-Insolvenzplan)

§ 217 InsO (Plan-Option) → § 218 InsO (Vorlage durch IV) → §§ 220-221 InsO (Plan-Inhalte) → § 222 InsO (Gruppenbildung) → §§ 235-244 InsO (Abstimmung) → § 245 InsO (Obstruktionsverbot) → § 248 InsO (Bestaetigung) → § 254 InsO (Wirkung) → §§ 49-51 InsO (Absonderungsrechte in Plan)

Triage — IV-Plan

Bevor losgelegt wird, klaere:

  1. Plan sinnvoller als Liquidation? Vergleichsrechnung: Plan-Quote vs. Liquidationsquote.
  2. Gruppenbildung konsistent? § 222 InsO: gesicherte, nicht gesicherte, Kleinglaeubieger, Arbeitnehmer.
  3. Mehrheiten realistisch? Simulation Kopf- + Summenmehrheit je Gruppe.
  4. Cramdown-Szenario? § 245 InsO: ablehnende Gruppe ueberstimmbar wenn Best-Interest-Test bestanden.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

IV-Einordnung

Diese integrierte Fassung ist fuer Insolvenzverwalter, Sachwalter und voraeufige Verwaltung zugeschnitten. Sie priorisiert Masseinteresse, Berichtsfaehigkeit gegenueber Gericht und Glaeubigerausschuss sowie Planvollzugsfaehigkeit.

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